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Notartermin vorbereiten

Ein Notartermin ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienkauf oder -verkauf. Eine gute Vorbereitung sichert einen reibungslosen Ablauf und vermeidet Verzögerungen oder Missverständnisse. Erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf diesen wichtigen Termin einstellen.

8 min Lesezeit
Notartermin vorbereiten

Der Notartermin stellt den Höhepunkt eines jeden Immobilienkauf- oder -verkaufsprozesses dar. Hier wird der Eigentumsübergang rechtlich bindend besiegelt. Für Laien kann dieser Termin jedoch mit einigen Unsicherheiten verbunden sein, da juristische Fachsprache und komplexe Abläufe eine Rolle spielen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher unerlässlich, um den Notartermin souverän zu meistern und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte bedacht sind. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Maßnahmen und gibt Ihnen wertvolle Tipps, um den Notartermin erfolgreich zu gestalten und sich vor möglichen Stolperfallen zu schützen. Wir beleuchten, warum der Notar eine zentrale Rolle spielt, welche Aufgaben er wahrnimmt und welche Unterlagen Sie zwingend dabei haben sollten. Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis für den Vorgang zu vermitteln, damit Sie gut informiert und entspannt in den Termin gehen können.

Die Rolle des Notars und seine Aufgaben

Der Notar ist eine unparteiische Amtsperson, deren Hauptaufgabe darin besteht, Rechtssicherheit zu gewährleisten. Beim Immobilienkauf und -verkauf hat er eine besonders wichtige Funktion: Er beurkundet den Kaufvertrag. Das bedeutet, er hält die mündlichen Erklärungen der Vertragsparteien schriftlich fest und prüft deren Rechtmäßigkeit. Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass der Vertrag gültig ist und den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ohne eine solche Beurkundung wäre ein Immobiliengeschäft in Deutschland nicht rechtskräftig.

Neben der reinen Beurkundung übernimmt der Notar weitere essenzielle Aufgaben. Er klärt die Parteien über die rechtliche Tragweite des Vertrages auf, berät sie unparteiisch und stellt sicher, dass alle Beteiligten die Vereinbarungen verstehen und mit deren Inhalt einverstanden sind. Er prüft zudem, ob alle notwendigen Voraussetzungen für einen gültigen Kaufvertrag gegeben sind, beispielsweise die Identität der Vertragsparteien und die Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Nach der Beurkundung ist der Notar auch für die Abwicklung des Vertrages zuständig, wozu die Kommunikation mit dem Grundbuchamt, den Banken und den Finanzbehörden gehört.

  • Unparteiliche Beratung beider Parteien.
  • Beurkundung des Kaufvertrages.
  • Aufklärung über rechtliche Konsequenzen.
  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Lastenfreiheit.
  • Abwicklung des Kaufvertrages (z.B. Grundbucheintragung, Kommunikation mit Behörden).

Wichtige Unterlagen für Käufer und Verkäufer

Eine vollständige Sammlung aller relevanten Dokumente ist das A und O für einen reibungslosen Notartermin. Bereits im Vorfeld des Termins sollten Sie alle notwendigen Papiere zusammentragen und dem Notar zukommen lassen, damit dieser den Vertragsentwurf entsprechend vorbereiten kann. Fehlende Unterlagen können zu unerwünschten Verzögerungen führen oder sogar die Beurkundung unmöglich machen. Die erforderlichen Dokumente variieren je nachdem, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, und können auch von der Art der Immobilie abhängen (z.B. Eigentumswohnung vs. Einfamilienhaus).

Für beide Parteien unerlässlich sind gültige Personalausweise oder Reisepässe zur Identifikation. Bei juristischen Personen, wie zum Beispiel GmbHs, sind zusätzlich Handelsregisterauszüge und Vollmachten der vertretungsberechtigten Personen erforderlich. Es ist ratsam, auch Nachweise über die Finanzierung oder beabsichtigte Zahlungsmodalitäten bereitzuhalten, auch wenn diese im Notartermin selbst nicht immer direkt geprüft werden, so können sie doch zur Klärung von Fragen dienen.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (für alle Beteiligten).
  • Grundbuchauszug (vom Notar angefordert, aber Kenntnis über ihn ist gut).
  • Kaufvertragsentwurf (vom Notar vorbereitet).
  • Ggf. Vollmachten, falls eine Partei vertreten wird.
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Wohngeldabrechnungen.
  • Bei bebauten Grundstücken: Baupläne, Energieausweis, ggf. Nachweis vorhandener Mietverträge.

Der Vertragsentwurf: Sorgfältige Prüfung ist entscheidend

Der Notar erstellt auf Basis der von Ihnen gelieferten Informationen und Wünsche einen ersten Vertragsentwurf. Dieser Entwurf wird Ihnen in der Regel einige Tage bis Wochen vor dem eigentlichen Notartermin zugesandt. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, den Inhalt in Ruhe zu lesen und zu überprüfen. Nehmen Sie sich diese Zeit unbedingt! Es ist von größter Bedeutung, dass Sie den Entwurf gründlich durchlesen und aufmerksam alle Details prüfen. Markieren Sie Punkte, die Ihnen unklar erscheinen oder bei denen Sie Klärungsbedarf haben.

Achten Sie besonders auf die korrekte Bezeichnung der Vertragsparteien und der Immobilie, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und -fristen, die Regelung zur Übergabe und die Haftungsausschlüsse. Auch die genaue Formulierung der Grundschuld oder Hypothek, falls eine Finanzierung über die Immobilie läuft, sollte genau geprüft werden. Bei Unklarheiten zögern Sie nicht, den Notar oder Ihren Rechtsbeistand vorab zu kontaktieren. Es ist Ihr gutes Recht, Fragen zu stellen und Erklärungen zu verlangen, bevor Sie eine bindende Unterschrift leisten.

  • Überprüfung der persönlichen Daten und Adressen.
  • Abgleich der Immobilienbezeichnung und Gemarkungsdaten.
  • Kontrolle des Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten.
  • Prüfung der Fristen für Zahlung und Übergabe.
  • Verständnis der Haftungsregelungen und Gewährleistungsausschlüsse.
  • Klärung offener Punkte und Fragen vor dem Termin.

Kaufpreis und Nebenkosten: Was Sie wissen müssen

Beim Immobilienkauf gehen die Kosten weit über den reinen Kaufpreis hinaus. Als Käufer müssen Sie verschiedene Nebenkosten einkalkulieren, die einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen können. Zu den wichtigsten Nebenkosten zählen die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Bundesland und dem individuellen Fall. Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld einen genauen Überblick über alle anfallenden Kosten zu verschaffen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Die Grunderwerbsteuer ist ein prozentualer Anteil des Kaufpreises und liegt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. Die Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung in das Grundbuch betragen in der Regel etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises. Beachten Sie, dass diese Kosten vom Notar festgelegt sind und nicht verhandelbar sind, da sie auf gesetzlichen Gebührenordnungen basieren. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Grunderwerbsteuer von 5% fallen 15.000 Euro an Steuern an, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten von etwa 4.500 bis 6.000 Euro. Eine frühzeitige Kalkulation dieser Posten ist entscheidend für die Gesamtfinanzierung.

  • Grunderwerbsteuer (prozentual vom Kaufpreis, Länder abhängig).
  • Notar- und Gerichtskosten (Beurkundung, Grundbucheintragung, ca. 1,5-2% des Kaufpreises).
  • Ggf. Maklerprovision (typischerweise zwischen 3% und 7% zzgl. MwSt., meist geteilt zwischen Käufer und Verkäufer).
  • Kosten für die Eintragung einer Grundschuld (Teil der Notar- und Gerichtskosten bei Finanzierung).
  • Ggf. Kosten für Wertgutachten, Gutachten (z.B. Baugutachter) oder Bankgebühren.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung

Die Finanzierung des Kaufpreises ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienkaufs. Klären Sie bereits weit vor dem Notartermin alle Details mit Ihrer Bank. Dazu gehört die Zusage der Finanzierung, die Höhe des Darlehens und die Bedingungen für dessen Auszahlung. Im Notartermin wird die sogenannte Grundschuldbestellung beurkundet, die der Bank als Sicherheit für das Darlehen dient. Hierfür benötigt der Notar von Ihrer Bank eine entsprechende Grundschuldbestellungsurkunde oder eine Beleihungsgenehmigung mit den genauen Angaben zur Grundschuldhöhe und den Gläubigern.

Die tatsächliche Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel nicht direkt im Notartermin. Der Notar überwacht den Zahlungsvorgang und stellt sicher, dass der Kaufpreis erst nach Eintritt bestimmter Bedingungen, wie zum Beispiel der Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch, an den Verkäufer überwiesen wird. Dies schützt beide Parteien: Der Käufer erhält Sicherheit, dass er wirklich Eigentümer der Immobilie wird, und der Verkäufer erhält sein Geld erst, wenn der Eigentumsübergang rechtlich vorbereitet ist. Informieren Sie sich über die genauen Fristen und Bedingungen für die Kaufpreiszahlung, die im Kaufvertrag festgelegt werden.

  • Klärung der Finanzierungszusage mit der Bank.
  • Bereitstellung der Grundschuldbestellungsunterlagen durch die Bank.
  • Verständnis der Zahlungsmodalitäten und Fristen im Vertrag.
  • Kenntnis der Rolle des Notars bei der Zahlungsabwicklung (Treuhandfunktion).
  • Sicherstellung der Liquidität zum vereinbarten Zahlungstermin.

Fragen stellen und Rechte wahrnehmen

Der Notartermin ist keine reine Formalität, sondern eine Gelegenheit, letzte Fragen zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte des Vertrages verstanden haben. Scheuen Sie sich nicht, während des Termins Fragen zu stellen, auch wenn sie Ihnen noch so trivial erscheinen mögen. Der Notar ist verpflichtet, alle Beteiligten umfassend aufzuklären und sicherzustellen, dass keine Missverständnisse bestehen. Es ist Ihr gutes Recht, jede Klausel des Vertrages zu hinterfragen und gegebenenfalls Erläuterungen zu verlangen.

Bedenken Sie, dass der Notar unparteiisch ist. Er vertritt weder die Interessen des Käufers noch die des Verkäufers, sondern sorgt für die Rechtssicherheit des gesamten Geschäfts. Er ist Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um den Vertrag. Bringen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt mit, falls Sie sich unsicher fühlen oder eine zusätzliche Meinung wünschen. Der Notartermin ist der Moment, in dem die Weichen für einen erfolgreichen Eigentumsübergang gestellt werden – nutzen Sie ihn vollumfänglich und gehen Sie erst zur Unterschrift über, wenn Sie wirklich zufrieden und informiert sind.

  • Stellen Sie alle offenen Fragen zum Vertragsentwurf.
  • Fordern Sie Erläuterungen zu juristischen Fachbegriffen.
  • Bitten Sie um Wiederholung unklarer Passagen.
  • Informieren Sie den Notar über letzte Absprachen oder Änderungen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie unterschreiben.

Nach dem Notartermin: Was geschieht als Nächstes?

Mit Ihrer Unterschrift unter den Kaufvertrag ist der Notartermin zwar beendet, der Prozess des Immobilienkaufs aber noch nicht abgeschlossen. Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die weitere Abwicklung. Er beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung sichert den Käufer ab, indem sie ihn als künftigen Eigentümer vormerkt und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit an Dritte überträgt oder weiter belastet. Die Eigentumsumschreibung selbst kann einige Wochen bis Monate dauern, da sie von der vollständigen Kaufpreiszahlung und der Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes abhängt.

Der Notar informiert die beteiligten Parteien über den Fortschritt der Abwicklung. Er holt außerdem die erforderlichen Genehmigungen ein, wie zum Beispiel die Genehmigung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (sog. Negativzeugnis über das Vorkaufsrecht). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt und der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde, veranlasst der Notar die endgültige Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer in das Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung ist der Käufer rechtlich der offizielle Eigentümer der Immobilie. Sie erhalten dann in der Regel eine Kopie des aktualisierten Grundbuchauszugs als Nachweis. Achten Sie auf die vertraglich vereinbarte Übergabe der Immobilie und die Schlüsselübergabe, die oft erst nach der Kaufpreiszahlung erfolgt.

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
  • Einholung notwendiger Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrechtsverzicht).
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung nach vertraglicher Fälligkeit.
  • Kommunikation mit Banken und Finanzämtern.
  • Beantragung der endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Reguläre Übernahme und Schlüsselübergabe der Immobilie.

Fazit

Die Vorbereitung auf den Notartermin ist ein kritischer Schritt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf, den anfallenden Kosten und den rechtlichen Rahmenbedingungen schafft Sicherheit und vermeidet unangenehme Überraschungen. Nutzen Sie aktiv die Expertise des Notars als unparteiischer Berater und stellen Sie sicher, dass alle Ihre Fragen vor der Unterschrift geklärt sind. Mit einer guten Vorbereitung und einem klaren Verständnis des Prozesses kann der Notartermin zu einem erfolgreichen Abschluss Ihres Immobiliengeschäfts führen.

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Michael Freitag
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