Mietkaution: Kosten im Überblick
Wer zahlt die Kosten für Mietkaution, Kautionskonto oder Bürgschaft? Ein Überblick zu Gebühren, Zinsen und typischen Praxisfällen für Mieter und Vermieter.

Die Mietkaution ist ein zentrales Element beim Einzug in eine neue Wohnung. Sie schützt den Vermieter vor Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen und gibt dem Mieter Sicherheit, dass das Geld ordnungsgemäß angelegt und am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird. Doch neben der Höhe der Kaution selbst spielen auch die damit verbundenen Kosten eine wichtige Rolle – sei es für die Anlage auf einem Kautionskonto, für eine Mietkautionsbürgschaft oder für die Kontoführung. In diesem Ratgeber werden die typischen Kosten im Zusammenhang mit der Mietkaution übersichtlich dargestellt, rechtliche Grundlagen erläutert und praktische Hinweise für Mieter und Vermieter gegeben.
Grundlagen: Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter beim Einzug in eine Wohnung zahlt. Sie dient dazu, den Vermieter gegen Schäden an der Wohnung, ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder Mietrückstände abzusichern. Rechtlich geregelt ist die Mietkaution im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 551 BGB. Danach darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt dabei unberücksichtigt.
Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto oder als Sparbuch. Alternativ kann der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft (z.B. durch eine Versicherung oder Bank) vorlegen, die den Vermieter im Schadensfall entschädigt. In jedem Fall muss die Kaution so gesichert sein, dass sie im Ernstfall tatsächlich zur Verfügung steht.
- —Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen.
- —Sie muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden.
- —Die Kaution kann als Barkaution, Kautionskonto oder Bürgschaft geleistet werden.
- —Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter.
- —Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
Kosten für die Anlage der Kaution: Wer zahlt?
Ein zentraler Streitpunkt bei der Mietkaution ist die Frage, wer die Kosten für die Anlage trägt. Laut § 551 Absatz 3 BGB muss der Vermieter die Kaution, die er vom Mieter in bar erhalten hat, auf einem separaten Konto bei einer Bank anlegen. Dieser Grundsatz gilt auch für andere Anlageformen wie Sparbücher oder Treuhandkonten. Der Vermieter ist also grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für die Eröffnung und Führung des Kontos zu übernehmen.
In der Praxis fallen für die Eröffnung eines Mietkautionskontos Gebühren zwischen 15 und 50 Euro an. Diese laufenden Kosten müssen der Vermieter tragen, sofern er die Kaution selbst anlegt. Der Mieter hingegen trägt in der Regel die Kosten für die Auflösung des Kontos, wenn er die Kaution zurückfordert. Bei einer Mietkautionsbürgschaft, die der Mieter selbst abschließt, trägt dieser den Jahresbeitrag vollständig.
- —Der Vermieter trägt die Kosten für die Anlage der Kaution auf einem Kautionskonto.
- —Laufende Kontoführungsgebühren werden vom Vermieter übernommen.
- —Der Mieter trägt die Kosten für die Auflösung des Kontos.
- —Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter den Jahresbeitrag.
- —Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter.
Mietkautionskonto: Gebühren und Zinsen
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto oder Sparbuch, auf das die Kaution eingezahlt wird. Es dient der sicheren Verwahrung des Geldes und schützt es vor unberechtigtem Zugriff. Die Bank verzinst das Guthaben in der Regel mit einem marktüblichen Zinssatz. Die Zinsen gehören dem Mieter und müssen von diesem versteuert werden, da sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten.
Die Gebühren für ein Mietkautionskonto variieren je nach Anbieter. Viele Banken verlangen eine Eröffnungsgebühr zwischen 15 und 50 Euro. Einige Institute bieten jedoch auch kostenlose Konten an. Die laufenden Kosten für die Kontoführung werden in der Regel vom Vermieter übernommen, da er die Kaution anlegt. Der Mieter profitiert von den Zinsen und der sicheren Verwahrung seines Geldes.
- —Ein Mietkautionskonto ist ein Treuhandkonto für die Kaution.
- —Die Bank verzinst das Guthaben mit einem marktüblichen Zinssatz.
- —Die Zinsen gehören dem Mieter und sind steuerpflichtig.
- —Eröffnungsgebühren liegen meist zwischen 15 und 50 Euro.
- —Laufende Kontoführungsgebühren trägt der Vermieter.
Mietkautionsbürgschaft: Kosten und Vorteile
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution. Der Mieter schließt einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung ab, die im Schadensfall den Vermieter entschädigt. Der Mieter zahlt dafür einen Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen 3 und 5 Prozent der Kautionssumme liegt. Diese Form der Sicherheit ist besonders für Mieter attraktiv, die das Geld für andere Zwecke benötigen.
Die Kosten für eine Mietkautionsbürgschaft trägt der Mieter vollständig. Der Vermieter muss keine Gebühren zahlen, da er die Kaution nicht selbst anlegt. Die Bürgschaft ist in der Regel für die Dauer des Mietverhältnisses gültig und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Mieter sollte jedoch die Konditionen genau prüfen, da einige Anbieter zusätzliche Gebühren für Verlängerungen oder Änderungen verlangen.
- —Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Barkaution.
- —Der Mieter zahlt einen Jahresbeitrag von etwa 3 bis 5 Prozent der Kaution.
- —Die Kosten trägt der Mieter vollständig.
- —Die Bürgschaft ist für die Dauer des Mietverhältnisses gültig.
- —Zusätzliche Gebühren für Verlängerungen sind möglich.
Praxisbeispiele: Kosten im Überblick
Ein Beispiel: Die Kaltmiete beträgt 700 Euro, die Nebenkostenvorauszahlung 190 Euro. Die Kaution darf maximal 2.100 Euro betragen (3 x 700 Euro). Der Vermieter legt die Kaution auf einem Mietkautionskonto an und zahlt eine Eröffnungsgebühr von 30 Euro. Die laufenden Kontoführungsgebühren trägt der Vermieter. Der Mieter erhält die Zinsen aus der Kaution.
Ein weiteres Beispiel: Der Mieter schließt eine Mietkautionsbürgschaft über 2.100 Euro ab. Der Jahresbeitrag beträgt 4 Prozent, also 84 Euro pro Jahr. Diese Kosten trägt der Mieter. Der Vermieter muss keine Gebühren zahlen und erhält im Schadensfall die Entschädigung von der Bank oder Versicherung.
- —Beispiel 1: Kaution 2.100 Euro, Eröffnungsgebühr 30 Euro, laufende Gebühren vom Vermieter.
- —Beispiel 2: Kaution 2.100 Euro, Jahresbeitrag Bürgschaft 84 Euro, Kosten vom Mieter.
- —Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter.
- —Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.
- —Die Bürgschaft ist für die Dauer des Mietverhältnisses gültig.
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die rechtlichen Grundlagen für die Mietkaution finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in § 551 BGB. Danach darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, dass der Vermieter die Kosten für die Anlage der Kaution trägt, sofern er die Kaution selbst anlegt.
Die gesetzliche Kostenübernahme des Vermieters greift jedoch nicht bei anderen Anlageformen wie Mietkautionsbürgschaften oder wenn der Mieter das Kautionskonto selbst eröffnet. In diesen Fällen können die Parteien frei vereinbaren, wer die Kosten trägt. Es ist daher wichtig, die Vereinbarungen im Mietvertrag genau zu prüfen.
- —§ 551 BGB regelt die Höhe und Anlage der Mietkaution.
- —Der Vermieter trägt die Kosten für die Anlage der Kaution.
- —Die gesetzliche Kostenübernahme greift nicht bei Bürgschaften.
- —Die Parteien können frei vereinbaren, wer die Kosten trägt.
- —Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter.
Fazit
Die Mietkaution ist ein wichtiges Instrument, um sowohl Mieter als auch Vermieter abzusichern. Die Kosten für die Anlage der Kaution, sei es auf einem Mietkautionskonto oder als Bürgschaft, sind in der Regel klar geregelt. Der Vermieter trägt die Kosten für die Anlage und Führung des Kontos, während der Mieter die Kosten für die Auflösung des Kontos oder die Jahresbeiträge für eine Bürgschaft übernimmt. Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter und sind steuerpflichtig. Mieter und Vermieter sollten die Vereinbarungen im Mietvertrag genau prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

