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Wann lohnt sich der Verkauf an Verwandte?

Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte kann steuerlich attraktiv sein – vor allem an Kinder oder Enkel. Wir zeigen, wann sich dieser Weg lohnt und worauf Sie achten müssen.

8 min Lesezeit
Wann lohnt sich der Verkauf an Verwandte?

Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte ist in Deutschland eine häufig genutzte Gestaltung, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, ohne gleich eine Schenkung vorzunehmen. Besonders attraktiv wird dieser Weg, wenn Eltern ihr Eigenheim an Kinder oder Enkel verkaufen und so Grunderwerbsteuer sparen, gleichzeitig aber eine finanzielle Absicherung für sich selbst schaffen. In diesem Ratgeber wird erklärt, wann sich ein Verkauf innerhalb der Familie lohnt, welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie sich der Weg vom Verkauf im Vergleich zu Schenkung oder Vererbung bewerten lässt.

Was bedeutet „Verkauf an Verwandte“ genau?

Unter einem Verkauf an Verwandte versteht man den rechtsgeschäftlichen Übergang einer Immobilie von einem Verkäufer an einen nahen Familienangehörigen gegen Zahlung eines Kaufpreises. Rechtlich unterscheidet sich dieser Vorgang nicht grundlegend von einem Verkauf an eine fremde Person: Es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der Kaufpreis festgelegt und die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen. Entscheidend ist, dass der Verkauf steuerlich und familienrechtlich anders bewertet wird, wenn Verkäufer und Käufer in einer engen Verwandtschaftsbeziehung stehen.

Als Verwandte in gerader Linie gelten zum Beispiel Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Verwandte in Seitenlinie sind etwa Geschwister oder Cousins. Für die geradlinige Verwandtschaft gelten in Deutschland besondere steuerliche Erleichterungen, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer. Ein Verkauf an Verwandte ist daher nicht nur eine familieninterne Angelegenheit, sondern ein rechtlich klar definierter Vorgang mit konkreten Folgen für Steuern, Finanzierung und Vermögensverteilung.

  • Verkauf an Verwandte = Eigentumsübertragung gegen Kaufpreis innerhalb der Familie.
  • Rechtlich wie ein normaler Immobilienkauf, aber mit besonderen steuerlichen Regeln.
  • Geradlinige Verwandtschaft (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel) genießt besondere Vorteile.
  • Seitenlinie (z.B. Geschwister) profitiert in der Regel nicht von denselben Steuerbefreiungen.
  • Der Verkauf ist eine Alternative zu Schenkung oder Vererbung.

Wann ist ein Verkauf an Verwandte sinnvoll?

Ein Verkauf an Verwandte lohnt sich vor allem dann, wenn Eltern oder Großeltern ihr Eigenheim zu Lebzeiten übertragen möchten, aber gleichzeitig finanziell abgesichert bleiben wollen. Im Gegensatz zur Schenkung bleibt der Verkäufer Eigentümer, bis der Kaufpreis vollständig oder teilweise bezahlt ist. Zudem kann durch einen Verkauf Streit unter Geschwistern vermieden werden, wenn klar ist, dass nur ein Kind die Immobilie übernimmt.

Typische Situationen, in denen ein Verkauf an Verwandte sinnvoll ist, sind zum Beispiel der bevorstehende Umzug in eine kleinere Wohnung, der Wunsch nach finanzieller Unterstützung im Alter oder die Planung einer gerechten Vermögensverteilung unter mehreren Kindern. Auch wenn die Freibeträge bei der Schenkungsteuer bereits ausgeschöpft sind, kann ein Verkauf eine attraktive Alternative sein, weil keine Schenkung vorliegt und damit keine Schenkungsteuer anfällt.

  • Eltern möchten das Haus zu Lebzeiten übertragen, aber liquide bleiben.
  • Nur ein Kind kann oder möchte das Haus übernehmen.
  • Freibeträge bei der Schenkungsteuer sind bereits ausgeschöpft.
  • Streit unter Geschwistern soll durch klare vertragliche Regelung vermieden werden.
  • Die Immobilie soll als Vermögenswert erhalten bleiben, ohne sofort vererbt zu werden.

Steuerliche Vorteile beim Verkauf an Verwandte

Ein zentraler Vorteil des Verkaufs an Verwandte in gerader Linie ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Diese Steuer, die beim Kauf einer Immobilie normalerweise anfällt, entfällt bei Verkäufen von Eltern an Kinder oder Großeltern an Enkelkinder. Dadurch können je nach Kaufpreis mehrere Prozentpunkte des Kaufpreises eingespart werden, was den Kauf für die Kinder deutlich entlastet.

Zudem fällt beim Verkauf keine Schenkungsteuer an, weil es sich rechtlich um einen entgeltlichen Vorgang handelt. Der Kaufpreis wird als Gegenleistung betrachtet, nicht als Geschenk. Das Finanzamt prüft jedoch, ob der Preis marktüblich ist. Wird die Immobilie deutlich unter Wert verkauft, kann der Differenzbetrag als verdeckte Schenkung gewertet werden, was wiederum steuerliche Folgen haben kann. Ein weiterer Aspekt ist die Einkommensteuer: Für den Verkäufer kann der Verkaufserlös steuerpflichtig sein, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist.

  • Keine Grunderwerbsteuer bei Verkäufen in gerader Linie (Eltern–Kinder, Großeltern–Enkel).
  • Keine Schenkungsteuer, weil es sich um einen Verkauf handelt.
  • Finanzamt prüft, ob der Kaufpreis marktüblich ist.
  • Verkaufserlös kann einkommensteuerpflichtig sein, wenn die Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist.
  • Geschwister profitieren in der Regel nicht von der Grunderwerbsteuerbefreiung.

Unterschiede zu Schenkung und Vererbung

Im Vergleich zur Schenkung bietet der Verkauf an Verwandte mehr finanzielle Flexibilität für den Verkäufer. Bei einer Schenkung geht das Eigentum in der Regel unentgeltlich oder gegen eine symbolische Gegenleistung auf den Beschenkten über. Der Schenker erhält dafür keine oder nur geringe Zahlungen. Beim Verkauf dagegen bleibt der Verkäufer Eigentümer, bis der Kaufpreis bezahlt ist, und kann sich so ein Einkommen sichern.

Im Vergleich zur Vererbung ermöglicht der Verkauf eine frühere und klarere Regelung. Beim Verkauf wird der Übergang rechtlich vertraglich festgelegt, während bei der Vererbung die tatsächliche Übertragung erst nach dem Tod des Erblassers erfolgt. Zudem kann ein Verkauf dazu beitragen, die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren, weil der Wert der Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen und damit aus dem späteren Erbvermögen herausgenommen wird. Eine Schenkung kann ebenfalls zu Lebzeiten erfolgen, birgt aber das Risiko, dass der Schenker im Alter finanziell knapp wird, wenn keine Rückzahlung oder Nutzungsmöglichkeit vereinbart ist.

  • Verkauf: Eigentümer erhält Kaufpreis, bleibt finanziell abgesichert.
  • Schenkung: Eigentum geht unentgeltlich über, kein oder geringer Gegenwert.
  • Vererbung: Übergang erst nach dem Tod, kann Erbschaftssteuerlast erhöhen.
  • Verkauf ermöglicht frühere und klarere Regelung als Vererbung.
  • Schenkung kann Freibeträge nutzen, Verkauf bietet mehr finanzielle Sicherheit.

Finanzierung und Verkäuferdarlehen

Ein häufig genutztes Instrument beim Verkauf an Verwandte ist das Verkäuferdarlehen. Dabei übernimmt der Käufer die Immobilie, zahlt aber den Kaufpreis nicht sofort, sondern in Raten an den Verkäufer zurück. Diese Raten können Zinsen enthalten, die für den Verkäufer ein steuerlich günstiges Einkommen darstellen. Für den Käufer ist das Darlehen oft einfacher zu stemmen als ein vollständiger Kredit bei einer Bank.

Ein Beispiel: Ein Haus wird für 300.000 Euro verkauft. Der Käufer kann 100.000 Euro selbst aufbringen und erhält von der Bank einen Kredit über 100.000 Euro. Die restlichen 100.000 Euro werden als Verkäuferdarlehen vereinbart, das der Käufer in 10 Jahren mit 2 Prozent Zinsen zurückzahlt. Für den Verkäufer entsteht so ein langfristiges Einkommen, während der Käufer die Immobilie bereits nutzen kann. Wichtig ist, dass das Darlehen vertraglich klar geregelt ist, einschließlich Zinssatz, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

  • Verkäuferdarlehen ermöglicht Ratenzahlung des Kaufpreises.
  • Zinsen können für den Verkäufer ein steuerlich günstiges Einkommen sein.
  • Käufer kann Bankkredit und Verkäuferdarlehen kombinieren.
  • Vertrag sollte Zinssatz, Laufzeit und Kündigungsbedingungen festlegen.
  • Verkäuferdarlehen kann die Finanzierung für Kinder erleichtern.

Wohnrecht, Nutzung und Übergangsfristen

Oft möchten Verkäufer weiterhin in der Immobilie wohnen, auch nachdem der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall können Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbart werden. Ein Wohnrecht gewährt dem Verkäufer das Recht, die Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Ein Nießbrauchrecht ist umfassender und kann auch die Nutzung von Nebengebäuden oder Gartenflächen umfassen.

Solche Rechte sollten im Kaufvertrag oder in einem separaten Vertrag festgehalten werden. Sie schützen den Verkäufer vor dem Risiko, dass der neue Eigentümer die Nutzung einschränkt oder die Immobilie veräußert. Gleichzeitig kann der Käufer sicher sein, dass die Immobilie langfristig in der Familie bleibt. Übergangsfristen, in denen der Verkäufer die Immobilie weiterhin nutzt, können ebenfalls vereinbart werden, zum Beispiel bis zum Eintritt in ein Pflegeheim oder bis zum Tod des Verkäufers.

  • Wohnrecht oder Nießbrauchrecht ermöglicht weiterhin Nutzung der Immobilie.
  • Rechte sollten vertraglich festgelegt werden.
  • Schützt Verkäufer vor Nutzungseinschränkungen durch neuen Eigentümer.
  • Käufer sichert sich langfristige Nutzung durch die Familie.
  • Übergangsfristen können bis zum Eintritt in ein Pflegeheim vereinbart werden.

Risiken und typische Fallstricke

Trotz der Vorteile birgt der Verkauf an Verwandte einige Risiken. Ein häufiger Fallstrick ist der Verkauf deutlich unter Wert. Das Finanzamt kann einen solchen Verkauf als verdeckte Schenkung einstufen und den Differenzbetrag der Schenkungsteuer unterwerfen. Auch rechtliche Streitigkeiten innerhalb der Familie können entstehen, wenn die Bedingungen nicht klar geregelt sind.

Ein weiteres Risiko ist die finanzielle Belastung für den Käufer. Wenn der Kaufpreis zu hoch ist oder die Finanzierung nicht tragfähig, kann dies zu Zahlungsproblemen führen. Um solche Risiken zu minimieren, sollte der Kaufpreis marktüblich sein, die Finanzierung realistisch geplant und alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Notar ist empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Aspekte abzuklären.

  • Verkauf unter Wert kann als verdeckte Schenkung gewertet werden.
  • Finanzamt kann Schenkungsteuer auf den Differenzbetrag ansetzen.
  • Unklare Vereinbarungen können zu Streitigkeiten führen.
  • Käufer kann durch hohe Finanzierungslasten überfordert werden.
  • Beratung durch Steuerberater oder Notar empfehlenswert.

Praktische Schritte: So läuft ein Verkauf an Verwandte ab

Ein Verkauf an Verwandte sollte sorgfältig vorbereitet werden. Zunächst sollte der Marktwert der Immobilie ermittelt werden, um einen realistischen Kaufpreis festzulegen. Anschließend wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, der alle wesentlichen Punkte regelt: Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Nutzungsberechtigungen und eventuelle Verkäuferdarlehen. Der Vertrag wird notariell beurkundet, und die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen.

Parallel dazu sollten steuerliche Aspekte geklärt werden, insbesondere ob der Verkaufserlös einkommensteuerpflichtig ist und ob die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Auch die Finanzierung sollte geplant werden, einschließlich möglicher Bankkredite und Verkäuferdarlehen. Schließlich sollten alle Beteiligten die Folgen verstehen, insbesondere hinsichtlich Steuern, Nutzung und zukünftiger Vermögensverteilung.

  • Marktwert der Immobilie ermitteln.
  • Kaufvertrag mit allen wesentlichen Punkten aufsetzen.
  • Notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
  • Steuerliche Aspekte klären (Einkommensteuer, Spekulationsfrist).
  • Finanzierung planen (Bankkredit, Verkäuferdarlehen).
  • Alle Beteiligten über Folgen informieren.

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte kann eine sinnvolle und steuerlich attraktive Lösung sein, insbesondere wenn Eltern oder Großeltern ihr Eigenheim zu Lebzeiten übertragen möchten, ohne auf finanzielle Sicherheit zu verzichten. Durch die Befreiung von der Grunderwerbsteuer und die Möglichkeit eines Verkäuferdarlehens können sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren. Wichtig ist, den Kaufpreis marktüblich zu halten, alle Vereinbarungen vertraglich zu regeln und steuerliche sowie rechtliche Aspekte sorgfältig zu prüfen. Mit einer gut durchdachten Planung kann der Verkauf an Verwandte eine Win-Win-Situation für die ganze Familie schaffen.

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