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Verkauf einer vermieteten Wohnung: Welche Alternativen gibt es?

Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist möglich – doch es gibt auch Alternativen wie Teilverkauf, Wohnrecht oder Nießbrauch, die oft sinnvoller sind.

4 min Lesezeit
Verkauf einer vermieteten Wohnung: Welche Alternativen gibt es?

Eine vermietete Wohnung zu verkaufen, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Der bestehende Mietvertrag bleibt bestehen, der Käufer tritt automatisch als neuer Vermieter ein – das sogenannte Prinzip "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB). Doch ein Verkauf ist nicht immer die beste Lösung. Besonders wenn die Wohnung eine stabile Mieteinnahmequelle ist oder der Eigentümer emotional an der Immobilie hängt, lohnt es sich, Alternativen zu prüfen. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Optionen vorgestellt, die neben dem klassischen Verkauf einer vermieteten Wohnung in Betracht kommen.

1. Klassischer Verkauf einer vermieteten Wohnung

Beim klassischen Verkauf einer vermieteten Wohnung bleibt der Mietvertrag unverändert bestehen. Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten des Vermieters, einschließlich der laufenden Mieteinnahmen und der Verpflichtung zur Instandhaltung. Der Verkauf ist jederzeit möglich, ein Sonderkündigungsrecht entsteht durch den Eigentümerwechsel nicht.

Wichtige Punkte beim Verkauf einer vermieteten Wohnung sind:

  • Informieren Sie den Mieter über den geplanten Verkauf und klären Sie, ob er ein Vorkaufsrecht hat (§ 577 BGB).
  • Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen: Grundbuchauszug, Mietverträge, Wirtschaftspläne, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Energieausweis, Baupläne und Grundrisse.
  • Erstellen Sie einen detaillierten Renditeplan, der alle Einnahmen und Ausgaben beinhaltet, einschließlich Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten, um potenziellen Käufern die langfristigen Ertragsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Definieren Sie die Zielgruppe (Kapitalanleger oder Selbstnutzer) und legen Sie einen realistischen Angebotspreis fest, der sich an der Netto-Mietrendite orientiert.
  • Vereinbaren Sie Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten und dem Mieter und führen Sie Kaufpreisverhandlungen durch.
  • Informieren Sie die Eigentümerversammlung oder Hausverwaltung über den Verkauf und den neuen Eigentümer und vereinbaren Sie einen Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags.

2. Teilverkauf der Immobilie

Ein Teilverkauf ist eine Alternative zum vollständigen Verkauf der Immobilie. Dabei wird nur ein Teil der Immobilie verkauft, zum Beispiel 20 oder 50 Prozent. Der Verkäufer behält den Rest der Immobilie und kann weiterhin darin wohnen oder sie vermieten. Der Käufer erhält einen Anteil am Eigentum und an den Mieteinnahmen.

Vorteile eines Teilverkaufs sind:

  • Der Verkäufer erhält sofort eine Geldsumme, ohne die Immobilie komplett aufzugeben.
  • Der Verkäufer kann weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und erhält weiterhin Mieteinnahmen.
  • Der Käufer erhält einen Anteil am Eigentum und an den Mieteinnahmen, was für Kapitalanleger attraktiv sein kann.
  • Der Verkäufer kann die Immobilie später vollständig verkaufen oder an die Kinder vererben.

3. Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht

Beim Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht verkauft der Eigentümer die Immobilie, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem weiteren Eigentümerwechsel bestehen. Der Verkäufer kann die Immobilie sein ganzes Leben lang bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.

Vorteile eines Verkaufs mit lebenslangem Wohnrecht sind:

  • Der Verkäufer erhält eine Geldsumme und kann weiterhin in der Immobilie wohnen.
  • Das Wohnrecht ist in der Regel unentgeltlich, der Verkäufer kommt jedoch für Strom- und Heizkosten auf.
  • Das Wohnrecht bleibt auch bei einem weiteren Eigentümerwechsel bestehen.
  • Der Verkäufer kann die Immobilie später an die Kinder vererben.

4. Verkauf mit Nießbrauchrecht

Beim Verkauf mit Nießbrauchrecht verkauft der Eigentümer die Immobilie, behält aber ein Nießbrauchrecht. Das Nießbrauchrecht umfasst die eigene Nutzung der Immobilie sowie die Vermietung an Dritte. Der Verkäufer bleibt wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und erhält weiterhin Mieteinnahmen.

Vorteile eines Verkaufs mit Nießbrauchrecht sind:

  • Der Verkäufer erhält eine Geldsumme und behält das Nießbrauchrecht.
  • Der Verkäufer kann die Immobilie weiterhin nutzen oder vermieten und erhält Mieteinnahmen.
  • Das Nießbrauchrecht bleibt auch bei einem weiteren Eigentümerwechsel bestehen.
  • Der Verkäufer kann die Immobilie später an die Kinder vererben.

5. Verkauf gegen Leibrente

Beim Verkauf gegen Leibrente verkauft der Eigentümer sein Eigenheim und erhält ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Der Verkäufer bleibt weiterhin in der Immobilie wohnen und erhält eine monatliche Leibrente. Nach dem Tod des Verkäufers geht das Immobilieneigentum komplett auf den Käufer über.

Vorteile eines Verkaufs gegen Leibrente sind:

  • Der Verkäufer erhält eine monatliche Leibrente und kann weiterhin in der Immobilie wohnen.
  • Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem weiteren Eigentümerwechsel bestehen.
  • Der Verkäufer kann die Immobilie später an die Kinder vererben.

6. Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Eigenbedarfskündigung. In diesem Vertrag einigen sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter erhält in der Regel eine finanzielle Entschädigung, der Vermieter kann die Wohnung leer verkaufen oder selbst nutzen.

Vorteile eines Mietaufhebungsvertrags sind:

  • Der Mieter erhält eine finanzielle Entschädigung und kann die Wohnung freiwillig räumen.
  • Der Vermieter kann die Wohnung leer verkaufen oder selbst nutzen.
  • Der Vermieter kann den Verkaufspreis erhöhen, da die Wohnung leer steht.

7. Steuerliche Aspekte beim Verkauf

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie können Steuern anfallen. Die sogenannte "10-Jahres-Regel" besagt, dass eine vermietete Immobilie nach zehn Jahren steuerfrei veräußert werden kann. Eine selbst genutzte Immobilie kann ohne Haltefrist steuerfrei verkauft werden, solange sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Wichtige steuerliche Aspekte sind:

  • Klären Sie die Nutzung der Immobilie (vermietet, selbst bewohnt, gemischt).
  • Legen Sie den Zeithorizont fest: Schneller Verkauf oder langfristige Planung.
  • Prüfen Sie alternative Strategien wie Eigennutzung, 2-Silvester-Regel oder Holding-Struktur.
  • Beachten Sie die 3-Objekt-Grenze, um keinen gewerblichen Grundstückshandel auszulösen.

8. Fazit

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist möglich, aber nicht immer die beste Lösung. Alternativen wie Teilverkauf, Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht, Nießbrauchrecht oder Leibrente bieten oft attraktive Optionen, um Liquidität zu schaffen, ohne die Immobilie komplett aufzugeben. Ein Mietaufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Eigenbedarfskündigung sein. Wichtig ist, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen und die richtige Strategie für die individuelle Situation zu wählen.

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