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Kaufvertrag Immobilien: Was muss unbedingt drinstehen?

Was muss im Immobilienkaufvertrag unbedingt stehen? Ein praxisnaher Ratgeber zu Pflichtangaben, Kaufpreis, Mängeln und Notarablauf für Käufer und Verkäufer in Deutschland.

7 min Lesezeit
Kaufvertrag Immobilien: Was muss unbedingt drinstehen?

Der Immobilienkaufvertrag ist das Herzstück jedes Haus- oder Wohnungskaufs in Deutschland. Er legt verbindlich fest, was verkauft wird, zu welchem Preis, unter welchen Bedingungen und mit welchen Rechten und Pflichten. Ein unvollständiger oder unklar formulierter Vertrag kann später zu Streit, teuren Nachverhandlungen oder sogar zur Anfechtung des Kaufs führen. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Inhalte im Kaufvertrag unbedingt enthalten sein müssen, wie sie aussehen sollten und worauf Käufer und Verkäufer beim Notartermin achten sollten.

1. Warum der Kaufvertrag so wichtig ist

Ein Immobilienkaufvertrag ist mehr als ein einfacher Vertrag über den Kauf eines Gegenstands. Er ist ein notariell beurkundetes Dokument, das den Eigentumsübergang an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung regelt. Ohne diesen Vertrag kann die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgen, und ohne Eintragung im Grundbuch ist der Käufer rechtlich nicht Eigentümer. Der Vertrag schützt beide Seiten: Er verpflichtet den Verkäufer, die Immobilie zu übergeben, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Zudem regelt der Kaufvertrag viele Details, die im Alltag entscheidend sind: Wer trägt welche Kosten, wie wird mit Mängeln umgegangen, was passiert, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird? Ein gut formulierter Vertrag vermeidet Missverständnisse und schafft Klarheit. Deshalb ist es wichtig, vor dem Notartermin zu wissen, welche Punkte unbedingt im Vertrag stehen müssen und wie sie formuliert sein sollten.

  • Der Kaufvertrag ist die Grundlage für die Eintragung im Grundbuch.
  • Er verpflichtet Käufer und Verkäufer rechtlich verbindlich.
  • Er regelt alle wesentlichen Punkte des Kaufs, von Preis bis Mängel.
  • Er schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten.
  • Er ist notariell beurkundet und damit besonders sicher.

2. Vertragspartner: Wer ist beteiligt?

Ein Immobilienkaufvertrag beginnt immer mit der genauen Angabe der Vertragspartner. Das sind in der Regel der Verkäufer und der Käufer, aber es können auch mehrere Personen auf einer Seite stehen, etwa Ehepartner, Lebenspartner oder Erben. Jeder Vertragspartner muss mit vollständigen persönlichen Daten erfasst werden: Name, Geburtsname (falls vorhanden), Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Familienstand. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder einem Verein werden zusätzlich Firmenname, Registernummer, Sitz und Vertretungsbefugnis angegeben.

Der Familienstand und der eheliche Güterstand sind wichtig, weil sie darüber entscheiden, ob beide Ehepartner den Vertrag unterschreiben müssen. In der Regel muss bei einer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehefrau oder Ehemann auch der Ehepartner den Vertrag mitunterzeichnen, wenn die Immobilie im gemeinsamen Eigentum steht. Der Notar prüft diese Punkte und stellt sicher, dass alle rechtlich erforderlichen Personen mitwirken.

  • Vollständiger Name, Geburtsname und Geburtsdatum jedes Vertragspartners.
  • Aktuelle Anschrift und Familienstand.
  • Ehelicher Güterstand bei Ehepartnern.
  • Firmenname, Registernummer und Sitz bei juristischen Personen.
  • Angabe der Vertretungsbefugnis, wenn jemand einen anderen vertritt.

3. Objektbeschreibung: Was genau wird verkauft?

Die genaue Beschreibung des Kaufgegenstands ist ein zentraler Bestandteil des Kaufvertrags. Es reicht nicht aus, nur von „dem Haus in der Musterstraße“ zu sprechen. Vielmehr müssen Flurstücksnummer, Grundbuchangaben, Lage, Art und Größe der Immobilie eindeutig festgehalten werden. Bei einer Eigentumswohnung gehören zusätzlich die Wohnungsnummer, die Fläche und die Lage im Haus dazu. Diese Angaben verhindern, dass später Zweifel entstehen, welche Immobilie tatsächlich verkauft wird.

Auch mitverkaufte Gegenstände sollten im Vertrag ausdrücklich genannt werden. Dazu gehören zum Beispiel Einbauküchen, Markisen, Saunen, Heizölvorräte oder Gartengeräte. Wenn diese Dinge nicht im Vertrag stehen, kann der Verkäufer sie nach dem Kauf mitnehmen, auch wenn sie beim Besichtigungstermin noch vorhanden waren. Der Vertrag sollte daher klar festhalten, was zum Kaufpreis gehört und was nicht.

  • Flurstücksnummer und Grundbuchangaben.
  • Lage, Art und Größe der Immobilie.
  • Bei Eigentumswohnungen: Wohnungsnummer, Fläche und Lage im Haus.
  • Mitverkaufte Gegenstände wie Einbauküchen, Markisen oder Heizöl.
  • Klare Abgrenzung, was zum Kaufpreis gehört und was nicht.

4. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis ist eine der wichtigsten Angaben im Immobilienkaufvertrag. Er muss vollständig und eindeutig angegeben sein, inklusive aller Nebenkosten, die in den Preis einfließen. Das kann zum Beispiel die Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen oder der Wert von mitverkauftem Inventar sein. Der Kaufpreis wird in der Regel in Euro angegeben und zusätzlich in Worten geschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Neben der Höhe des Kaufpreises regelt der Vertrag auch die Zahlungsmodalitäten. Das bedeutet, wann und wie der Kaufpreis zu zahlen ist. Typischerweise wird der Kaufpreis in mehreren Raten gezahlt: eine Anzahlung, eine weitere Rate nach Eintragung im Grundbuch und der Restbetrag nach Übergabe der Immobilie. Der Vertrag sollte genau festhalten, zu welchem Zeitpunkt welche Zahlung fällig ist und auf welches Konto der Kaufpreis überwiesen werden soll. Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro, wovon 100.000 Euro als Anzahlung, 150.000 Euro nach Eintragung im Grundbuch und 50.000 Euro nach Übergabe der Immobilie gezahlt werden.

  • Kaufpreis in Euro und in Worten.
  • Inklusive aller Nebenkosten und mitverkauften Gegenstände.
  • Zahlungsmodalitäten: Raten, Fälligkeit und Zahlungsweg.
  • Kontoverbindung für die Zahlung des Kaufpreises.
  • Regelung, was passiert, wenn Zahlungen verspätet erfolgen.

5. Eigentumsübergang und Grundbuch

Der Eigentumsübergang ist ein zentraler Punkt im Immobilienkaufvertrag. Er beschreibt, wann der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie wird. In der Regel erfolgt der Eigentumsübergang durch die Eintragung im Grundbuch. Der Vertrag regelt, dass die Immobilie für den Käufer im Grundbuch „reserviert“ wird und die eigentliche Eintragung erst nach Begleichung der Grunderwerbsteuer und des Kaufpreises erfolgt. Bis zur Eintragung bleibt der Verkäufer Eigentümer, der Käufer hat aber bereits Anspruch auf die Immobilie.

Der Vertrag enthält auch Regelungen zur Löschung oder Übernahme bestehender Grundschulden. Eine Grundschuld ist eine Sicherheit, die der Verkäufer an eine Bank oder einen anderen Gläubiger gewährt hat. Wenn der Käufer die Immobilie übernimmt, muss geklärt werden, ob diese Grundschuld gelöscht oder auf den Käufer übertragen wird. Der Vertrag sollte genau festhalten, wer für die Löschung oder Übernahme verantwortlich ist und welche Kosten damit verbunden sind.

  • Eigentumsübergang durch Eintragung im Grundbuch.
  • Reservierung der Immobilie im Grundbuch für den Käufer.
  • Löschung oder Übernahme bestehender Grundschulden.
  • Regelung der Kosten für die Eintragung im Grundbuch.
  • Klare Fristen für den Eigentumsübergang.

6. Mängel, Gewährleistung und Renovierungen

Mängel sind ein häufiger Streitpunkt beim Immobilienkauf. Deshalb ist es wichtig, dass der Kaufvertrag klar regelt, wie mit Mängeln umgegangen wird. Dazu gehören sowohl bekannte Mängel, die beim Besichtigungstermin festgestellt wurden, als auch versteckte Mängel, die erst später auftauchen. Der Vertrag sollte festhalten, welche Mängel der Verkäufer kennt und ob der Käufer diese Mängel akzeptiert oder ob der Verkäufer verpflichtet ist, sie zu beheben.

Die Gewährleistungsregelungen im Vertrag legen fest, wie lange der Käufer Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz hat. In der Regel gelten für Immobilien längere Gewährleistungsfristen als für andere Waren. Der Vertrag kann auch festhalten, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für bestimmte Mängel übernimmt, wenn diese ausdrücklich bekannt gemacht wurden. Zudem können Regelungen zu ausstehenden Renovierungen aufgenommen werden, etwa dass der Verkäufer bestimmte Arbeiten bis zum Eigentumsübergang erledigt.

  • Detaillierte Beschreibung bekannter Mängel.
  • Regelung zur Behebung von Mängeln durch den Verkäufer.
  • Gewährleistungsfristen für versteckte Mängel.
  • Ausschluss von Gewährleistung für bestimmte, bekannte Mängel.
  • Regelungen zu ausstehenden Renovierungen.

7. Nebenkosten, Steuern und sonstige Kosten

Neben dem Kaufpreis fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an, die im Vertrag geregelt werden sollten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren und eventuell Maklerprovisionen. Der Vertrag sollte festhalten, wer diese Kosten trägt. In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten, während der Verkäufer die Maklerprovision zahlt, wenn ein Makler beteiligt ist.

Der Vertrag kann auch Regelungen zu laufenden Kosten enthalten, etwa wie die Nebenkostenabrechnung für die Immobilie erfolgt oder wer für bestimmte Reparaturen verantwortlich ist. Beispiel: Der Käufer übernimmt die laufenden Nebenkosten ab dem Tag des Eigentumsübergangs, während der Verkäufer die Kosten bis zu diesem Zeitpunkt trägt. Diese Regelungen vermeiden später Streit über die Verteilung von Kosten.

  • Grunderwerbsteuer und wer sie trägt.
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren.
  • Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt ist.
  • Regelung der laufenden Nebenkosten.
  • Kosten für eventuelle Renovierungen oder Reparaturen.

8. Der Notartermin: Was passiert dort?

Der Notartermin ist der Höhepunkt des Immobilienkaufs. Dort wird der Kaufvertrag beurkundet, und beide Parteien unterschreiben. Der Notar prüft die Identität der Vertragspartner, erklärt den Inhalt des Vertrags und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Vertrag erhält im Notariat eine Urkundennummer, sobald er beurkundet ist. Der Notar leitet die Eintragung im Grundbuch ein und kümmert sich um die Löschung oder Übernahme bestehender Grundschulden.

Beim Notartermin sollten Käufer und Verkäufer den Vertrag sorgfältig prüfen und alle Fragen stellen. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt sind und nichts vergessen wurde. Der Notar kann zwar rechtliche Fragen beantworten, aber er vertritt nicht die Interessen einer Partei. Deshalb ist es ratsam, vorher einen Fachanwalt oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Unklarheiten bestehen.

  • Prüfung der Identität der Vertragspartner.
  • Erklärung des Vertragsinhalts durch den Notar.
  • Unterschrift beider Parteien.
  • Erhalt einer Urkundennummer für den Vertrag.
  • Einleitung der Eintragung im Grundbuch durch den Notar.

Fazit

Ein Immobilienkaufvertrag ist ein komplexes, aber unverzichtbares Dokument, das alle wesentlichen Punkte des Kaufs regelt. Er muss die Vertragspartner, den Kaufgegenstand, den Kaufpreis, den Eigentumsübergang, Mängel, Nebenkosten und weitere relevante Punkte klar und eindeutig festhalten. Ein gut formulierter Vertrag schützt Käufer und Verkäufer vor späteren Streitigkeiten und sorgt für einen reibungslosen Kaufprozess. Bevor der Vertrag beim Notar unterschrieben wird, sollte er sorgfältig geprüft und alle Fragen geklärt werden, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind und korrekt formuliert wurden.

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