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Kaution zurückzahlen: Welche Fristen gelten für Vermieter?

Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten? Wichtige Fristen, Verjährung und typische Fallstricke im Überblick für Mieter und Vermieter.

5 min Lesezeit
Kaution zurückzahlen: Welche Fristen gelten für Vermieter?

Nach dem Auszug aus einer Wohnung fragen sich viele Mieter: Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück? Und wie lange darf der Vermieter das Geld überhaupt einbehalten? Gesetzlich gibt es keine starre Frist, die für alle Fälle gilt, aber es existieren wichtige Orientierungspunkte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen für die Rückzahlung der Kaution gelten, wie sich Schäden, Nebenkostenabrechnungen und Verjährung auswirken und was Mieter tun können, wenn der Vermieter sich Zeit lässt.

Grundprinzip: Kaution ist nicht Eigentum des Vermieters

Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, keine Vorauszahlung oder ein Geschenk. Sie dient dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung, ausstehende Nebenkosten oder andere Forderungen aus dem Mietverhältnis abzudecken. Sobald klar ist, dass keine oder nur noch geringe Ansprüche bestehen, muss der Vermieter den Restbetrag an den Mieter zurückzahlen. Wichtig ist: Die Kaution bleibt rechtlich Eigentum des Mieters, auch wenn sie auf einem Konto des Vermieters liegt.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einem separaten Konto anzulegen und die Zinsen mitzuzahlen. Das bedeutet, dass der Vermieter zwar über das Geld verfügen darf, es aber nicht einfach ausgeben oder für andere Zwecke nutzen darf. Erst wenn alle Ansprüche geprüft und abgerechnet sind, wird die Kaution vollständig oder teilweise an den Mieter zurückgezahlt.

  • Die Kaution ist eine Sicherheit, keine Vorauszahlung.
  • Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto anlegen.
  • Die Zinsen aus der Kaution gehören ebenfalls dem Mieter.
  • Die Kaution bleibt Eigentum des Mieters, auch wenn sie auf dem Konto des Vermieters liegt.

Gesetzliche Grundlagen: § 548 und § 551 BGB

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Rückzahlung der Mietkaution finden sich in den §§ 548 und 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). § 548 BGB regelt, dass der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses sechs Monate Zeit hat, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Frist dient als Orientierung dafür, wie lange ein Vermieter die Kaution einbehalten darf, um Schäden zu prüfen.

§ 551 BGB verpflichtet den Vermieter, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, sobald er sie nicht mehr zur Absicherung seiner Ansprüche benötigt. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht unbefristet lang die Kaution einbehalten darf. Sobald die sechs Monate abgelaufen sind und keine offenen Forderungen mehr bestehen, muss die Kaution zurückgezahlt werden.

  • § 548 BGB: Sechs Monate Frist für Schadensersatzansprüche.
  • § 551 BGB: Rückzahlung der Kaution, sobald sie nicht mehr benötigt wird.
  • Die Kaution muss auf einem separaten Konto angelegt werden.
  • Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter.

Typische Fristen in der Praxis

In der Praxis liegt die Frist zur Rückzahlung der Kaution meist zwischen drei und sechs Monaten. Dieser Zeitraum wird von Gerichten als angemessen angesehen, um Schäden zu prüfen und eventuelle Forderungen zu klären. Viele Mietverträge enthalten daher Klauseln, die eine Frist von bis zu sechs Monaten vorsehen.

Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate verlängern. Das liegt daran, dass die Abrechnung erst zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. In solchen Fällen darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt und alle Ansprüche geklärt sind.

  • Drei bis sechs Monate: Typische Frist für die Prüfung von Schäden.
  • Bis zu zwölf Monate: Wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht.
  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Mietverhältnisses.
  • Der Vermieter muss die Kaution zügig abwickeln, sobald alle Ansprüche geklärt sind.

Verjährung: Wann verjähren Ansprüche?

Die Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz verjähren nach sechs Monaten gemäß § 548 BGB. Das bedeutet, dass der Vermieter seine Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend machen muss. Ist die Frist verstrichen, hat er kein Recht mehr, die Rückzahlung der Kaution weiter hinauszuzögern, es sei denn, es handelt sich um Betriebskosten.

Für den Mieter verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Ende der sechsmonatigen Frist, in der der Vermieter Ansprüche geltend machen kann. Wenn der Mieter innerhalb dieser drei Jahre nichts unternimmt, verliert er seinen Anspruch auf die Kaution.

  • Sechs Monate: Verjährung der Ansprüche des Vermieters.
  • Drei Jahre: Verjährung des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung.
  • Die Frist beginnt mit dem Ende der sechsmonatigen Prüffrist.
  • Der Mieter sollte die Kaution schriftlich fordern, um die Frist nicht zu verlieren.

Was tun, wenn der Vermieter sich Zeit lässt?

Wenn der Vermieter sich mehr als sechs Monate mit der Rückzahlung Zeit lässt und es dafür keinen triftigen Grund gibt, sollte der Mieter aktiv werden. Zunächst sollte der Mieter den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Dies sollte unter Fristsetzung mit einem Zeitraum von etwa zwei Wochen erfolgen.

Bleibt der Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung untätig, kann der Mieter eine Mahnung oder eine Abmahnung versenden. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter auch eine anwaltliche Mahnung oder eine Klage einreichen. Es ist wichtig, dass der Mieter seine Ansprüche innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend macht, um die Kaution nicht zu verlieren.

  • Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution.
  • Fristsetzung von etwa zwei Wochen.
  • Mahnung oder Abmahnung bei Nichtbeachtung.
  • Anwaltliche Mahnung oder Klage in schwerwiegenden Fällen.
  • Innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist handeln.

Fazit

Die Rückzahlung der Mietkaution ist ein sensibles Thema, das sowohl für Mieter als auch für Vermieter wichtig ist. Gesetzlich gibt es keine starre Frist, aber die Rechtsprechung und die gesetzlichen Bestimmungen bieten klare Orientierungspunkte. In der Praxis liegt die Frist zur Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monaten, kann aber bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen bis zu zwölf Monate betragen. Mieter sollten aktiv bleiben und ihre Ansprüche innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend machen, um ihre Kaution nicht zu verlieren.

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