Untervermietung: Worauf Käufer besonders achten sollten
Untervermietung kann für Immobilienkäufer ein lukratives Zusatzeinkommen sein – wenn sie rechtlich sauber und vertraglich klar geregelt ist. Worauf es ankommt, lesen Sie hier.

Untervermietung ist im deutschen Wohnraummietrecht ein häufig genutztes Instrument, um eine bestehende Mietwohnung oder einen Teil davon an Dritte weiterzuvermieten. Für Immobilienkäufer, die eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus erwerben, spielt dieses Thema eine besondere Rolle: Schon beim Kauf können bestehende Untermietverhältnisse bestehen, und später kann die Untervermietung eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Vermietung sein. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Fallstricke und praktische Tipps für Käufer erläutert, damit Untervermietungen reibungslos und rechtssicher ablaufen.
Was ist Untervermietung – und warum ist sie für Käufer relevant?
Untervermietung liegt vor, wenn ein Mieter – der sogenannte Hauptmieter – einen Teil oder die gesamte Wohnung an einen Dritten, den Untermieter, gegen Entgelt überlässt. Der Hauptmieter bleibt dabei Vertragspartner des Vermieters; der Untermieter steht rechtlich nicht direkt mit dem Eigentümer in Verbindung. Für Immobilienkäufer ist das relevant, weil beim Erwerb einer vermieteten Immobilie bereits bestehende Untermietverhältnisse übernommen werden können oder weil der neue Eigentümer die Nutzung durch Untermieter später gezielt fördern oder einschränken möchte.
Untervermietung unterscheidet sich von einer Unterverpachtung oder einer gewerblichen Weitervermietung, bei der der Mieter die Wohnung als Büro, Praxis oder Ferienwohnung nutzt. Solche Nutzungen sind in der Regel nicht zulässig, wenn im Mietvertrag eine ausschließliche Wohnnutzung vereinbart ist. Für Käufer bedeutet das: Beim Kauf sollte genau geprüft werden, ob bestehende Untermietverhältnisse noch Wohnraumzwecken dienen oder bereits in Richtung Gewerbe oder Ferienwohnung tendieren – das kann rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
- —Untervermietung: Mieter vermietet Wohnung oder Teil davon an Dritten gegen Entgelt.
- —Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters, Untermieter nicht direkt mit Eigentümer verbunden.
- —Untervermietung dient in der Regel Wohnzwecken, nicht gewerblicher Nutzung oder Ferienwohnung.
- —Für Käufer wichtig: Prüfung bestehender Untermietverhältnisse vor Kaufabschluss.
- —Unterschied zu Unterverpachtung oder gewerblicher Weitervermietung beachten.
Rechtliche Grundlagen: Zustimmung, berechtigtes Interesse und Grenzen
In Deutschland ist die Untervermietung grundsätzlich erlaubt, bedarf aber in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere aus den Paragraphen 540 und 553. Danach muss der Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung einholen, bevor er die Wohnung oder einen Teil davon an Dritte weitervermietet. Diese Zustimmung kann bereits im Hauptmietvertrag geregelt sein, etwa durch eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung.
Der Vermieter muss einer Untervermietung in der Regel zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn der Mieter durch die Untervermietung seine Mietkosten teilt, weil er die Wohnung nicht mehr alleine finanzieren kann, oder wenn er eine Wohngemeinschaft eingeht. Der Vermieter darf die Zustimmung nicht einfach pauschal verweigern, sondern muss triftige Gründe vorbringen, etwa wenn der Wohnraum überbelegt würde oder der potenzielle Untermieter als nicht tragbar gilt.
- —Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung in der Regel erforderlich.
- —Berechtigtes Interesse des Mieters kann Anspruch auf Zustimmung begründen.
- —Vermieter darf Zustimmung nicht ohne triftige Gründe verweigern.
- —Überbelegung, ungeeigneter Untermieter oder Gefährdung des Hausfriedens als Ablehnungsgründe.
- —Erlaubnis kann bereits im Mietvertrag geregelt sein.
Untervermietung von Teil oder ganzer Wohnung: Unterschiede für Käufer
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der Untervermietung eines Teils der Wohnung und der Untervermietung der gesamten Wohnung. Möchte der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung – etwa ein Zimmer oder eine Etage – untervermieten, hat er in der Regel einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Der Vermieter kann die Zustimmung nicht einfach verweigern, sondern muss sich auf konkrete Bedenken stützen.
Anders verhält es sich, wenn der Mieter die gesamte Wohnung untervermieten möchte. In diesem Fall kann der Vermieter die Zustimmung verweigern, und der Mieter hat keinen Anspruch auf Erlaubnis. Für Immobilienkäufer bedeutet das: Beim Erwerb einer Immobilie sollte klar sein, ob bestehende Untermietverhältnisse nur einen Teil der Wohnung betreffen oder die gesamte Wohnung. Letzteres kann rechtlich problematischer sein und sollte im Kaufvertrag explizit geregelt werden.
- —Teiluntervermietung: Anspruch auf Zustimmung bei berechtigtem Interesse.
- —Gesamtuntervermietung: Vermieter kann Zustimmung verweigern.
- —Klare Unterscheidung im Kaufvertrag wichtig.
- —Prüfung bestehender Untermietverhältnisse vor Kaufabschluss.
- —Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen bei Gesamtuntervermietung.
Untermietvertrag: Wichtige Inhalte und typische Fallstricke
Ein sauber formulierter Untermietvertrag ist für Käufer ebenso wichtig wie für Mieter. Er sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten: Namen aller Vertragsparteien, genaue Beschreibung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk, untervermietete Räume), Betrag der Miete inklusive Nebenkosten, Betrag der Kaution, Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag (insbesondere Regelungen zu Schönheitsreparaturen), Beginn und Ende des Untermietverhältnisses sowie die Unterschriften aller Vertragsparteien. Diese Punkte sorgen für Klarheit und vermeiden spätere Streitigkeiten.
Ein typischer Fallstrick ist die fehlende oder unklare Regelung der Nebenkosten. Der Untermieter sollte wissen, welche Kosten er zusätzlich zur Miete trägt, etwa Heizkosten, Wasser oder Müllabfuhr. Auch die Höhe der Kaution sollte klar geregelt sein, um später keine Überraschungen zu erleben. Für Käufer bedeutet das: Beim Kauf sollte der bestehende Untermietvertrag sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte sauber geregelt sind.
- —Namen aller Vertragsparteien im Untermietvertrag.
- —Genau Beschreibung der Wohnung und der untervermieteten Räume.
- —Mietpreis inklusive Nebenkosten und Kaution.
- —Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag und Regelungen zu Schönheitsreparaturen.
- —Beginn und Ende des Untermietverhältnisses.
- —Unterschriften aller Vertragsparteien.
Gewinnerzielungsabsicht und rechtliche Grenzen
Eine wichtige Grenze der Untervermietung ist die Gewinnerzielungsabsicht. Der Mieter darf mit der Untervermietung keinen Gewinn erzielen; die Miete darf also nicht höher sein als die eigene Miete inklusive Nebenkosten. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der eine Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht als unzulässig ansieht. Für Käufer bedeutet das: Beim Kauf sollte geprüft werden, ob bestehende Untermietverhältnisse noch innerhalb dieser Grenzen liegen oder ob der Mieter bereits Gewinne erzielt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung der Wohnung. Die Untervermietung muss Wohnzwecken dienen; eine Nutzung als Büro, Praxis oder Ferienwohnung ist in der Regel nicht zulässig, wenn im Mietvertrag eine ausschließliche Wohnnutzung vereinbart ist. Solche Nutzungen können nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch zu Versicherungsansprüchen führen. Für Käufer ist es daher wichtig, die tatsächliche Nutzung der Wohnung zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
- —Keine Gewinnerzielungsabsicht bei Untervermietung erlaubt.
- —Miete darf nicht höher sein als eigene Miete inklusive Nebenkosten.
- —Nutzung der Wohnung muss Wohnzwecken dienen.
- —Keine Nutzung als Büro, Praxis oder Ferienwohnung ohne ausdrückliche Genehmigung.
- —Prüfung bestehender Untermietverhältnisse auf Übereinstimmung mit Mietvertrag.
Praktische Tipps für Käufer: Was vor dem Kauf zu prüfen ist
Für Immobilienkäufer, die eine vermietete Immobilie erwerben, ist die Prüfung bestehender Untermietverhältnisse ein wichtiger Schritt. Dazu gehört die Einsicht in den Hauptmietvertrag, den Untermietvertrag und alle relevanten Nebenabreden. Besonders wichtig ist die Frage, ob die Untervermietung noch Wohnzwecken dient und ob der Mieter mit der Untervermietung Gewinne erzielt. Auch die tatsächliche Nutzung der Wohnung sollte geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zustimmung des Vermieters. Beim Kauf sollte klar sein, ob die Untervermietung noch mit der Zustimmung des Vermieters erfolgt oder ob diese bereits widerrufen wurde. Auch die Frage, ob der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigern kann, sollte geklärt werden. Für Käufer bedeutet das: Beim Kaufvertrag sollte die Situation der Untermietverhältnisse explizit geregelt werden, um später keine Überraschungen zu erleben.
- —Einsicht in Hauptmietvertrag und Untermietvertrag.
- —Prüfung auf Wohnnutzung und keine Gewinnerzielungsabsicht.
- —Klärung der Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung.
- —Regelung der Untermietverhältnisse im Kaufvertrag.
- —Prüfung der tatsächlichen Nutzung der Wohnung.
Fazit
Untervermietung kann für Immobilienkäufer ein lukratives Zusatzeinkommen sein, wenn sie rechtlich sauber und vertraglich klar geregelt ist. Wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, bestehende Untermietverhältnisse sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Punkte im Kaufvertrag zu regeln. So können Käufer sicherstellen, dass Untervermietungen reibungslos und rechtssicher ablaufen und keine unangenehmen Überraschungen entstehen.

