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Sachwertverfahren Immobilie: Was wird hier berechnet?

Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus Bodenwert und Gebäudesachwert abgeleitet – ideal für Eigenheime und schwer vergleichbare Objekte.

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Sachwertverfahren Immobilie: Was wird hier berechnet?

Der Wert einer Immobilie lässt sich auf verschiedene Weisen ermitteln. Eine der wichtigsten Methoden ist das Sachwertverfahren. Es wird vor allem dann eingesetzt, wenn sich der Preis nicht einfach anhand vergleichbarer Objekte oder anhand von Mieteinnahmen berechnen lässt. Stattdessen fragt das Sachwertverfahren: Was würde es heute kosten, das Gebäude neu zu errichten – abzüglich Alterung und Abnutzung – und wie viel ist das Grundstück wert? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was beim Sachwertverfahren genau berechnet wird, welche Faktoren eine Rolle spielen und für welche Immobilien diese Methode besonders geeignet ist.

Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren ist eines der drei normierten Verfahren zur Immobilienbewertung in Deutschland, neben dem Vergleichswert- und dem Ertragswertverfahren. Es wird vor allem von Gutachtern, Banken und dem Finanzamt genutzt, um den Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen. Der Verkehrswert ist der geschätzte Preis, den ein Objekt auf dem Markt zum Bewertungsstichtag erzielen würde.

Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus zwei Hauptkomponenten abgeleitet: dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert. Zusätzlich wird ein Marktanpassungsfaktor berücksichtigt, der den ermittelten Sachwert an die aktuelle Marktsituation anpasst. Die Methode gilt als besonders objektiv, weil sie auf nachvollziehbaren Kosten und Werten basiert – allerdings auch als komplex, da viele Einzelwerte genau erfasst und berechnet werden müssen.

  • Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Bewertungsverfahren nach deutschem Recht.
  • Es ermittelt den Verkehrswert über Bodenwert und Gebäudesachwert.
  • Der Marktanpassungsfaktor passt den Sachwert an die aktuelle Marktlage an.
  • Die Methode wird häufig bei Eigenheimen und schwer vergleichbaren Objekten eingesetzt.

Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereich

Das Sachwertverfahren ist in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Dort sind die Grundlagen, die zu verwendenden Kennwerte und die Berechnungsschritte festgelegt. Die Vorschriften sorgen dafür, dass Gutachter bundesweit nach vergleichbaren Kriterien arbeiten und die Ergebnisse nachvollziehbar sind.

Typische Anwendungsfälle sind vor allem selbstgenutzte Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser, bei denen keine oder nur wenige vergleichbare Verkaufsfälle vorliegen. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, Sonderbauten oder Immobilien in ländlichen Lagen wird das Sachwertverfahren häufig gewählt, weil sich der Wert dort schwer über reine Vergleichsobjekte ermitteln lässt.

  • Geregelt in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
  • Besonders geeignet für Eigenheime und schwer vergleichbare Objekte.
  • Wird von Gutachtern, Banken und dem Finanzamt genutzt.
  • Ermöglicht eine objektive, nachvollziehbare Wertermittlung.

Die zentrale Formel: So wird der Sachwert berechnet

Die Grundformel des Sachwertverfahrens lautet: Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor. Diese Formel fasst die wesentlichen Komponenten zusammen, die für die Bewertung herangezogen werden. Zunächst werden Bodenwert und Gebäudesachwert addiert, um den sogenannten vorläufigen Sachwert zu erhalten. Dieser wird anschließend mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert, um den endgültigen Sachwert bzw. Verkehrswert zu ermitteln.

Der Bodenwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Der Gebäudesachwert setzt sich aus den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich der Alterswertminderung zusammen. Der Marktanpassungsfaktor berücksichtigt, ob der Markt aktuell eher nach oben oder nach unten tendiert und passt den errechneten Wert an die Realität an.

  • Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor.
  • Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert.
  • Gebäudesachwert = Herstellungskosten − Alterswertminderung.
  • Marktanpassungsfaktor berücksichtigt aktuelle Marktbedingungen.

Schritt 1: Ermittlung des Bodenwerts

Der Bodenwert ist der erste Baustein der Berechnung. Er wird unabhängig vom Gebäude ermittelt und berücksichtigt nur die Lage und Größe des Grundstücks. Grundlage ist der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt wird. Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter Grundstück in einer bestimmten Lage an.

Für die Berechnung wird die Grundstücksfläche mit dem entsprechenden Bodenrichtwert multipliziert. Beispiel: Ein Grundstück von 500 m² in einer Lage mit einem Bodenrichtwert von 300 €/m² ergibt einen Bodenwert von 150.000 €. Je nach Lage, Infrastruktur und Nachfrage können Bodenrichtwerte stark variieren – in attraktiven Stadtlagen liegen sie deutlich höher als in Rand- oder ländlichen Bereichen.

  • Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert.
  • Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen festgelegt.
  • Lage, Infrastruktur und Nachfrage beeinflussen den Bodenwert.
  • Der Bodenwert bleibt unabhängig vom Zustand des Gebäudes.

Schritt 2: Berechnung des Gebäudesachwerts

Der Gebäudesachwert ist der zweite zentrale Baustein. Er leitet sich von den Herstellungskosten des Gebäudes ab, also von den Kosten, die heute für den Wiederaufbau oder die Erneuerung des Gebäudes anfallen würden. Dabei wird nicht der historische Baukostenwert, sondern der fiktive Neubauwert zugrunde gelegt.

Ausgehend von den Herstellungskosten wird eine Alterswertminderung vorgenommen, die Alterung, Abnutzung und technische Veränderungen berücksichtigt. Je älter und stärker abgenutzt ein Gebäude ist, desto höher fällt diese Minderung aus. Der Gebäudesachwert ergibt sich dann als Herstellungskosten minus Alterswertminderung. Beispiel: Bei Herstellungskosten von 250.000 € und einer Alterswertminderung von 50.000 € beträgt der Gebäudesachwert 200.000 €.

  • Gebäudesachwert = Herstellungskosten − Alterswertminderung.
  • Herstellungskosten beziehen sich auf den fiktiven Neubauwert.
  • Alterswertminderung berücksichtigt Alter, Abnutzung und technische Entwicklung.
  • Der Gebäudesachwert spiegelt den aktuellen Wert der Bausubstanz wider.

Schritt 3: Vorläufiger Sachwert und Marktanpassungsfaktor

Nachdem Bodenwert und Gebäudesachwert ermittelt sind, werden beide Werte addiert. Das Ergebnis ist der vorläufige Sachwert. Dieser Wert stellt noch keine endgültige Marktschätzung dar, sondern dient als Ausgangspunkt für die weitere Anpassung an die aktuelle Marktsituation.

Der Marktanpassungsfaktor berücksichtigt, ob der Markt aktuell eher nach oben oder nach unten tendiert. Er kann je nach Lage, Nachfrage und allgemeiner Marktentwicklung über oder unter 1,0 liegen. Beispiel: Ein vorläufiger Sachwert von 350.000 € mit einem Marktanpassungsfaktor von 1,1 ergibt einen Sachwert von 385.000 €. Liegt der Faktor bei 0,9, ergibt sich ein Sachwert von 315.000 €. So wird der errechnete Wert an die Realität des Immobilienmarktes angepasst.

  • Vorläufiger Sachwert = Bodenwert + Gebäudesachwert.
  • Marktanpassungsfaktor passt den Wert an aktuelle Marktbedingungen an.
  • Faktor über 1,0 bedeutet Aufschlag, unter 1,0 Abschlag.
  • Der endgültige Sachwert entspricht dem geschätzten Verkehrswert.

Welche Faktoren beeinflussen den Sachwert?

Beim Sachwertverfahren spielen mehrere Faktoren eine Rolle, die den ermittelten Wert nach oben oder unten beeinflussen können. Dazu gehören neben Bodenrichtwert und Herstellungskosten auch die verbleibende Nutzungsdauer, der Zustand der Bausubstanz, die Ausstattung sowie Lage- und Umfeldfaktoren. Jede dieser Komponenten wird im Gutachten detailliert erfasst und bewertet.

Zusätzlich können Außenanlagen wie Carports, Garagen, Terrassen oder hochwertige Gartenanlagen in die Berechnung einfließen, sofern sie einen zusätzlichen Wert darstellen. Auch energetische Sanierungen, moderne Heizsysteme oder barrierefreie Umbauten können den Gebäudesachwert positiv beeinflussen. Umgekehrt wirken sich Schäden, fehlende Instandhaltung oder veraltete Technik negativ auf den Sachwert aus.

  • Bodenrichtwert und Lagequalität des Grundstücks.
  • Herstellungskosten und verbleibende Nutzungsdauer des Gebäudes.
  • Zustand der Bausubstanz und Art der Ausstattung.
  • Außenanlagen, Sanierungen und energetische Maßnahmen.
  • Allgemeine Marktlage und Nachfrage in der Region.

Vorteile und Grenzen des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren bietet den Vorteil, dass es auf nachvollziehbaren Kosten und Werten basiert und sich besonders gut für Eigenheime und schwer vergleichbare Objekte eignet. Es berücksichtigt die tatsächliche Bausubstanz und den Bodenwert, ohne sich allein auf hypothetische Mieteinnahmen oder wenige Vergleichsobjekte zu verlassen. Für Eigentümer, die ihr Haus verkaufen oder beleihen möchten, liefert es eine fundierte Grundlage für die Preisfindung.

Gleichzeitig hat das Verfahren Grenzen. Es ist aufwendig und erfordert detaillierte Daten und Fachkenntnis. Zudem kann es bei stark nachgefragten Lagen oder bei Objekten mit hohem Spekulationspotenzial den tatsächlichen Marktwert unterschätzen, weil es sich primär an Kosten und nicht an Marktpreisen orientiert. In solchen Fällen werden oft zusätzlich Vergleichswerte herangezogen, um ein realistischeres Bild zu erhalten.

  • Objektive, kostenbasierte Bewertung der Bausubstanz.
  • Besonders geeignet für Eigenheime und schwer vergleichbare Objekte.
  • Nachvollziehbare, standardisierte Berechnung nach ImmoWertV.
  • Aufwendig und datenintensiv, erfordert Fachkenntnis.
  • Kann bei stark nachgefragten Lagen den Marktwert unterschätzen.

Fazit

Das Sachwertverfahren ist eine zentrale Methode, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln – insbesondere bei Eigenheimen und Objekten, die sich schwer anhand von Vergleichsobjekten bewerten lassen. Es berechnet den Bodenwert, den Gebäudesachwert und passt den ermittelten Sachwert mit einem Marktanpassungsfaktor an die aktuelle Marktsituation an. Wer den Wert seiner Immobilie seriös einschätzen möchte, sollte sich mit den Grundlagen des Sachwertverfahrens vertraut machen oder einen qualifizierten Gutachter beauftragen, der die Berechnung professionell durchführt.

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