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Verkauf einer Erbimmobilie: Wer zahlt was?

Wer eine Erbimmobilie verkauft, muss Erbschafts- und oft auch Spekulationssteuer zahlen – und zwar je nach Verwandtschaftsgrad und Nutzung individuell für jeden Erben.

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Verkauf einer Erbimmobilie: Wer zahlt was?

Wenn ein Haus oder eine Wohnung vererbt wird, stellt sich für viele Erben schnell die Frage: Verkaufen oder behalten? Entscheidend für diese Entscheidung sind nicht nur persönliche Gründe, sondern vor allem die steuerlichen und rechtlichen Folgen. Der Titel „Verkauf einer Erbimmobilie: Wer zahlt was?“ zielt genau auf diesen Kern: Wer als Erbe welche Steuern trägt, wie sich Erbschafts- und Spekulationssteuer berechnen und welche praktischen Schritte vor dem Verkauf zu beachten sind. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Punkte verständlich erklärt, damit Erben fundiert entscheiden können.

Erbschaftsteuer: Wer zahlt sie und wie hoch ist sie?

Die Erbschaftsteuer fällt unabhängig davon an, ob eine geerbte Immobilie später verkauft wird oder im Familienbesitz bleibt. Sie wird auf den Wert des Erbes erhoben und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie nach den jeweils geltenden Freibeträgen. Jeder Erbe zahlt seine Erbschaftsteuer individuell, nicht die Erbengemeinschaft als Ganzes.

Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls, also der Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte. Übersteigt dieser Wert den persönlichen Freibetrag des Erben, wird nur der darüber hinausgehende Betrag besteuert. Die Steuerklasse (z.B. Kinder, Ehepartner, andere Verwandte) bestimmt, wie hoch der Freibetrag ist und welcher Steuersatz auf den übersteigenden Teil angewendet wird.

  • Erbschaftsteuer fällt pro Erbe individuell an, nicht für die Erbengemeinschaft als Ganzes.
  • Grundlage ist der Verkehrswert der Immobilie zum Todestag des Erblassers.
  • Nur der Teil des Werts, der den persönlichen Freibetrag übersteigt, wird besteuert.
  • Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse bestimmen Höhe von Freibetrag und Steuersatz.
  • Erbschaftsteuer ist unabhängig vom späteren Verkauf der Immobilie.

Spekulationssteuer beim Verkauf: Wann fällt sie an?

Neben der Erbschaftsteuer kann beim Verkauf einer Erbimmobilie die sogenannte Spekulationssteuer anfallen. Diese Steuer wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben, wenn zwischen dem ursprünglichen Erwerb der Immobilie durch den Erblasser und dem Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre liegen. Die Spekulationssteuer ist eine Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf.

Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten des Erblassers und weiterer Werbungskosten (z.B. Sanierungen, Modernisierungen). Liegt dieser Gewinn im positiven Bereich und ist die Zehn-Jahres-Frist nicht erfüllt, unterliegt der Betrag dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Erben. Auch hier zahlt jeder Erbe seine Spekulationssteuer selbst, nicht die Erbengemeinschaft.

  • Spekulationssteuer fällt nur beim Verkauf der Immobilie an, nicht beim Erben selbst.
  • Grundlage ist der Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Werbungskosten).
  • Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Kaufdatum des Erblassers.
  • Übersteigt der Gewinn Null, wird er mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Jeder Erbe prüft seine eigene Steuerpflicht und haftet nur für sich.

Wann bleibt der Verkauf steuerfrei?

Es gibt mehrere Konstellationen, in denen der Verkauf einer Erbimmobilie steuerfrei bleibt – sowohl hinsichtlich der Spekulationssteuer als auch der Erbschaftsteuer. Wichtig ist, dass diese Fälle sorgfältig geprüft werden, da sie von Nutzung, Fristen und Verwandtschaftsgrad abhängen.

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde (sogenannte Drei-Jahres-Regel). Auch wenn der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft hat, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Zudem kann der Verkauf steuerfrei sein, wenn das Haus in den letzten zwei Kalenderjahren sowie im Jahr des Erbfalls einem leiblichen oder adoptierten Kind mietfrei überlassen wurde und dort bewohnt wurde.

  • Verkauf steuerfrei, wenn Immobilie im Verkaufsjahr und zwei Vorjahren selbst genutzt wurde.
  • Keine Spekulationssteuer, wenn Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben hat.
  • Steuerfreier Verkauf möglich, wenn Haus Kind mietfrei überlassen und bewohnt wurde.
  • Erbschaftsteuer entfällt, wenn Verkehrswert unter dem persönlichen Freibetrag liegt.
  • Kombination aus Freibetrag und Fristen kann vollständig steuerfreien Verkauf ermöglichen.

Erbschaftssteuer und Verkauf: Was ist zu beachten?

Die Erbschaftsteuer ist bereits beim Erben fällig und unabhängig vom späteren Verkauf. Wer ein Haus erbt, muss das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Finanzamt anmelden und die Erbschaftsteuer entrichten. Der Verkauf der Immobilie ändert an dieser Steuerpflicht nichts, kann aber die Liquidität verbessern, um die Steuer zu bezahlen.

In vielen Fällen wird der Verkehrswert der Immobilie vom Finanzamt oder einem Gutachter ermittelt. Für vermietete Immobilien kann ein Bewertungsabschlag von z.B. 10 Prozent gelten, sodass nur ein Teil des Verkehrswerts besteuert wird. Erben sollten daher frühzeitig klären, ob ein solcher Abschlag möglich ist und wie sich dies auf die Steuerlast auswirkt.

  • Erbschaftsteuer ist bereits beim Erben fällig, unabhängig vom Verkauf.
  • Anmeldung des Erbes beim Finanzamt innerhalb der gesetzlichen Frist erforderlich.
  • Verkehrswert der Immobilie bildet die Grundlage für die Besteuerung.
  • Bewertungsabschläge bei vermieteten Immobilien können die Steuerlast senken.
  • Verkauf kann helfen, die Erbschaftsteuer liquide zu bezahlen.

Erben und Erbengemeinschaft: Wer entscheidet und wer zahlt?

Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, in der alle Miterben gemeinsam Eigentümer der Immobilie sind. Für den Verkauf ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich, es sei denn, das Erbverhältnis sieht etwas anderes vor. Jeder Erbe zahlt seine Erbschafts- und Spekulationssteuer individuell, nicht die Gemeinschaft als Ganzes.

Praktisch bedeutet das, dass vor dem Verkauf geklärt werden muss, wie der Erlös aufgeteilt wird und ob einzelne Erben ihre Anteile behalten oder verkaufen möchten. Eine einvernehmliche Regelung erleichtert den Verkaufsprozess und vermeidet Streitigkeiten. Es ist ratsam, die Aufteilung schriftlich festzuhalten, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen.

  • Alle Miterben müssen dem Verkauf der Erbimmobilie zustimmen.
  • Jeder Erbe zahlt seine Steuern individuell, nicht die Erbengemeinschaft.
  • Klare Regelung zur Aufteilung des Verkaufserlöses vermeidet Konflikte.
  • Schriftliche Vereinbarung über Anteile und Zahlungen empfehlenswert.
  • Einzelne Erben können ihre Anteile auch später verkaufen.

Praktische Schritte vor dem Verkauf einer Erbimmobilie

Bevor eine Erbimmobilie verkauft wird, sollten einige wichtige Schritte durchgeführt werden. Dazu gehört die rechtliche Klärung der Erbfolge, die Ermittlung des Verkehrswerts und die Prüfung der steuerlichen Konsequenzen. Eine professionelle Immobilienbewertung hilft, einen marktgerechten Verkaufspreis festzulegen und mögliche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu planen.

Zudem ist zu prüfen, ob der Erbschein beantragt werden muss und ob die Eigentumsübertragung ins Grundbuch erfolgt ist. Bei vermieteten Immobilien sollten bestehende Mietverhältnisse und eventuelle Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf.

  • Erbschein beantragen, falls erforderlich.
  • Eigentumsübertragung ins Grundbuch prüfen und ggf. veranlassen.
  • Professionelle Immobilienbewertung durchführen.
  • Steuerliche Konsequenzen (Erbschafts- und Spekulationssteuer) prüfen.
  • Bestehende Mietverhältnisse und Modernisierungsbedarf berücksichtigen.

Fazit

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist mit verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Aspekten verbunden. Erbschaftsteuer fällt unabhängig vom Verkauf an und richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Freibetrag. Spekulationssteuer kann beim Verkauf anfallen, wenn die Zehn-Jahres-Frist nicht erfüllt ist oder die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Jeder Erbe zahlt seine Steuern individuell, und die Zustimmung aller Miterben ist für den Verkauf erforderlich. Eine sorgfältige Planung und Beratung helfen, die steuerliche Belastung zu minimieren und den Verkauf erfolgreich abzuschließen.

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