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Unterschied zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung einfach erklärt

Erfahren Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung. Dieser Ratgeber beleuchtet Vorteile, Nachteile und rechtliche Aspekte für Ihre Nachlassplanung.

8 min Lesezeit
Unterschied zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung einfach erklärt

Die vorausschauende Regelung des eigenen Nachlasses ist ein entscheidender Schritt, um den Übergang von Vermögenswerten zu erleichtern und potenzielle Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Dabei stehen Eigentümer oft vor der Frage, ob sie ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übergeben oder erst nach ihrem Ableben vererben sollen. Beide Optionen – die Schenkung zu Lebzeiten und die Vererbung – haben spezifische rechtliche, steuerliche und persönliche Implikationen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dieser Ratgeber beleuchtet die wesentlichen Unterschiede, Vorteile und Nachteile beider Wege, um Ihnen eine fundierte Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu ermöglichen.

Was ist eine Schenkung zu Lebzeiten?

Eine Schenkung zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Immobilien, Geld, Wertpapiere) von einer Person (dem Schenker) auf eine andere Person (den Beschenkten), während der Schenker noch lebt. Im Gegensatz zur Vererbung, die erst mit dem Tod des Erblassers wirksam wird, erlangt der Beschenkte bei einer Schenkung unmittelbar nach Vollzug des Schenkungsvertrages die Verfügungsgewalt über das geschenkte Vermögen. Die Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, das in der Regel notariell beurkundet werden muss, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen.

  • Unentgeltliche Vermögensübertragung vor dem Tod.
  • Sofortiger Eigentumsübergang auf den Beschenkten.
  • Oft notarielle Beurkundung erforderlich.
  • Kann mit Auflagen und Nießbrauchrechten verbunden werden.
  • Löst sofort Schenkungsteuerpflicht aus, sofern Freibeträge überschritten werden.

Was bedeutet Vererbung?

Die Vererbung ist die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (des Erblassers) auf eine oder mehrere andere Personen (die Erben) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag). Der Übergang des Vermögens erfolgt erst mit dem Tod des Erblassers, zu diesem Zeitpunkt geht der gesamte Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Die Erben treten rechtlich in die Fußstapfen des Erblassers und übernehmen dessen Rechte und Pflichten, inklusive potenzieller Schulden. Die Vererbung ist der Standardfall, wenn keine anderweitige Regelung getroffen wurde.

  • Vermögensübergang erst nach dem Tod des Erblassers.
  • Erfolgt nach gesetzlicher Erbfolge oder testamentarischer Anordnung.
  • Die Erben treten vollständig in die Rechtsposition des Erblassers ein.
  • Löst Erbschaftsteuerpflicht aus, sofern Freibeträge überschritten werden.
  • Kann durch ein Testament individuell gestaltet werden.

Steuerliche Aspekte: Schenkungsteuer versus Erbschaftsteuer

Sowohl bei einer Schenkung als auch bei einer Erbschaft fallen unter Umständen Steuern an: die Schenkungsteuer bei lebzeitigen Übertragungen und die Erbschaftsteuer bei Vererbung. Beide Steuerarten sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und weisen weitgehend identische Freibeträge und Steuersätze auf. Der zentrale Vorteil der Schenkung liegt jedoch in der Möglichkeit, diese Freibeträge mehrfach zu nutzen. Die Freibeträge können in der Regel alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass ein Schenker seinem Nachkommen über einen längeren Zeitraum verteilt größere Vermögenswerte steuerfrei zukommen lassen kann, als dies bei einer einmaligen Erbschaft der Fall wäre.

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab und ist zum Beispiel für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 'in der Regel' 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil und für Enkelkinder 200.000 Euro pro Großelternteil. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen sind die Freibeträge wesentlich niedriger, in der Regel 20.000 Euro. Überschreitet der Wert des geschenkten oder geerbten Vermögens diese Freibeträge, fällt auf den übersteigenden Betrag Steuer an, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens abhängt (Steuerklassen I bis III).

  • Identische Freibeträge und Steuersätze für Schenkung- und Erbschaftsteuer.
  • Freibeträge bei Schenkungen 'in der Regel' alle zehn Jahre nutzbar.
  • Strategische Planung erlaubt mehrmalige Nutzung der Freibeträge.
  • Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner oft 500.000 Euro.
  • Freibetrag für Kinder 'in der Regel' 400.000 Euro pro Elternteil.

Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten

Die Schenkung zu Lebzeiten bietet mehrere attraktive Vorteile. Der prominenteste ist die Möglichkeit, Erbschaftsteuern zu minimieren oder ganz zu vermeiden, indem die geltenden Freibeträge durch Mehrfachschenkungen über mehrere 10-Jahres-Fristen hinweg ausgeschöpft werden. So kann beispielsweise eine Mutter ihrem Kind über 20 Jahre hinweg zwei Mal 400.000 Euro schenken, insgesamt also 800.000 Euro steuerfrei übertragen, während bei einer einmaligen Erbschaft nur 400.000 Euro steuerfrei wären. Ein weiterer signifikanter Vorteil ist die Möglichkeit, die Reaktion des Beschenkten auf die Schenkung noch zu erleben und die Verwendung des Vermögens (im Rahmen der Möglichkeiten) mitzubestimmen. Dies kann besonders bei der Übergabe von Familienunternehmen oder Immobilien, die in der Familie bleiben sollen, sinnvoll sein. Der Schenker kann zudem sicherstellen, dass die Personen, die ihm am Herzen liegen, tatsächlich das Vermögen erhalten, und kann die Schenkung an Bedingungen knüpfen, beispielsweise ein Nießbrauchrecht für sich selbst oder eine Pflegeverpflichtung.

  • Mehrfache Nutzung der Freibeträge über die Zeit.
  • Steuerersparnis bei frühzeitiger und gestaffelter Planung.
  • Der Schenker erlebt die Freude und Wirkung der Schenkung mit.
  • Möglichkeit der Verknüpfung mit Auflagen (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht).
  • Potenzielle Reduzierung des Nachlasswerts für spätere Pflichtteilsansprüche.

Nachteile und Risiken der Schenkung zu Lebzeiten

Trotz der genannten Vorteile birgt die Schenkung zu Lebzeiten auch Nachteile und Risiken. Ein wesentliches Risiko für den Schenker ist der Verlust der Kontrolle und der Verfügungsgewalt über das geschenkte Vermögen. Wurde eine Immobilie verschenkt, kann der Schenker diese nicht mehr verkaufen oder beleihen, es sei denn, er hat sich ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vorbehalten. Dies kann problematisch werden, wenn der Schenker unerwartet finanzielle Mittel benötigt, zum Beispiel für eine teure Pflege im Alter. Zudem kann eine Schenkung nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden, etwa bei grobem Undank des Beschenkten oder wenn der Schenker selbst verarmt. Solche Fälle sind jedoch selten und gerichtlich schwer durchzusetzen. Auch kann eine Schenkung unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche anderer Erben auslösen, falls diese durch die Schenkung benachteiligt wurden. Diese Ansprüche bestehen jedoch in der Regel nur für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Schenkung und werden danach jährlich abgeschmolzen.

  • Verlust der Verfügungsgewalt und des Eigentums am Vermögen.
  • Schwierigkeit der Rückabwicklung bei geänderten Umständen oder Bedarf.
  • Notwendigkeit des Vorbehalts von Rechten (z.B. Nießbrauch), um Nutzung zu sichern.
  • Potenzielle Auslösung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen innerhalb der 10-Jahres-Frist.
  • Unwiderruflichkeit der Schenkung in den meisten Fällen.

Vorteile der Vererbung

Der größte Vorteil der Vererbung liegt in der Flexibilität und der Kontrolle, die der Erblasser bis zu seinem Ableben behält. Das Vermögen bleibt bis zum Tod unter seiner vollständigen Verfügungsgewalt. Er kann somit auf veränderte Lebensumstände, wie finanzielle Notlagen, geänderte familiäre Beziehungen oder unvorhergesehene Ausgaben, jederzeit reagieren, ohne das Einverständnis anderer einholen zu müssen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser testierfähig ist. Dies ermöglicht eine Anpassung an neue Situationen oder die Berücksichtigung von Geburten, Todesfällen oder Streitigkeiten innerhalb der Familie. Zudem entfallen bei der Vererbung die Notarkosten für die Schenkung, auch wenn später Kosten für einen Erbschein anfallen können. Auch besteht nicht die Gefahr, dass der Erblasser durch die Schenkung selbst in Not gerät.

  • Volle Kontrolle über das Vermögen bis zum eigenen Tod.
  • Testament kann jederzeit flexibel angepasst werden.
  • Kein Risiko des Schenkers, selbst in finanzielle Nöte zu geraten.
  • Nachlass kann erst nach dem Tod als Ganzes geregelt werden.
  • Weniger Kosten und Bürokratie zu Lebzeiten des Erblassers.

Nachteile und Risiken der Vererbung

Der gravierendste Nachteil der Vererbung ist die einmalige Besteuerung des gesamten Nachlasses, sofern die Freibeträge überschritten werden. Dies kann zu einer erheblichen Erbschaftsteuerschuld führen, die von den Erben zu tragen ist. Insbesondere wenn der Nachlass hauptsächlich aus nicht teilbaren Vermögenswerten wie Immobilien besteht, kann dies die Erben vor Liquiditätsprobleme stellen. Ein weiteres Risiko ist das Potenzial für Streitigkeiten unter den Erben, insbesondere wenn kein eindeutiges Testament vorliegt oder die Aufteilung des Vermögens als ungerecht empfunden wird. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht immer die individuellen Wünsche des Erblassers und kann zu ungewollten Erbengemeinschaften führen, deren Auflösung oft langwierig und kostspielig ist. Zudem kann der Erblasser die Verwendung seines Vermögens nach seinem Tod nicht mehr aktiv steuern, es sei denn, er hat entsprechende Anordnungen im Testament getroffen, die jedoch nicht immer bindend sind oder missachtet werden könnten.

  • Potenziell hohe Erbschaftsteuer durch einmalige Ausschöpfung der Freibeträge.
  • Gefahr von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.
  • Keine Einflussnahme des Erblassers auf die Verwendung des Vermögens nach dem Tod.
  • U.U. komplexe Abwicklung einer Erbengemeinschaft.
  • Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Wünschen des Erblassers.

Wann ist welche Option sinnvoll?

Die Entscheidung zwischen Schenkung und Vererbung hängt stark von den individuellen Zielen und der jeweiligen Lebenssituation ab. Eine Schenkung zu Lebzeiten ist meist dann sinnvoll, wenn der Schenker über ausreichendes Vermögen verfügt, um auch nach der Schenkung finanziell abgesichert zu sein, und wenn er Erbschaftsteuern minimieren möchte. Sie eignet sich auch, um bestimmte Personen frühzeitig zu unterstützen oder die Nachfolge in einem Familienunternehmen schrittweise zu regeln. Die Vererbung ist die bevorzugte Option, wenn Flexibilität und die vollständige Kontrolle über das Vermögen bis zum Lebensende Priorität haben, oder wenn der Nachlasswert die Freibeträge nicht wesentlich übersteigt. Eine Kombination aus beiden Strategien ist ebenfalls denkbar und oft die effektivste Lösung. Zum Beispiel könnte ein Elternteil regelmäßig kleinere Beträge verschenken, um die Freibeträge auszuschöpfen, während größere Vermögenswerte oder Immobilien erst mittels Testament übergehen, eventuell mit entsprechenden Auflagen oder Vermächtnissen.

Fazit

Die Wahl zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung ist eine komplexe Entscheidung, die weitreichende finanzielle, rechtliche und persönliche Konsequenzen hat. Es gibt keine pauschale Patentlösung, sondern die optimale Strategie ergibt sich aus einer sorgfältigen Analyse der individuellen Vermögenssituation, der familiären Verhältnisse und der persönlichen Ziele. Eine frühzeitige und umfassende Nachlassplanung, idealerweise in Absprache mit einem versierten Steuerberater und Notar, ist unerlässlich, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, Konflikte zu vermeiden und den eigenen Willen bestmöglich umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Vermögen zielgerichtet an die gewünschten Personen übergeht und der Übergang für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich verläuft.

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Michael Freitag
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