← Ratgeber

Reservierungsgebühr beim Hauskauf: Welche Fristen gelten?

Wie lange darf eine Immobilie reserviert werden und welche Fristen gelten für die Reservierungsgebühr beim Hauskauf? Ein praxisnaher Überblick mit rechtlichen Hinweisen und Beispielen.

7 min Lesezeit
Reservierungsgebühr beim Hauskauf: Welche Fristen gelten?

Beim Hauskauf ist die Reservierungsgebühr ein häufig diskutiertes Thema: Wie lange darf eine Immobilie reserviert werden, wie lange gilt die Zahlungspflicht, und was passiert, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt? In der Praxis werden Kaufinteressenten oft mit Fristen von wenigen Wochen konfrontiert, während Verkäufer und Makler versuchen, das Objekt nicht zu lange vom Markt zu nehmen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen und Zeiträume bei einer Reservierungsgebühr beim Hauskauf typischerweise gelten, welche rechtlichen Grenzen bestehen und worauf Käufer und Verkäufer achten sollten.

Was ist eine Reservierungsgebühr beim Hauskauf?

Eine Reservierungsgebühr ist eine Zahlung, die ein Kaufinteressent leistet, damit eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht weiter angeboten oder an andere Interessenten verkauft wird. In der Regel wird sie an den Makler oder direkt an den Verkäufer gezahlt und soll dem Interessenten ein exklusives Kaufrecht für die vereinbarte Dauer sichern. Häufig wird die Immobilie während dieser Zeit vom Markt genommen oder zumindest nicht mehr aktiv vermarktet.

Rechtlich unterscheidet man zwischen einer einfachen, schriftlichen Reservierungsvereinbarung und einer notariell beurkundeten Vereinbarung. Letztere ist erforderlich, wenn die Reservierungsgebühr bestimmte Grenzen überschreitet oder der Käufer vertraglich verpflichtet werden soll, die Gebühr zu zahlen. Ohne diese Beurkundung bleibt die Vereinbarung in der Regel rechtlich unverbindlich, und der Käufer kann die gezahlte Gebühr in vielen Fällen zurückfordern.

  • Die Reservierungsgebühr sichert ein zeitlich begrenztes exklusives Kaufrecht.
  • Sie wird meist an Makler oder Verkäufer gezahlt.
  • Ohne notarielle Beurkundung ist die Vereinbarung oft rechtlich unverbindlich.
  • Die Immobilie wird während der Reservierung nicht weiter aktiv vermarktet.

Typische Fristen für die Reservierungsdauer

In der Praxis werden Reservierungsfristen meist zwischen zwei und acht Wochen vereinbart. Häufig liegen die Zeiträume bei etwa 14 bis 28 Tagen, manchmal auch bis zu sechs Wochen. Diese Fristen sollen dem Interessenten genügend Zeit geben, Finanzierung, Notartermin und alle weiteren Schritte zu klären, ohne das Objekt zu lange vom Markt zu nehmen. Längere Fristen von mehreren Monaten sind möglich, gelten aber als unüblich und können rechtlich problematisch sein.

Rechtsprechung und Fachliteratur weisen darauf hin, dass eine Reservierung ohne zeitliche Befristung als sittenwidrig und damit unwirksam gelten kann. Auch eine Dauer von mehreren Monaten wird kritisch gesehen, da sie den Verkäufer übermäßig bindet und den Markt unnötig verengt. In der Regel wird empfohlen, die Reservierung auf einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzen, der realistisch ist für die Abwicklung eines Kaufvertrags.

  • Übliche Reservierungsdauer: 14–28 Tage.
  • Maximal etwa 4–8 Wochen in vielen Fällen.
  • Längere Fristen bis zu sechs Monaten sind möglich, aber unüblich.
  • Unbefristete Reservierungen gelten als rechtlich problematisch.

Wie lange dauert es bis zum notariellen Kaufvertrag?

Die Reservierungsfrist sollte sich an der Zeit orientieren, die realistisch benötigt wird, um den notariellen Kaufvertrag abzuschließen. In der Regel dauert es von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin ein bis zwei Monate, je nach Finanzierung, Gutachten, Baubesichtigung und Terminverfügbarkeit. Eine Reservierung, die deutlich kürzer ist als dieser Zeitraum, kann für den Käufer zu eng werden; eine deutlich längere Frist belastet den Verkäufer und kann rechtlich fragwürdig sein.

Praktisch sinnvoll ist es daher, die Reservierungsfrist so zu wählen, dass sie grob mit der voraussichtlichen Dauer bis zum Notartermin übereinstimmt. Beispiel: Wenn Finanzierung und Notartermin in etwa vier bis sechs Wochen zu erwarten sind, bietet sich eine Reservierung von vier bis sechs Wochen an. So bleibt Spielraum für unvorhergesehene Verzögerungen, ohne das Objekt unnötig lange zu blockieren.

  • Realistische Dauer bis zum Notartermin: ein bis zwei Monate.
  • Reservierung sollte an dieser Zeitspanne orientiert sein.
  • Zu kurze Fristen erhöhen Stress, zu lange Fristen sind rechtlich kritisch.
  • Beispiel: 4–6 Wochen Reservierung bei 4–6 Wochen bis zum Notartermin.

Welche Fristen gelten für die Zahlung der Reservierungsgebühr?

Die Zahlung der Reservierungsgebühr erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Reservierungsvereinbarung, also innerhalb weniger Tage. In vielen Fällen wird die Gebühr bei Unterzeichnung der Vereinbarung fällig, spätestens jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ohne Zahlung der vereinbarten Gebühr besteht in der Regel kein rechtlich wirksames Reservierungsrecht, insbesondere wenn die Vereinbarung eine Zahlungspflicht enthält.

Wichtig ist, dass die Fristen für die Zahlung klar in der Vereinbarung festgehalten werden. Dazu gehören der genaue Betrag, das Fälligkeitsdatum und die Zahlungsart. Fehlen solche Angaben, kann die Vereinbarung als unklar oder unwirksam gelten. Zudem sollte die Rückzahlung im Falle eines nicht zustande gekommenen Kaufs geregelt sein, da Gerichte inzwischen klarstellen, dass Reservierungsgebühren in vielen Fällen zurückzuzahlen sind, wenn der Kaufvertrag nicht abgeschlossen wird.

  • Zahlung meist sofort oder innerhalb weniger Tage nach Vereinbarung.
  • Fälligkeit, Betrag und Zahlungsart sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Ohne Zahlung kein wirksames Reservierungsrecht bei vertraglicher Pflicht.
  • Rückzahlung bei nicht zustande gekommenem Kauf ist in vielen Fällen vorgesehen.

Wie lange kann der Käufer den Kaufvertrag noch abschließen?

Die Reservierungsfrist definiert in der Regel auch die Zeitspanne, innerhalb derer der Käufer den notariellen Kaufvertrag abschließen kann. Nach Ablauf dieser Frist verliert das exklusive Kaufrecht in der Regel seine Wirkung, und der Verkäufer oder Makler darf das Objekt wieder am Markt anbieten. In einigen Fällen wird eine Verlängerung der Frist vereinbart, etwa wenn Finanzierung oder Notartermin verzögert werden.

Praktisch bedeutet das, dass der Käufer die Reservierungsfrist nutzen sollte, um alle notwendigen Schritte zu erledigen: Finanzierung klären, Notartermin vereinbaren, ggf. Gutachten einholen und alle Fragen mit dem Verkäufer oder Makler klären. Verpasst der Käufer die Frist, kann er zwar später noch einen Kaufvertrag schließen, aber ohne exklusives Recht und ohne Garantie, dass die Immobilie noch verfügbar ist.

  • Reservierungsfrist = Zeitraum für Abschluss des Kaufvertrags.
  • Nach Ablauf darf das Objekt wieder vermarktet werden.
  • Verlängerung der Frist ist möglich, sollte aber schriftlich vereinbart werden.
  • Käufer sollte alle Schritte innerhalb der Frist erledigen.

Widerrufsfristen und Verbraucherschutz

Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern gelten besondere Widerrufsfristen. In einer Reservierungsvereinbarung hat der Käufer als Verbraucher in der Regel eine 14‑tägige Widerrufsfrist, wenn eine entsprechende Widerrufsbelehrung enthalten ist. Fehlt diese Belehrung, kann die Widerrufsfrist bis zu einem Jahr und 14 Tage betragen. Das bedeutet, dass der Käufer die Reservierungsvereinbarung innerhalb dieser Frist widerrufen und die gezahlte Gebühr zurückfordern kann.

Diese Regelungen stützen sich auf das Widerrufsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sollen Verbraucher vor unübersichtlichen oder unfairen Vereinbarungen schützen. Daher ist es wichtig, dass in der Reservierungsvereinbarung eine klare Widerrufsbelehrung enthalten ist. Fehlt sie, kann der Käufer die Vereinbarung später noch widerrufen und die Reservierungsgebühr zurückverlangen.

  • 14‑tägige Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen mit Belehrung.
  • Ohne Belehrung bis zu einem Jahr und 14 Tage Widerrufsfrist.
  • Widerruf führt zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr.
  • Widerrufsbelehrung sollte immer in der Vereinbarung enthalten sein.

Wie lange darf die Reservierungsgebühr gelten?

Die Reservierungsgebühr selbst ist in der Regel nur für die Dauer der Reservierung wirksam. Nach Ablauf der Frist verliert sie ihre rechtliche Grundlage, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine Verlängerung. In der Praxis wird die Gebühr oft als Anzahlung oder als Entgelt für die exklusive Vermarktungspause verstanden und nicht als langfristige Verpflichtung.

Gerichte haben klargestellt, dass Reservierungsgebühren in vielen Fällen zurückzuzahlen sind, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Das gilt auch dann, wenn in der Vereinbarung eine Rückzahlung ausgeschlossen wurde. Die Gebühr darf daher nicht als unverzinsliche Anzahlung oder als Vertragsstrafe missbraucht werden, sondern sollte in etwa den Mehrkosten für die spätere Vermarktung entsprechen.

  • Reservierungsgebühr gilt nur für die Reservierungsdauer.
  • Nach Ablauf verliert sie ihre rechtliche Grundlage.
  • Rückzahlung bei nicht zustande gekommenem Kauf ist häufig vorgesehen.
  • Gebühr sollte den Mehrkosten für Vermarktung entsprechen.

Beispielrechnung: Wie hoch und wie lange?

Ein Beispiel: Ein Haus mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro wird reserviert. Die Reservierungsgebühr beträgt 0,5 % des Kaufpreises, also 2.000 Euro. Die Reservierungsdauer wird auf vier Wochen festgelegt. Innerhalb dieser vier Wochen soll der Käufer Finanzierung klären und einen Notartermin vereinbaren. Nach Ablauf der vier Wochen endet die Reservierung, und die Immobilie kann wieder vermarktet werden.

In diesem Beispiel ist die Gebühr im Rahmen der üblichen Praxis (0,5–1 % des Kaufpreises) und die Frist von vier Wochen realistisch für die Abwicklung eines Kaufvertrags. Wird der Kaufvertrag nicht abgeschlossen, kann der Käufer in vielen Fällen die 2.000 Euro zurückfordern, insbesondere wenn die Vereinbarung nicht notariell beurkundet ist oder eine Widerrufsbelehrung fehlt.

  • Beispiel: 0,5 % Gebühr bei 400.000 Euro = 2.000 Euro.
  • Reservierungsdauer: 4 Wochen.
  • Frist orientiert an Zeit bis zum Notartermin.
  • Rückzahlung möglich, wenn Kauf nicht zustande kommt.

Fazit

Reservierungsgebühren beim Hauskauf sind ein praktisches Instrument, um eine Immobilie für eine begrenzte Zeit exklusiv zu sichern. Typische Fristen liegen zwischen 14 und 28 Tagen, maximal etwa vier bis acht Wochen, wobei längere Dauer rechtlich kritisch sein kann. Die Zahlung der Gebühr erfolgt meist unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung, und die Fristen sollten klar schriftlich festgehalten werden. Verbraucher haben zudem ein Widerrufsrecht, das die Reservierungsgebühr in vielen Fällen zurückfordern lässt, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Für Käufer und Verkäufer ist es wichtig, die Fristen realistisch zu wählen, die Vereinbarung sorgfältig zu formulieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München