← Ratgeber

Möblierte Vermietung: Wer zahlt was?

Bei möblierter Vermietung entscheidet sich, wer welche Kosten trägt – von Möblierungszuschlag über Reparaturen bis zu Nebenkosten. Ein Überblick für Vermieter und Mieter.

6 min Lesezeit
Möblierte Vermietung: Wer zahlt was?

Möblierte Wohnungen und Appartements liegen im Trend – gerade in Städten, bei Kurzzeitmietern oder für beruflich bedingte Aufenthalte. Doch wer zahlt eigentlich was, wenn eine Wohnung möbliert vermietet wird? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von Vertrag, Rechtsprechung und der konkreten Ausstattung ab. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten typischerweise auf Vermieter und Mieter entfallen, wie sich der Möblierungszuschlag berechnen lässt und welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Was bedeutet möblierte Vermietung?

Unter möblierter Vermietung versteht man die Vermietung einer Wohnung, die mit Mobiliar und Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist. Dazu gehören in der Regel Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Sofa, Küchenmöbel, oft auch Kleingeräte wie Kühlschrank, Herd oder Mikrowelle. Die Möbel bleiben Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter zur Nutzung überlassen.

Im Gegensatz zur unmöblierten Wohnung übernimmt der Mieter hier nicht nur den reinen Wohnraum, sondern auch die Nutzung der Einrichtung. Das hat Auswirkungen auf die Miete, die Nebenkostenabrechnung, die Pflege der Möbel und die Haftung bei Schäden. Wichtig ist daher, von Anfang an klar zu regeln, wer für welche Kosten aufkommt.

Möblierungszuschlag: Wer zahlt den Aufpreis?

Ein zentraler Punkt bei möblierter Vermietung ist der Möblierungszuschlag. Vermieter dürfen zur Kaltmiete einen Aufschlag verlangen, der die Anschaffungskosten und den Wertverlust der Möbel berücksichtigt. Üblich sind Aufschläge von etwa 10 bis 30 Prozent der Kaltmiete, je nach Qualität der Ausstattung und Lage.

Rechtsprechung und Praxis kennen verschiedene Modelle, um den Zuschlag zu berechnen. Häufig wird von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgegangen und ein monatlicher Zuschlag von rund zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel verlangt. Beispiel: Bei Möbeln mit einem Anschaffungswert von 5.000 Euro ergibt sich nach fünf Jahren ein Zeitwert von etwa 2.500 Euro und ein möglicher Zuschlag von rund 50 Euro pro Monat (2 % von 2.500 Euro).

  • Der Möblierungszuschlag ist Teil der Miete und muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren.
  • Er darf die ortsübliche Vergleichsmiete für möblierten Wohnraum nicht unverhältnismäßig überschreiten.
  • Vermieter sollten den Zuschlag im Mietvertrag klar ausweisen und dokumentieren.
  • Mieter sollten prüfen, ob der Aufpreis zur Ausstattung und Lage passt.
  • Der Zuschlag kann im Laufe der Zeit angepasst werden, wenn sich der Wert der Möbel ändert.

Wer trägt die Anschaffungskosten der Möbel?

Die Anschaffungskosten der Möbel gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters. Er kauft die Einrichtung, stellt sie bereit und trägt das Risiko für Wertverlust und Verschleiß. Der Mieter zahlt dafür den Möblierungszuschlag, der die Finanzierung und Abschreibung der Möbel über die Mietzeit abdecken soll.

Steuerlich kann der Vermieter die Anschaffungskosten der Möbel als Werbungskosten absetzen. Möbelstücke bis 800 Euro können im Jahr des Kaufs in voller Höhe abgeschrieben werden. Teurere Gegenstände werden über mehrere Jahre abgeschrieben, häufig über zehn Jahre mit 10 Prozent pro Jahr. So kann sich die möblierte Vermietung auch steuerlich lohnen.

  • Vermieter tragen die Anschaffungskosten der Möbel.
  • Mieter zahlen dafür einen Möblierungszuschlag als Teil der Miete.
  • Anschaffungskosten können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Möbel bis 800 Euro können im Kaufjahr voll abgeschrieben werden.
  • Teurere Möbel werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Reparaturen und Instandhaltung: Wer zahlt?

Bei Reparaturen und Instandhaltung der Möbel gilt grundsätzlich: Der Vermieter ist für die Instandhaltung verantwortlich, der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung. Das bedeutet, dass der Vermieter Schäden trägt, die durch Alterung, Verschleiß oder normale Nutzung entstehen. Der Mieter haftet hingegen für Schäden, die auf Fahrlässigkeit oder grobe Nachlässigkeit zurückzuführen sind.

Reparaturen können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Kleinere Reparaturen bis 4.000 Euro pro Jahr können im Jahr der Zahlung voll abgesetzt werden. Größere Reparaturen können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. So kann der Vermieter die Kosten für die Instandhaltung der Möbel steuerlich entlasten.

  • Vermieter sind für Instandhaltung und normale Reparaturen der Möbel verantwortlich.
  • Mieter haften für Schäden durch Fahrlässigkeit oder grobe Nachlässigkeit.
  • Reparaturen können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Kleinere Reparaturen bis 4.000 Euro pro Jahr können im Kaufjahr voll abgeschrieben werden.
  • Größere Reparaturen können über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Nebenkosten: Wer zahlt Heizung, Strom und Wasser?

Bei möblierter Vermietung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln für Nebenkosten wie bei unmöblierten Wohnungen. Der Mieter zahlt in der Regel die laufenden Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Strom und Müllabfuhr. Der Vermieter übernimmt die Kosten für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen.

Bei Kurzzeitmietern kann eine Nebenkostenpauschale vereinbart werden. Der Mieter zahlt dann einen festen monatlichen Betrag, der alle Nebenkosten abdeckt. Das vereinfacht die Abrechnung und bietet beiden Parteien Planungssicherheit.

  • Mieter zahlen in der Regel die laufenden Betriebskosten wie Heizung, Wasser und Strom.
  • Vermieter übernehmen die Kosten für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen.
  • Bei Kurzzeitmietern kann eine Nebenkostenpauschale vereinbart werden.
  • Die Nebenkostenpauschale sollte alle relevanten Kosten abdecken.
  • Beide Parteien sollten die Nebenkostenregelung im Mietvertrag klar festhalten.

Reinigung und Pflege der Möbel

Die Reinigung der Möbel und der Wohnung ist in der Regel Aufgabe des Mieters. Er muss die Wohnung und die Möbel in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand halten. Der Vermieter kann jedoch nicht verlangen, dass der Mieter die Reinigung der Gardinen oder spezielle Reinigungsarbeiten übernimmt, die nicht zur normalen Nutzung gehören.

Bei der Übergabe sollte der Zustand der Möbel dokumentiert werden. Fotos und ein Übergabeprotokoll helfen, später Streitigkeiten über Verschleiß oder Schäden zu vermeiden. Der Vermieter kann auch eine Endreinigung durch einen Fachbetrieb verlangen, deren Kosten im Mietvertrag geregelt sein sollten.

  • Mieter sind für die Reinigung der Wohnung und der Möbel verantwortlich.
  • Vermieter können keine speziellen Reinigungsarbeiten wie Gardinenreinigung verlangen.
  • Der Zustand der Möbel sollte bei Übergabe dokumentiert werden.
  • Fotos und Übergabeprotokoll helfen bei späteren Streitigkeiten.
  • Endreinigungskosten können im Mietvertrag geregelt werden.

Haftung bei Schäden an Möbeln

Bei Schäden an Möbeln kommt es darauf an, ob der Schaden durch normale Nutzung oder durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Schäden durch normale Nutzung trägt der Vermieter, Schäden durch Fahrlässigkeit oder grobe Nachlässigkeit der Mieter. Der Vermieter kann in solchen Fällen Schadensersatz verlangen.

Es ist wichtig, Schäden sofort zu melden und zu dokumentieren. Der Vermieter sollte den Mieter über die Schadensregelung im Mietvertrag informieren. Eine klare Regelung verhindert später Streitigkeiten und erleichtert die Abwicklung.

  • Schäden durch normale Nutzung trägt der Vermieter.
  • Schäden durch Fahrlässigkeit oder grobe Nachlässigkeit trägt der Mieter.
  • Schäden sollten sofort gemeldet und dokumentiert werden.
  • Der Vermieter sollte die Schadensregelung im Mietvertrag festhalten.
  • Klare Regelungen verhindern später Streitigkeiten.

Steuerliche Aspekte für Vermieter

Für Vermieter bietet die möblierte Vermietung steuerliche Vorteile. Neben den Anschaffungskosten der Möbel können auch Reparaturen, Verwaltungskosten, Kreditzinsen und Betriebskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. So kann sich die möblierte Vermietung auch steuerlich lohnen.

Möbel können über die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden. In der Regel erfolgt die Abschreibung über zehn Jahre mit 10 Prozent pro Jahr. Beispiel: Bei einer Investition von 3.000 Euro in neue Möbel kann der Vermieter jährlich 300 Euro als Werbungskosten absetzen.

  • Anschaffungskosten der Möbel können als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Reparaturen, Verwaltungskosten, Kreditzinsen und Betriebskosten sind ebenfalls absetzbar.
  • Möbel können über die AfA abgeschrieben werden.
  • In der Regel erfolgt die Abschreibung über zehn Jahre mit 10 Prozent pro Jahr.
  • Steuerliche Vorteile können die möblierte Vermietung attraktiv machen.

Fazit

Möblierte Vermietung bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter Vorteile, wenn die Kostenverteilung klar geregelt ist. Der Vermieter trägt die Anschaffungskosten der Möbel und ist für Instandhaltung und normale Reparaturen verantwortlich. Der Mieter zahlt dafür einen Möblierungszuschlag und übernimmt die laufenden Betriebskosten sowie die Reinigung der Wohnung und Möbel. Eine klare Regelung im Mietvertrag, die Dokumentation des Möbelzustands und die Beachtung steuerlicher Aspekte sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit und verhindern Streitigkeiten.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München