← Ratgeber

Maklerprovision in Deutschland: So funktioniert es in der Praxis

Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland, wer zahlt sie und was ist gesetzlich vorgeschrieben? Ein praxisnaher Überblick für Käufer, Verkäufer und Mieter.

6 min Lesezeit
Maklerprovision in Deutschland: So funktioniert es in der Praxis

Die Maklerprovision ist ein zentraler Punkt bei jedem Immobilienkauf oder jeder Vermietung in Deutschland. Viele Menschen fragen sich, wie hoch die Gebühren tatsächlich sind, wer sie zahlt und welche gesetzlichen Regeln gelten. In der Praxis gibt es je nach Bundesland, Immobilientyp und Vertragskonstellation deutliche Unterschiede. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Maklerprovision in Deutschland funktioniert, welche Regeln seit der Reform 2020 gelten und worauf Käufer, Verkäufer und Mieter achten sollten.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie wird fällig, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie verkauft oder vermietet hat. Die Provision ist in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises oder eine bestimmte Anzahl von Monatsmieten. Sie wird erst dann gezahlt, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet oder der Mietvertrag unterschrieben wurde.

Der Makler erhält seine Provision nur, wenn er tatsächlich eine Vermittlung geleistet hat. Das bedeutet, dass der Vertrag auf sein Wirken hin zustande gekommen sein muss. Wenn der Verkäufer oder Vermieter den Käufer oder Mieter selbst findet, fällt in der Regel keine Provision an. Die genaue Höhe der Provision wird im Maklervertrag festgelegt und ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein.

Maklerprovision beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie wird die Maklerprovision in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. In Deutschland liegt die übliche Provision zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Spanne ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern entspricht dem marktüblichen Rahmen. Die genaue Höhe hängt von Bundesland, Lage der Immobilie und Vereinbarung zwischen Makler und Verkäufer ab.

Seit Dezember 2020 gilt für Wohnimmobilien der sogenannte Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer teilen die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass der Käufer maximal 50 Prozent der vereinbarten Provision zahlt, der Rest wird vom Verkäufer getragen. Diese Regelung soll Käufer entlasten und verhindern, dass sie die gesamte Provision allein tragen müssen.

Hier ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer Provision von 6 Prozent beträgt die Gesamtprovision 24.000 Euro. Bei hälftiger Teilung zahlt der Käufer 12.000 Euro und der Verkäufer 12.000 Euro. Die Provision wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, sofern der Makler seine Vermittlungsleistung nachweislich erbracht hat.

  • Die Maklerprovision beim Immobilienkauf liegt in der Regel zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
  • Käufer und Verkäufer teilen die Provision in der Regel zu gleichen Teilen.
  • Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.
  • Die genaue Höhe ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein.
  • Die Provision wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gezahlt.

Maklerprovision bei der Vermietung

Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wird die Maklerprovision anhand der Nettokaltmiete berechnet. Bundeseinheitlich beträgt die maximale Provision zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Das entspricht insgesamt 2,38 Nettokaltmieten. Diese Obergrenze gilt für Wohnimmobilien und ist gesetzlich festgelegt.

Die Provision wird in der Regel vom Mieter getragen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. In einigen Bundesländern kann der Vermieter die Provision jedoch ganz oder teilweise übernehmen. Die genaue Regelung hängt von der jeweiligen Bundeslandverordnung ab. Die Provision wird fällig, sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde und der Mieter die Wohnung bezieht.

Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro beträgt die Maklerprovision 2.380 Euro (2 x 1.000 Euro x 1,19). Diese Summe wird in der Regel einmalig vom Mieter gezahlt. Es ist wichtig, die Höhe der Provision vor Vertragsabschluss zu klären, da sie die monatlichen Kosten für den Mieter erheblich beeinflussen kann.

  • Die Maklerprovision bei der Vermietung beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die Provision wird in der Regel vom Mieter getragen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde.
  • In einigen Bundesländern kann der Vermieter die Provision ganz oder teilweise übernehmen.
  • Die Provision wird fällig, sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde.
  • Die Höhe der Provision sollte vor Vertragsabschluss klar geregelt sein.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, hängt von der Art der Immobilie und der Beauftragung des Maklers ab. Bei Wohnimmobilien gilt in der Regel der Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer teilen die Provision zu gleichen Teilen. Bei Vermietungen wird die Provision in der Regel vom Mieter getragen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde.

Bei Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern kann die Regelung abweichen. Hier entscheidet der Maklervertrag, wer die Provision zahlt. Es ist möglich, dass der Verkäufer oder Vermieter die gesamte Provision übernimmt oder dass Käufer und Verkäufer unterschiedliche Anteile tragen. Die genaue Regelung sollte im Vertrag schriftlich festgehalten werden.

  • Bei Wohnimmobilien teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen.
  • Bei Vermietungen wird die Provision in der Regel vom Mieter getragen.
  • Bei Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern entscheidet der Maklervertrag, wer zahlt.
  • Die genaue Regelung sollte im Vertrag schriftlich festgehalten werden.

Gesetzliche Regelungen und Neuregelungen

Seit Dezember 2020 gelten in Deutschland neue Regeln für die Maklerprovision. Die wichtigste Änderung ist der Halbteilungsgrundsatz für Wohnimmobilien: Käufer dürfen maximal 50 Prozent der Maklerprovision zahlen, der Rest wird vom Verkäufer getragen. Diese Regelung soll Käufer entlasten und verhindern, dass sie die gesamte Provision allein tragen müssen.

Für Vermietungen gilt seit 2015 eine Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Regelung ist bundesweit gültig und soll Mieter vor überhöhten Provisionen schützen. Die Provision wird nur fällig, wenn der Makler tatsächlich eine Vermittlung geleistet hat und der Mietvertrag unterschrieben wurde.

  • Seit Dezember 2020 gilt der Halbteilungsgrundsatz für Wohnimmobilien.
  • Käufer dürfen maximal 50 Prozent der Maklerprovision zahlen.
  • Für Vermietungen gilt eine Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die Provision wird nur fällig, wenn der Makler tatsächlich eine Vermittlung geleistet hat.

Wie wird die Maklerprovision berechnet?

Die Berechnung der Maklerprovision ist in der Regel einfach. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis mit dem vereinbarten Provisionssatz multipliziert. Beispielsweise ergibt sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 6 Prozent eine Gesamtprovision von 18.000 Euro. Diese Summe wird dann nach dem Halbteilungsgrundsatz auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Bei der Vermietung wird die Nettokaltmiete mit 2,38 multipliziert. Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 800 Euro beträgt die Maklerprovision 1.904 Euro (800 Euro x 2,38). Diese Summe wird in der Regel einmalig vom Mieter gezahlt. Es ist wichtig, die Höhe der Provision vor Vertragsabschluss zu klären, da sie die monatlichen Kosten für den Mieter erheblich beeinflussen kann.

  • Beim Immobilienkauf: Kaufpreis x Provisionssatz = Maklerprovision.
  • Beispiel: 300.000 Euro x 6 Prozent = 18.000 Euro Gesamtprovision.
  • Bei der Vermietung: Nettokaltmiete x 2,38 = Maklerprovision.
  • Beispiel: 800 Euro x 2,38 = 1.904 Euro Maklerprovision.

Tipps für Käufer, Verkäufer und Mieter

Für Käufer, Verkäufer und Mieter ist es wichtig, die Höhe der Maklerprovision vor Vertragsabschluss genau zu klären. Die Provision sollte im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden, einschließlich der genauen Höhe, der Zahlungsmodalitäten und der Fälligkeit. So können unangenehme Überraschungen vermieden werden.

Käufer sollten darauf achten, dass die Provision ortsüblich ist und nicht über dem marktüblichen Rahmen liegt. Verkäufer können versuchen, die Provision mit dem Makler zu verhandeln, um ihre Kosten zu senken. Mieter sollten die Höhe der Provision vor Vertragsabschluss prüfen und sicherstellen, dass sie die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet.

  • Die Höhe der Maklerprovision sollte im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Käufer sollten darauf achten, dass die Provision ortsüblich ist.
  • Verkäufer können die Provision mit dem Makler verhandeln.
  • Mieter sollten die Höhe der Provision vor Vertragsabschluss prüfen.

Fazit

Die Maklerprovision in Deutschland ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf und bei der Vermietung. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein. Für Wohnimmobilien gilt seit 2020 der Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer teilen die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Bei Vermietungen beträgt die maximale Provision zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist wichtig, die Höhe der Provision vor Vertragsabschluss genau zu klären und im Maklervertrag schriftlich festzuhalten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München