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Maklerprovision in Deutschland: Welche Fristen gelten?

Welche Fristen gelten bei der Maklerprovision in Deutschland? Ein Ratgeber zu Fälligkeit, Zahlungsfristen und typischen Fristen im Maklervertrag.

7 min Lesezeit
Maklerprovision in Deutschland: Welche Fristen gelten?

Die Maklerprovision ist ein zentraler Bestandteil fast jedes Immobilienkaufs oder jeder Wohnungsvermietung in Deutschland. Doch neben der Frage, wie hoch die Courtage ist und wer sie zahlt, spielt die Frist, bis wann die Zahlung fällig wird, eine entscheidende Rolle. Viele Käufer, Verkäufer und Mieter fragen sich daher: Wann muss die Maklerprovision gezahlt werden? Gibt es gesetzliche Fristen? Und was passiert, wenn die Zahlung zu spät erfolgt? In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen rund um die Maklerprovision in Deutschland erklärt – von der Fälligkeit über typische Zahlungsfristen bis hin zu möglichen Folgen von Zahlungsverzug.

Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet. Beim Immobilienkauf liegt die Provision in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Beim Mieten beträgt die Maklerprovision in der Regel maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein. Das bedeutet, dass sie sich an den üblichen Sätzen in der jeweiligen Region orientieren sollte. Die Provision wird nur fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie.
  • Beim Kauf liegt sie meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Beim Mieten beträgt sie maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich MwSt.
  • Die Höhe ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein.
  • Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig.

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Seit Dezember 2020 gelten in Deutschland neue Regelungen zur Maklerprovision. Diese regeln vor allem, wer die Provision zahlt und wie sie aufgeteilt wird. Beim Kauf von Wohnimmobilien muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist. Der Käufer darf höchstens den gleichen Anteil zahlen wie der Verkäufer.

Diese Regelungen gelten bundesweit für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und nicht gewerblich handelt. Vereinbart der Makler mit einer Partei eine unentgeltliche Tätigkeit, zahlt auch die andere Partei keine Maklerprovision.

  • Seit Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision.
  • Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Provision tragen.
  • Der Käufer darf höchstens den gleichen Anteil zahlen wie der Verkäufer.
  • Die Regelungen gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser.
  • Vereinbart der Makler eine unentgeltliche Tätigkeit, zahlt keine Partei Provision.

Fälligkeit der Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die Maklerprovision beim Immobilienkauf wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Dieser Zeitpunkt ist in vielen Maklerverträgen festgelegt und gilt als übliche Frist. Die Provision wird erst fällig, wenn der Makler die Vermittlungsleistung nachweislich erbracht hat und der Kaufvertrag beurkundet ist.

Ein Beispiel: Der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 300.000 Euro, die vereinbarte Provision liegt bei 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Die Gesamtprovision beträgt dann 21.420 Euro. Wird die Provision hälftig geteilt, zahlt der Käufer 10.710 Euro und der Verkäufer 10.710 Euro. Diese Beträge werden in der Regel zwei Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag fällig.

  • Die Maklerprovision wird in der Regel zwei Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag fällig.
  • Die Provision wird erst fällig, wenn der Makler die Vermittlungsleistung erbracht hat.
  • Die Fälligkeit ist in vielen Maklerverträgen festgelegt.
  • Die Provision wird hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Die Gesamtprovision liegt meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.

Fälligkeit der Maklerprovision bei der Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum wird die Maklerprovision in der Regel mit dem Abschluss des Mietvertrags fällig. Die Provision beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Mietvertrags.

Ein Beispiel: Die Nettokaltmiete einer Wohnung beträgt 800 Euro. Die Maklerprovision beträgt dann 1.600 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also insgesamt 1.904 Euro. Diese Summe wird in der Regel zwei Wochen nach Unterzeichnung des Mietvertrags fällig.

  • Die Maklerprovision bei der Vermietung wird mit dem Abschluss des Mietvertrags fällig.
  • Die Provision beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich MwSt.
  • Die Zahlung erfolgt in der Regel zwei Wochen nach Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Die Provision wird in der Regel vom Mieter gezahlt.
  • Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein.

Zahlungsfristen im Maklervertrag

Die genauen Zahlungsfristen für die Maklerprovision werden im Maklervertrag festgelegt. In der Praxis wird häufig eine Frist von 7 bis 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss gewährt. Diese Fristen können je nach Bundesland und Vereinbarung variieren.

Es ist wichtig, die Zahlungsfristen im Maklervertrag genau zu prüfen, da sie rechtliche Konsequenzen haben können. Wird die Provision nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, kann der Makler Verzugszinsen verlangen oder im Extremfall rechtliche Schritte einleiten.

  • Die Zahlungsfristen werden im Maklervertrag festgelegt.
  • In der Praxis werden häufig 7 bis 14 Tage nach dem Vertragsabschluss gewährt.
  • Die Fristen können je nach Bundesland und Vereinbarung variieren.
  • Nicht fristgerechte Zahlung kann zu Verzugszinsen führen.
  • Im Extremfall kann der Makler rechtliche Schritte einleiten.

Folgen von Zahlungsverzug

Wird die Maklerprovision nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, gerät der Schuldner in Verzug. Dies kann zu Verzugszinsen führen, die in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Der Makler kann außerdem Mahngebühren verlangen und im Extremfall rechtliche Schritte einleiten.

Ein Beispiel: Die vereinbarte Provision beträgt 2.000 Euro und wird nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen gezahlt. Der Makler kann dann Verzugszinsen verlangen, die sich aus dem Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkten ergeben. Zusätzlich können Mahngebühren anfallen.

  • Zahlungsverzug führt zu Verzugszinsen.
  • Verzugszinsen liegen in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Der Makler kann Mahngebühren verlangen.
  • Im Extremfall kann der Makler rechtliche Schritte einleiten.
  • Es ist wichtig, die Zahlungsfristen einzuhalten.

Fristen bei unentgeltlicher Tätigkeit des Maklers

Vereinbart der Makler mit einer Partei eine unentgeltliche Tätigkeit, zahlt auch die andere Partei keine Maklerprovision. In diesem Fall entfallen die Fristen für die Zahlung der Provision vollständig. Die unentgeltliche Tätigkeit muss im Maklervertrag ausdrücklich festgehalten werden.

Ein Beispiel: Der Verkäufer beauftragt den Makler mit der Vermittlung der Immobilie und vereinbart eine unentgeltliche Tätigkeit. Der Käufer zahlt dann keine Maklerprovision, und es gibt keine Fristen für die Zahlung.

  • Bei unentgeltlicher Tätigkeit des Maklers entfällt die Provision.
  • Beide Parteien zahlen keine Maklerprovision.
  • Die unentgeltliche Tätigkeit muss im Maklervertrag festgehalten werden.
  • Es gibt keine Fristen für die Zahlung der Provision.
  • Die unentgeltliche Tätigkeit entlastet Käufer und Verkäufer.

Fristen bei Doppeltätigkeit des Maklers

Bei Doppeltätigkeit des Maklers, also wenn der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist, müssen beide Parteien die Provision in gleicher Höhe zahlen. Die Fristen für die Zahlung werden in der Regel im Maklervertrag festgelegt und liegen häufig bei 7 bis 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss.

Ein Beispiel: Die Gesamtprovision beträgt 7,14 % des Kaufpreises, also 21.420 Euro bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro. Beide Parteien zahlen jeweils 10.710 Euro. Die Zahlung erfolgt in der Regel 14 Tage nach dem notariellen Kaufvertrag.

  • Bei Doppeltätigkeit zahlen Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe.
  • Die Fristen werden im Maklervertrag festgelegt.
  • In der Praxis liegen die Fristen bei 7 bis 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss.
  • Die Gesamtprovision liegt meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Beide Parteien zahlen jeweils die Hälfte der Provision.

Fristen bei Vermietung durch den Vermieter

Wird die Vermietung durch den Vermieter selbst durchgeführt, ohne dass ein Makler beauftragt wird, entfällt die Maklerprovision. In diesem Fall gibt es keine Fristen für die Zahlung der Provision. Der Vermieter kann jedoch andere Kosten, wie z.B. Werbekosten, tragen.

Ein Beispiel: Der Vermieter sucht selbst einen Mieter und schließt den Mietvertrag ohne Makler ab. Es fällt keine Maklerprovision an, und es gibt keine Fristen für die Zahlung.

  • Bei Vermietung durch den Vermieter entfällt die Maklerprovision.
  • Es gibt keine Fristen für die Zahlung der Provision.
  • Der Vermieter kann andere Kosten tragen.
  • Die Vermietung erfolgt ohne Makler.
  • Der Vermieter schließt den Mietvertrag selbst ab.

Fazit

Die Fristen für die Maklerprovision in Deutschland sind ein wichtiger Aspekt bei jedem Immobilienkauf oder jeder Wohnungsvermietung. Die Provision wird in der Regel zwei Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag oder dem Abschluss des Mietvertrags fällig. Die genauen Zahlungsfristen werden im Maklervertrag festgelegt und liegen häufig bei 7 bis 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss. Wird die Provision nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, kann der Makler Verzugszinsen verlangen oder rechtliche Schritte einleiten. Es ist daher wichtig, die Fristen im Maklervertrag genau zu prüfen und einzuhalten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

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