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Mietkaution: Worauf Käufer besonders achten sollten

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie ist die Mietkaution ein zentraler Punkt: Worauf Käufer achten sollten, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt und praxisnah.

6 min Lesezeit
Mietkaution: Worauf Käufer besonders achten sollten

Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt nicht nur Wände, Dach und Grundstück, sondern auch bestehende Mietverhältnisse – und damit die Verantwortung für die Mietkautionen. Diese Mietsicherheiten sind kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales Element der Vermietung und ein typischer Stolperstein beim Eigentümerwechsel. Viele Käufer unterschätzen, wie wichtig es ist, die Kautionsfragen bereits im Kaufvertrag zu klären, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. In diesem Ratgeber wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche typischen Risiken bestehen und welche konkreten Schritte Käufer unternehmen sollten, um die Mietkautionen sicher und rechtskonform zu übernehmen.

Rechtliche Grundlagen: § 566a BGB und der Eigentümerwechsel

Die Übertragung der Mietkaution beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses regelt vor allem § 566a BGB. Danach tritt der neue Eigentümer automatisch in die Rechte und Pflichten ein, die durch die geleistete Mietsicherheit begründet wurden. Das bedeutet: Die Kaution bleibt Bestandteil des Mietverhältnisses und geht ohne gesonderte Zustimmung des Mieters auf den Käufer über. Der neue Vermieter steht damit an der Stelle des alten – auch hinsichtlich der Verwahrung, Verzinsung und Rückzahlung der Kaution.

Wichtig ist, dass diese Regelung nur greift, wenn eine Kaution tatsächlich vereinbart und geleistet wurde. Wurde keine Kaution vereinbart oder ist sie bereits zurückgezahlt, kann der Käufer nicht einfach nachträglich eine neue Kaution verlangen. Eine nachträgliche Kautionsvereinbarung ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Für Käufer heißt das: Vor dem Kauf sollte klar sein, ob und in welcher Höhe Kautionen bestehen und ob diese rechtlich sauber hinterlegt sind.

  • § 566a BGB sorgt für die automatische Übernahme der Mietkaution durch den Käufer.
  • Die Kaution bleibt Bestandteil des Mietverhältnisses und wird nicht gelöscht.
  • Ohne vereinbarte Kaution kann der neue Vermieter keine neue Kaution einseitig verlangen.
  • Nachträgliche Kautionsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.
  • Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein, einschließlich der Verwahrung der Kaution.

Welche Formen der Mietkaution gibt es?

In der Praxis unterscheidet man vor allem Barkaution, Bankbürgschaft und Versicherungskautionspolice. Eine Barkaution ist ein Geldbetrag, den der Mieter an den Vermieter überweist und der getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss. Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank, die im Schadensfall für den Vermieter einspringt. Eine Versicherungskautionspolice funktioniert ähnlich, nur dass eine Versicherung die Haftung übernimmt.

Für Käufer ist entscheidend, welche Form der Mieter gewählt hat und wie diese dokumentiert ist. Eine Barkaution sollte auf einem separaten Konto geführt werden, eine Bürgschaft oder Police muss ordnungsgemäß ausgestellt und übertragbar sein. Bei einem Eigentümerwechsel ist der neue Vermieter verpflichtet, die bestehenden Kautionsformen zu übernehmen und die Unterlagen entsprechend zu aktualisieren.

  • Barkaution: Geldbetrag, der getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss.
  • Bankbürgschaft: Garantie der Bank, die im Schadensfall für den Vermieter einspringt.
  • Versicherungskautionspolice: Ähnlich wie Bankbürgschaft, aber mit Versicherung als Garant.
  • Kaufvertrag sollte die Form der Kaution und die Übernahmebedingungen festlegen.
  • Unterlagen wie Kontoauszüge, Bürgschaftsbescheinigungen oder Policen sollten überprüft werden.

Höhe und Verzinsung der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt. In der Regel darf sie maximal drei Monatsmieten betragen, berechnet auf der Nettokaltmiete. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Barkaution, Bankbürgschaft oder Versicherungskautionspolice handelt. Überschreitet die Kaution diese Grenze, kann der Mieter die zu viel gezahlte Summe zurückfordern.

Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Die Zinsen werden dem Mieter gutgeschrieben und erhöhen den Rückzahlungsbetrag. Für Käufer bedeutet das: Beim Kauf sollte die Höhe der Kaution geprüft und mit der vereinbarten Miete abgeglichen werden. Liegt die Kaution über der gesetzlichen Grenze, kann dies zu Rückzahlungsansprüchen führen.

  • Maximale Höhe: Drei Monatsmieten auf Basis der Nettokaltmiete.
  • Überzahlte Kaution kann der Mieter zurückfordern.
  • Kaution muss verzinst werden, Zinsen erhöhen den Rückzahlungsbetrag.
  • Prüfung der Höhe und Verzinsung im Kaufvertrag empfehlenswert.
  • Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro beträgt die maximale Kaution 3.000 Euro.

Übernahme der Mietkaution im Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist der zentrale Ort, um die Übernahme der Mietkaution zu regeln. Hier sollten Käufer darauf achten, dass die bestehenden Kautionen ausdrücklich als Teil des Übergangs genannt werden. Dazu gehören die Höhe, die Form (Barkaution, Bürgschaft, Police) und die Verpflichtung des Verkäufers, die Kaution an den Käufer zu übergeben oder die entsprechenden Unterlagen zu übertragen.

Ein typischer Fehler ist, die Kautionen nur beiläufig zu erwähnen oder gar nicht zu dokumentieren. Das kann später zu Streitigkeiten führen, insbesondere wenn der Verkäufer behauptet, die Kaution sei bereits zurückgezahlt oder nicht übernommen worden. Um solche Risiken zu minimieren, sollte der Kaufvertrag klar festlegen, dass der Käufer Anspruch auf die Herausgabe der Kaution hat und der Verkäufer verpflichtet ist, diese zu übergeben.

  • Ausdrückliche Nennung der Kautionen im Kaufvertrag.
  • Festlegung der Höhe, Form und Übernahmebedingungen.
  • Verpflichtung des Verkäufers zur Herausgabe der Kaution.
  • Vermeidung von vagen Formulierungen.
  • Beispiel: "Die bestehenden Mietkautionen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro werden an den Käufer übergeben."

Risiken für den Käufer und wie sie vermieden werden

Ein zentrales Risiko für Käufer ist, dass der Verkäufer die Kaution nicht ordnungsgemäß übergeben hat oder bereits zurückgezahlt hat. In diesem Fall kann der Mieter die Kaution vom Käufer verlangen, auch wenn dieser sie nie erhalten hat. Der Käufer muss dann die Kaution aus eigener Tasche zahlen und kann sich anschließend gegen den Verkäufer wehren – ein aufwendiger und unsicherer Prozess.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Käufer vor dem Kauf die Kautionen prüfen und sicherstellen, dass sie tatsächlich vorhanden sind. Dazu gehören die Überprüfung von Kontoauszügen, Bürgschaftsbescheinigungen oder Policen. Zudem sollte der Kaufvertrag eine Klausel enthalten, die den Verkäufer zur vollständigen und rechtzeitigen Übergabe der Kaution verpflichtet.

  • Risiko: Verkäufer hat Kaution nicht übergeben oder bereits zurückgezahlt.
  • Mieter kann Kaution vom Käufer verlangen, auch wenn dieser sie nie erhalten hat.
  • Prüfung der Kautionen vor dem Kauf (Kontoauszüge, Bürgschaften, Policen).
  • Kaufvertrag sollte Verpflichtung zur Übergabe der Kaution enthalten.
  • Beispiel: Käufer prüft Kontoauszug und bestätigt die Höhe der Kaution vor Kaufabschluss.

Verrechnung mit Altansprüchen und Rückzahlung

Eine wichtige Regel ist, dass die Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses nicht zur Befriedigung strittiger Ansprüche des alten Vermieters verwendet werden darf. Das bedeutet, der Käufer darf die Kaution nicht einfach mit offenen Forderungen des Verkäufers verrechnen. Eine Verrechnung ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

Am Ende des Mietverhältnisses ist der Käufer verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen, soweit keine rechtskräftig festgestellten Forderungen bestehen. Offene Forderungen können nur dann aus der Kaution gedeckt werden, wenn sie gerichtlich bestätigt sind. Für Käufer heißt das: Altansprüche sollten vor dem Kauf geklärt und, falls nötig, separat geregelt werden.

  • Kaution darf während laufendem Mietverhältnis nicht zur Befriedigung strittiger Ansprüche verwendet werden.
  • Verrechnung nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • Käufer muss Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen, soweit keine rechtskräftigen Forderungen bestehen.
  • Altansprüche sollten vor dem Kauf geklärt werden.
  • Beispiel: Offene Nebenkostenabrechnungen sollten vor Kaufabschluss geklärt werden.

Praktische Schritte für Käufer beim Immobilienkauf

Für Käufer einer vermieteten Immobilie gibt es einige konkrete Schritte, die vor und während des Kaufprozesses unternommen werden sollten. Zunächst sollte eine Liste aller bestehenden Mietverhältnisse und der zugehörigen Kautionen erstellt werden. Dazu gehören Mietverträge, Kontoauszüge, Bürgschaftsbescheinigungen oder Policen.

Anschließend sollte der Kaufvertrag so gestaltet werden, dass die Übernahme der Kautionen klar geregelt ist. Dazu gehören die Höhe, die Form und die Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe. Nach dem Kauf sollte der Käufer die Kautionen überprüfen und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verwahrt und verzinst werden.

  • Erstellung einer Liste aller Mietverhältnisse und Kautionen.
  • Prüfung von Mietverträgen, Kontoauszügen, Bürgschaften oder Policen.
  • Klare Regelung der Kautionen im Kaufvertrag.
  • Überprüfung der Kautionen nach dem Kauf.
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwahrung und Verzinsung.

Fazit

Die Mietkaution ist ein zentraler Bestandteil des Mietverhältnisses und sollte beim Kauf einer vermieteten Immobilie nicht unterschätzt werden. Käufer sollten die rechtlichen Grundlagen kennen, die Form und Höhe der Kautionen prüfen und die Übernahme im Kaufvertrag klar regeln. Durch sorgfältige Vorbereitung und klare Vereinbarungen können Risiken minimiert und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Wer diese Punkte beachtet, sichert sich nicht nur finanziell ab, sondern legt auch den Grundstein für eine reibungslose Vermietung der neuen Immobilie.

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