Mietkaution: Welche Unterlagen braucht man?
Welche Unterlagen braucht man für die Mietkaution? Wir erklären, was Mieter und Vermieter bereithalten müssen – von Ausweis bis Kontoauszug und Verpfändungsurkunde.

Die Mietkaution ist ein fester Bestandteil fast jedes Mietverhältnisses in Deutschland. Sie dient dem Vermieter als finanzielle Sicherheit für Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen und muss deshalb ordnungsgemäß vereinbart, hinterlegt und dokumentiert werden. Für Mieter und Vermieter bedeutet das: Es fallen verschiedene Unterlagen an – je nachdem, ob die Kaution bar, auf einem Mietkautionskonto oder über eine Bürgschaft geleistet wird. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Unterlagen in welcher Situation benötigt werden und wie beide Parteien die rechtlichen Anforderungen erfüllen können.
Grundlagen: Was die Mietkaution ist und was das Gesetz vorschreibt
Die Mietkaution ist eine einmalige Zahlung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses leistet. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter die Miete nicht zahlt oder Schäden an der Wohnung verursacht. Rechtlich geregelt ist die Mietkaution im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 551. Danach darf der Vermieter höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Die Kaution muss getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt werden, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto oder einem Treuhandkonto.
Wichtig ist, dass die Mietkaution erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist, nicht schon bei Vertragsabschluss. Der Mieter hat außerdem das Recht, die Kaution in drei gleich hohen Raten zu zahlen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Unterlagen später benötigt werden – etwa Nachweise über die Zahlung, die Anlage der Kaution und die Rückzahlung.
Unterlagen für Mieter: Was vor der Zahlung bereitstehen sollte
Bevor der Mieter die Kaution zahlt, sollte er einige Unterlagen vorbereiten, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Dazu gehören in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, um die Identität gegenüber der Bank oder dem Vermieter nachzuweisen. Zudem sollten Bankdaten wie IBAN und BIC bereitliegen, falls die Kaution per Überweisung geleistet wird. Bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos ist außerdem die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich.
Der Mieter sollte außerdem eine Kopie des Mietvertrags aufbewahren, in dem die Höhe der Kaution und die Zahlungsmodalitäten festgehalten sind. Dieser Vertrag dient als Nachweis, falls später Streitigkeiten über die Höhe oder die Rückzahlung der Kaution entstehen. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Bestätigung über die Zahlung der Kaution zu sichern – etwa einen Kontoauszug oder eine Quittung.
- —Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- —Bankdaten (IBAN, BIC)
- —Steuer-Identifikationsnummer (bei Mietkautionskonto)
- —Kopie des Mietvertrags
- —Bestätigung über die Zahlung der Kaution
Unterlagen für Vermieter: Was zur Anlage der Kaution nötig ist
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Dazu wird in der Regel ein Mietkautionskonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnet. Für die Eröffnung dieses Kontos benötigt der Vermieter ein gültiges Ausweisdokument, die Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Unterlagen zur Identität der Bankverbindung. Zudem sollte der Vermieter den Mietvertrag bereithalten, um die Höhe der Kaution und die Identität des Mieters nachzuweisen.
Nach der Einzahlung der Kaution muss der Vermieter dem Mieter einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution übergeben. Dies kann ein Kontoauszug oder eine Bestätigung der Bank sein. Diese Unterlage ist wichtig, um zu dokumentieren, dass die Kaution tatsächlich getrennt vom Privatvermögen angelegt wurde und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- —Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- —Steuer-Identifikationsnummer
- —Bankdaten (IBAN, BIC)
- —Kopie des Mietvertrags
- —Kontoauszug oder Bestätigung der Bank über die Anlage der Kaution
Mietkautionskonto: Welche Unterlagen bei der Eröffnung anfallen
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto oder Sparbuch, auf das die Mietkaution eingezahlt wird. Es wird in der Regel von der Bank oder Sparkasse angeboten und muss getrennt vom privaten Vermögen des Vermieters geführt werden. Für die Eröffnung eines solchen Kontos benötigt die Bank ein gültiges Ausweisdokument des Kontoinhabers, die Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls weitere Identitätsnachweise. Der Mieter erhält nach der Einzahlung eine Verpfändungsurkunde, die als Sicherheit an den Vermieter weitergeleitet wird.
Die Verpfändungsurkunde ist ein wichtiger Nachweis, dass die Kaution tatsächlich als Sicherheit hinterlegt wurde. Sie wird vom Vermieter aufbewahrt und erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben, wenn der Mieter die Kaution zurückerhält. Zudem sollte der Mieter eine Kopie des Kontoauszugs oder der Bestätigung der Bank aufbewahren, um die Anlage der Kaution dokumentieren zu können.
- —Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- —Steuer-Identifikationsnummer
- —Bankdaten (IBAN, BIC)
- —Verpfändungsurkunde
- —Kontoauszug oder Bestätigung der Bank
Bürgschaft oder Garantie: Welche Unterlagen nötig sind
Statt eine Mietkaution in bar zu zahlen, kann der Mieter auch eine Bürgschaft oder Garantie vorlegen. In diesem Fall stellt eine Bank oder ein Versicherer eine Bürgschaftsurkunde aus, die dem Vermieter als Sicherheit dient. Für die Ausstellung dieser Urkunde benötigt der Mieter in der Regel einen gültigen Personalausweis, Bankdaten und gegebenenfalls eine Kopie des Mietvertrags. Der Vermieter erhält die Bürgschaftsurkunde und sollte sie sorgfältig aufbewahren.
Die Bürgschaftsurkunde enthält in der Regel die Höhe der Kaution, die Laufzeit der Bürgschaft und die Bedingungen für die Inanspruchnahme. Der Mieter sollte eine Kopie dieser Urkunde aufbewahren, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die Kaution durch eine Bürgschaft abgesichert ist. Zudem empfiehlt es sich, eine Bestätigung über die Ausstellung der Bürgschaft zu sichern.
- —Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- —Bankdaten (IBAN, BIC)
- —Kopie des Mietvertrags
- —Bürgschaftsurkunde
- —Bestätigung über die Ausstellung der Bürgschaft
Rückzahlung der Kaution: Welche Unterlagen am Ende wichtig sind
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution, sofern keine Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen bestehen. Für die Rückzahlung benötigt der Vermieter in der Regel eine schriftliche Bestätigung des Mieters, dass die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wurde. Zudem sollte der Vermieter eine Abrechnung über eventuelle Mietrückstände oder Schäden vorlegen, falls die Kaution teilweise in Anspruch genommen wird.
Der Mieter sollte eine Bestätigung über die Rückzahlung der Kaution erhalten, etwa einen Kontoauszug oder eine Quittung. Diese Unterlage ist wichtig, um zu dokumentieren, dass die Kaution vollständig zurückgezahlt wurde. Zudem empfiehlt es sich, eine Kopie des Mietvertrags und aller relevanten Schriftwechsel aufzubewahren, falls später Streitigkeiten über die Rückzahlung entstehen.
- —Schriftliche Bestätigung des Mieters über die Übergabe der Wohnung
- —Abrechnung über Mietrückstände oder Schäden (falls vorhanden)
- —Bestätigung über die Rückzahlung der Kaution
- —Kopie des Mietvertrags
- —Schriftwechsel zwischen Mieter und Vermieter
Fazit
Die Mietkaution ist ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses und erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Mieter und Vermieter sollten alle relevanten Unterlagen bereithalten, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gehören Ausweisdokumente, Bankdaten, der Mietvertrag, Nachweise über die Zahlung und Anlage der Kaution sowie Bestätigungen über die Rückzahlung. Mit diesen Unterlagen können beide Parteien sicherstellen, dass die Mietkaution ordnungsgemäß gehandhabt wird und im Streitfall nachgewiesen werden kann.

