Untervermietung: Welche Unterlagen braucht man?
Untervermietung richtig machen: Welche Unterlagen Mieter und Vermieter für Zimmer, Wohnung oder WG brauchen – von Erlaubnis bis Meldeschein.

Untervermietung ist für viele Mieter eine sinnvolle Möglichkeit, Mietkosten zu teilen oder eine Wohnung während einer beruflichen Auszeit zu nutzen, ohne sie kündigen zu müssen. Doch bevor ein Untermieter einzieht, müssen verschiedene Unterlagen vorliegen – sowohl beim Vermieter als auch beim Hauptmieter und beim Untermieter selbst. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Unterlagen für eine rechtskonforme Untervermietung nötig sind, wie sie aussehen sollten und worauf es in der Praxis ankommt.
1. Die zentrale Unterlage: Erlaubnis des Vermieters
Die wichtigste Unterlage für jede Untervermietung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ohne diese Erlaubnis ist eine Untervermietung rechtlich nicht zulässig und kann im Extremfall sogar zur fristlosen Kündigung führen. Der Vermieter muss die Untervermietung zwar nicht automatisch genehmigen, aber bei einer Teiluntervermietung hat der Mieter in der Regel einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn kein wichtiger Grund dagegen spricht.
Um die Erlaubnis zu erhalten, sollte der Mieter einen formlosen, aber inhaltlich vollständigen Antrag stellen. In diesem Antrag sollten der Grund, die Dauer und die Person des Untermieters benannt werden. Es reicht nicht aus, nur allgemein von wirtschaftlichen Gründen oder einer vorübergehenden Abwesenheit zu sprechen. Der Vermieter kann dann schriftlich zustimmen oder ablehnen, wobei die Ablehnung begründet sein muss.
- —Schriftlicher Antrag des Mieters auf Untervermietung mit Begründung, Dauer und Person des Untermieters.
- —Schriftliche Zustimmung des Vermieters (oder begründete Ablehnung).
- —Nachweis, dass die Untervermietung nur einen Teil der Wohnung betrifft, falls dies der Fall ist.
2. Der Untermietvertrag: Rechtliche Grundlage für Mieter und Untermieter
Neben der Erlaubnis des Vermieters ist der Untermietvertrag die zentrale Unterlage zwischen Hauptmieter und Untermieter. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und schützt sowohl den Hauptmieter als auch den Untermieter. Ein mündlicher Vertrag ist zwar möglich, aber für alle Beteiligten empfehlenswert ist ein schriftlicher Untermietvertrag.
Der Untermietvertrag sollte die wichtigsten Eckpunkte enthalten, wie die Namen der Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Wohnung, die Mietdauer, die Höhe der Miete und der Kaution sowie die Kündigungsfristen. Außerdem sollte auf den Hauptmietvertrag Bezug genommen werden, insbesondere auf Regelungen zu Schönheitsreparaturen und der Hausordnung. So wird sichergestellt, dass der Untermieter die gleichen Pflichten wie der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter einhält.
- —Namen und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter.
- —Genauere Beschreibung der untervermieteten Räume und gemeinsam genutzter Bereiche.
- —Höhe der Miete, Nebenkosten und Kaution sowie Zahlungsmodalitäten.
- —Beginn und Ende des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen.
- —Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag und die Hausordnung.
- —Unterschriften beider Parteien.
3. Unterlagen für die Identitäts- und Bonitätsprüfung
Bevor ein Untermieter einzieht, sollte der Hauptmieter dessen Identität und Bonität prüfen. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus praktischer Sicht sinnvoll, um Mietzahlungsausfälle und andere Probleme zu vermeiden. Dabei gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Vermietung durch einen Vermieter.
Zur Identitätsprüfung reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses aus. Das Anfertigen oder Verlangen von Kopien ist nach dem Datenschutzrecht und dem Personalausweisgesetz nicht zulässig. Für die Bonitätsprüfung können Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise angefordert werden. Diese Unterlagen geben Aufschluss über die finanzielle Situation des Untermieters und die Fähigkeit, die Miete regelmäßig zu zahlen.
- —Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
- —Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise.
- —Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung zur Bestätigung des Beschäftigungsstatus.
- —Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder ähnliche Nachweise über einwandfreie Mietgeschichte.
- —Selbstauskunft des Untermieters mit Angaben zu Beruf, Einkommen und bisherigen Wohnsitzen.
4. Unterlagen für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Ein Untermieter muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn er länger als eine bestimmte Zeit in der Wohnung wohnen wird. Für die Anmeldung benötigt er eine Vermieterbescheinigung, die vom Hauptmieter als Wohnungsgeber ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Untermieter in der Wohnung wohnen darf und dass die Untervermietung genehmigt ist.
Die Vermieterbescheinigung sollte die Namen und Anschriften von Hauptmieter und Untermieter, die Anschrift der Wohnung, den Beginn des Mietverhältnisses und die Dauer der Untervermietung enthalten. In einigen Fällen kann auch eine Kopie der Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung angefordert werden. Diese Unterlagen sind wichtig, um rechtliche Probleme mit der Meldebehörde zu vermeiden.
- —Vermieterbescheinigung des Hauptmieters für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
- —Kopie der Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung (falls erforderlich).
- —Personalausweis oder Reisepass des Untermieters.
- —Untermietvertrag oder Auszug daraus zur Bestätigung der Mietdauer.
5. Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung
Bei einer Untervermietung müssen die Nebenkosten zwischen Hauptmieter und Untermieter geregelt werden. Dazu gehört eine Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung, die im Untermietvertrag festgelegt wird. Der Hauptmieter erhält vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung und muss diese an den Untermieter weitergeben, wenn dieser einen Teil der Nebenkosten trägt.
Es ist sinnvoll, die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zu kopieren und dem Untermieter zur Verfügung zu stellen. So kann der Untermieter nachvollziehen, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen und ob die Pauschale angemessen ist. Bei Streitigkeiten kann die Nebenkostenabrechnung als Beweis dienen.
- —Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung im Untermietvertrag festgelegt.
- —Kopie der Nebenkostenabrechnung des Vermieters für den Untermieter.
- —Regelung zur Umlage der Nebenkosten im Untermietvertrag.
- —Belege für Zahlungen des Untermieters an den Hauptmieter (z.B. Überweisungsbelege).
6. Unterlagen für die Übergabe der Wohnung
Bevor der Untermieter einzieht, sollte eine Übergabe der Wohnung stattfinden. Dabei wird der Zustand der Wohnung dokumentiert, um später Schäden eindeutig zuordnen zu können. Dazu gehört ein Übergabeprotokoll, das von Hauptmieter und Untermieter unterschrieben wird.
Das Übergabeprotokoll sollte den Zustand der Wohnung, einschließlich eventueller Mängel, beschreiben. Es ist sinnvoll, Fotos oder Videos anzufertigen, die den Zustand der Wohnung dokumentieren. Diese Unterlagen können im Streitfall als Beweis dienen und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
- —Übergabeprotokoll mit Beschreibung des Zustands der Wohnung.
- —Fotos oder Videos des Zustands der Wohnung.
- —Liste der übergebenen Schlüssel und anderer Gegenstände.
- —Unterschriften von Hauptmieter und Untermieter auf dem Übergabeprotokoll.
7. Unterlagen für die Kündigung und Beendigung der Untervermietung
Am Ende der Untervermietung müssen die Unterlagen für die Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Dazu gehört eine schriftliche Kündigung des Untermietvertrags, die den Grund und das Ende der Untervermietung benennt. Der Untermieter sollte die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem er sie übernommen hat, abzüglich normaler Abnutzung.
Nach der Rückgabe der Wohnung sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Dieses Protokoll sollte von Hauptmieter und Untermieter unterschrieben werden. Die Kaution wird nach Abzug eventueller Schäden an den Untermieter zurückgezahlt. Belege für die Rückzahlung der Kaution sollten aufbewahrt werden.
- —Schriftliche Kündigung des Untermietvertrags mit Begründung und Ende der Untervermietung.
- —Abnahmeprotokoll mit Beschreibung des Zustands der Wohnung.
- —Belege für die Rückzahlung der Kaution an den Untermieter.
- —Unterschriften von Hauptmieter und Untermieter auf dem Abnahmeprotokoll.
Fazit
Untervermietung ist eine sinnvolle Möglichkeit, Mietkosten zu teilen oder eine Wohnung während einer beruflichen Auszeit zu nutzen. Doch um rechtliche Probleme zu vermeiden, sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu gehören die schriftliche Zustimmung des Vermieters, ein schriftlicher Untermietvertrag, Unterlagen für die Identitäts- und Bonitätsprüfung, die Vermieterbescheinigung für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Nebenkostenabrechnung, das Übergabeprotokoll und die Unterlagen für die Kündigung und Beendigung der Untervermietung. Wer diese Unterlagen sorgfältig vorbereitet und aufbewahrt, kann eine rechtskonforme und problemlose Untervermietung sicherstellen.

