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Notartermin beim Hauskauf: Ablauf Schritt für Schritt

Wie läuft der Notartermin beim Hauskauf wirklich ab? Schritt-für-Schritt-Erklärung mit Ablauf, Unterlagen, Kosten und typischen Fallstricken für Käufer und Verkäufer.

8 min Lesezeit
Notartermin beim Hauskauf: Ablauf Schritt für Schritt

Der Notartermin ist der zentrale rechtliche Höhepunkt beim Hauskauf: Hier wird der Kaufvertrag beurkundet, die Eigentumsübertragung eingeleitet und die Weichen für die endgültige Kaufpreiszahlung gestellt. Für viele Käufer wirkt dieser Termin formell und etwas einschüchternd – dabei folgt er einem klaren, wiederkehrenden Ablauf. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was vor, während und nach dem Notartermin passiert, welche Unterlagen benötigt werden, wie die Kosten entstehen und worauf Käufer und Verkäufer besonders achten sollten.

Warum der Notartermin beim Hauskauf Pflicht ist

In Deutschland ist der Kauf von Grundstücken und bebauten Immobilien nur wirksam, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Das bedeutet: Ohne Unterschrift vor dem Notar gibt es keinen rechtlich bindenden Hauskauf. Der Notar ist eine neutrale, öffentliche Stelle, die dafür sorgt, dass beide Parteien die Folgen des Vertrags verstehen und dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. So wird verhindert, dass Käufer oder Verkäufer später behaupten, sie hätten nicht gewusst, was sie unterschreiben.

Der Notar prüft zudem, ob der Verkäufer überhaupt berechtigt ist, die Immobilie zu verkaufen, und ob im Grundbuch etwaige Belastungen wie Grundschulden oder Vormerkungen berücksichtigt werden. Er erklärt Rechte und Pflichten, insbesondere zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabe der Immobilie und zur Haftung für Mängel. Damit übernimmt der Notar eine wichtige Sicherungsfunktion für beide Seiten – nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer.

  • Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben für Grundstücks- und Immobilienkauf.
  • Der Notar ist neutral und prüft die Rechtslage beider Parteien.
  • Der Notar erklärt den Vertrag und stellt sicher, dass alle Folgen verstanden werden.
  • Der Notar kümmert sich später um die Eintragung im Grundbuch und die Kaufpreisabwicklung.

Vor dem Notartermin: Vertragsentwurf und Vorbereitung

Der Notartermin ist kein spontaner Termin, sondern das Ergebnis einer vorbereitenden Phase. Nachdem Käufer und Verkäufer sich über Kaufpreis, Übergabetermin und wesentliche Nebenabreden geeinigt haben, erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf. Dieser Entwurf wird in der Regel spätestens etwa zwei Wochen vor dem Notartermin an beide Parteien versandt. In dieser Zeit sollten Käufer und Verkäufer den Vertrag sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater, Makler oder Anwalt besprechen.

Wichtige Punkte, die im Vertragsentwurf bereits klar geregelt sein sollten, sind unter anderem die genaue Beschreibung des Kaufgegenstands (Grundstück, Gebäude, Nebengebäude), der vereinbarte Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten (z.B. Zahlung über ein Notaranderkonto), der Übergabetermin, die Regelung zur Sachmängelhaftung sowie etwaige Nebenabsprachen wie die Übernahme von Einbaumöbeln oder Einbauten. Offene Fragen oder Unklarheiten sollten vor dem Notartermin geklärt werden, damit der Termin nicht unnötig verlängert wird.

  • Vertragsentwurf spätestens etwa zwei Wochen vor dem Notartermin erhalten.
  • Alle Vertragspunkte sorgfältig prüfen, ggf. mit Berater besprechen.
  • Klare Regelung von Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und Mängelhaftung.
  • Nebenabsprachen wie Inventar, Einbaumöbel oder Einbauten vertraglich festhalten.

Ablauf des Notartermins: Schritt für Schritt

Am Tag des Notartermins treffen sich Käufer und Verkäufer gemeinsam beim Notar. In der Regel dauert der Termin zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Komplexität des Vertrags und der Anzahl der Fragen. Der Notar begrüßt beide Parteien, führt sie in den Besprechungsraum und legt für jeden ein Leseexemplar des aktuellen Kaufvertrags bereit. Zunächst werden die Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) geprüft, um die Identität der Beteiligten zu sichern.

Danach liest der Notar den Kaufvertrag vollständig oder zumindest die wesentlichen Inhalte vor und erläutert dabei Rechte, Pflichten und insbesondere die Zahlungsmodalitäten. Juristische Fachbegriffe werden verständlich erklärt. Nach dem Verlesen haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Änderungen am Vertragsentwurf vorzuschlagen. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, wird der Vertrag in dieser Form beurkundet und unterschrieben. Der Notar dokumentiert den Ablauf und die Erklärungen der Parteien in einem Protokoll.

  • Begrüßung und Identitätsprüfung durch Vorlage eines Personaldokuments.
  • Vorlesen und Erklärung des Kaufvertrags durch den Notar.
  • Frage- und Klärungsphase mit Möglichkeit zur Anpassung des Vertrags.
  • Unterschrift beider Parteien und Protokollierung durch den Notar.

Wichtige Vertragsinhalte, die beim Notartermin im Fokus stehen

Beim Notartermin stehen vor allem die zentralen Vertragsinhalte im Mittelpunkt. Dazu gehört die genaue Beschreibung des Kaufgegenstands, also Grundstück, Gebäude, Nebengebäude, Garagen, Stellplätze und Wege. Der Notar stellt sicher, dass klar ist, was tatsächlich zum Kauf gehört und was nicht. Auch die Regelung zur Sachmängelhaftung ist entscheidend: In vielen Fällen wird die Haftung für Mängel eingeschränkt oder ausgeschlossen, insbesondere wenn der Käufer die Immobilie vorher besichtigt hat und keine versteckten Mängel geltend macht.

Weitere zentrale Punkte sind der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten (z.B. Zahlung über ein Notaranderkonto, Fälligkeit der Zahlung nach Eintragung der Auflassungsvormerkung) sowie der Übergabetermin der Immobilie. Auch Nebenabsprachen wie die Übernahme von Einbaumöbeln, Einbauten oder bestimmten Geräten sollten im Vertrag festgehalten werden. Der Notar prüft, ob diese Punkte klar und eindeutig formuliert sind, damit später keine Missverständnisse entstehen.

  • Klare Beschreibung des Kaufgegenstands (Grundstück, Gebäude, Nebengebäude, Garagen, Wege).
  • Regelung zur Sachmängelhaftung und zur Objektbesichtigung.
  • Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit der Zahlung.
  • Übergabetermin der Immobilie und Übergabeprotokoll.
  • Nebenabsprachen wie Inventar, Einbaumöbel oder Einbauten vertraglich festhalten.

Unterlagen, die Käufer und Verkäufer zum Notartermin mitbringen sollten

Damit der Notartermin reibungslos verläuft, sollten Käufer und Verkäufer bestimmte Unterlagen mitbringen. Für den Käufer gehören dazu in der Regel die Ausweisdokumente, Unterlagen zur Finanzierung (z.B. Finanzierungsbestätigung der Bank, Darlehensverträge) sowie ggf. Unterlagen zu bereits bestehenden Grundschulden oder Belastungen. Der Verkäufer bringt seine Ausweisdokumente, den Grundbuchauszug, Unterlagen zu bestehenden Grundschulden oder Hypotheken sowie ggf. Unterlagen zu abzulösenden Gläubigern mit.

Der Notar prüft diese Unterlagen, um sicherzustellen, dass der Verkäufer berechtigt ist, die Immobilie zu verkaufen, und dass alle bestehenden Belastungen im Grundbuch berücksichtigt werden. Auch die Finanzierungsunterlagen des Käufers werden geprüft, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller und unkomplizierter verläuft der Notartermin.

  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) für Käufer und Verkäufer.
  • Finanzierungsunterlagen des Käufers (Finanzierungsbestätigung, Darlehensverträge).
  • Grundbuchauszug und Unterlagen zu bestehenden Grundschulden oder Hypotheken des Verkäufers.
  • Unterlagen zu abzulösenden Gläubigern des Verkäufers.
  • Ggf. Unterlagen zu bestehenden Belastungen oder Vormerkungen im Grundbuch.

Kosten des Notartermins und der Grundbucheintragung

Die Kosten für den Notartermin und die Grundbucheintragung sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Sie setzen sich aus den Notargebühren, den Auslagen des Notars (z.B. für Kopien, Porto) sowie den Grundbuchgebühren zusammen. In der Praxis liegen die Gesamtkosten in der Regel bei etwa zwei Prozent des Kaufpreises. Als Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro können die Notar- und Grundbuchkosten zusammen etwa 8.000 Euro betragen. Diese Summe kann je nach Bundesland, Notar und individueller Vertragsgestaltung variieren.

Die Notargebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie und der Art der beurkundeten Erklärungen. Die Grundbuchgebühren werden nach dem Wert der Grundschuld oder der Auflassungsvormerkung berechnet. Der Notar stellt nach dem Termin eine Rechnung aus, die in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu begleichen ist. Es ist sinnvoll, diese Kosten bereits in der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Notar- und Grundbuchkosten in der Regel etwa zwei Prozent des Kaufpreises.
  • Beispiel: Bei 400.000 Euro Kaufpreis etwa 8.000 Euro Gesamtkosten.
  • Kosten setzen sich aus Notargebühren, Auslagen und Grundbuchgebühren zusammen.
  • Kosten können je nach Bundesland und Notar variieren.
  • Kosten bereits in der Finanzierungsplanung berücksichtigen.

Nach dem Notartermin: Eintragung im Grundbuch und Kaufpreiszahlung

Nach dem Notartermin übernimmt der Notar die weitere Abwicklung. Er veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer als künftigen Eigentümer sichert. Gleichzeitig werden bestehende Grundschulden oder Hypotheken des Verkäufers gelöscht, sofern sie mit dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Notar koordiniert die Zahlung des Kaufpreises, in der Regel über ein Notaranderkonto, und stellt sicher, dass der Verkäufer den Kaufpreis erst erhält, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist.

Sobald die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist, gilt der Käufer rechtlich als Eigentümer der Immobilie. Der Notar informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss der Eintragung und die Freigabe des Kaufpreises. In der Regel erfolgt die Übergabe der Immobilie kurz nach der Eintragung, oft im Rahmen eines Übergabetermins, bei dem der Verkäufer die Schlüssel übergibt und ein Übergabeprotokoll erstellt wird.

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch durch den Notar.
  • Löschung bestehender Grundschulden oder Hypotheken des Verkäufers.
  • Zahlung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto.
  • Freigabe des Kaufpreises an den Verkäufer nach Eintragung im Grundbuch.
  • Übergabe der Immobilie und Erstellung eines Übergabeprotokolls.

Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet

Trotz der sorgfältigen Vorbereitung können Fehler oder Missverständnisse auftreten. Ein häufiger Fallstrick ist, den Vertragsentwurf nicht gründlich zu prüfen und Fragen vor dem Notartermin zu stellen. Viele Käufer unterschreiben den Vertrag, ohne alle Punkte vollständig verstanden zu haben, und bereuen es später. Es ist wichtig, alle Unklarheiten direkt anzusprechen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

Ein weiterer Fallstrick ist die ungenaue Beschreibung des Kaufgegenstands oder die unklare Regelung zur Sachmängelhaftung. Wenn nicht klar ist, was zum Kauf gehört oder welche Mängelhaftung besteht, können später Streitigkeiten entstehen. Auch die Finanzierungsunterlagen sollten vollständig und korrekt sein, um Verzögerungen bei der Kaufpreiszahlung zu vermeiden. Wer sich vor dem Notartermin gut vorbereitet und alle Fragen klärt, kann den Termin entspannter und sicherer gestalten.

  • Vertragsentwurf gründlich prüfen und Fragen vor dem Notartermin klären.
  • Alle Unklarheiten direkt ansprechen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
  • Kaufgegenstand und Sachmängelhaftung klar und eindeutig regeln.
  • Finanzierungsunterlagen vollständig und korrekt vorbereiten.
  • Übergabetermin und Übergabeprotokoll vertraglich festhalten.

Fazit

Der Notartermin beim Hauskauf ist ein strukturierter, aber entscheidender Schritt, der die rechtliche Grundlage für den Eigentumswechsel schafft. Wer sich im Vorfeld gut vorbereitet, den Vertragsentwurf sorgfältig prüft und alle Fragen klärt, kann den Termin sicher und entspannt meistern. Der Notar begleitet den Prozess von der Erstellung des Vertragsentwurfs bis zur Eintragung im Grundbuch und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Mit diesem Wissen sind Käufer und Verkäufer gut gerüstet, um den Notartermin erfolgreich zu absolvieren und den Hauskauf rechtlich sauber abzuschließen.

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