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Notartermin beim Hauskauf: Welche Unterlagen braucht man?

Welche Unterlagen braucht man beim Notartermin beim Hauskauf? Eine praxisnahe Checkliste für Käufer und Verkäufer – von Ausweispapieren bis Grundbuchauszug und Finanzierungsnachweisen.

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Notartermin beim Hauskauf: Welche Unterlagen braucht man?

Der Notartermin beim Hauskauf ist der zentrale rechtliche Schritt, bei dem der Kaufvertrag beurkundet und das Eigentum rechtlich übertragen wird. Für viele Käufer und Verkäufer ist dieser Termin mit Unsicherheit verbunden – vor allem, wenn es um die Frage geht, welche Unterlagen man wirklich mitbringen muss. In diesem Ratgeber finden Sie eine übersichtliche, praxisnahe Checkliste, die erklärt, welche Dokumente für Käufer und Verkäufer vor und beim Notartermin relevant sind, warum sie benötigt werden und wie Sie sich am besten vorbereiten.

Warum der Notartermin so wichtig ist

Der Notartermin ist der Moment, in dem der Kaufvertrag rechtlich verbindlich wird. Ohne die Beurkundung durch einen Notar ist ein Immobilienkauf in Deutschland nicht wirksam. Der Notar prüft, ob alle Beteiligten geschäftsfähig sind, ob der Vertrag freiwillig geschlossen wird und ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Er erklärt die wichtigsten Klauseln, beantwortet Fragen und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag korrekt im Grundbuch eingetragen wird.

Für Käufer bedeutet der Notartermin den Schritt vom Interessenten zum Eigentümer, für Verkäufer den Abschluss des Verkaufsprozesses. Um diesen Schritt reibungslos zu gestalten, ist eine sorgfältige Vorbereitung mit den richtigen Unterlagen unerlässlich. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente können den Termin verzögern oder zusätzliche Kosten verursachen.

Grundlegende Unterlagen für alle Beteiligten

Unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, gibt es einige Dokumente, die für beide Seiten obligatorisch sind. Diese Unterlagen dienen der Identitätsprüfung und der rechtlichen Absicherung des Vertrags.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild zur Identitätsfeststellung.
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) für die steuerliche Erfassung des Kaufvorgangs.
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E‑Mail) für die Korrespondenz mit dem Notar und den Banken.
  • Kopien der wichtigsten Verträge (z.B. Maklervertrag, wenn ein Makler beteiligt ist).

Diese Unterlagen sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer in Kopie oder Original mitbringen. Der Notar prüft die Identität der Parteien und stellt sicher, dass alle Angaben im Kaufvertrag korrekt sind. Ohne gültigen Ausweis kann der Termin in der Regel nicht stattfinden.

Unterlagen, die der Käufer bereithalten sollte

Für den Käufer stehen vor allem Unterlagen im Fokus, die die Finanzierung und die rechtliche Situation betreffen. Der Notar muss sicherstellen, dass der Kaufpreis ordnungsgemäß finanziert ist und dass keine rechtlichen Hürden bestehen.

  • Finanzierungszusage der Bank (Kreditzusage) inklusive Darlehensvertrag oder Konditionenbestätigung.
  • Nachweis des Eigenkapitals (z.B. Sparbücher, Festgeld, Kontoauszüge) zur Sicherstellung der Eigenmittel.
  • Grundschuldbestellungsurkunde, falls die Finanzierung über eine Grundschuld im Grundbuch erfolgt.
  • Sorgerechtsnachweis, falls minderjährige Kinder als Miteigentümer eingetragen werden sollen.
  • Einverständniserklärung des Ehepartners bei gemeinschaftlicher Haftung oder Gütergemeinschaft (z.B. bei gemeinsamer Finanzierung).

Die Finanzierungszusage ist besonders wichtig, weil sie zeigt, dass die Bank den Kaufpreis tatsächlich bereitstellt. Ohne diese Bestätigung kann der Notar den Kaufvertrag in der Regel nicht beurkunden. Der Nachweis des Eigenkapitals dient dazu, die Eigenmittelquote zu dokumentieren und sicherzustellen, dass der Käufer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Unterlagen, die der Verkäufer bereithalten sollte

Der Verkäufer trägt dafür Sorge, dass die Immobilie rechtlich sauber übertragen werden kann. Dazu gehören Nachweise zum Eigentum, zu bestehenden Lasten und zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

  • Aktuelle Grundbuchauszüge (nicht älter als drei Monate), die Eigentümer, Lasten und Beschränkungen zeigen.
  • Eigentumsnachweis (z.B. alter Kaufvertrag, Erbschein, falls der Verkäufer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist).
  • Energieausweis der Immobilie, der die Energieeffizienzklasse und den Verbrauch dokumentiert.
  • Aktuelle Flurkarte und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (z.B. Stellplatz- oder Zufahrtsbaulasten).
  • Erbbaurechtsvertrag, falls es sich um ein Grundstück mit Erbbaurecht handelt.
  • Mietverträge und Kautionsnachweise, falls die Immobilie vermietet ist.

Die Grundbuchauszüge sind essenziell, weil sie zeigen, ob noch alte Hypotheken, Grundschulden oder andere Belastungen bestehen. Der Notar prüft, ob diese vor oder im Rahmen des Kaufs abgelöst werden. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dem Käufer spätestens beim Notartermin vorgelegt werden.

Besondere Unterlagen bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzliche Dokumente hinzu, die die Struktur der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Rechte und Pflichten der Eigentümer regeln. Diese Unterlagen sind für den Notar wichtig, um die korrekte Eintragung im Grundbuch sicherzustellen.

  • Teilungserklärung, die das Sondereigentum (Wohnung) und das Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Garten) festlegt.
  • Wohnungsgrundbuchauszug, der den Anteil am Gemeinschaftseigentum und die Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft zeigt.
  • Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft, falls vorhanden, mit Regelungen zu Umlagen, Instandhaltungsrücklagen und Beschlussfassungen.
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, um über anstehende oder beschlossene Maßnahmen zu informieren.

Die Teilungserklärung ist ein zentrales Dokument, weil sie definiert, was zum Sondereigentum des Käufers gehört und was zum Gemeinschaftseigentum. Ohne diese Unterlagen kann der Notar die Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers nicht korrekt festhalten.

Vertragsinhalte und Nebenabsprachen klären

Neben den reinen Papieren ist es wichtig, die Inhalte des Kaufvertrags im Vorfeld zu klären. Der Notar prüft, ob alle Vereinbarungen korrekt niedergeschrieben sind und ob sie rechtlich zulässig sind.

  • Vereinbarter Kaufpreis inklusive Zahlungstermin und Zahlungsmodalitäten (z.B. Teilzahlungen, Notaranderkonto).
  • Übergabetermin der Immobilie und Zustand der Wohnung/Haus zum Übergabetermin.
  • Inventar, das mitverkauft wird (z.B. Einbaumöbel, Markisen, Rollläden).
  • Vereinbarungen zur Sachmängelhaftung (z.B. Ausschluss oder Einschränkung der Haftung).
  • Informationen zur Maklerprovision und wer diese trägt (Käufer, Verkäufer oder beide).

Eine klare Regelung zur Sachmängelhaftung ist besonders wichtig. In vielen Fällen wird die Haftung für Mängel ausgeschlossen, wenn der Käufer die Immobilie vor dem Kauf besichtigt hat. Der Notar stellt sicher, dass eine entsprechende Erklärung über die Objektbesichtigung im Vertrag enthalten ist.

Praktische Tipps zur Vorbereitung des Notartermins

Damit der Notartermin reibungslos verläuft, empfiehlt es sich, die Unterlagen frühzeitig zu sammeln und zu sortieren. Viele Notare bitten darum, die Dokumente bereits vorab einzureichen, damit der Kaufvertragsentwurf rechtzeitig erstellt werden kann.

  • Alle Unterlagen in Kopie oder Original bereithalten und nach Käufer/Verkäufer sortieren.
  • Unklare Punkte im Vertrag vorab mit dem Notar oder einem Fachanwalt besprechen.
  • Zeit für Fragen einplanen – der Termin dauert in der Regel etwa 60 Minuten.
  • Notaranderkonto prüfen, falls der Kaufpreis über ein solches Konto abgewickelt wird.
  • Kontaktdaten von Bank, Makler und Notar griffbereit haben.

Je früher alle Unterlagen beim Notar vorliegen, desto schneller kann der Kaufvertrag erstellt und der Termin abgeschlossen werden. Verspätungen oder fehlende Dokumente können den Prozess unnötig verlängern und zusätzliche Kosten verursachen.

Fazit

Der Notartermin beim Hauskauf ist ein entscheidender Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Mit den richtigen Unterlagen – von Ausweispapieren über Finanzierungsnachweise bis hin zu Grundbuchauszügen und Energieausweis – stellen Käufer und Verkäufer sicher, dass der Kaufvertrag rechtskonform und reibungslos abgewickelt wird. Eine klare Struktur, die rechtzeitige Einreichung der Dokumente und die Abstimmung mit dem Notar sorgen dafür, dass der Termin ohne unangenehme Überraschungen verläuft und der Traum vom eigenen Zuhause sicher und rechtlich abgesichert Wirklichkeit wird.

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