Reservierungsgebühr beim Hauskauf: Wie lange dauert es?
Wie lange dauert eine Reservierungsgebühr beim Hauskauf? Erfahren Sie, welche Fristen üblich sind, welche Rechte Sie haben und wann die Gebühr zurückzuzahlen ist.

Beim Kauf einer Immobilie taucht immer wieder der Begriff der Reservierungsgebühr auf. Viele Kaufinteressenten fragen sich, wie lange eine solche Reservierung überhaupt dauert, ob sie rechtlich bindend ist und was passiert, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was eine Reservierungsgebühr ist, welche Fristen üblich sind, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie sich als Käufer schützen können.
Was ist eine Reservierungsgebühr?
Eine Reservierungsgebühr ist eine Zahlung, die ein Kaufinteressent an einen Makler oder Verkäufer leistet, damit eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für ihn reserviert wird. Während dieser Zeit soll das Objekt nicht an andere Interessenten angeboten oder verkauft werden. Die Gebühr dient dazu, dem Interessenten Zeit zu geben, seine Finanzierung zu prüfen, Unterlagen zu sichten oder den Kaufvertrag vorzubereiten.
In der Praxis wird die Reservierungsgebühr häufig als Prozentsatz der späteren Maklerprovision festgelegt, meist zwischen 5 und 10 Prozent. In einigen Fällen wird auch ein pauschaler Betrag vereinbart. Wichtig ist, dass die Gebühr nicht so hoch sein darf, dass sie den Käufer bei seiner Entscheidung einschränkt. Eine Reservierungsvereinbarung ohne Gebühr ist dagegen unproblematisch und kann jederzeit getroffen werden.
Wie lange dauert eine Reservierung?
Die Dauer einer Reservierung ist nicht gesetzlich festgelegt und wird individuell vereinbart. In der Praxis beträgt die Reservierungszeit meist zwischen 4 und 8 Wochen. Diese Frist soll dem Interessenten ausreichend Zeit geben, alle notwendigen Schritte für den Kauf zu erledigen, ohne dass das Objekt in der Zwischenzeit an andere Interessenten verkauft wird.
Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität der Finanzierung, der Verfügbarkeit von Unterlagen oder der Notwendigkeit von Gutachten. Es ist sinnvoll, die Frist realistisch zu bemessen, damit sie weder zu kurz noch zu lang ist. Eine zu kurze Frist kann den Kauf gefährden, während eine zu lange Frist den Verkäufer unnötig bindet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine Reservierungsvereinbarung hat in der Regel nur eine begrenzte rechtliche Bindungswirkung. Sie schafft kein verbindliches Kaufrecht, sondern lediglich die Verpflichtung des Maklers, das Objekt für einen bestimmten Zeitraum nicht an andere Interessenten anzubieten. Eine Verpflichtung zum Verkauf zu den festgeschriebenen Bedingungen entsteht dadurch nicht.
Voraussetzung für eine zulässige Reservierungsgebühr ist, dass der Makler im Besitz eines qualifizierenden Alleinauftrags ist und der Verkäufer mit dem Verkauf an diesen Käufer einverstanden ist. Die Vereinbarung muss zudem zeitlich begrenzt sein. In vielen Fällen wird empfohlen, die Reservierung im Rahmen eines notariellen Vorvertrags festzuhalten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Rückzahlung der Gebühr
Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, muss der Makler die Reservierungsgebühr in der Regel zurückzahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.04.2023 klargestellt. Die Rückzahlungspflicht gilt auch dann, wenn in der Reservierungsvereinbarung eine Rückerstattung ausgeschlossen war.
Die Gebühr wird bei einem späteren Vertragsabschluss in der Regel von der Maklerprovision abgezogen. Wenn der Kauf nicht zustande kommt, sollte der Käufer dem Makler eine Frist setzen, um die Gebühr zurückzufordern. Bleibt der Makler untätig, kann eine Abmahnung oder eine Klage in Betracht gezogen werden.
Praktische Tipps für Käufer
Als Käufer sollten Sie einige Punkte beachten, um sich rechtlich abzusichern und unnötige Risiken zu vermeiden. Eine schriftliche, beidseitig unterzeichnete Vereinbarung mit klarer Rückzahlungsregelung ist unerlässlich. Zudem sollte die Höhe der Gebühr im Verhältnis zur Maklerprovision angemessen sein.
- —Achten Sie auf eine schriftliche Vereinbarung mit klarer Frist und Rückzahlungsregelung.
- —Stellen Sie sicher, dass die Gebühr nicht höher als 10 Prozent der Maklerprovision ist.
- —Fordern Sie die Rückzahlung der Gebühr, wenn der Kauf nicht zustande kommt.
- —Überprüfen Sie, ob der Makler einen qualifizierenden Alleinauftrag besitzt.
- —Lassen Sie die Reservierung im Rahmen eines notariellen Vorvertrags festhalten, wenn möglich.
- —Vermeiden Sie vorformulierte Verträge ohne nennenswerten Vorteil für Sie.
Beispielrechnung
Als Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 300.000 Euro und die Maklerprovision liegt bei 3 Prozent, also 9.000 Euro. Eine übliche Reservierungsgebühr von 5 bis 10 Prozent der Provision würde dann zwischen 450 und 900 Euro liegen. Diese Gebühr wird bei einem späteren Vertragsabschluss von der Maklerprovision abgezogen.
Wenn der Kauf nicht zustande kommt, muss der Makler die Gebühr zurückzahlen. In diesem Beispiel wären das 450 bis 900 Euro, die der Käufer zurückfordern kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Eine Reservierungsgebühr beim Hauskauf kann sinnvoll sein, um eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Die Dauer der Reservierung liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen und sollte realistisch bemessen sein. Rechtlich hat die Vereinbarung nur eine begrenzte Bindungswirkung, und die Gebühr muss zurückgezahlt werden, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Als Käufer sollten Sie auf eine schriftliche Vereinbarung mit klarer Frist und Rückzahlungsregelung achten und die Höhe der Gebühr im Verhältnis zur Maklerprovision prüfen.

