Vorvertrag beim Immobilienkauf: Kosten im Überblick
Vorvertrag beim Immobilienkauf: Wie hoch sind die Notarkosten und was beeinflusst die Höhe der Gebühren? Ein Überblick mit Beispielrechnungen und Praxistipps.

Beim Kauf einer Immobilie ist der Vorvertrag ein wichtiges Instrument, um Käufer und Verkäufer an den geplanten Kauf zu binden – und damit auch an die vereinbarten Kosten. Viele Interessenten fragen sich jedoch, was ein solcher Vorvertrag konkret kostet, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wer diese üblicherweise trägt. In diesem Ratgeber werden die Kostenstrukturen beim Vorvertrag beim Immobilienkauf Schritt für Schritt erklärt, inklusive typischer Beispielrechnungen und praxisnaher Hinweise.
Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf?
Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, in der beide Parteien erklären, zu einem späteren Zeitpunkt einen notariellen Kaufvertrag über die Immobilie abzuschließen. Er dient dazu, eine bereits erzielte Einigung zu sichern, wenn der endgültige Kaufvertrag aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht sofort beurkundet werden kann – etwa weil die Finanzierung noch nicht vollständig steht, eine Baugenehmigung aussteht oder der Verkäufer noch eine andere Immobilie verkaufen muss.
Im Gegensatz zu einer bloßen Absichtserklärung ist ein notariell beurkundeter Vorvertrag rechtlich bindend. Er begründet einen sogenannten Abschlusszwang: Beide Parteien verpflichten sich, den späteren Kaufvertrag tatsächlich zu unterzeichnen, sofern die im Vorvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Wird dieser Zwang verletzt, kann die andere Seite unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Warum ist ein Vorvertrag notwendig?
Ein Vorvertrag schafft für beide Seiten Planungssicherheit. Der Käufer kann sich sicher sein, dass die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für ihn reserviert bleibt, während der Verkäufer die Gewissheit hat, dass der Interessent ernsthaft plant und nicht einfach „nur guckt“. Besonders bei begehrten Objekten oder längeren Vorlaufzeiten (z.B. bei Neubauten) ist ein Vorvertrag daher sinnvoll.
Typische Gründe für einen Vorvertrag sind:
- —die Finanzierung muss noch endgültig zugesagt werden
- —eine Baugenehmigung oder ein Bebauungsplan steht noch aus
- —der Verkäufer muss erst seine bisherige Immobilie verkaufen oder ausziehen
- —der Kaufvertrag soll zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. nach einem Umzug oder einer Erbschaft) abgeschlossen werden
- —der Verkäufer möchte die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum reservieren, ohne sofort rechtlich bindend zu sein
Rechtliche Grundlage und Bindungswirkung
In Deutschland ist der Vorvertrag beim Immobilienkauf nach § 311b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Danach bedarf ein Vertrag über den Verkauf von Grundstücken oder Immobilien – und damit auch ein Vorvertrag, der auf einen solchen Kaufvertrag gerichtet ist – der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Ein bloß handschriftlicher oder mündlicher Vorvertrag bietet daher nur begrenzte Rechtssicherheit.
Ein notariell beurkundeter Vorvertrag hat folgende Wirkungen:
- —Er verpflichtet beide Parteien, den späteren Kaufvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist abzuschließen.
- —Er kann mit Bedingungen (z.B. Finanzierungszusage, Baugenehmigung) versehen werden, deren Nichterfüllung den Rücktritt ohne Schadensersatz ermöglicht.
- —Er kann Schadensersatzklauseln enthalten, falls eine Partei ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurücktritt.
- —Er schafft eine rechtliche Grundlage für eventuelle Reservierungs- oder Anzahlungszahlungen.
- —Er dokumentiert die wesentlichen Vertragsbedingungen (Kaufpreis, Objekt, Zahlungsmodalitäten) vor dem Hauptvertrag.
Wie setzen sich die Vorvertragskosten zusammen?
Die Kosten für einen Vorvertrag beim Immobilienkauf richten sich nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und sind vom sogenannten Geschäftswert abhängig – in der Regel dem vereinbarten Kaufpreis der Immobilie. Neben der eigentlichen Notargebühr kommen häufig noch Auslagen (z.B. für Post, Kopien, Grundbuchauszüge) und Umsatzsteuer hinzu.
Die Notargebühr für einen Vorvertrag liegt in der Praxis meist im Bereich von etwa 0,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Gebührentabelle des GNotKG und steigt progressiv mit dem Immobilienwert. Zusätzlich kann der Notar eine Beratungsgebühr berechnen, wenn er ausführlich über Risiken, Klauseln und rechtliche Folgen aufklärt.
Typische Beispielrechnungen für Vorvertragskosten
Um die Kosten besser greifbar zu machen, folgen einige Beispielrechnungen. Diese dienen lediglich der Orientierung; die tatsächlichen Gebühren können je nach Bundesland, Notar und individuellen Vereinbarungen abweichen.
Beispiel 1: Immobilie mit 300.000 Euro Kaufpreis Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegen die Notarkosten für einen Vorvertrag in der Regel im Bereich von etwa 1.300 bis 1.600 Euro inklusive Beratung. Das entspricht ungefähr 0,4 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer, sodass die Gesamtkosten leicht darüber liegen können.
Beispiel 2: Immobilie mit 500.000 Euro Kaufpreis Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro werden die Notarkosten für einen Vorvertrag häufig mit rund 1.800 bis 1.900 Euro zzgl. Umsatzsteuer angegeben. Das entspricht etwa 0,35 bis 0,4 Prozent des Kaufpreises. Auch hier können zusätzliche Auslagen die Gesamtsumme erhöhen.
Beispiel 3: Immobilie mit 400.000 Euro Kaufpreis Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro liegen die Notarkosten für einen Vorvertrag in der Regel zwischen etwa 1.500 und 1.700 Euro inklusive Beratung. Auch hier gilt: Die genaue Höhe hängt von der Gebührentabelle und eventuellen Zusatzleistungen ab.
Wer trägt die Kosten für den Vorvertrag?
Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wer die Kosten für den Vorvertrag beim Immobilienkauf zu tragen hat. In der Praxis wird dies zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt und im Vorvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Häufig übernimmt der Käufer die Notarkosten, da er von der Reservierung und der Planungssicherheit am meisten profitiert. Es ist aber auch möglich, die Kosten zu teilen oder den Verkäufer zumindest anteilig beteiligen zu lassen.
Wichtige Punkte bei der Kostenverteilung:
- —Klare Vereinbarung im Vorvertrag oder in einer Nebenabrede, wer welche Kosten trägt.
- —Berücksichtigung der Markt- und Verhandlungssituation: In einem angespannten Markt kann der Käufer eher bereit sein, die Kosten zu übernehmen.
- —Möglichkeit, die Vorvertragskosten später auf den Kaufpreis anzurechnen, wenn der Hauptvertrag tatsächlich zustande kommt.
- —Einbeziehung von Auslagen und Umsatzsteuer in die Kostenvereinbarung, um Überraschungen zu vermeiden.
Reservierungsgebühr und Anzahlung im Vorvertrag
Neben den Notarkosten können im Vorvertrag auch eine Reservierungsgebühr oder eine Anzahlung vereinbart werden. Diese Zahlungen dienen dazu, die Ernsthaftigkeit des Käufers zu unterstreichen und den Verkäufer für die Reservierung der Immobilie zu entschädigen. Die Höhe der Reservierungsgebühr liegt in der Regel zwischen 0,5 und 2 Prozent des Kaufpreises, kann aber je nach Vereinbarung variieren.
Wichtige Aspekte bei Reservierungs- und Anzahlungszahlungen:
- —Die Reservierungsgebühr wird häufig auf den späteren Kaufpreis angerechnet, wenn der Hauptvertrag zustande kommt.
- —Im Vorvertrag sollte geregelt sein, unter welchen Bedingungen die Gebühr zurückgezahlt wird (z.B. bei Nichtzustandekommen der Finanzierung oder bei Nichterfüllung vereinbarter Bedingungen).
- —Eine Anzahlung kann als Sicherheit für den Verkäufer dienen, sollte aber klar als Teilzahlung des Kaufpreises definiert sein.
- —Es ist ratsam, die Zahlung per Überweisung vorzunehmen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen.
Wichtige Inhalte eines Vorvertrags
Damit ein Vorvertrag rechtlich wirksam und für beide Seiten nachvollziehbar ist, sollte er bestimmte Inhalte enthalten. Diese werden in der Regel gemeinsam mit dem Notar formuliert und beurkundet.
Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören:
- —Name und Anschrift der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer).
- —Präzise Bezeichnung der Immobilie mit Flurstücksnummer, Flurnummer und Grundbuchangaben.
- —Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (z.B. Zahlungstermine, Anzahlung, Restzahlung).
- —Spätester Zeitpunkt oder Frist, bis zu der der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen werden soll.
- —Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Kaufvertrag zustande kommt (z.B. Finanzierungszusage, Baugenehmigung, Zustimmung eines Dritten).
- —Regelungen zum Rücktritt und zur Rückzahlung von Reservierungsgebühren oder Anzahlungen.
- —Schadensersatzklauseln für den Fall, dass eine Partei ohne berechtigten Grund vom Vorvertrag zurücktritt.
Vorvertrag ohne Notar: Sinnvoll oder riskant?
Grundsätzlich ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf nur dann voll wirksam, wenn er notariell beurkundet ist. Eine bloße schriftliche Absichtserklärung ohne Notar bietet nur begrenzte Rechtssicherheit und kann im Streitfall vor Gericht als nicht bindend angesehen werden. Dennoch werden solche Vereinbarungen manchmal getroffen, etwa als informelle Reservierung oder als Vorstufe zu einem späteren notariellen Vertrag.
Vor- und Nachteile eines Vorvertrags ohne Notar:
- —Geringere oder keine Notarkosten, da kein Notar eingeschaltet wird.
- —Schnellere und unkomplizierte Vereinbarung, da keine Notartermin vereinbart werden muss.
- —Keine oder nur eingeschränkte rechtliche Bindungswirkung.
- —Höheres Risiko für beide Seiten, da der andere Vertragspartner jederzeit ohne rechtliche Konsequenzen zurücktreten kann.
- —Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder der Rückzahlung von Reservierungsgebühren.
Fazit
Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf ist ein sinnvolles Instrument, um Käufer und Verkäufer an einen geplanten Kauf zu binden und Planungssicherheit zu schaffen. Die Kosten für einen notariell beurkundeten Vorvertrag richten sich nach der Gebührenordnung für Notare und liegen in der Praxis meist im Bereich von etwa 0,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, je nach Immobilienwert und individueller Vereinbarung. Zusätzlich können Reservierungsgebühren oder Anzahlungen anfallen, die im Vorvertrag klar geregelt sein sollten. Wer die Kosten trägt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und sollte daher im Vorfeld verhandelt und schriftlich festgehalten werden. Ein Vorvertrag ohne Notar bietet dagegen nur begrenzte Rechtssicherheit und sollte daher nur in Ausnahmefällen und mit klaren Risikobewusstsein eingesetzt werden.

