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Sachwertverfahren: Anwendung bei speziellen Immobilien

Das Sachwertverfahren ist ein wichtiges Bewertungsverfahren für Immobilien, das besonders bei speziellen Objekten zur Anwendung kommt. Erfahren Sie, wann und wie es eingesetzt wird.

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Sachwertverfahren: Anwendung bei speziellen Immobilien

Die Wertermittlung von Immobilien ist eine komplexe Angelegenheit, bei der verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Während bei Standardimmobilien wie Einfamilienhäusern das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren oft die erste Wahl sind, existiert für besondere Objekte eine spezielle Methode: das Sachwertverfahren. Dieses Verfahren konzentriert sich auf die reinen Herstellungskosten der baulichen Anlagen und des Bodens und ist somit prädestiniert für Immobilien, bei denen keine ausreichend vergleichbaren Kaufpreise vorliegen oder die keine typische Ertragsausrichtung besitzen. Wir beleuchten in diesem Ratgeber die Grundlagen des Sachwertverfahrens und ergründen, bei welchen speziellen Immobilienformen es besonders relevant ist und wie es angewendet wird.

Grundlagen des Sachwertverfahrens: Die Komponenten der Wertermittlung

Das Sachwertverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankert und dient der Ermittlung des Sachwerts einer Immobilie. Im Kern addiert es die Werte der einzelnen Bestandteile einer Immobilie: das Grundstück selbst, die baulichen Anlagen wie Gebäude und Außenanlagen sowie sonstige Anlagen. Dabei werden nicht die potenziellen Erträge oder am Markt erzielbaren Vergleichspreise in den Vordergrund gestellt, sondern die Kosten, die für die Neuerrichtung der Immobilie in ihrer heutigen Form anfallen würden, abzüglich altersbedingter Wertminderungen. Dieses Vorgehen prädestiniert das Verfahren für Objekte, deren Wert nicht primär durch Erträge oder eine hohe Vergleichbarkeit am Markt definiert ist.

  • Bodenwert: Wert des unbebauten Grundstücks.
  • Gebäudesachwert: Kosten der Wiederherstellung der Gebäude.
  • Sachwert der Außenanlagen: Wert von Wegen, Zäunen, Bepflanzungen etc.
  • Sachwert der sonstigen Anlagen: Technische Anlagen oder besondere Einbauten.
  • Wertminderung durch Alter und Zustand: Abzug für Verschleiß und Überalterung.

Die Berechnung des Bodensachwerts

Der erste Schritt im Sachwertverfahren ist die Bestimmung des Bodensachwerts. Dieser entspricht in der Regel dem Bodenwert, der üblicherweise durch das Vergleichswertverfahren ermittelt wird. Hierbei zieht der Gutachter Bodenrichtwerte heran, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte regelmäßig veröffentlicht werden. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden in einem bestimmten Gebiet. Sind keine direkten Vergleichsdaten verfügbar, kann der Bodenwert auch indirekt über Wertindikatoren oder mithilfe von Sachverständigenmeinungen bestimmt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bodenwert in der Regel als unbelasteter Wert angesetzt wird, also ohne Berücksichtigung von aufstehenden Gebäuden oder Belastungen im Grundbuch.

Der Gebäudesachwert: Kosten einer Neuherstellung

Der Gebäudesachwert ist die Summe der Kosten, die für die Neuerrichtung eines Gebäudes gleicher Art und Güte zum Bewertungsstichtag anfallen würden. Hierfür werden sogenannte Herstellungskosten herangezogen, die sich aus Normalherstellungskosten (NHK) und zusätzlichen Kosten wie Baunebenkosten zusammensetzen. Die NHK werden in der Regel aus amtlichen Tabellen oder Erfahrungswerten abgeleitet und spezifizieren die Kosten pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) oder Brutto-Rauminhalt (BRI) je nach Gebäudeart und Ausstattungsstandard. Von diesen fiktiven Neubaukosten wird dann die Wertminderung aufgrund von Alter und Zustand des bestehenden Gebäudes subtrahiert. Diese Wertminderung wird oft mittels einer Alterswertminderungskurve, beispielsweise der linearen Abschreibung ergänzt um spezifische Zustandskorrekturen, berechnet.

Ein Beispiel zur Vereinfachung: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Brutto-Grundfläche von 150 Quadratmetern hat einen mittleren Standard. Die angenommenen gewöhnlichen Herstellungskosten gemäß NHK betragen beispielsweise 2.000 Euro pro Quadratmeter. Daraus ergeben sich fiktive Neubaukosten von 150 m² * 2.000 €/m² = 300.000 €. Wenn das Haus 30 Jahre alt ist und eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von weiteren 50 Jahren hat (Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre), dann wäre der lineare Wertverlust anteilig 30/80. Das heißt, der Sachwert des Gebäudes läge bei 300.000 € * (1 - 30/80) = 300.000 € * (5/8) = 187.500 €. Hinzu kommen noch die Außenanlagen und gegebenenfalls sonstige Anlagen, die ebenfalls bewertet werden müssen.

Weitere Sachwertkomponenten: Außen- und sonstige Anlagen

Neben dem Gebäudesachwert müssen auch die Werte der Außenanlagen und gegebenenfalls sonstiger Anlagen ermittelt werden. Außenanlagen umfassen alle nicht direkten Gebäudebestandteile auf dem Grundstück, die jedoch zur Nutzung des Gebäudes gehören. Dazu zählen unter anderem gepflasterte Wege, Terrassen, Garagen, Carports, Einfriedungen, Gartenanlagen oder auch aufwendigere Beleuchtungssysteme. Sonstige Anlagen können beispielsweise spezielle technische Einrichtungen sein, die nicht direkt dem Gebäude zugeordnet sind, wie freistehende Schaltanlagen oder besondere Lagerkonstruktionen. Auch hier wird der Wert meist über die Herstellungskosten abzüglich einer altersbedingten Wertminderung ermittelt.

  • Wege und Stellplätze: Pflasterungen, Asphaltierungen.
  • Garten- und Grünanlagen: Bepflanzung, Rasenflächen, Teiche.
  • Einfriedungen: Mauern, Zäune.
  • Freistehende Garagen/Carports: Nebengebäude.
  • Spezielle Infrastruktur: Beleuchtung, Bewässerungssysteme.

Anpassung an den Markt: Sachwertfaktoren

Der aus der Addition aller Sachwertkomponenten resultierende vorläufige Sachwert bildet nicht zwangsläufig den Verkehrswert ab. Dies liegt daran, dass das Sachwertverfahren stark kostenorientiert ist und nicht direkt die Marktsituation widerspiegelt. Um den vorläufigen Sachwert an die tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes anzupassen, werden sogenannte Sachwertfaktoren (oder Marktanpassungsfaktoren) angewendet. Diese Faktoren werden von den lokalen Gutachterausschüssen ermittelt und basieren auf der Analyse von Kaufpreisen am Markt. Sie drücken aus, in welchem Verhältnis der am Markt tatsächlich erzielte Kaufpreis zu dem nach dem Sachwertverfahren ermittelten vorläufigen Sachwert steht. Ein Sachwertfaktor von 1,0 würde bedeuten, dass der Markt den objektiv ermittelten Sachwert vollständig anerkennt. Ein Faktor unter 1,0 deutet darauf hin, dass die Herstellungskosten vom Markt nicht vollständig honoriert werden.

Die Anwendung des Sachwertfaktors ist entscheidend, um zu einem realistischen Verkehrswert zu gelangen. Es ist eine der komplexesten Aufgaben des Sachverständigen, den korrekten Sachwertfaktor auszuwählen oder, falls nicht direkt verfügbar, abzuleiten. Die genauen Sachwertfaktoren können regional stark variieren und werden laufend an die Marktentwicklungen angepasst. Daher ist es unerlässlich, stets die aktuellen und für das spezifische Objekt passenden Faktoren zu nutzen.

Spezielle Anwendungsbereiche des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren findet seine besondere Berechtigung dort, wo andere Bewertungsverfahren an ihre Grenzen stoßen. Dies ist der Fall, wenn keine ausreichende Anzahl vergleichbarer Kaufpreise für das Vergleichswertverfahren vorliegt oder wenn die Ertragssituation des Objekts keine verlässliche Grundlage für das Ertragswertverfahren bietet. Typische Beispiele sind Sonderimmobilien, die nicht primär zur Gewinnerzielung dienen oder deren Wert vorrangig in ihrer spezifischen Nutzung und nicht in ihrer Marktgängigkeit liegt.

  • Öffentliche Gebäude: Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Bahnhöfe.
  • Spezialimmobilien mit geringer Marktgängigkeit: Kirchen, Museen, Hochsicherheitsgebäude, denkmalgeschützte Objekte ohne Ertragsabsicht.
  • Industrie- und Produktionsanlagen: Wenn der Wert stark von den spezifischen baulichen Anlagen abhängt und keine Ertragsvergleichswerte existieren.
  • Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: Insbesondere in ländlichen Gebieten mit wenigen Vergleichsangeboten.
  • Beleihungswertermittlung: Als ergänzendes Verfahren, um einen Mindestwert zu sichern.

Bei diesen Objekten ist der Fokus auf die Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten oft die verlässlichste Methode, um einen objektiven Wert zu ermitteln. Der Sachwert spiegelt hier die materielle Substanz der Immobilie wider, welche für den Eigentümer oder Nutzer von zentraler Bedeutung ist, auch wenn der Markt für solche Objekte möglicherweise klein oder kaum existent ist. Die Besonderheiten dieser Immobilien erfordern oft eine detaillierte Auseinandersetzung mit Baukosten, speziellen Bauteilen und der Abschreibung von komplexen Anlagen.

Vorteile und Grenzen des Sachwertverfahrens

Der Hauptvorteil des Sachwertverfahrens liegt in seiner Anwendbarkeit bei Objekten, für die es keine direkten Vergleichswerte auf dem Markt gibt oder die keine typische Ertragsorientierung aufweisen. Es bietet eine objektive Basis durch die reine Kostenbetrachtung und ist somit auch für Neubauten und stark modernisierte Objekte gut geeignet, da hier die Kostenstruktur klar nachvollziehbar ist. Es berücksichtigt zudem detailliert den Zustand und die Ausstattung eines Objekts.

Allerdings hat das Verfahren auch Grenzen. Die größte Herausforderung ist die korrekte Ermittlung der Alterswertminderung und die Bestimmung des passenden Marktanpassungsfaktors. Eine rein technische Betrachtung kann den emotionalen oder strategischen Wert einer Immobilie nicht abbilden. Auch spiegeln Herstellungskosten nicht immer die tatsächlich am Markt erzielbaren Preise wider, weshalb die Marktanpassung durch Sachwertfaktoren unerlässlich, aber auch fehleranfällig ist. Ebenso kann die genaue Erfassung aller Baukosten, insbesondere bei älteren Gebäuden, schwierig sein.

Fazit

Das Sachwertverfahren ist ein unverzichtbares Instrument in der Immobilienbewertung, insbesondere für spezielle Immobilientypen und in Situationen, in denen alternative Verfahren keine ausreichende Datengrundlage finden. Durch die detaillierte Betrachtung der materiellen Substanz – des Bodens und der baulichen Anlagen – ermöglicht es eine fundierte Wertschätzung. Die korrekte Anwendung, insbesondere die sachgerechte Ermittlung der Wertminderung und die marktgerechte Anpassung durch Sachwertfaktoren, erfordert jedoch hohes Sachverständigenwissen. Für Eigentümer und Interessenten solcher besonderen Immobilien ist das Verständnis dieses Verfahrens entscheidend, um den Wert ihres Objekts realistisch einschätzen zu können.

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