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Verkauf einer vermieteten Wohnung: Welche Unterlagen braucht man?

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung braucht man viele Unterlagen – von Mietverträgen bis zum Grundbuchauszug. Eine Checkliste hilft, nichts zu vergessen und den Kaufpreis zu sichern.

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Verkauf einer vermieteten Wohnung: Welche Unterlagen braucht man?

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von einem leerstehenden Objekt: Hier geht es nicht nur um Quadratmeter und Zustand, sondern vor allem um Zahlen, Verträge und Rechte. Wer eine vermietete Wohnung verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig einen Überblick über alle relevanten Unterlagen verschaffen. Denn je vollständiger und übersichtlicher die Dokumentation ist, desto schneller lässt sich ein realistischer Kaufpreis ermitteln, desto glaubwürdiger wirkt das Objekt gegenüber Investoren und desto reibungsloser verläuft der Abschluss. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Unterlagen Schritt für Schritt erklärt – von den Basispapieren über Miet- und Wirtschaftsdaten bis hin zu speziellen Unterlagen für Eigentumswohnungen.

1. Grundlagen: Warum Unterlagen so wichtig sind

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung interessieren Käufer vor allem zwei Dinge: Wie sicher ist die Mieteinnahme und welche Kosten kommen auf den neuen Eigentümer zu? Um diese Fragen zu beantworten, braucht es belastbare Unterlagen. Ohne vollständige Dokumentation kann der Kaufpreis schnell unter Wert liegen, weil der Käufer Unsicherheiten mit einem Abschlag ausgleichen möchte. Zudem erleichtern sauber sortierte Unterlagen die Prüfung durch Banken, Steuerberater und Notare.

Eine gut vorbereitete Unterlagenmappe wirkt professionell und vertrauenserweckend. Sie zeigt, dass der bisherige Eigentümer die Immobilie ordentlich geführt hat – mit pünktlichen Mietzahlungen, regelmäßigen Instandhaltungen und transparenten Abrechnungen. Im Folgenden werden die Unterlagen in drei Gruppen gegliedert: Basisunterlagen für jede Immobilie, spezifische Unterlagen für vermietete Wohnungen und zusätzliche Dokumente für Eigentumswohnungen.

  • Vollständige Unterlagen erhöhen den Verkaufspreis und beschleunigen den Abschluss.
  • Sie bilden die Grundlage für die Bewertung der Mietrendite und der laufenden Kosten.
  • Sie schaffen Transparenz gegenüber Käufern, Banken und Behörden.

2. Basisunterlagen für jede Immobilie

Zu Beginn sollten alle Unterlagen zusammengestellt werden, die für jede Immobilie – unabhängig davon, ob sie vermietet ist oder nicht – von Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere Grundbuchauszug, Lageplan, Grundrisse und der Energieausweis. Diese Dokumente bilden die rechtliche und technische Grundlage für den Verkauf und werden von jedem Käufer erwartet.

Der Grundbuchauszug zeigt, wer Eigentümer ist, ob Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken bestehen und ob es etwaige Rechte Dritter gibt. Ein aktueller Auszug (in der Regel nicht älter als drei Monate) ist für den Notar unverzichtbar. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Besichtigungen vorgelegt werden können. Er informiert über den Energieverbrauch oder -bedarf der Wohnung und beeinflusst indirekt die Attraktivität für Mieter und Käufer.

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als etwa 3 Monate).
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
  • Lageplan bzw. Flurkarte vom Katasteramt.
  • Grundriss(e) und Wohnflächenberechnung.
  • Fotos der Wohnung und ggf. des Gebäudes.

3. Mietverträge und Mietdaten

Für eine vermietete Wohnung sind die Mietverträge das Herzstück der Unterlagen. Hieraus ergibt sich, welche Miete tatsächlich vereinbart ist, wie lange der Vertrag läuft und ob besondere Vereinbarungen bestehen – etwa Staffelmieten, Indexmieten oder Sonderkündigungsrechte. Ohne vollständige Mietverträge lässt sich die Mietrendite nicht seriös berechnen.

Neben dem Hauptvertrag gehören auch alle Nachträge, Zusatzvereinbarungen und schriftlichen Änderungen in die Mappe. Wichtig sind zudem die letzten Mieterhöhungen mit Begründung, also die Schreiben, in denen die Erhöhung angekündigt wurde, sowie der Nachweis, dass der Mieter die erhöhte Miete tatsächlich zahlt. Ein Beispiel: Wenn die Kaltmiete von 800 Euro auf 880 Euro erhöht wurde und der Mieter diese Summe seit einem Jahr pünktlich überweist, sollte dies in Kontoauszügen oder einer Mietaufstellung dokumentiert sein.

  • Vollständiger Mietvertrag inklusive aller Nachträge.
  • Letzte Mieterhöhungsschreiben mit Begründung.
  • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszüge oder Mietaufstellung).
  • Informationen zu eventuellen Staffel- oder Indexmieten.
  • Angaben zur Laufzeit des Mietverhältnisses (befristet oder unbefristet).

4. Nebenkostenabrechnungen und Betriebskosten

Nebenkostenabrechnungen sind für Käufer ein zentraler Indikator dafür, wie hoch die laufenden Betriebskosten sind und ob die Vorauszahlungen der Mieter ausreichen. In der Regel werden die Abrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre verlangt. Sie zeigen, ob es regelmäßig Nachzahlungen oder Erstattungen gibt und ob die Kosten stabil oder stark schwankend sind.

Zusätzlich sollten Übersichten über die Bewirtschaftungskosten vorliegen, also etwa Kosten für Hausmeister, Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege oder Verwaltung. Diese Daten helfen, die Netto-Mieteinnahme zu berechnen. Beispiel: Wenn die Kaltmiete 900 Euro beträgt und die Nebenkostenabrechnung im Schnitt 250 Euro pro Monat ausweist, liegt die Bruttomiete bei 1.150 Euro. Davon abzuziehen sind noch die Bewirtschaftungskosten, etwa 50 Euro pro Monat, sodass die Netto-Mieteinnahme bei 1.100 Euro liegt.

  • Nebenkostenabrechnungen der letzten 2–3 Jahre.
  • Übersicht über die Bewirtschaftungskosten.
  • Angaben zu den Vorauszahlungen der Mieter.
  • Informationen zu eventuellen Sonderumlagen oder einmaligen Kosten.
  • Nachweise zu Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen.

5. Kaution, Mietkaution und offene Forderungen

Die Mietkaution ist ein sensibles Thema beim Eigentümerwechsel. Käufer wollen wissen, wie hoch die Kaution ist, in welcher Form sie angelegt wurde (z.B. Sparbuch, Bankgarantie) und ob sie noch vollständig vorhanden ist. Auch offene Mietforderungen oder eventuelle Mietschulden müssen klar dokumentiert sein, damit im Kaufvertrag geregelt werden kann, wer diese Forderungen übernimmt.

In der Regel wird die Kaution mit der Wohnung übertragen, sodass der neue Eigentümer die Ansprüche aus der Kaution übernimmt. Es sollte jedoch schriftlich festgehalten werden, ob der Mieter noch offene Zahlungen hat oder ob die Kaution bereits teilweise verbraucht wurde. So vermeidet man später Streitigkeiten zwischen Alt- und Neubesitzer.

  • Höhe und Form der Mietkaution (z.B. Sparbuch, Bankgarantie).
  • Nachweis über die Anlage der Kaution.
  • Informationen zu eventuellen Teilverwendungen der Kaution.
  • Übersicht über offene Mietforderungen oder Mietschulden.
  • Regelung im Kaufvertrag, wer die Kaution und offenen Forderungen übernimmt.

6. Instandhaltung, Modernisierungen und Versicherungen

Käufer wollen wissen, in welchem Zustand die Wohnung und das Gebäude sind und welche Investitionen in der nahen Zukunft anstehen. Dazu gehören Nachweise über durchgeführte Instandhaltungen und Modernisierungen, etwa neue Heizung, Fenster, Dachsanierung oder Fassadendämmung. Rechnungen, Angebote und Protokolle helfen, die Qualität der Arbeiten nachzuvollziehen.

Zusätzlich sollten Informationen zu bestehenden Versicherungen vorliegen, etwa Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Elementarschadenversicherung. Auch Wartungsverträge, etwa für die Heizungsanlage oder den Aufzug, sind relevant. Sie zeigen, dass die Immobilie regelmäßig gewartet wird und helfen, zukünftige Kosten besser einzuschätzen.

  • Rechnungen und Nachweise zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
  • Informationen zu geplanten oder angekündigten Sanierungen.
  • Nachweise zu Wartungsverträgen (z.B. Heizung, Aufzug).
  • Übersicht über bestehende Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht, Elementarschaden).
  • Protokolle zu Mängeln und deren Behebung.

7. Unterlagen für Eigentumswohnungen (WEG)

Bei Eigentumswohnungen kommen weitere Unterlagen hinzu, die sich auf die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beziehen. Dazu gehören die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der WEG. Diese Dokumente geben Aufschluss darüber, wie die Gemeinschaft organisiert ist und welche laufenden und einmaligen Kosten auf den Eigentümer zukommen.

Die Teilungserklärung legt fest, welche Anteile an Gemeinschaftseigentum jedem Eigentümer zustehen und welche Teile der Wohnung als Sondereigentum gelten. Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen, ob es Streitigkeiten gibt, welche Beschlüsse gefasst wurden und ob größere Sanierungen oder Umlagen geplant sind. Die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der WEG geben einen Überblick über die laufenden Kosten und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.

  • Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan.
  • Gemeinschaftsordnung und WEG-Beschlusssammlung.
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (mindestens 3 Jahre).
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der WEG.
  • Nachweis der Instandhaltungsrücklage.

8. Steuerliche Unterlagen und Spekulationsfrist

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Je nach Dauer des Eigentums kann eine Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Daher sollten Unterlagen zur Anschaffung und zu eventuellen Modernisierungen bereitliegen, um den Gewinn korrekt berechnen zu können.

Zu den relevanten Unterlagen gehören Kaufvertrag und Kaufnebenkosten, Rechnungen für Modernisierungen und Renovierungen sowie ggf. Abschreibungen oder andere steuerliche Nachweise. Ein Steuerberater kann anhand dieser Unterlagen prüfen, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen und wie sich der Verkauf auf die persönliche Steuersituation auswirkt.

  • Kaufvertrag und Kaufnebenkosten.
  • Rechnungen für Modernisierungen und Renovierungen.
  • Nachweise zu Abschreibungen oder anderen steuerlichen Angaben.
  • Informationen zur Spekulationsfrist und zum Eigentumszeitraum.
  • ggf. Steuerbescheide oder Steuererklärungen mit Immobilienbezug.

9. Praktische Tipps zur Zusammenstellung der Unterlagen

Die Zusammenstellung der Unterlagen kann je nach Objekt und Eigentumsdauer umfangreich sein. Um den Überblick zu behalten, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise. Zunächst sollten alle Dokumente gesammelt und nach Kategorien sortiert werden: Grundbuch, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltung, WEG-Unterlagen, Steuerunterlagen. Anschließend können sie in einer digitalen und einer physischen Mappe geordnet werden.

Für Käufer ist es hilfreich, wenn wichtige Kennzahlen auf einem Blatt zusammengefasst sind – etwa Kaltmiete, Nebenkosten, Bewirtschaftungskosten, Netto-Mieteinnahme und geplante Investitionen. So kann der Interessent sich schnell ein Bild machen, ohne alle Unterlagen im Detail durchzugehen. Auch eine kurze Beschreibung der Wohnung, des Hauses und der Lage erleichtert die Bewertung.

  • Unterlagen nach Kategorien sortieren (Grundbuch, Miete, Nebenkosten, Instandhaltung, WEG, Steuern).
  • Digitale und physische Mappe anlegen.
  • Wichtige Kennzahlen auf einem Übersichtsblatt zusammenfassen.
  • Kurze Objektbeschreibung mit Lage, Ausstattung und Mietlage erstellen.
  • Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, um Besichtigungen und Kaufverhandlungen zu beschleunigen.

Fazit

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen. Je vollständiger und übersichtlicher die Dokumentation ist, desto besser lässt sich der Wert der Immobilie nachvollziehen und desto höher ist die Chance, einen fairen Kaufpreis zu erzielen. Von den Basisunterlagen wie Grundbuchauszug und Energieausweis über Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Kaution bis hin zu WEG-Dokumenten und steuerlichen Unterlagen – jede Kategorie trägt dazu bei, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Wer sich die Zeit nimmt, alle relevanten Unterlagen zu sammeln und zu ordnen, legt den Grundstein für einen reibungslosen und erfolgreichen Verkauf.

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