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Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude: Ablauf Schritt für Schritt

Wie teilt man den Kaufpreis einer Immobilie korrekt in Boden- und Gebäudewert auf? Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Käufer, Vermieter und Eigentümer mit Beispielen und Praxis-Tipps.

6 min Lesezeit
Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude: Ablauf Schritt für Schritt

Beim Kauf einer bebauten Immobilie wird in der Regel ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der sowohl Grundstück als auch Gebäude umfasst. Für steuerliche Zwecke – insbesondere bei vermieteten Objekten – ist es jedoch entscheidend, diesen Gesamtbetrag in einen nicht abschreibungsfähigen Bodenwert und einen abschreibungsfähigen Gebäudewert aufzuteilen. Diese sogenannte Kaufpreisaufteilung bestimmt, wie viel des Kaufpreises als Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. In diesem Ratgeber wird der Ablauf Schritt für Schritt erklärt, damit Käufer, Vermieter und Eigentümer die Aufteilung sicher und nachvollziehbar vornehmen können.

Was ist eine Kaufpreisaufteilung?

Die Kaufpreisaufteilung ist die Aufschlüsselung des im Kaufvertrag vereinbarten Gesamtkaufpreises einer bebauten Immobilie in einen Anteil für den Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude. Während der Bodenwert als nicht abnutzbar gilt und nicht abgeschrieben werden darf, ist der Gebäudewert abschreibungsfähig. Nur dieser Gebäudeteil kann über die Nutzungsdauer als AfA in die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingerechnet werden.

Die Aufteilung ist vor allem für Eigentümer relevant, die ihre Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen. Sie beeinflusst die jährliche steuerliche Belastung und damit die tatsächliche Rendite. Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung sollte daher bereits im notariellen Kaufvertrag dokumentiert oder zumindest mit einer nachvollziehbaren Berechnung begründet werden.

  • Kaufpreisaufteilung = Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Boden- und Gebäudewert.
  • Nur der Gebäudewert ist abschreibungsfähig.
  • Die Aufteilung ist für Vermieter und gewerbliche Nutzer besonders wichtig.
  • Sie sollte im Kaufvertrag oder mit einer Berechnung dokumentiert werden.
  • Das Finanzamt prüft die Aufteilung auf wirtschaftliche Plausibilität.

Warum ist die Aufteilung wichtig?

Die Bedeutung der Kaufpreisaufteilung liegt vor allem in der steuerlichen Behandlung von Anschaffungskosten. Da der Bodenwert nicht abnutzbar ist, kann er nicht als AfA berücksichtigt werden. Der Gebäudewert hingegen wird über die Nutzungsdauer – je nach Bauart und Nutzung – linear abgeschrieben. Eine höhere Aufteilung auf den Gebäudewert führt zu höheren jährlichen Abschreibungen und damit zu niedrigeren steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Gleichzeitig kann eine zu hohe Aufteilung auf den Gebäudewert bei späteren Veräußerungen zu höheren Veräußerungsgewinnen führen, da der Bodenwert dann unterbewertet ist. Eine sachgerechte Aufteilung berücksichtigt daher sowohl die aktuelle Abschreibungsmöglichkeit als auch die zukünftige Veräußerungssituation.

  • Bestimmt die Höhe der jährlichen Abschreibungen.
  • Beeinflusst die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung.
  • Kann die Rendite der Immobilie steuerlich verbessern.
  • Hat Auswirkungen auf spätere Veräußerungsgewinne.
  • Sollte wirtschaftlich nachvollziehbar und dokumentiert sein.

Rechtliche Grundlagen und Grundsätze

Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises richtet sich nach den Grundsätzen der Einzelbewertung und der Verkehrswertbestimmung. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode aufgeteilt werden. Stattdessen ist der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes zu verteilen.

Das Finanzamt nutzt hierfür ein standardisiertes Berechnungsverfahren, das auf Bodenrichtwerten und objektspezifischen Vergleichsfaktoren basiert. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung der Parteien wird in der Regel akzeptiert, sofern sie nicht grundsätzlich verfehlt oder wirtschaftlich nicht haltbar ist. Ein bloßer Scheinvereinbarung wird nicht gefolgt.

  • Aufteilung nach Verkehrswerten oder Teilwerten, nicht nach Restwertmethode.
  • Grundsatz der Einzelbewertung.
  • Standardverfahren des Finanzamts mit Bodenrichtwerten.
  • Vertragliche Aufteilung ist grundsätzlich bindend, wenn wirtschaftlich haltbar.
  • Keine Scheinvereinbarungen.

Schritt 1: Ermittlung der Bodenwerte

Der erste Schritt der Kaufpreisaufteilung ist die Ermittlung des Bodenwertes. Hierzu werden in der Regel die Bodenrichtwerte des örtlich zuständigen Gutachterausschusses herangezogen. Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Verkehrswert für Grundstücke in einer bestimmten Lage und Nutzungskategorie an. Er wird in Euro pro Quadratmeter angegeben.

Der Bodenwert ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksgröße in Quadratmetern, dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter und dem Miteigentumsanteil, falls vorhanden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann hilfsweise eine übliche Grundstücksgröße von 500 Quadratmetern angenommen werden, wenn keine wertbestimmende Grundstücksgröße veröffentlicht ist. Teilflächen wie Garagen oder Carports werden regelmäßig mit 25 Prozent des Bodenrichtwerts bewertet.

  • Ermittlung der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses.
  • Multiplikation von Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Miteigentumsanteil.
  • Hilfsweise Annahme einer üblichen Grundstücksgröße von 500 m².
  • Teilflächen mit 25 Prozent des Bodenrichtwerts bewerten.
  • Dokumentation der verwendeten Bodenrichtwerte.

Schritt 2: Ermittlung der Gebäudewerte

Nach der Ermittlung des Bodenwertes folgt die Bestimmung des Gebäudewertes. Hierzu werden in der Regel das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren angewendet. Das Sachwertverfahren basiert auf den Herstellungskosten des Gebäudes, die durch einen Liegenschaftszins und einen Abschlag für Abnutzung und Funktionsmängel angepasst werden. Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die erzielbaren Mieten und die üblichen Kapitalisierungszinssätze.

Für vermietete Immobilien mit tatsächlichen oder üblichen Mieten wird in der Regel das Ertragswertverfahren verwendet. Für nicht vermietete oder schwer zu bewertende Objekte kann das Sachwertverfahren sinnvoll sein. Die ermittelten Gebäudewerte werden anschließend mit den Bodenwerten ins Verhältnis gesetzt, um die Aufteilung des Gesamtkaufpreises zu bestimmen.

  • Anwendung des Sachwert- oder Ertragswertverfahrens.
  • Sachwertverfahren: Herstellungskosten, Liegenschaftszins, Abschläge.
  • Ertragswertverfahren: Mieten und Kapitalisierungszinssätze.
  • Wahl des Verfahrens abhängig von Nutzung und Mietlage.
  • Verhältnisbildung von Boden- und Gebäudewert.

Schritt 3: Verhältnisbildung und Aufteilung

Nach der Ermittlung der Boden- und Gebäudewerte werden diese ins Verhältnis gesetzt. Beispiel: Ergibt sich ein Bodenwert von 300.000 Euro und ein Gebäudewert von 700.000 Euro, beträgt das Verhältnis 30 Prozent Boden zu 70 Prozent Gebäude. Der Gesamtkaufpreis von 1.000.000 Euro wird dann entsprechend aufgeteilt: 300.000 Euro Bodenwert und 700.000 Euro Gebäudewert.

Fällt der Gesamtkaufpreis niedriger oder höher aus als die ermittelten Verkehrswerte, muss der Kaufpreis im Verhältnis der Werte aufgeteilt werden. Eine Aufteilung nach der Restwertmethode ist nicht zulässig. Die ermittelten Einzelwerte werden abschließend ins Verhältnis gesetzt und auf den Kaufpreis übertragen.

  • Verhältnisbildung von Boden- und Gebäudewert.
  • Beispielrechnung mit Prozentanteilen.
  • Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach Verhältnis.
  • Keine Restwertmethode.
  • Dokumentation der Berechnung.

Schritt 4: Berücksichtigung von Sanierungen und Modernisierungen

Bei bestehenden Gebäuden können Sanierungen, Modernisierungen oder Umbauten den Gebäudewert erhöhen. Diese Maßnahmen müssen bei der Kaufpreisaufteilung berücksichtigt werden, da sie zu zusätzlichen Anschaffungskosten führen. Sanierungen, die die Nutzungsdauer verlängern oder den Wert des Gebäudes nachhaltig steigern, können als Anschaffungskosten angesetzt werden.

Die Kosten für Sanierungen und Modernisierungen werden dem Gebäudewert hinzugerechnet und erhöhen damit den abschreibungsfähigen Anteil. Es ist wichtig, alle relevanten Maßnahmen und deren Kosten nachzuweisen, um die Aufteilung nachvollziehbar zu machen.

  • Berücksichtigung von Sanierungen und Modernisierungen.
  • Erhöhung des Gebäudewerts durch zusätzliche Anschaffungskosten.
  • Nachweis der Kosten und Maßnahmen.
  • Einfluss auf die Abschreibungsmöglichkeit.
  • Dokumentation für das Finanzamt.

Schritt 5: Dokumentation und Vertragsgestaltung

Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung sollte bereits im notariellen Kaufvertrag dokumentiert werden. Die Parteien können eine Aufteilung vereinbaren, die vom Finanzamt in der Regel akzeptiert wird, sofern sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Eine schriftliche Berechnung oder ein Gutachten kann die Aufteilung zusätzlich stützen.

Es ist ratsam, die verwendeten Bodenrichtwerte, das gewählte Bewertungsverfahren und die Berechnungsschritte schriftlich festzuhalten. Dies erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt und vermeidet spätere Diskussionen.

  • Aufnahme der Aufteilung im Kaufvertrag.
  • Schriftliche Berechnung oder Gutachten.
  • Verwendung nachvollziehbarer Werte und Verfahren.
  • Dokumentation aller relevanten Daten.
  • Vermeidung von Scheinvereinbarungen.

Schritt 6: Praxis-Tipps und häufige Fehler

In der Praxis werden häufig Fehler bei der Kaufpreisaufteilung gemacht. Dazu gehören die Anwendung der Restwertmethode, die Vernachlässigung von Bodenrichtwerten oder die unzureichende Dokumentation. Es ist wichtig, die Grundsätze der Einzelbewertung und der Verkehrswertbestimmung zu beachten.

Weitere Tipps: Nutzen Sie die offiziellen Berechnungstools des Bundesfinanzministeriums, lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Gutachter beraten und prüfen Sie die Aufteilung regelmäßig, insbesondere nach größeren Sanierungen oder Umbauten.

  • Keine Restwertmethode verwenden.
  • Bodenrichtwerte korrekt anwenden.
  • Dokumentation aller Schritte.
  • Nutzung offizieller Berechnungstools.
  • Beratung durch Steuerberater oder Gutachter.
  • Regelmäßige Überprüfung nach Sanierungen.

Fazit

Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude ist ein entscheidender Schritt beim Kauf einer bebauten Immobilie, insbesondere für Vermieter und gewerbliche Nutzer. Eine sachgerechte Aufteilung nach den Grundsätzen der Einzelbewertung und der Verkehrswertbestimmung ermöglicht eine maximale Abschreibung des Gebäudewerts und beeinflusst die steuerliche Belastung über die gesamte Nutzungsdauer. Durch eine sorgfältige Ermittlung der Boden- und Gebäudewerte, die Berücksichtigung von Sanierungen und eine nachvollziehbare Dokumentation kann die Aufteilung sicher und nachhaltig gestaltet werden. Eine frühzeitige Beratung durch Steuerberater oder Gutachter hilft, Fehler zu vermeiden und die steuerliche Situation optimal zu gestalten.

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