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Schenkung zu Lebzeiten: Steuern sparen bei der Übertragung

Die Schenkung zu Lebzeiten bietet eine strategische Möglichkeit, Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation weiterzugeben und spätere Erbschaftssteuern zu minimieren.

8 min Lesezeit
Schenkung zu Lebzeiten: Steuern sparen bei der Übertragung

Das Thema Erbschaft und Vermögensübertragung beschäftigt viele Eigentümer, die den Wunsch haben, ihr Hab und Gut in gute Hände zu geben und gleichzeitig steuerliche Belastungen so gering wie möglich zu halten. Eine der effektivsten Strategien hierfür ist die Schenkung zu Lebzeiten. Dieser Ratgeber beleuchtet umfassend, wie Schenkungen zu Lebzeiten funktionieren, welche steuerlichen Vorteile sie bieten können und welche Aspekte Immobilieneigentümer dabei beachten sollten. Wir erklären die maßgeblichen Freibeträge, die Mechanismen der sogenannten Kettenschenkung und des Nießbrauchs und geben praktische Hinweise, um den Prozess der Vermögensübertragung optimal zu gestalten. Ziel ist es, Ihnen ein vertieftes Verständnis der Materie zu vermitteln, damit Sie fundierte Entscheidungen für Ihre individuelle Vermögensplanung treffen können.

Warum Schenken statt Vererben? Die Vorteile der lebzeitigen Übertragung

Der primäre Anreiz, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, liegt in der steuerlichen Optimierung. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht identische Steuersätze für beide Arten der Vermögensübertragung vor. Der entscheidende Unterschied sind jedoch die regelmäßig neu nutzbaren Freibeträge. Diese Freibeträge erneuern sich in der Regel alle zehn Jahre. Das bedeutet, dass Sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren steuerfrei Vermögen bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags auf eine Person übertragen können. Nach Ablauf von zehn Jahren steht dieser Freibetrag erneut zur Verfügung. Diese Regelung ermöglicht es, über mehrere Dekaden hinweg größere Vermögenswerte schrittweise und steuergünstig an die Erben zu übertragen, ohne die gesetzlich festgelegten Freibeträge zu überschreiten.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge aktiv mitzugestalten. Durch eine Schenkung können Sie sicherstellen, dass das Vermögen bereits zu Ihren Lebzeiten den gewünschten Personen zugutekommt. Dies kann Konflikte im Erbfall vermeiden, Transparenz schaffen und den Beschenkten die Möglichkeit geben, frühzeitig mit dem Vermögen zu planen. Gerade bei Immobilien kann dies von Vorteil sein, wenn beispielsweise ein Kind bereits konkrete Pläne für die Nutzung oder Weiterentwicklung der Immobilie hat. Auch können Sie so die finanzielle Situation der Beschenkten gezielt verbessern, etwa zur Unterstützung beim Immobilienerwerb oder zur Firmengründung.

  • Regelmäßige Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre.
  • Aktive Einflussnahme auf die Vermögensverteilung zu Lebzeiten.
  • Potenzielle Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Klärung von Nachfolgefragen.
  • Unterstützung von Familienmitgliedern in finanziellen Schlüsselmomenten.
  • Möglichkeit der Nutzung von Gestaltungsinstrumenten wie Nießbrauch oder Wohnrecht.

Steuerfreibeträge bei Schenkungen: Wer wie viel steuerfrei erhält

Die Höhe der Schenkungsteuerfreibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterscheidet hierbei verschiedene Steuerklassen, die sowohl die Freibeträge als auch die Steuersätze beeinflussen. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Freibeträge genau zu kennen und strategisch zu nutzen, um die Steuerlast zu minimieren. Die Freibeträge gelten pro Person und pro Schenkung, solange die Zehn-Jahres-Frist beachtet wird. Eine Schenkung innerhalb von zehn Jahren von derselben Person an dieselbe Person wird zusammengerechnet. Nur das, was die Freibeträge in diesem Zeitraum übersteigt, wird versteuert.

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder, sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung vom Kind/Enkel): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten: 20.000 Euro
  • Alle übrigen Personen (z.B. Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft, Freunde): 20.000 Euro

Diese Freibeträge können, wie bereits erwähnt, alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Eine frühzeitige und überlegte Planung ist daher unerlässlich. Wer den Prozess der Vermögensübertragung über Jahrzehnte streckt, kann erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übergeben. Es ist auch wichtig zu wissen, dass neben diesen persönlichen Freibeträgen eventuell weitere spezielle Befreiungen, beispielsweise für selbstgenutztes Wohneigentum, unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sein können.

Bewertung von Immobilien bei Schenkungen: Was Sie wissen müssen

Bei der Schenkung von Immobilien ist die genaue Bewertung des Objekts von zentraler Bedeutung, da der Wert der Immobilie die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer bildet. Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie nach dem Verkehrswert, der dem Preis entspricht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Für bebaute Grundstücke werden in der Regel Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren angewendet, je nach Art der Immobilie. Unbebaute Grundstücke werden meist nach dem Vergleichswertverfahren unter Heranziehung von Bodenrichtwerten bewertet.

Es ist ratsam, vor einer Schenkung den Verkehrswert der Immobilie genau zu ermitteln. Dies kann durch ein professionelles Sachverständigengutachten erfolgen, welches vom Finanzamt in der Regel anerkannt wird. Sollte das Finanzamt einen höheren Wert ansetzen, haben Sie die Möglichkeit, den Nachweis eines niedrigeren Werts durch ein eigenes Gutachten oder geeignete Vergleichswerte zu erbringen. Die Art der Bewertung und die Akzeptanz des Finanzamtes können je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Eine fundierte Wertermittlung hilft, unerwartete Steuernachzahlungen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

Kettenschenkung und andere Gestaltungsmöglichkeiten

Die Kettenschenkung ist eine fortgeschrittene Strategie zur Optimierung der Schenkungsteuer, die dann sinnvoll sein kann, wenn ein Schenker Vermögen an eine Person übertragen möchte, für die ein niedriger Freibetrag gilt. Dabei wird das Vermögen zunächst an eine Person geschenkt, die einen hohen Freibetrag beim Schenker hat (z.B. Ehepartner oder Kind), und diese Person schenkt das Vermögen dann an die eigentlich gewünschte Endperson weiter. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Aus steuerlicher Sicht muss jede Schenkung einen eigenständigen Rechtsgrund haben und die Zwischenbeschenkte Person muss über das geschenkte Gut frei verfügen können. Wenn das Finanzamt einen sogenannten „Rechtsmissbrauch“ vermutet, weil die Zwischenschaltung offensichtlich nur der Steuerumgehung dient und die Zwischenperson keine eigene Dispositionsmöglichkeit hatte, kann die Kettenschenkung als Direktschenkung des ursprünglichen Schenkers an die Endperson bewertet werden. Dies hätte zur Folge, dass die steuerlichen Vorteile der Kettenschenkung entfallen und die ursprüngliche hohe Steuerlast doch anfällt. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung und Dokumentation ist daher unerlässlich.

Neben der Kettenschenkung gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten, um die Schenkung zu optimieren. Eine sogenannte „Schenkung unter Auflage“ ermöglicht es dem Schenker, bestimmte Bedingungen an die Schenkung zu knüpfen, beispielsweise die Verpflichtung zur Pflege im Alter oder die Weitergabe des Vermögens an dritte Personen. Auch die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts kann die Bemessungsgrundlage der Schenkung mindern und dem Schenker weiterhin die Nutzung der Immobilie ermöglichen. Diese komplexen Gestaltungen erfordern eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht und Schenkungsrecht.

Nießbrauch und Wohnrecht: Nutzung trotz Schenkung

Eine oft genutzte Option bei der Schenkung von Immobilien ist die Vereinbarung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts. Diese Instrumente sind besonders attraktiv, wenn der Schenker zwar die Immobilie übertragen, aber weiterhin die Kontrolle oder Nutzungsmöglichkeit behalten möchte. Ein Nießbrauchrecht erlaubt dem Schenker, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen (Wohnen) oder deren Erträge (z.B. Mieteinnahmen) zu vereinnahmen. Das Eigentum geht zwar auf den Beschenkten über, der Schenker behält jedoch die umfassenden Nutzungsrechte. Dies mindert den Wert der Schenkung für den Beschenkten, da dieser erst nach Beendigung des Nießbrauchs (meist mit dem Tod des Schenkers) die volle Verfügungsgewalt und die Erträge aus der Immobilie erhält. Der Wert des Nießbrauchs wird pauschal nach sogenannten Vervielfältigertabellen, die vom Alter des Schenkers und der möglichen Dauer des Nießbrauchs abhängig sind, berechnet und vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Dies reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Das Wohnrecht ist eine weniger umfassende Variante. Es berechtigt den Schenker ausschließlich zur persönlichen Nutzung der Immobilie oder Teilen davon, nicht jedoch zur Vermietung. Auch das Wohnrecht wird wertmäßig von der Schenkung abgezogen und mindert so die Steuerlast. Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht müssen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich bindend zu sein. Sie bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, Vermögen an die nächste Generation zu übergeben, ohne dabei sofort auf die Nutzung oder die Erträge der Immobilie verzichten zu müssen. Gleichzeitig können sie einen bedeutenden Hebel zur Steuerersparnis darstellen.

Rückforderungsrechte und deren Bedeutung

Beim Schenkungsvertrag besteht die Möglichkeit, vertraglich Rückforderungsrechte zu vereinbaren. Diese Klauseln ermöglichen es dem Schenker, unter bestimmten, vorher definierten Umständen die Schenkung rückgängig zu machen und das übertragene Vermögen zurückzufordern. Solche Rückforderungsrechte sind ein wichtiges Instrument zur Absicherung des Schenkers und zur Risikominimierung. Typische Gründe für die Vereinbarung von Rückforderungsrechten sind beispielsweise die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch den Schenker, die Insolvenz des Beschenkten, grober Undank oder die Veräußerung der geschenkten Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers. Auch der Tod des Beschenkten vor dem Schenker wird oft als Anlass für ein Rückforderungsrecht vereinbart, um zu verhindern, dass die Immobilie in eine unerwünschte Erbmasse fällt.

Diese Rückforderungsrechte sollten präzise formuliert und notariell beurkundet werden, um im Ernstfall rechtlich durchsetzbar zu sein. Sie bieten dem Schenker eine wichtige Absicherung für unerwartete Lebensereignisse und geben ein Gefühl der Kontrolle über das übertragene Vermögen. Eine gute Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt hilft, die passenden Rückforderungsklauseln für die individuelle Situation zu finden und rechtssicher zu gestalten.

Beispielrechnung zur Schenkungsteueroptimierung

Um die potenziellen Einsparungen durch eine vorausschauende Planung zu verdeutlichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Familie Meier besitzt eine Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro und möchte diese an ihren Sohn übergeben. Ohne lebzeitige Schenkung würde der Sohn das gesamte Vermögen im Erbfall erhalten, wobei sein Freibetrag (400.000 Euro) nur einen Teil abdecken würde. Der übersteigende Betrag von 800.000 Euro wäre zu versteuern. Bei einem angenommenen Steuersatz von 19% (für Steuerklasse I, über 600.000 bis 6.000.000 Euro) beliefe sich die Erbschaftsteuer auf 152.000 Euro.

Planen die Meiers hingegen eine Schenkung zu Lebzeiten und nutzen die Zehn-Jahres-Frist, könnte die Situation wie folgt aussehen: Heute schenken sie ihrem Sohn 400.000 Euro (z.B. in Form eines Miteigentumsanteils an der Immobilie). Dies ist steuerfrei. Nach Ablauf von zehn Jahren schenken sie ihm weitere 400.000 Euro, ebenfalls steuerfrei. Wird die restliche Immobilie im Wert von 400.000 Euro erst nach weiteren zehn Jahren (also insgesamt 20 Jahre nach der ersten Schenkung) oder im Erbfall übertragen, ist auch dieser Teil aufgrund des erneut zur Verfügung stehenden Freibetrags steuerfrei. In diesem Szenario würde die Familie Meier durch die strategische Nutzung der Freibeträge die gesamte Immobilie steuerfrei an ihren Sohn übertragen. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie durch wohlüberlegte zeitliche Planung erhebliche Steuerlasten vermieden werden können. Die genauen Steuersätze und Freibeträge sowie die Art der Bewertung können im Einzelfall variieren.

Fazit

Die Schenkung zu Lebzeiten ist ein mächtiges Instrument der Vermögensplanung, das es Immobilieneigentümern ermöglicht, steuerliche Vorteile zu nutzen, die Nachfolge aktiv zu gestalten und Familienstreitigkeiten vorzubeugen. Durch die strategische Nutzung der Zehn-Jahres-Frist, die Berücksichtigung von Freibeträgen und die Anwendung von Gestaltungsmöglichkeiten wie Nießbrauch oder Kettenschenkung können erhebliche Steuerersparnisse realisiert werden. Eine präzise Wertermittlung der Immobilie und die sorgfältige Dokumentation aller Schritte sind dabei ebenso wichtig wie die Berücksichtigung etwaiger Rückforderungsrechte. Angesichts der Komplexität des Themas ist es unerlässlich, frühzeitig professionellen Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht und Schenkungsrecht einzuholen. So stellen Sie sicher, dass Ihre individuelle Vermögensübertragung optimal und rechtssicher gestaltet wird und Ihr Vermögen generationenübergreifend bestmöglich erhalten bleibt.

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