Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude: Wann lohnt es sich?
Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude entscheidet, wie hoch Ihre Abschreibung ist. Erfahren Sie, wann sich eine sorgfältige Aufteilung steuerlich lohnt und wann sie kaum Vorteil bringt.

Beim Kauf einer Immobilie stellt sich für viele Eigentümer eine entscheidende Frage: Wie lässt sich der Kaufpreis zwischen Grund und Boden einerseits und dem Gebäude andererseits sinnvoll aufteilen? Diese sogenannte Kaufpreisaufteilung ist vor allem dann wichtig, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. Denn nur der Gebäudeteil kann steuerlich abgeschrieben werden, der Bodenwert bleibt unberührt. In diesem Ratgeber wird erklärt, wann eine Kaufpreisaufteilung steuerlich sinnvoll ist, wann sie kaum Vorteil bringt und welche Methoden und Fallstricke zu beachten sind.
Was ist eine Kaufpreisaufteilung?
Die Kaufpreisaufteilung bezeichnet die Aufschlüsselung des Gesamtkaufpreises einer bebauten Immobilie in den Bodenwert und den Gebäudewert. Beim Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wird stets auch ein Anteil am Grundstück mitgekauft – außer bei Erbbaurechten. Aus steuerlicher Sicht ist diese Unterscheidung entscheidend, weil nur der Gebäudeteil der Abnutzung unterliegt und daher abgeschrieben werden kann. Der Bodenwert hingegen wird nicht abgeschrieben, da er sich nicht abnutzt.
Die Aufteilung erfolgt in der Regel im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes. Beispiel: Ergibt sich ein Verhältnis von 30 Prozent Boden zu 70 Prozent Gebäude, wird der Kaufpreis entsprechend aufgeteilt. Nur der Gebäudeanteil kann dann steuerlich abgeschrieben werden. Die Kaufpreisaufteilung kann bereits im notariellen Kaufvertrag festgelegt werden, was für die spätere Besteuerung von Vorteil ist.
Warum ist die Aufteilung wichtig?
Die Kaufpreisaufteilung ist vor allem für Vermieter und Kapitalanleger relevant, da sie die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bestimmt. Nur der Gebäudeanteil kann steuerlich abgeschrieben werden, der Bodenwert bleibt unberührt. Eine sachgerechte Aufteilung sorgt dafür, dass der Gebäudeanteil möglichst hoch ist, ohne dass die Werte unrealistisch erscheinen. Eine zu niedrige Aufteilung des Gebäudes kann zu einer verpassten Abschreibung führen, während eine zu hohe Aufteilung zu Prüfungen durch das Finanzamt führen kann.
Die Aufteilung ist auch wichtig, wenn keine vertragliche Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag festgelegt wurde. In diesem Fall wendet die Finanzverwaltung ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises an. Diese Arbeitshilfe berücksichtigt Bodenrichtwerte und andere objektbezogene Daten, um eine faire Aufteilung zu erzielen. Eine vorab festgelegte Aufteilung im Vertrag kann daher Gestaltungsspielraum bieten, solange die Werte realistisch sind.
- —Die Aufteilung bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes.
- —Nur der Gebäudeanteil kann steuerlich abgeschrieben werden, der Bodenwert bleibt unberührt.
- —Eine sachgerechte Aufteilung kann zu einer höheren Abschreibung führen, ohne dass die Werte unrealistisch erscheinen.
- —Ohne vertragliche Aufteilung wendet die Finanzverwaltung ihre Arbeitshilfe an.
- —Eine vorab festgelegte Aufteilung im Vertrag kann Gestaltungsspielraum bieten, solange die Werte realistisch sind.
Wann lohnt sich eine Kaufpreisaufteilung?
Eine Kaufpreisaufteilung lohnt sich vor allem dann, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. In diesen Fällen kann der Gebäudeanteil steuerlich abgeschrieben werden, was die steuerliche Belastung reduziert. Für Eigennutzer, die die Immobilie selbst bewohnen, ist die Aufteilung weniger relevant, da keine Abschreibung möglich ist. Dennoch kann eine Aufteilung sinnvoll sein, um später bei einer Vermietung oder Veräußerung die Werte korrekt zu dokumentieren.
Die Aufteilung ist auch dann sinnvoll, wenn die Immobilie in einem Gebiet mit hohen Bodenrichtwerten liegt. In solchen Fällen kann der Bodenwert relativ hoch sein, was den Gebäudeanteil reduziert. Eine sachgerechte Aufteilung kann helfen, den Gebäudeanteil zu maximieren, ohne dass die Werte unrealistisch erscheinen. In Gebieten mit niedrigen Bodenrichtwerten kann der Bodenwert relativ gering sein, was den Gebäudeanteil erhöht und die Abschreibung steigert.
- —Die Aufteilung lohnt sich vor allem bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien.
- —Für Eigennutzer ist die Aufteilung weniger relevant, kann aber für spätere Vermietung oder Veräußerung sinnvoll sein.
- —In Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten kann die Aufteilung helfen, den Gebäudeanteil zu maximieren.
- —In Gebieten mit niedrigen Bodenrichtwerten kann der Bodenwert relativ gering sein, was den Gebäudeanteil erhöht.
Methoden der Kaufpreisaufteilung
Es gibt zwei anerkannte Methoden zur Kaufpreisaufteilung: die Restwertmethode und die Vergleichswertmethode. Die Restwertmethode wird heutzutage als unzureichend und nicht sachgerecht betrachtet. Bei dieser Methode wird der Wert des Grund und Bodens separat ermittelt – etwa durch den örtlichen Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche – und anschließend vom Gesamtkaufpreis abgezogen. Der verbleibende Betrag gilt dann als Gebäudewert. Diese Methode wird jedoch nicht mehr empfohlen, da sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Vergleichswertmethode basiert auf der Ermittlung der separaten Teilwerte oder den Verkehrswert von Grund und Boden sowie des Gebäudes. Diese Werte werden dann in ein Verhältnis zueinander gesetzt, um eine gerechte Aufteilung des Kaufpreises zu erreichen. Diese Methode wird als sachgerechter angesehen, da sie die tatsächlichen Wertverhältnisse berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes.
- —Restwertmethode: Wert des Grund und Bodens wird separat ermittelt und vom Gesamtkaufpreis abgezogen.
- —Restwertmethode wird heutzutage als unzureichend und nicht sachgerecht betrachtet.
- —Vergleichswertmethode: Ermittlung der separaten Teilwerte oder Verkehrswert von Grund und Boden sowie des Gebäudes.
- —Vergleichswertmethode wird als sachgerechter angesehen, da sie die tatsächlichen Wertverhältnisse berücksichtigt.
Risiken und Fallstricke
Die Aufteilung des Kaufpreises darf nicht willkürlich und zu Gunsten einer Steuerersparnis sein. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die in einem Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung auf das Gebäude einerseits und den dazu gehörenden Grund und Boden andererseits grundsätzlich auch für die Besteuerung zugrunde zu legen. Bestehen jedoch Anhaltspunkte, dass die Aufteilung willkürlich vorgenommen wurde, um eine höhere Abschreibung zu erlangen, ist diese Bindung an den Kaufvertrag nicht mehr gegeben.
Das Finanzgericht konkretisiert diese Prüfung dahingehend, dass der vereinbarte Wert für den Grund und Boden keine wesentliche Diskrepanz zu den Bodenrichtwerten haben darf. Nennenswerte Zweifel an der Kaufpreisaufteilung liegen nach Ansicht des FG München nicht vor, wenn die sich aus dem vertraglich vereinbarten Verteilungsmaßstab ergebenen Werte um weniger als zehn Prozent von einer gutachterlichen Wertermittlung abweichen. Eine zu hohe Aufteilung des Gebäudes kann daher zu Prüfungen durch das Finanzamt führen.
- —Die Aufteilung darf nicht willkürlich und zu Gunsten einer Steuerersparnis sein.
- —Bestehen Anhaltspunkte, dass die Aufteilung willkürlich vorgenommen wurde, ist die Bindung an den Kaufvertrag nicht mehr gegeben.
- —Der vereinbarte Wert für den Grund und Boden darf keine wesentliche Diskrepanz zu den Bodenrichtwerten haben.
- —Nennenswerte Zweifel an der Aufteilung liegen vor, wenn die Werte um mehr als zehn Prozent von einer gutachterlichen Wertermittlung abweichen.
Praktische Tipps für die Aufteilung
Um eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung zu erreichen, sollten Eigentümer einige praktische Schritte befolgen. Zunächst sollte der Bodenrichtwert recherchiert werden, der meist online bei den Gutachterausschüssen einsehbar ist. Anschließend sollte der Verkehrswert des Gebäudes ermittelt werden, etwa durch ein Sachverständigengutachten. Die Werte sollten dann im Verhältnis zueinander gesetzt werden, um eine gerechte Aufteilung des Kaufpreises zu erreichen.
Es ist ratsam, die Aufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag festzulegen. Dies bietet Gestaltungsspielraum und kann später bei Prüfungen durch das Finanzamt hilfreich sein. Die Aufteilung sollte auf den tatsächlichen Wertverhältnissen beruhen und damit wirtschaftlich haltbar sein. Bei deutlich abweichenden Werten kann es sinnvoll sein, ein Sachverständigengutachten beizufügen oder zu beantragen.
- —Recherchieren Sie den Bodenrichtwert online bei den Gutachterausschüssen.
- —Ermitteln Sie den Verkehrswert des Gebäudes, etwa durch ein Sachverständigengutachten.
- —Setzen Sie die Werte im Verhältnis zueinander, um eine gerechte Aufteilung des Kaufpreises zu erreichen.
- —Legen Sie die Aufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag fest.
- —Die Aufteilung sollte auf den tatsächlichen Wertverhältnissen beruhen und wirtschaftlich haltbar sein.
Fazit
Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Behandlung einer Immobilie. Sie bestimmt, wie hoch der Gebäudeanteil ist, der steuerlich abgeschrieben werden kann. Eine sachgerechte Aufteilung kann zu einer höheren Abschreibung führen, ohne dass die Werte unrealistisch erscheinen. Die Aufteilung ist vor allem bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien sinnvoll, während sie für Eigennutzer weniger relevant ist. Dennoch kann eine Aufteilung für spätere Vermietung oder Veräußerung sinnvoll sein. Die Aufteilung sollte auf den tatsächlichen Wertverhältnissen beruhen und wirtschaftlich haltbar sein, um Prüfungen durch das Finanzamt zu vermeiden.

