SCHUFA-Auskunft beim Mieter: Wer zahlt was?
Wer zahlt die SCHUFA-Auskunft beim Mieter? Rechtliche Grundlagen, Kosten und praktische Tipps für Vermieter und Mietinteressenten im Wohnungsmarkt.

Beim Wohnungsmarkt ist die SCHUFA-Auskunft längst zum Standard geworden. Viele Vermieter verlangen sie, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu senken, während Mietinteressenten sich fragen, ob sie diese Auskunft überhaupt vorlegen müssen und wer die Kosten trägt. In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Arten von SCHUFA-Auskünften es gibt, welche rechtlichen Grenzen bestehen und wie sich Vermieter und Mieter sinnvoll auf die Bonitätsprüfung vorbereiten können.
Was ist die SCHUFA und warum spielt sie beim Mieten eine Rolle?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privates Wirtschaftsunternehmen, das Daten über die Zahlungsmoral von Personen sammelt und auswertet. Diese Informationen dienen als Grundlage für Bonitätsprüfungen, etwa bei Krediten, Handyverträgen oder eben bei der Anmietung einer Wohnung. Für Vermieter ist eine SCHUFA-Auskunft ein wichtiges Instrument, um abzuschätzen, ob ein Mietinteressent voraussichtlich seine Mietzahlungen regelmäßig leisten kann.
Die SCHUFA speichert unter anderem Informationen zu Kreditverträgen, Ratenzahlungen, Versandhausbestellungen, Telekommunikationsverträgen und Zahlungsausfällen. Aus diesen Daten wird ein sogenannter SCHUFA-Score berechnet, der die Kreditwürdigkeit einer Person in Form einer Zahl oder einer allgemeinen Einschätzung widerspiegelt. Für die Wohnungssuche ist vor allem die Frage relevant, ob ausschließlich positive Einträge vorliegen oder ob es negative SCHUFA-Merkmale gibt.
Rechtliche Grundlagen: Muss der Mieter die SCHUFA-Auskunft vorlegen?
Rein rechtlich besteht kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters darauf, dass ein Mietinteressent eine SCHUFA-Auskunft vorlegt. Der Vermieter darf auch nicht eigenständig bei der SCHUFA nach Informationen über den Bewerber fragen, selbst wenn er selbst Mitglied der Auskunftei ist. Eine Bonitätsprüfung ist nur zulässig, wenn der Mietinteressent ausdrücklich seine Einwilligung dazu gibt.
In der Praxis ist die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft jedoch in vielen Fällen praktisch unumgänglich, insbesondere in Ballungsräumen mit hohem Wettbewerb um Wohnraum. Ohne einen solchen Nachweis sinken die Chancen auf eine Mietzusage deutlich. Dennoch bleibt die SCHUFA-Auskunft rechtlich ein freiwilliges Instrument, das nur mit Zustimmung des Mieters eingesetzt werden darf.
Welche Arten von SCHUFA-Auskünften gibt es für Mieter?
Für Mietinteressenten stehen verschiedene Arten von SCHUFA-Auskünften zur Verfügung, die sich in Umfang und Zweck unterscheiden. Die wichtigsten Varianten sind die SCHUFA-Selbstauskunft, die Verbraucherauskunft (auch als SCHUFA-Bonitätsauskunft für Vermieter bekannt) und die sogenannte B-Auskunft.
Die SCHUFA-Selbstauskunft ist eine umfassende Übersicht über alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu einer Person. Sie enthält unter anderem Informationen zu Kreditverträgen, Versandhausbestellungen, Telekommunikationsverträgen und Zahlungsausfällen. Diese Auskunft dient in erster Linie dem Verbraucher selbst, um seine Daten zu überprüfen und Fehler zu korrigieren.
Die Verbraucherauskunft ist eine stark entschlackte Version, die nur die Informationen enthält, die für einen Vermieter zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Bewerbern relevant sind. Sie zeigt, ob und welche Zahlungsausfälle vorliegen, und enthält eine allgemeine Einschätzung der Zahlungsmoral. Diese Auskunft kann der Mieter direkt bei der SCHUFA bestellen und an den Vermieter weitergeben.
Die B-Auskunft ist inhaltlich identisch mit der Verbraucherauskunft, kann aber nicht vom Verbraucher selbst, sondern nur von einem Vertragspartner der SCHUFA angefordert werden. Für Mieter ist die Verbraucherauskunft in der Regel die sinnvollste Variante, da sie datensparsam und auf den Mietbezug zugeschnitten ist.
Wer zahlt die Kosten für die SCHUFA-Auskunft?
Die Kosten für eine SCHUFA-Auskunft tragen in der Regel der Mietinteressent. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft für Vermieter kostet in der Regel knapp 30 Euro und wird vom Mieter selbst bestellt. Der Vermieter erhält das Dokument dann vom Mieter und muss keine zusätzlichen Gebühren an die SCHUFA zahlen.
Es gibt jedoch auch eine kostenlose Variante der SCHUFA-Auskunft, die der Mieter einmal im Jahr oder in angemessenen Abständen beantragen kann. Diese kostenlose Auskunft ist jedoch nicht speziell für Vermieter gedacht und enthält alle gespeicherten Daten, was für den Vermieter oft zu umfangreich ist. In der Praxis entscheiden sich viele Mieter daher für die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, um den Vermieter gezielt zu informieren.
Einige Immobilienplattformen bieten den SCHUFA-BonitätsCheck direkt an, der ebenfalls vom Mieter bezahlt wird. Dieser Service ermöglicht eine schnelle Online-Bestellung und sofortige Herunterladung der Auskunft, was die Wohnungssuche beschleunigt.
Praktische Tipps für Mieter: So bereiten Sie sich auf die SCHUFA-Prüfung vor
Für Mietinteressenten ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit ihrer SCHUFA-Auskunft zu beschäftigen, um Überraschungen zu vermeiden. Vor der Wohnungssuche sollte die SCHUFA-Selbstauskunft eingeholt werden, um Fehler zu erkennen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dies kann die Chancen auf eine Mietzusage deutlich erhöhen.
Wenn negative Einträge vorhanden sind, sollten diese möglichst schnell beseitigt werden. Zahlungsausfälle sollten beglichen und bestehende Schulden reduziert werden. Eine verbesserte SCHUFA-Auskunft stärkt das Vertrauen des Vermieters und kann zu besseren Konditionen führen.
Beim Vorlegen der SCHUFA-Auskunft an den Vermieter sollte darauf geachtet werden, dass nur die relevanten Informationen weitergegeben werden. Die Verbraucherauskunft ist hierfür ideal, da sie datensparsam und auf den Mietbezug zugeschnitten ist. Unnötige Details sollten geschwärzt oder nicht weitergegeben werden.
Praktische Tipps für Vermieter: So nutzen Sie die SCHUFA-Auskunft sinnvoll
Für Vermieter ist die SCHUFA-Auskunft ein wichtiges Instrument, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu senken. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Auskunft nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mietinteressenten eingeholt wird und dass nur die für den Mietbezug relevanten Informationen verwendet werden.
Die Verbraucherauskunft oder die B-Auskunft sind für Vermieter die sinnvollsten Varianten, da sie datensparsam und auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit zugeschnitten sind. Vermieter sollten die Auskunft nicht als einzigen Maßstab für die Auswahl eines Mieters verwenden, sondern sie mit anderen Informationen wie Einkommensnachweisen und Referenzen kombinieren.
Es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die SCHUFA-Auskunft nur für den Mietbezug zu verwenden. Nach Abschluss der Prüfung sollten die Daten sicher verwahrt oder gelöscht werden, um den Datenschutz des Mieters zu gewährleisten.
Alternative Bonitätsnachweise: Was kann der Mieter zusätzlich vorlegen?
Neben der SCHUFA-Auskunft können Mieter weitere Bonitätsnachweise vorlegen, um ihre Zahlungsfähigkeit zu belegen. Dazu gehören unter anderem Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Einkommensbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbescheide oder Bewilligungsbescheide für Sozialleistungen.
Diese Nachweise geben dem Vermieter einen Überblick über das regelmäßige Einkommen des Mieters und können die SCHUFA-Auskunft ergänzen. In einigen Fällen kann ein Vermieter auch auf die SCHUFA-Auskunft verzichten, wenn der Mieter über ein stabiles Einkommen und positive Referenzen verfügt.
Fazit
Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiges Instrument im Wohnungsmarkt, um die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten zu prüfen. Rechtlich besteht kein Anspruch des Vermieters auf die Auskunft, in der Praxis ist sie jedoch weit verbreitet. Die Kosten tragen in der Regel der Mieter, der die Auskunft selbst bestellt. Für Mieter ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit ihrer SCHUFA-Auskunft zu beschäftigen und negative Einträge zu beseitigen. Vermieter sollten die Auskunft datensparsam und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen nutzen und sie mit anderen Bonitätsnachweisen kombinieren.

