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Teilverkauf einer Immobilie: Rechte und Pflichten

Beim Teilverkauf einer Immobilie verkaufen Eigentümer einen Anteil ihres Hauses oder ihrer Wohnung und bleiben selbst wohnen. Rechte und Pflichten beider Seiten müssen genau geklärt werden.

7 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: Rechte und Pflichten

Der Teilverkauf einer Immobilie gewinnt vor allem bei älteren Eigentümern zunehmend an Bedeutung. Statt das Eigenheim komplett zu verlassen, wird nur ein Teil des Eigentums abgegeben, während die Bewohner weiterhin in ihren vier Wänden leben. Dieses Modell bietet finanzielle Flexibilität, bringt aber auch komplexe Rechte und Pflichten mit sich – sowohl für den bisherigen Eigentümer als auch für den neuen Miteigentümer. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte des Immobilienteilverkaufs erläutert, damit Eigentümer fundierte Entscheidungen treffen können.

Was ist ein Immobilienteilverkauf?

Beim Teilverkauf einer Immobilie veräußert der Eigentümer einen prozentualen Anteil an seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung an einen Investor oder ein Unternehmen. Typischerweise werden Anteile bis zu 50 Prozent veräußert, selten mehr. Der bisherige Eigentümer behält den Rest des Eigentums und erhält im Gegenzug eine einmalige Auszahlung. Gleichzeitig wird ihm ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt, meist in Form eines Nießbrauchs, der im Grundbuch eingetragen wird.

Der neue Miteigentümer ist damit formell Eigentümer eines Teils der Immobilie, darf diese aber nicht selbst nutzen. Stattdessen erhält der bisherige Eigentümer das Recht, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder – bei vermieteten Objekten – die Mieten zu kassieren. In der Praxis wird der Teilverkauf häufig von Senioren genutzt, die Liquidität für den Lebensunterhalt, eine Sanierung oder andere Ausgaben benötigen, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen.

  • Verkauf eines prozentualen Eigentumsanteils (z.B. 20–50 %)
  • Beibehaltung des restlichen Eigentums durch den bisherigen Eigentümer
  • Einmalige Auszahlung an den Verkäufer
  • Einräumung eines lebenslangen Nutzungsrechts (z.B. Nießbrauch)
  • Fortbestand der Nutzung durch den bisherigen Eigentümer

Rechte des bisherigen Eigentümers

Nach einem Teilverkauf bleibt der bisherige Eigentümer in vielen Punkten der „Herr im Haus“, allerdings nur noch anteilig. Das wichtigste Recht ist das lebenslange Nutzungsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. In der Regel handelt es sich um ein Nießbrauchrecht, das dem Eigentümer erlaubt, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder die Mieten zu vereinnahmen, während der neue Miteigentümer auf diese Nutzung verzichtet.

Zusätzlich behält der bisherige Eigentümer das Recht, an Wertsteigerungen der Immobilie zu partizipieren. Steigt der Wert der Immobilie, erhöht sich auch der Wert seines verbliebenen Eigentumsanteils. In vielen Verträgen ist zudem ein Rückkaufsrecht oder eine Option auf den späteren Rückkauf des verkauften Anteils vereinbart, sodass der Eigentümer die Immobilie unter bestimmten Bedingungen wieder vollständig in seinen Besitz bringen kann.

  • Lebenslanges Nutzungsrecht (z.B. Nießbrauch) in der Immobilie
  • Recht auf Nutzung der Mieten bei vermieteten Objekten
  • Anteilige Beteiligung an Wertsteigerungen der Immobilie
  • Möglichkeit eines späteren Rückkaufs des verkauften Anteils
  • Mitentscheidungsrecht bei wesentlichen Maßnahmen (z.B. Verkauf, Sanierung)

Pflichten des bisherigen Eigentümers

Mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Der bisherige Eigentümer muss in der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt an den neuen Miteigentümer zahlen. Dieses Entgelt ist vergleichbar mit einer Miete für den verkauften Anteil und wird häufig prozentual am Immobilienwert oder am Kaufpreis berechnet. Die Höhe hängt vom veräußerten Anteil, vom Immobilienwert und von der vereinbarten Vertragslaufzeit ab.

Zudem trägt der bisherige Eigentümer in vielen Fällen die laufenden Kosten der Immobilie, etwa Heizung, Strom, Wasser, Hausgeld (bei Eigentumswohnungen) sowie kleinere Instandhaltungsarbeiten. Größere Investitionen wie energetische Sanierungen oder umfangreiche Modernisierungen werden je nach Vertrag entweder geteilt oder ebenfalls vom bisherigen Eigentümer übernommen. Wichtig ist, dass der Eigentümer die Immobilie pfleglich nutzt und keine Veränderungen vornimmt, die den Wert oder die Nutzung durch den Miteigentümer beeinträchtigen.

  • Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts an den Miteigentümer
  • Tragen der laufenden Betriebskosten und kleinerer Instandhaltungskosten
  • Mitwirkung bei größeren Investitionen (z.B. Sanierung, Modernisierung)
  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Nutzung und Erhaltung der Immobilie
  • Einhaltung der vertraglichen Vorgaben (z.B. keine ungenehmigten Umbauten)

Rechte des neuen Miteigentümers

Der neue Miteigentümer erwirbt einen echten Eigentumsanteil an der Immobilie, der im Grundbuch eingetragen wird. Damit erhält er das Recht, an Entscheidungen über die Immobilie mitzuwirken, etwa bei einem späteren Vollverkauf oder bei größeren baulichen Maßnahmen. In der Praxis bedeutet dies, dass der bisherige Eigentümer den Verkauf der Immobilie nicht allein beschließen kann, sondern den Miteigentümer einbinden muss.

Zusätzlich hat der Miteigentümer Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt sowie auf die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen. In vielen Modellen ist zudem ein sogenanntes Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt vorgesehen, das beim späteren Verkauf der Immobilie anfällt. Der Miteigentümer kann auch ein Vorkaufsrecht oder ein Erstankaufsrecht gegenüber den Erben des bisherigen Eigentümers erhalten, um seine Beteiligung zu sichern.

  • Eigentumsanteil an der Immobilie mit Eintragung im Grundbuch
  • Mitentscheidungsrecht bei Verkauf und größeren Maßnahmen
  • Anspruch auf Nutzungsentgelt und vereinbarte Entgelte
  • Recht auf Einhaltung der vertraglichen Vorgaben
  • Mögliches Vorkaufs- oder Erstankaufsrecht gegenüber Erben

Pflichten des neuen Miteigentümers

Der neue Miteigentümer hat die Pflicht, das vereinbarte Nutzungsentgelt zu akzeptieren und die Immobilie nicht zu nutzen, solange das Nießbrauchrecht besteht. Er darf die Nutzung des bisherigen Eigentümers nicht behindern und muss sich an die im Grundbuch eingetragenen Rechte halten. Gleichzeitig ist er verpflichtet, an gemeinsamen Entscheidungen konstruktiv mitzuwirken, etwa bei Sanierungen oder einem späteren Verkauf.

In einigen Modellen übernimmt der Miteigentümer einen Teil der größeren Investitionen, etwa bei energetischen Sanierungen oder umfangreichen Modernisierungen. In diesen Fällen ist klar zu regeln, welche Kosten von wem getragen werden und wie sich dies auf die späteren Verkaufserlöse auswirkt. Der Miteigentümer muss zudem sicherstellen, dass seine Rechte im Grundbuch korrekt eingetragen sind und dass keine vertraglichen Pflichten verletzt werden.

  • Anerkennung und Respektierung des Nießbrauchsrechts
  • Mitwirkung bei gemeinsamen Entscheidungen (z.B. Sanierung, Verkauf)
  • Übernahme vereinbarter Kostenanteile bei größeren Investitionen
  • Sicherstellung der korrekten Grundbucheintragung
  • Einhalten der vertraglichen Vorgaben und Pflichten

Rechte und Pflichten bei Sanierung und Modernisierung

Sanierungen und Modernisierungen spielen beim Teilverkauf eine zentrale Rolle. Energetische Sanierungen, Dachsanierungen, Fassadendämmung oder der Einbau neuer Heizungen können den Wert der Immobilie deutlich steigern, erhöhen aber auch die Kosten. In vielen Verträgen ist geregelt, dass kleinere Instandhaltungsarbeiten vom bisherigen Eigentümer getragen werden, während größere Investitionen geteilt oder vom Miteigentümer mitfinanziert werden.

Wichtig ist, dass beide Parteien im Vorfeld klären, welche Maßnahmen als „Instandhaltung“ und welche als „Investition“ gelten. Eine energetische Sanierung kann beispielsweise als Investition betrachtet werden, die sich positiv auf die Wertsteigerung auswirkt und daher anteilig von beiden Eigentümern getragen wird. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sanierungspläne, Kostenverteilung und Zuständigkeiten schriftlich festgehalten werden.

  • Klare Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Investition
  • Vereinbarung der Kostenverteilung bei Sanierungen und Modernisierungen
  • Einbeziehung beider Eigentümer in Planungs- und Entscheidungsprozesse
  • Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Immobilienwert
  • Schriftliche Festlegung von Zuständigkeiten und Verfahren

Rechte und Pflichten bei späterem Verkauf oder Vererbung

Ein späterer Vollverkauf der Immobilie ist beim Teilverkauf grundsätzlich möglich, muss aber von beiden Eigentümern beschlossen werden. Der bisherige Eigentümer erhält in der Regel einen Anteil am Verkaufserlös, der seinem verbliebenen Eigentumsanteil entspricht. Zusätzlich können Durchführungsentgelte oder Serviceentgelte anfallen, die den Erlös mindern. In einigen Modellen ist ein Mindesterlös vereinbart, der sicherstellt, dass der Miteigentümer nicht unter seinen ursprünglichen Anteil fällt.

Beim Tod des bisherigen Eigentümers erlischt das Nießbrauchrecht. Die Erben dürfen die Immobilie nicht mehr allein nutzen, sondern stehen vor der Wahl, entweder die Immobilie zu verkaufen oder den Miteigentumsanteil zurückzukaufen. In vielen Fällen erhalten die Erben ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil, um die Immobilie wieder vollständig in den Familienbesitz zu bringen. Es ist daher wichtig, die Folgen für die Erben im Vorfeld zu prüfen und gegebenenfalls im Testament zu regeln.

  • Gemeinsamer Beschluss für einen späteren Vollverkauf
  • Anteilige Verteilung des Verkaufserlöses nach Eigentumsanteilen
  • Mögliche Durchführungsentgelte oder Mindesterlöse
  • Erlöschen des Nießbrauchsrechts mit dem Tod des Eigentümers
  • Rechte und Pflichten der Erben (Verkauf oder Rückkauf des Anteils)

Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet

Teilverkaufsmodelle können auf den ersten Blick attraktiv wirken, bergen aber einige Fallstricke. Häufig werden hohe Durchführungsentgelte oder Serviceentgelte beim späteren Verkauf fällig, die den erwarteten Erlös deutlich schmälern. Zudem können Nutzungsentgelte mit der Zeit steigen, etwa an die Inflationsrate gekoppelt, was die finanzielle Belastung erhöht. In manchen Fällen werden Instandhaltungskosten vollständig auf den bisherigen Eigentümer abgewälzt.

Um solche Risiken zu minimieren, sollten Eigentümer den Vertrag sorgfältig prüfen und sich von einem unabhängigen Berater oder Notar beraten lassen. Wichtige Punkte sind die Höhe und Anpassung des Nutzungsentgelts, die Verteilung von Instandhaltungs- und Investitionskosten sowie die Bedingungen für einen späteren Rückkauf oder Verkauf. Alternativen wie ein klassischer Bankkredit oder ein klassischer Vollverkauf sollten ebenfalls geprüft werden, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

  • Prüfung von Nutzungsentgelt, Laufzeit und Anpassungsmechanismen
  • Klärung der Kostenverteilung bei Instandhaltung und Sanierung
  • Berücksichtigung von Durchführungsentgelten und Mindesterlösen
  • Einholung unabhängiger Beratung (Notar, Steuerberater, Finanzberater)
  • Vergleich mit Alternativen wie Bankkredit oder Vollverkauf

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet Eigentümern die Möglichkeit, Liquidität zu gewinnen und gleichzeitig in ihrem Zuhause zu bleiben. Rechte und Pflichten beider Seiten – des bisherigen Eigentümers und des neuen Miteigentümers – sind jedoch komplex und sollten im Detail geklärt werden. Ein lebenslanges Nutzungsrecht, Nutzungsentgelte, Kostenverteilung bei Sanierungen sowie die Folgen eines späteren Verkaufs oder einer Vererbung müssen vertraglich sauber geregelt sein. Mit sorgfältiger Planung und professioneller Beratung kann der Teilverkauf eine sinnvolle Option sein, insbesondere für ältere Eigentümer, die ihr Eigenheim nicht verlassen möchten.

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