SCHUFA-Auskunft beim Mieter: So funktioniert es in der Praxis
Wie Vermieter die SCHUFA beim Mietinteressenten nutzen dürfen – was Mieter wissen müssen und welche Auskunft wirklich sinnvoll ist.

Viele Vermieter verlangen bei der Wohnungsbewerbung eine SCHUFA-Auskunft, um das Risiko von Mietausfällen zu senken. Für Mieter wirkt das oft wie eine Pflicht, rechtlich ist es aber ein freiwilliger Nachweis. In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Arten von SCHUFA-Auskünften es gibt, was Vermieter überhaupt sehen dürfen, wie Mieter sich schützen können und welche Auskunft für die Wohnungssuche wirklich sinnvoll ist.
Was ist die SCHUFA und warum spielt sie bei der Vermietung eine Rolle?
Die SCHUFA ist eine Auskunftei, die Daten über Zahlungsverhalten, Kredite, Ratenkäufe, Mobilfunkverträge und andere Verträge speichert. Auf dieser Basis berechnet sie einen Score-Wert, der die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls abschätzt. Vermieter nutzen diese Informationen, um einzuschätzen, ob ein Mietinteressent voraussichtlich seine Miete zuverlässig zahlen kann.
Für Vermieter ist die SCHUFA kein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, sondern ein freiwilliges Hilfsmittel. Trotzdem ist es im angespannten Wohnungsmarkt in vielen Städten praktisch üblich, dass Mietinteressenten eine SCHUFA-Auskunft vorlegen. Mieter sollten daher wissen, welche Auskunft sie wann bereitstellen sollten und welche Rechte sie haben.
Welche Arten von SCHUFA-Auskünften gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von SCHUFA-Auskünften, die sich nach Umfang und Zweck unterscheiden. Für die Vermietung sind vor allem zwei Varianten relevant: die Eigenauskunft für den Betroffenen selbst und die Bonitätsauskunft für Dritte wie Vermieter.
Die Eigenauskunft ist eine umfassende Übersicht über alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie enthält persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Mobilfunkkonten, Versandhandelskonten, Ratenzahlungsgeschäfte, Kredite, Bürgschaften sowie Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen. Zusätzlich ist erkennbar, welche Unternehmen Daten an die SCHUFA gemeldet haben und an wen die Daten weitergeleitet wurden.
Die Bonitätsauskunft für Vermieter ist dagegen stark eingeschränkt. Sie enthält nur Informationen, die für die Beurteilung der Bonität relevant sind. Typischerweise wird angezeigt, ob ausschließlich positive Vertragsdaten vorliegen, oder ob es Anmerkungen zu Zahlungsausfällen gibt. Wer die Daten gemeldet hat oder welche konkreten Verträge bestehen, bleibt verborgen.
- —Eigenauskunft: umfassende Übersicht für den Betroffenen selbst
- —Bonitätsauskunft: eingeschränkte Auskunft für Dritte wie Vermieter
- —BonitätsCheck: digitaler Nachweis zur Weitergabe, oft für Wohnungsbewerbungen genutzt
Darf der Vermieter die SCHUFA-Auskunft verlangen?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch eines Vermieters darauf, eine SCHUFA-Auskunft von einem Mietinteressenten zu verlangen. Der Vermieter darf auch nicht eigenständig Informationen über den Mietinteressenten bei der SCHUFA einholen, selbst wenn er Mitglied bei der SCHUFA ist. Die Einholung einer Bonitätsauskunft ist nur zulässig, wenn der Mietinteressent ausdrücklich seine Einwilligung dazu gibt.
Praktisch nutzen viele Vermieter die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Großstädten, um von Mietinteressenten die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft zu verlangen. Obwohl dies formal freiwillig ist, wird es in der Praxis oft als Voraussetzung für die Vergabe der Wohnung behandelt. Mieter sollten daher abwägen, ob sie bereit sind, eine Auskunft vorzulegen, und welche Art von Auskunft sie bereitstellen.
Welche SCHUFA-Auskunft sollte der Mieter vorlegen?
Für Wohnungsbewerbungen ist in der Praxis am sinnvollsten eine Auskunft, die nur die für Vermieter relevanten Informationen enthält. Typisch sind die SCHUFA-BonitätsAuskunft oder der SCHUFA-BonitätsCheck. Beide zeigen, ob der Mietinteressent als kreditwürdig eingestuft wird, ohne sensible Details wie konkrete Verträge oder Konten offenzulegen.
Wenn der Vermieter die komplette SCHUFA-Datenkopie verlangt, kann der Mieter stattdessen eine Bonitätsauskunft für Vermieter anbieten oder die Datenkopie so schwärzen, dass nur das Nötige erkennbar bleibt. Dies schützt die Privatsphäre des Mieters und entspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit.
- —BonitätsAuskunft: klassische Auskunft zur Weitergabe an Vermieter
- —BonitätsCheck: digitaler Nachweis, oft online beantragbar
- —Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: kostenlose Variante, aber umfangreich
Wie kann der Mieter seine SCHUFA-Auskunft einsehen?
Jeder Mensch hat das Recht, seine bei der SCHUFA gespeicherten Daten einzusehen. Dies kann über eine kostenpflichtige Online-Auskunft oder über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erfolgen. Verbraucherschützer empfehlen, dieses Auskunftsrecht regelmäßig wahrzunehmen, um Fehler oder veraltete Einträge zu erkennen und zu korrigieren.
Die kostenlose Datenkopie ist zwar umfangreich, aber wichtig, um die eigene Bonität zu überprüfen. Mieter sollten die Auskunft sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen. So können sie sicherstellen, dass die Bonitätsauskunft, die sie einem Vermieter vorlegen, korrekt ist.
Was tun bei negativen Einträgen in der SCHUFA?
Negative Einträge in der SCHUFA, wie Zahlungsausfälle oder gekündigte Konten, können die Chancen auf eine Wohnung verringern. Vermieter sollten in solchen Fällen Vorsicht walten lassen, aber auch die Umstände prüfen. Ein einmaliger Zahlungsausfall aufgrund einer kurzfristigen finanziellen Engpasse kann anders bewertet werden als wiederholte Verstöße.
Mieter mit negativen Einträgen können versuchen, diese zu erklären oder zu tilgen. Nach Bezahlung offener Forderungen können die Einträge nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Bis dahin können zusätzliche Sicherheiten wie ein Mietkautionskonto oder ein Bürgschaftsbürgen die Vermieter beruhigen.
Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
Vermieter dürfen die SCHUFA-Auskunft nur mit Einwilligung des Mietinteressenten einsehen und müssen die Daten vertraulich behandeln. Mieter haben das Recht, zu wissen, welche Daten gespeichert sind, und können bei Fehlern Widerspruch einlegen. Beide Parteien sollten die Datenschutzbestimmungen beachten und nur das Nötige offenlegen.
Mieter sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, eine umfassende Eigenauskunft zu übergeben. Eine Bonitätsauskunft oder ein BonitätsCheck reicht in der Regel aus, um die Bonität zu belegen. Vermieter sollten sich auf die relevanten Informationen beschränken und die Privatsphäre des Mieters respektieren.
Fazit
Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiges Instrument für Vermieter, um das Risiko von Mietausfällen zu senken. Für Mieter ist es wichtig, zu wissen, welche Auskunft sie wann bereitstellen sollten und welche Rechte sie haben. Eine Bonitätsauskunft oder ein BonitätsCheck reicht in der Regel aus, um die Bonität zu belegen, ohne sensible Details offenzulegen. Mieter sollten ihre SCHUFA-Daten regelmäßig prüfen und bei Fehlern Widerspruch einlegen, um ihre Chancen auf eine Wohnung zu verbessern.

