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Vorkaufsrecht des Mieters: Welche Fristen gelten?

Mieter haben ein Vorkaufsrecht auf ihre Wohnung – doch nur, wenn sie die gesetzlichen Fristen einhalten. Wann die Zwei‑Monats‑Frist beginnt und wie sie richtig genutzt wird, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt.

6 min Lesezeit
Vorkaufsrecht des Mieters: Welche Fristen gelten?

Wenn eine Mietwohnung verkauft wird, hat der Mieter in vielen Fällen ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Er kann sich an die Stelle des Käufers setzen und die Wohnung zu denselben Konditionen erwerben. Entscheidend ist jedoch, dass bestimmte Fristen eingehalten werden. Wer die Fristen verpasst, verliert in der Regel sein Vorkaufsrecht. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen rund um das Vorkaufsrecht des Mieters verständlich erklärt, damit Mieter ihre Rechte rechtzeitig und korrekt geltend machen können.

Was ist das Vorkaufsrecht des Mieters?

Das Vorkaufsrecht des Mieters ist ein gesetzlich geregeltes Recht, das dem Mieter die Möglichkeit gibt, bevorzugt die von ihm bewohnte Wohnung zu kaufen, wenn der Vermieter sie an einen Dritten verkaufen möchte. Es tritt vor allem dann ein, wenn eine bisher im Miteigentum des Vermieters stehende Wohnung in Eigentumswohnungen umgewandelt und an Dritte verkauft wird. Der Mieter kann dann in den Kaufvertrag zwischen Vermieter und Drittem eintreten und die Wohnung zu denselben Konditionen erwerben.

Das Vorkaufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 469 und 577 BGB. Es soll Mieter vor ungewollten Verdrängungen schützen und ihnen die Chance geben, in ihrer gewohnten Wohnung zu bleiben – allerdings nur, wenn sie die gesetzlichen Fristen einhalten. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen ist nicht zulässig, eine Verlängerung kann vereinbart werden.

  • Das Vorkaufsrecht gilt für Mieter von Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
  • Der Mieter kann in den Kaufvertrag zwischen Vermieter und Drittem eintreten.
  • Das Recht ist gesetzlich geregelt und kann nicht einfach durch eine Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
  • Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an strenge Fristen gebunden.

Wann beginnt die Ausübungsfrist?

Die Ausübungsfrist für das Vorkaufsrecht des Mieters beträgt in der Regel zwei Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung über den Verkauf der Wohnung. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Mieter über den Verkauf und die Konditionen des Kaufvertrags zu informieren. Erst mit dieser Mitteilung beginnt die Frist zu laufen.

Die Mitteilung muss vollständig und ordnungsgemäß sein. Das bedeutet, dass der Mieter über den Inhalt des Kaufvertrags, insbesondere den Kaufpreis und die sonstigen wesentlichen Bedingungen, informiert wird. Ist die Mitteilung unvollständig oder fehlerhaft, kann die Frist unter Umständen nicht als begonnen gelten. In der Praxis ist es daher wichtig, dass der Mieter die Mitteilung sorgfältig prüft und bei Unklarheiten nachfragt.

  • Die Frist beginnt mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung über den Verkauf.
  • Der Vermieter muss den Mieter über den Inhalt des Kaufvertrags informieren.
  • Die Mitteilung muss vollständig und fehlerfrei sein.
  • Bei unvollständiger Mitteilung kann die Frist unter Umständen nicht beginnen.

Wie lange beträgt die Frist?

Die gesetzliche Ausübungsfrist für das Vorkaufsrecht des Mieters beträgt zwei Monate. Diese Frist ist unverkürzbar, das heißt, der Vermieter kann sie nicht durch eine Klausel im Mietvertrag verkürzen. Eine Verlängerung der Frist ist jedoch möglich, wenn sie vor Ablauf der gesetzlichen Frist vereinbart wird. Ist die Frist einmal abgelaufen, kann sie nicht mehr verlängert werden.

Für Sozialwohnungen beträgt die Frist unter Umständen sechs Monate. Diese längere Frist soll Mieter von Sozialwohnungen besonders schützen, da sie oft über weniger finanzielle Mittel verfügen und mehr Zeit benötigen, um eine Finanzierung zu organisieren. Die genaue Frist hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab und sollte daher im Einzelfall geprüft werden.

  • Die gesetzliche Frist beträgt zwei Monate.
  • Die Frist ist unverkürzbar, aber verlängerbar.
  • Für Sozialwohnungen kann die Frist sechs Monate betragen.
  • Die Frist beginnt mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung.

Wie wird das Vorkaufsrecht ausgeübt?

Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss schriftlich erklärt werden. Eine mündliche Erklärung ist unwirksam. Die Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich sein und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Mit der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts kommt automatisch ein Kaufvertrag zwischen Vermieter und Mieter zu den Bedingungen zustande, die ursprünglich mit dem Dritten vereinbart waren.

Der Mieter sollte die Erklärung innerhalb der zwei‑monatigen Frist abgeben und sie an den Vermieter sowie an den Notar übersenden, der den Verkauf beurkundet hat. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten über die Ausübung des Vorkaufsrechts informiert sind und der Kaufvertrag entsprechend angepasst werden kann. Eine verspätete Erklärung führt in der Regel dazu, dass das Vorkaufsrecht erlischt.

  • Die Ausübung muss schriftlich erfolgen.
  • Die Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich sein.
  • Die Erklärung darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
  • Die Erklärung sollte an Vermieter und Notar gesendet werden.

Was passiert bei einer Änderung des Kaufpreises?

Wenn der Kaufpreis nachträglich geändert wird, beginnt die zweimonatige Frist erneut zu laufen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über die Änderung des Kaufpreises zu informieren. Dies soll verhindern, dass zunächst ein hoher Kaufpreis mitgeteilt wird, um den Mieter von seinem Vorkaufsrecht abzuhalten, und anschließend ein geringerer Kaufpreis vereinbart wird.

Der Mieter hat dann erneut zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. In der Praxis ist es wichtig, dass der Mieter die Mitteilung über die Preisänderung sorgfältig prüft und sich rechtzeitig entscheidet. Eine verspätete Reaktion kann dazu führen, dass das Vorkaufsrecht erlischt.

  • Bei einer Änderung des Kaufpreises beginnt die Frist erneut.
  • Der Vermieter muss den Mieter über die Preisänderung informieren.
  • Der Mieter hat erneut zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben.
  • Eine verspätete Reaktion kann zum Erlöschen des Vorkaufsrechts führen.

Welche Fristen gelten bei vertraglichen Vorkaufsrechten?

Neben dem gesetzlichen Vorkaufsrecht können Mieter und Vermieter auch vertragliche Vorkaufsrechte vereinbaren. In diesem Fall können abweichende Fristen vereinbart werden. Die vertraglichen Fristen müssen jedoch angemessen sein und dürfen die gesetzlichen Mindeststandards nicht unterschreiten.

Vertragliche Vorkaufsrechte müssen notariell beglaubigt werden, andernfalls kann der gesamte Vertrag für nichtig erklärt werden. Es ist daher wichtig, dass Mieter und Vermieter die notarielle Beglaubigung nicht vergessen. Die Ausübung des vertraglichen Vorkaufsrechts erfolgt ebenfalls schriftlich und innerhalb der vereinbarten Frist.

  • Vertragliche Vorkaufsrechte können abweichende Fristen enthalten.
  • Die Fristen müssen angemessen sein und dürfen die gesetzlichen Mindeststandards nicht unterschreiten.
  • Vertragliche Vorkaufsrechte müssen notariell beglaubigt werden.
  • Die Ausübung erfolgt schriftlich und innerhalb der vereinbarten Frist.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Wenn die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts verpasst wird, erlischt das Recht in der Regel. Der Vermieter kann die Wohnung dann an den Dritten verkaufen, ohne dass der Mieter noch eingreifen kann. Es gibt keine Möglichkeit, die Frist nachträglich zu verlängern oder zu verlängern.

In der Praxis ist es daher wichtig, dass Mieter die Mitteilung über den Verkauf sorgfältig prüfen und sich rechtzeitig entscheiden. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beraten lassen. Eine verspätete Reaktion kann dazu führen, dass das Vorkaufsrecht verloren geht und der Mieter seine Wohnung verliert.

  • Die Frist ist unverlängerbar.
  • Bei Verpassen der Frist erlischt das Vorkaufsrecht.
  • Der Vermieter kann die Wohnung dann an den Dritten verkaufen.
  • Eine verspätete Reaktion kann zum Verlust der Wohnung führen.

Fazit

Das Vorkaufsrecht des Mieters ist ein wichtiges Instrument, um in der eigenen Wohnung zu bleiben, wenn diese verkauft wird. Es ist jedoch an strenge Fristen gebunden, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die gesetzliche Ausübungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate und beginnt mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung über den Verkauf. Eine Verkürzung der Frist ist nicht zulässig, eine Verlängerung kann vereinbart werden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss schriftlich erfolgen und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Wer die Frist verpasst, verliert in der Regel sein Vorkaufsrecht. Mieter sollten daher die Mitteilung über den Verkauf sorgfältig prüfen und sich rechtzeitig entscheiden.

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