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Vorkaufsrecht der Gemeinde: Welche Unterlagen braucht man?

Welche Unterlagen braucht man beim Vorkaufsrecht der Gemeinde? Ein Ratgeber zu Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Bauplänen und Negativzeugnis.

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Vorkaufsrecht der Gemeinde: Welche Unterlagen braucht man?

Beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht geltend machen. Das bedeutet: Die Kommune kann in den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer eintreten und das Grundstück selbst erwerben. Für Verkäufer, Käufer und Notar ist es daher wichtig zu wissen, welche Unterlagen im Zusammenhang mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht benötigt werden. Dieser Ratgeber erklärt, welche Dokumente im Vorfeld, während des Verkaufsprozesses und nach der Ausübung des Vorkaufsrechts eine Rolle spielen – und wie man sich rechtzeitig absichert.

Was ist das Vorkaufsrecht der Gemeinde?

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde ist ein städtebauliches Instrument, das es Kommunen ermöglicht, Grundstücke zum Wohl der Allgemeinheit zu erwerben. Es ist im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 24 bis 28 geregelt. Voraussetzung ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem Dritten; Schenkungen oder Erbschaften fallen in der Regel nicht darunter. Die Gemeinde kann dann innerhalb einer bestimmten Frist in den Vertrag eintreten und das Grundstück selbst kaufen.

Es gibt zwei Arten von Vorkaufsrechten: allgemeine Vorkaufsrechte, die kraft Gesetzes bestehen, und besondere Vorkaufsrechte, die durch eine kommunale Satzung begründet werden. Beide Arten dienen der Sicherung städtebaulicher Ziele, etwa der Schaffung von Wohnraum, der Entwicklung von Gewerbegebieten oder der Sanierung von Stadtteilen. Ob ein Vorkaufsrecht besteht, hängt unter anderem von der Lage des Grundstücks, dem Bebauungsplan und der jeweiligen Satzung der Gemeinde ab.

Grundbuchauszug und Eigentumsnachweis

Ein zentrales Dokument im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht ist der Grundbuchauszug. Er zeigt, wer Eigentümer des Grundstücks ist, ob Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken bestehen und ob bereits ein Vorkaufsrecht der Gemeinde im Grundbuch vermerkt ist. Für den Notar ist der aktuelle Grundbuchauszug unerlässlich, um festzustellen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt wurde.

Für Verkäufer und Käufer ist es sinnvoll, den Grundbuchauszug frühzeitig zu beschaffen. So lässt sich prüfen, ob die Gemeinde bereits ein Vorkaufsrecht eingetragen hat oder ob ein solches Recht durch eine Satzung begründet wurde. In manchen Fällen kann der Notar den Grundbuchauszug selbst anfordern, doch eine frühzeitige Prüfung durch die Beteiligten vermeidet spätere Überraschungen.

  • Aktueller Grundbuchauszug (Abteilung I, II und III)
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z.B. Kaufvertrag, Erbschein)
  • Informationen zu bestehenden Grundschulden oder Hypotheken

Kaufvertrag und Notarunterlagen

Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument, auf dem das Vorkaufsrecht der Gemeinde beruht. Er muss wirksam geschlossen sein und alle wesentlichen Punkte enthalten: Beschreibung des Grundstücks, vereinbarter Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin. Der Notar, der den Kauf beurkundet, ist verpflichtet, die Gemeinde über den Verkauf zu informieren, damit diese ihr Vorkaufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist ausüben kann.

Neben dem Kaufvertrag selbst fallen weitere Notarunterlagen an, etwa die Urkunde über die Beurkundung, die Auflassung und die Eintragungsbewilligung ins Grundbuch. Diese Unterlagen sind notwendig, um den Eigentumsübergang rechtskonform durchzuführen. Wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, tritt sie an die Stelle des Käufers im bestehenden Vertrag, und der Notar muss die entsprechenden Änderungen vornehmen.

  • Notariell beurkundeter Kaufvertrag
  • Urkunde über die Beurkundung und Auflassung
  • Eintragungsbewilligung ins Grundbuch
  • Informationsschreiben an die Gemeinde über den Kaufvertrag

Bebauungsplan und Bauleitplanung

Ob ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht, hängt häufig von der Bauleitplanung ab. Rechtsverbindliche Bebauungspläne oder andere städtebauliche Konzepte können die Grundlage für ein allgemeines oder besonderes Vorkaufsrecht bilden. Daher sind Unterlagen zur Bauleitplanung ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung eines Grundstücksverkaufs.

Verkäufer und Käufer sollten sich frühzeitig über den aktuellen Stand der Bauleitplanung informieren. Dazu gehören der Bebauungsplan, der Flächennutzungsplan und ggf. Satzungen zur Begründung besonderer Vorkaufsrechte. Diese Unterlagen zeigen, ob das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem die Gemeinde ein Vorkaufsrecht geltend machen kann. Ein Blick in die Planunterlagen kann helfen, das Risiko eines Vorkaufsrechts einzuschätzen.

  • Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan
  • Satzungen zur Begründung besonderer Vorkaufsrechte
  • Städtebauliche Konzepte oder Entwicklungspläne

Negativzeugnis der Gemeinde

Ein Negativzeugnis der Gemeinde bescheinigt, dass kein Vorkaufsrecht besteht oder dass die Gemeinde auf ihr Recht verzichtet. Dieses Dokument ist für den Notar wichtig, um den Eigentümerwechsel ins Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne Nachweis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts darf der Käufer in der Regel nicht als Eigentümer eingetragen werden.

Um ein Negativzeugnis zu erhalten, müssen Verkäufer oder Käufer die Gemeinde mit den relevanten Unterlagen versorgen. Dazu gehören in der Regel der Kaufvertrag, der Grundbuchauszug und ggf. Baupläne. Die Gemeinde prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt wird. Wenn die Gemeinde auf ihr Recht verzichtet, stellt sie das Negativzeugnis aus, das anschließend dem Notar vorgelegt wird.

  • Antrag auf Negativzeugnis bei der Gemeinde
  • Vorlage von Kaufvertrag und Grundbuchauszug
  • Ggf. Baupläne und Satzungen
  • Erhalt des Negativzeugnisses für den Notar

Kosten und Gebühren

Der Umgang mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinde kann mit Kosten verbunden sein. Dazu gehören Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnisses, Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und ggf. Kosten für die Einholung von Gutachten oder Planunterlagen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und den Verwaltungsgebührensatzungen der Gemeinden.

Verkäufer und Käufer sollten die möglichen Kosten im Vorfeld kalkulieren. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig ein Negativzeugnis zu beantragen, um Planungssicherheit zu gewinnen. Wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, kann sich der Kaufpreis ändern, da die Gemeinde in der Regel den Verkehrswert zahlt, nicht unbedingt den vereinbarten Kaufpreis. Ein Beispiel: Wird ein Grundstück für 300.000 Euro verkauft, der Verkehrswert liegt aber bei 250.000 Euro, kann die Gemeinde nur 250.000 Euro zahlen – der Verkäufer kann dann vom Vertrag zurücktreten.

  • Verwaltungsgebühren für Negativzeugnis
  • Notargebühren für Kaufvertrag und Eintragung
  • Kosten für Gutachten oder Planunterlagen
  • Mögliche Anpassung des Kaufpreises bei Ausübung des Vorkaufsrechts

Praktische Schritte für Verkäufer und Käufer

Für Verkäufer und Käufer ist es wichtig, den Prozess rund um das Vorkaufsrecht der Gemeinde strukturiert anzugehen. Zunächst sollte geprüft werden, ob das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem ein Vorkaufsrecht besteht. Dazu gehören der Blick in den Grundbuchauszug, die Baupläne und ggf. die Satzungen der Gemeinde. Anschließend sollte der Notar frühzeitig ins Boot geholt werden, um den Kaufvertrag korrekt zu gestalten.

Nach Abschluss des Kaufvertrags ist die Gemeinde unverzüglich zu informieren. Die Gemeinde hat dann in der Regel drei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. In dieser Zeit sollten Verkäufer und Käufer geduldig bleiben und sich auf mögliche Änderungen einstellen. Wenn die Gemeinde auf ihr Recht verzichtet, kann der Notar den Eigentumsübergang ins Grundbuch eintragen. Wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausübt, tritt sie an die Stelle des Käufers, und der Verkäufer erhält den vereinbarten oder den Verkehrswert des Grundstücks.

  • Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht besteht
  • Frühzeitige Einbindung des Notars
  • Unverzügliche Information der Gemeinde über den Kaufvertrag
  • Abwarten der Frist von drei Monaten
  • Reaktion auf Ausübung oder Verzicht des Vorkaufsrechts

Fazit

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde ist ein wichtiges Instrument der Städtebau- und Raumordnung, das den Verkauf von Grundstücken beeinflussen kann. Für Verkäufer, Käufer und Notar ist es entscheidend, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und den Prozess sorgfältig zu planen. Dazu gehören der Grundbuchauszug, der Kaufvertrag, Baupläne, Satzungen und ggf. ein Negativzeugnis der Gemeinde. Wer sich frühzeitig informiert und die erforderlichen Schritte einhält, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und den Verkauf oder Kauf einer Immobilie reibungslos abschließen.

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