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Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung: Was lohnt sich mehr?

Die Frage, ob Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tod vererbt werden soll, ist komplex und von individuellen Faktoren abhängig. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile beider Optionen.

9 min Lesezeit
Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung: Was lohnt sich mehr?

Die Entscheidung, ob man sein Vermögen bereits zu Lebzeiten über eine Schenkung weitergibt oder dieses erst nach dem eigenen Tod im Rahmen einer Erbschaft an die Nachkommen übergeht, gehört zu den wichtigsten Fragen der persönlichen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Beide Optionen haben spezifische rechtliche, steuerliche und persönliche Implikationen, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Eine pauschale Antwort, welche Variante die bessere ist, gibt es nicht. Vielmehr hängt die optimale Lösung von der individuellen Lebenssituation, der Art des Vermögens, den familiären Verhältnissen und den gewünschten Zielen ab. Dieser Ratgeber beleuchtet die Kernaspekte von Schenkung und Erbschaft, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Grundlagen der Schenkung: Was verbirgt sich dahinter?

Eine Schenkung ist – juristisch gesehen – eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Das bedeutet, der Schenker gibt Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Geld, Aktien) ohne Gegenleistung an den Beschenkten ab. Wesentlicher Bestandteil einer Schenkung ist die lebzeitige Übertragung des Vermögens. Eine solche Transaktion kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, insbesondere zur Nutzung von Freibeträgen oder zur Vermeidung von zukünftigen Erbstreitigkeiten.

Im Falle einer Immobilienschenkung ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, um den Eigentumsübergang wirksam werden zu lassen. Bei anderen Vermögenswerten wie Bargeld oder Wertpapieren kann die Schenkung auch formlos erfolgen, allerdings ist die Schriftform zur Beweissicherung stets ratsam. Je nach Wert des geschenkten Vermögens können Schenkungssteuern anfallen, die der Beschenkte zu tragen hat, sofern der Schenker nichts anderes vereinbart.

  • Unentgeltliche Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
  • Notarielle Beurkundung bei Immobilien und anderen formbedürftigen Schenkungen notwendig.
  • Mögliche Nutzung von Schenkungssteuerfreibeträgen.
  • Steuerpflicht in der Regel beim Beschenkten.

Grundlagen der Erbschaft: Was bedeutet vererben?

Die Erbschaft hingegen ist der Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person (des Erblassers) auf eine oder mehrere andere Personen (die Erben). Dies geschieht entweder auf Basis eines Testaments oder Erbvertrags – der gewillkürten Erbfolge – oder, falls keine Verfügung von Todes wegen existiert, nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Im Gegensatz zur Schenkung findet die Vermögensübertragung bei der Erbschaft erst nach dem Tod des Erblassers statt.

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Vermögensverteilung nach festen Ordnungen, beginnend mit den nächsten Verwandten. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es dem Erblasser, von dieser Reihenfolge abzuweichen und sein Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen zu verteilen. Auch bei der Erbschaft fallen Erbschaftsteuern an, deren Höhe von der Höhe des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem jeweiligen Steuerfreibetrag abhängt. Wie bei der Schenkung muss auch hier die Übertragung von Immobilien ins Grundbuch eingetragen werden, wozu ein Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich ist.

  • Vermögensübergang erst nach dem Tod des Erblassers.
  • Regelung durch Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge.
  • Erbschaftsteuerpflicht abzüglich spezifischer Freibeträge.
  • Erbschein oder notarielles Dokument für Eigentumsumschreibung bei Immobilien notwendig.

Steuerliche Aspekte im Vergleich: Freibeträge optimal nutzen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft liegt in der Nutzung von Steuerfreibeträgen. Diese Freibeträge können nach einer bestimmten Frist – in der Regel alle zehn Jahre – erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, durch geschickte Planung und über mehrere Jahre verteilte Schenkungen kann großes Vermögen steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt übertragen werden.

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Exemplarisch gehören dazu: Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder (leibliche und adoptierte) 400.000 Euro, für Enkelkinder 200.000 Euro und für alle anderen Personen 20.000 Euro. Werden diese Freibeträge bei einer Erbschaft ausgeschöpft, stehen sie anschließend nicht mehr für weitere Schenkungen oder Erbschaften innerhalb der Zehn-Jahres-Frist zur Verfügung. Bei Schenkungen kann dies jedoch wiederholt werden, was bei großem Vermögen einen erheblichen Steuervorteil bringen kann. Beispiel: Ein Elternteil schenkt seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro. Über 20 Jahre könnten so 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

  • Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.
  • Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.
  • Schenkungen ermöglichen wiederholte Nutzung der Freibeträge über die Zeit.
  • Erbschaften nutzen die Freibeträge einmalig zum Zeitpunkt des Todes.

Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten

Die Schenkung zu Lebzeiten bietet eine Reihe von Vorteilen, die über die reine Steuerersparnis hinausgehen. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen. Durch eine klare und frühzeitige Verteilung des Vermögens können potenzielle Konflikte nach dem Tod des Erblassers vermieden werden. Der Schenker kann zudem die Entwicklung des Vermögens in den Händen des Beschenkten mitverfolgen und gegebenenfalls Unterstützung oder Rat geben.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, an die Schenkung Auflagen zu knüpfen. Hierbei sind beispielsweise Nießbrauchrechte oder Wohnrechte denkbar, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien. Ein Nießbrauchrecht erlaubt dem Schenker, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder Einnahmen aus ihr zu erzielen (z.B. Miete), obwohl das Eigentum bereits auf den Beschenkten übergegangen ist. Dies sichert die Altersversorgung des Schenkers und ermöglicht zugleich eine frühzeitige Vermögensübertragung. Auch die Unterstützung der Beschenkten in wichtigen Lebensphasen, wie beim Kauf eines Eigenheims oder der Finanzierung einer Ausbildung, kann ein Beweggrund für eine Schenkung sein.

  • Potenziell geringere oder keine Erbschaftsteuerlast.
  • Vermeidung oder Reduktion von Erbstreitigkeiten.
  • Möglichkeit zur Einflussnahme und Begleitung der Beschenkten.
  • Sicherheit der Altersversorgung durch Nießbrauch oder Wohnrecht.
  • Gezielte Unterstützung der Beschenkten in wichtigen Lebensphasen.

Vorteile der Vererbung nach dem Tod

Auch die Erbschaft hat ihre spezifischen Vorteile, insbesondere für den Erblasser selbst. Solange das Vermögen nicht verschenkt wird, behält der Erblasser die volle Verfügungsgewalt darüber. Dies ist ein entscheidender Punkt für Menschen, die möglicherweise noch auf das Vermögen angewiesen sind, um unvorhergesehene Ausgaben im Alter zu decken, zum Beispiel für Pflegeleistungen oder medizinische Behandlungen. Die finanzielle Flexibilität bleibt bis zum Lebensende erhalten.

Des Weiteren kann die Entscheidung für eine Vererbung dann sinnvoll sein, wenn sich die familiären Verhältnisse noch ändern könnten (z.B. durch Scheidung oder weitere Kinder der potenziellen Erben) oder die Entwicklung der Steuergesetze abgewartet werden soll. Ein zu früh verschenktes Vermögen kann in solchen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen führen. Zudem sind im Erbfall oft höhere absolute Freibeträge verfügbar, gerade wenn das Vermögen sehr groß ist und einzelne Schenkungen die Freibeträge innerhalb von 10 Jahren nicht vollständig ausschöpfen könnten. Die Erbschaft gewährt dem Erblasser bis zum Schluss die Kontrolle über sein Lebenswerk.

  • Volle Verfügungsgewalt des Erblassers über sein Vermögen bis zum Lebensende.
  • Finanzielle Sicherheit und Flexibilität im Alter.
  • Anpassung der Nachfolgeplanung an sich ändernde Lebensumstände.
  • Bewahrung von Kontrolle über das gesamte Vermögen.
  • Kein Verzicht auf Liquidität oder Sicherheiten.

Nachteile und Risiken der Schenkung

Trotz der vielen Vorteile birgt eine Schenkung auch Nachteile und Risiken. Ein zentraler Punkt ist der unwiderrufliche Charakter einer Schenkung. Einmal verschenktes Vermögen ist grundsätzlich unwiederbringlich weg. Eine Rückforderung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei grobem Undank des Beschenkten, Verarmung des Schenkers oder Nichterfüllung einer Auflage. Solche Fälle sind jedoch oft gerichtsintensiv und schwer durchzusetzen. Die Möglichkeit, das Vermögen für eigene Bedürfnisse im Alter zu verwenden, entfällt nach der Schenkung.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Beschenkte das erhaltene Vermögen nicht im Sinne des Schenkers verwaltet oder es durch eigene unglückliche Umstände (z.B. Insolvenz, Scheidung) verloren gehen könnte. Auch kann es zu Streitigkeiten unter den Kindern kommen, wenn nicht alle gleichermaßen bedacht werden oder der Wert der Schenkung nicht als gerecht empfunden wird. Eine Schenkung birgt somit immer das Potenzial, Erwartungen zu enttäuschen und Konflikte zu verursachen, wenn sie nicht gut kommuniziert und geplant wird.

  • Unwiderruflicher Verlust der Verfügungsgewalt über das Vermögen.
  • Geringe Rückforderungsmöglichkeiten der Schenkung.
  • Potenzieller Verlust des Vermögens durch Insolvenz oder Scheidung des Beschenkten.
  • Mögliche Missgunst und Streitigkeiten unter den Nachkommen.
  • Eventueller Mangel an Liquidität im eigenen Alter.

Nachteile und Risiken der Vererbung

Auch die alleinige Vererbung des Vermögens birgt bestimmte Nachteile. Der auffälligste Nachteil ist die potenzielle Höhe der Erbschaftsteuer, insbesondere bei großen Vermögen und falls die Freibeträge nur einmalig genutzt werden können. Dies kann dazu führen, dass die Erben einen erheblichen Teil des Nachlasses in Form von Steuern abführen müssen, was unter Umständen den Verkauf von Vermögenswerten (z.B. einer Immobilie) nötig machen kann, um die Steuerschuld zu begleichen. Auch die Liquidität des Nachlasses ist hierbei ein wichtiger Faktor.

Des Weiteren kann die Erbschaft, wenn sie nicht durch ein Testament klar geregelt ist, zu erheblichen Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Gerade bei Immobilien können Entscheidungen über deren Nutzung, Verkauf oder Vermietung zu langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten führen. Der Erblasser kann diese Dynamiken zu Lebzeiten nicht mehr beeinflussen. Zudem kann der Erbscheinprozess, insbesondere bei komplexen Nachlässen oder Auslandsbezug, sehr zeitaufwendig und für die Erben belastend sein. Die Möglichkeit einer sinnvollen Vermögensnutzung durch die Erben unter der Anleitung des Erblassers entfällt.

  • Potenziell hohe Erbschaftsteuerbelastung.
  • Einmalige Nutzung der Freibeträge.
  • Risiko von Erbstreitigkeiten bei unklarer Nachlassregelung.
  • Eventueller Zwang zum Verkauf von Vermögenswerten zur Begleichung der Steuerschuld.
  • Langer und komplexer Erbscheinprozess bei komplexen Fällen.

Praktische Überlegungen und Beispiele

Um die Entscheidung zu erleichtern, ist es hilfreich, konkrete Szenarien zu betrachten. Eine Familie mit einem Einfamilienhaus im Wert von 800.000 Euro und zwei Kindern könnte die Schenkung wählen. Wenn das Haus alle 10 Jahre zur Hälfte geschenkt wird, können beide Kinder ihren 400.000 Euro Freibetrag nutzen. Nach 10 Jahren erhält Kind 1 die erste Hälfte, nach weiteren 10 Jahren Kind 2 die zweite Hälfte, jeweils steuerfrei. Dies erfordert jedoch eine lange Planungszeit. Alternativ könnte ein Nießbrauchrecht für die Eltern das Wohnrecht sicherstellen.

Ein anderes Beispiel: Eine hochbetagte Person mit einem Vermögen von 1.500.000 Euro, die keine direkten Erben hat, außer einem Neffen. Hier wirkt der Freibetrag von 20.000 Euro sehr gering. Bei einer reinen Erbschaft würde ein Großteil des Vermögens versteuert werden. Eine Schenkung über mehrere Jahrzehnte ist aufgrund des Alters oft nicht mehr realistisch. In solchen Fällen könnten andere Modelle wie eine gemeinnützige Stiftung oder ein Testament zugunsten mehrerer Personen in Betracht gezogen werden, um die Steuerlast zu minimieren. Wichtig ist immer eine Gesamtbetrachtung des Vermögens, der familiären Situation, der gewünschten Kontrolle und der Liquiditätsbedürfnisse des Schenkers.

  • Gesamtvermögen und dessen Struktur genau analysieren.
  • Familiäre Situation und die Beziehungen unter den Erben bewerten.
  • Eigene Liquiditätsbedürfnisse und Vorsorge für das Alter einplanen.
  • Rechtliche und steuerliche Beratung durch Fachanwälte und Steuerberater einholen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Nachfolgeplanung angesichts sich ändernder Umstände.

Fazit

Die Wahl zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung ist eine hochindividuelle Entscheidung, die sorgfältige Planung und professionelle Beratung erfordert. Während die Schenkung oft steuerliche Vorteile durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen bietet und Erbstreitigkeiten vorbeugen kann, bewahrt die Vererbung dem Eigentümer die volle Kontrolle über sein Vermögen bis zum Lebensende. Es ist ratsam, frühzeitig eine umfassende Analyse durch einen Notar, einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater durchführen zu lassen, um die optimale Strategie für die eigene Vermögensnachfolge zu entwickeln und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche bestmöglich umgesetzt werden.

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