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Mietpreisbremse: Wann lohnt es sich?

Die Mietpreisbremse begrenzt Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Vermieter und Käufer lohnt sie sich nur, wenn sie richtig eingesetzt wird.

6 min Lesezeit
Mietpreisbremse: Wann lohnt es sich?

Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument im deutschen Mietrecht, das den Anstieg von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten dämpfen soll. Für Vermieter, Kapitalanleger und Käufer von Wohnimmobilien stellt sich dabei immer wieder die Frage: Wann lohnt sich die Mietpreisbremse – und wann eher nicht? Dieser Ratgeber beleuchtet, wie die Regelung funktioniert, welche Ausnahmen es gibt und in welchen Situationen sie für Eigentümer ein Vorteil oder ein Hindernis sein kann.

Was die Mietpreisbremse genau regelt

Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und begrenzt die Miete bei Neu- oder Wiedervermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In solchen Regionen darf die Kaltmiete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird in der Regel aus dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgeleitet.

Wichtig ist: Die Mietpreisbremse greift nur bei Neuvermietungen, also wenn eine Wohnung nach Auszug des Vormieters neu an einen anderen Mieter vergeben wird. Bestehende Mietverhältnisse bleiben unberührt; dort gelten andere Regeln wie die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Die Regelung gilt nicht flächendeckend, sondern nur in Städten und Gemeinden, die von den Landesregierungen per Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden.

  • Begrenzt Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
  • Nur für Neu- oder Wiedervermietungen, nicht für bestehende Mietverhältnisse.
  • Orientiert sich an Mietspiegeln oder vergleichbaren Wohnungen.
  • Dient dem Schutz vor überhöhten Neuvertragsmieten.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Nicht jede Wohnung fällt unter die Mietpreisbremse. Besonders für Vermieter und Käufer von Immobilien sind die Ausnahmen entscheidend, weil sie dort die Miete frei festlegen können. Dazu gehören Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen und möblierte Untervermietungen. Diese Ausnahmen eröffnen Spielräume, die sich für Investoren und Eigentümer lohnen können.

Neubauten mit Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ebenso gilt die Regelung nicht bei der Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung, wenn die Modernisierungskosten etwa ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus erreichen. In solchen Fällen können Vermieter die Miete marktgerecht ansetzen, ohne die 10-Prozent-Grenze zu beachten.

  • Neubauten mit Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014.
  • Erstvermietung nach umfassender Modernisierung.
  • Möblierte Untervermietungen.
  • Wohnungen für vorübergehenden Gebrauch.
  • Vermieter müssen Ausnahmen schriftlich offenlegen.

Wann die Mietpreisbremse für Vermieter sinnvoll ist

Für Vermieter kann die Mietpreisbremse ein Vorteil sein, wenn sie dazu beiträgt, den Bestand langfristig zu stabilisieren. In angespannten Märkten sorgt die Begrenzung der Neuvermietungsmieten dafür, dass Wohnungen nicht überbewertet werden und Mieter eher bereit sind, länger zu bleiben. Das reduziert Leerstandszeiten und erhöht die Planungssicherheit für Eigentümer.

Ein Beispiel: In einer Großstadt mit starkem Nachfrageüberhang liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 80-m²-Wohnung bei 1.000 Euro Kaltmiete. Mit der Mietpreisbremse darf der Vermieter maximal 1.100 Euro verlangen. Ohne die Regelung könnte die Miete deutlich höher angesetzt werden, was jedoch das Risiko erhöht, dass die Wohnung länger leer steht oder Mieter schneller ausziehen. Die Mietpreisbremse schafft hier ein ausgewogenes Preisniveau.

  • Stabilisiert Mietbestand durch faire Preise.
  • Reduziert Leerstandszeiten in angespannten Märkten.
  • Erhöht Planungssicherheit für Vermieter.
  • Fördert langfristige Mietverhältnisse.
  • Verhindert überzogene Neuvertragsmieten.

Wann die Mietpreisbremse für Käufer von Immobilien attraktiv ist

Für Käufer von Wohnimmobilien kann die Mietpreisbremse ein Argument für den Erwerb sein, insbesondere in Regionen mit hohem Mietpreisniveau. Wenn die Miete bei Neuvermietungen begrenzt ist, sinkt das Risiko, dass die Immobilie überbewertet wird. Das kann die Rendite berechenbarer machen und die Finanzierung erleichtern.

Ein Beispiel: Ein Investor erwirbt eine Wohnung in einer Großstadt, in der die Mietpreisbremse gilt. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 1.200 Euro, die maximale Neuvermietungsmiete bei 1.320 Euro. Der Käufer kann davon ausgehen, dass die Miete langfristig in diesem Rahmen bleibt, was die Cashflow-Prognose vereinfacht. Ohne die Mietpreisbremse wäre die Miete potenziell höher, aber auch volatiler.

  • Reduziert das Risiko von Überbewertung.
  • Macht Renditeberechnungen planbarer.
  • Erleichtert die Finanzierung durch stabile Mieteinnahmen.
  • Attraktiv in Regionen mit hohem Mietpreisniveau.
  • Fördert langfristige Investitionen.

Wann die Mietpreisbremse für Vermieter nachteilig sein kann

Die Mietpreisbremse kann für Vermieter auch Nachteile haben, insbesondere wenn sie die Miete unter dem Marktniveau festlegt. In Regionen mit sehr hoher Nachfrage können Vermieter durch die Begrenzung auf 10 Prozent über der Vergleichsmiete Einnahmen verlieren. Das kann die Rentabilität von Sanierungen oder Modernisierungen beeinträchtigen.

Ein Beispiel: In einer Großstadt liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 100-m²-Wohnung bei 1.500 Euro. Ohne Mietpreisbremse könnte der Vermieter 1.800 Euro verlangen, mit der Regelung nur 1.650 Euro. Der Unterschied von 150 Euro pro Monat summiert sich auf 1.800 Euro pro Jahr. Für Vermieter, die in Modernisierungen investiert haben, kann das die Amortisation verzögern.

  • Kann Miete unter Marktniveau festlegen.
  • Reduziert potenzielle Einnahmen in stark nachgefragten Regionen.
  • Kann Rentabilität von Sanierungen beeinträchtigen.
  • Erhöht das Risiko von Leerstandszeiten.
  • Kann Investitionen in Modernisierungen abschrecken.

Wie sich die Mietpreisbremse auf Modernisierungen auswirkt

Die Mietpreisbremse spielt eine wichtige Rolle bei Modernisierungen, da sie die Miete bei Neuvermietungen begrenzt. Für Vermieter, die in energetische Sanierungen, Umbauten oder Erweiterungen investieren, kann das ein Hindernis sein, wenn die Modernisierungskosten nicht durch höhere Mieten refinanziert werden können.

Ein Beispiel: Ein Vermieter modernisiert eine Wohnung mit neuen Fenstern, einer neuen Heizung und einer Küche. Die Kosten betragen 30.000 Euro. Ohne Mietpreisbremse könnte die Miete von 1.000 auf 1.300 Euro erhöht werden, mit der Regelung nur auf 1.100 Euro. Der Vermieter muss abwägen, ob die Investition trotz der begrenzten Miete steigerung rentabel ist.

  • Begrenzt Miete bei Neuvermietungen nach Modernisierung.
  • Kann Rentabilität von Sanierungen beeinträchtigen.
  • Erhöht das Risiko von Verlusten bei hohen Modernisierungskosten.
  • Kann Investitionen in energetische Sanierungen abschrecken.
  • Erfordert sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.

Wie sich die Mietpreisbremse auf den Kauf von Immobilien auswirkt

Für Käufer von Immobilien kann die Mietpreisbremse den Kaufpreis beeinflussen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und Mietpreisbremse sind Immobilien oft teurer, da die Mieteinnahmen stabil und berechenbar sind. Das kann die Rendite senken, aber auch das Risiko reduzieren.

Ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt eine Wohnung in einer Großstadt mit Mietpreisbremse. Der Kaufpreis liegt bei 300.000 Euro, die Jahresmieteinnahmen bei 15.000 Euro. Die Rendite beträgt 5 %. Ohne Mietpreisbremse könnte der Kaufpreis höher sein, aber auch die Mieteinnahmen. Der Käufer muss abwägen, ob er Sicherheit oder höhere Rendite bevorzugt.

  • Kann Kaufpreis erhöhen.
  • Macht Mieteinnahmen stabiler.
  • Kann Rendite senken.
  • Reduziert Risiko von Überbewertung.
  • Erfordert sorgfältige Renditeberechnung.

Wie sich die Mietpreisbremse auf den Verkauf von Immobilien auswirkt

Für Verkäufer von Immobilien kann die Mietpreisbremse den Verkaufspreis beeinflussen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und Mietpreisbremse sind Immobilien oft teurer, da die Mieteinnahmen stabil und berechenbar sind. Das kann den Verkaufspreis erhöhen, aber auch das Risiko reduzieren.

Ein Beispiel: Ein Verkäufer bietet eine Wohnung in einer Großstadt mit Mietpreisbremse an. Der Verkaufspreis liegt bei 350.000 Euro, die Jahresmieteinnahmen bei 17.500 Euro. Die Rendite beträgt 5 %. Ohne Mietpreisbremse könnte der Verkaufspreis höher sein, aber auch die Mieteinnahmen. Der Verkäufer muss abwägen, ob er Sicherheit oder höhere Rendite bevorzugt.

  • Kann Verkaufspreis erhöhen.
  • Macht Mieteinnahmen stabiler.
  • Kann Rendite senken.
  • Reduziert Risiko von Überbewertung.
  • Erfordert sorgfältige Renditeberechnung.

Fazit

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument im deutschen Mietrecht, das den Anstieg von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten dämpfen soll. Für Vermieter, Käufer und Verkäufer von Immobilien kann sie sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. In Regionen mit hohem Mietpreisniveau und starkem Nachfrageüberhang kann sie die Mieteinnahmen stabilisieren und das Risiko von Überbewertung reduzieren. In Regionen mit sehr hoher Nachfrage kann sie jedoch die Miete unter Marktniveau festlegen und die Rentabilität von Sanierungen oder Modernisierungen beeinträchtigen. Letztlich hängt es von der individuellen Situation ab, ob die Mietpreisbremse sich lohnt – eine sorgfältige Analyse der Kosten, Mieteinnahmen und Rendite ist unerlässlich.

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