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Immobilienwert beim Scheidung: Wie wird er aufgeteilt?

Wie der Immobilienwert bei einer Scheidung bewertet und aufgeteilt wird – rechtliche Grundlagen, Berechnung und praktische Lösungen im Überblick.

6 min Lesezeit
Immobilienwert beim Scheidung: Wie wird er aufgeteilt?

Bei einer Scheidung steht oft die gemeinsame Immobilie im Mittelpunkt: Wie viel ist sie wirklich wert, wie wird dieser Wert gerecht aufgeteilt und welche rechtlichen und finanziellen Folgen hat das? Viele Paare unterschätzen, wie komplex die Bewertung und Aufteilung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sein kann. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie der Immobilienwert bei einer Scheidung ermittelt wird, welche Rolle der Verkehrswert spielt, wie sich der Zugewinnausgleich berechnet und welche praktischen Lösungen es gibt – vom Verkauf über die Übernahme bis zur Teilungsversteigerung.

Rechtlicher Rahmen: Güterstand und Eigentum

In Deutschland gilt für die meisten Ehen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, bleibt grundsätzlich im Alleineigentum des jeweiligen Partners. Vermögen, das während der Ehe erworben wird – etwa eine gemeinsam gekaufte Immobilie –, gehört beiden Partnern, auch wenn nur einer im Grundbuch eingetragen ist. Wichtig ist daher zunächst zu klären, ob die Immobilie vor oder während der Ehe erworben wurde und ob ein Ehevertrag mit abweichender Regelung existiert.

Steht die Immobilie rechtlich nur einem Partner allein, kann dies dennoch Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben. Denn der Wertzuwachs während der Ehe – also die Steigerung des Immobilienwerts vom Beginn bis zum Ende der Ehe – fließt in die Berechnung des Zugewinns mit ein. Ein Ehepartner mit deutlich höherem Zugewinn muss dem anderen Partner einen Ausgleich zahlen, der sich auch auf den Immobilienwert beziehen kann.

  • Zugewinngemeinschaft: In der Ehe erworbene Immobilien gelten grundsätzlich als gemeinsames Vermögen.
  • Gütertrennung: Jeder Partner behält sein Vermögen, auch wenn beide im Grundbuch stehen.
  • Ehevertrag: Kann abweichende Regelungen zur Immobilie und zum Zugewinnausgleich festlegen.
  • Alleiniges Eigentum: Auch hier kann der Wertzuwachs während der Ehe für den Zugewinnausgleich relevant sein.
  • Erbschaften: Geerbte Immobilien sind in der Regel nicht Teil des Zugewinns, können aber in der Praxis kompliziert sein.

Verkehrswert statt Sachwert: Was zählt bei der Bewertung?

Bei einer Scheidung ist in der Regel der Verkehrswert der Immobilie entscheidend. Der Verkehrswert entspricht dem realistischen Marktpreis, den die Immobilie bei einem Verkauf erzielen würde – also dem Preis, den ein Käufer bereit ist zu zahlen und ein Verkäufer zu akzeptieren. Im Gegensatz dazu beschreibt der Sachwert eher den reinen Bauwert oder die Herstellungskosten und spielt in der Regel nur bei Spezialimmobilien oder steuerlichen Fragestellungen eine Rolle.

Um den Verkehrswert zu ermitteln, werden Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz, Grundstücksgröße und aktuelle Kaufpreise vergleichbarer Objekte herangezogen. Für eine faire Aufteilung oder den Zugewinnausgleich wird häufig ein Verkehrswertgutachten empfohlen, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Dieses Gutachten dient als objektive Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren.

  • Verkehrswert = realistischer Marktpreis bei einem Verkauf.
  • Sachwert = Bau- oder Herstellungskosten, meist nur bei Spezialfällen relevant.
  • Verkehrswertgutachten = objektive Bewertung durch Sachverständigen.
  • Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen = Orientierungshilfen für den Marktwert.
  • Stichtag der Trennung oder Scheidung = maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung.

Wie wird der Immobilienwert für den Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich vergleicht das Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Das Anfangsvermögen umfasst das Vermögen zu Beginn der Ehe, das Endvermögen das Vermögen zum Ende der Ehe. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. Wenn eine Immobilie während der Ehe erworben wurde, fließt ihr Wert in diese Berechnung ein.

Beispiel: Ein Ehepaar kauft während der Ehe eine Immobilie für 300.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt der Verkehrswert 400.000 Euro. Der Wertzuwachs von 100.000 Euro ist Teil des Zugewinns. Wird dieser Wertzuwachs auf beide Partner verteilt, ergibt sich ein Ausgleichsanspruch, der sich auf die Hälfte der Differenz bezieht. Die genaue Berechnung kann je nach individuellen Umständen und Schuldenlage variieren.

  • Anfangsvermögen = Vermögen zu Beginn der Ehe.
  • Endvermögen = Vermögen zum Ende der Ehe.
  • Zugewinn = Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
  • Ausgleich = Hälfte der Differenz zwischen den Zugewinnen beider Partner.
  • Immobilienwert = Teil des Endvermögens und des Zugewinns.

Lösungen für die Aufteilung der Immobilie

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung aufgeteilt werden kann. Die Wahl der Lösung hängt von den finanziellen Möglichkeiten, den persönlichen Wünschen und der rechtlichen Situation ab. Häufige Optionen sind der Verkauf, die Übernahme durch einen Partner, die Vermietung oder die Teilungsversteigerung.

Beim Verkauf wird die Immobilie verkauft, die Schulden abgezogen und der verbleibende Erlös gleichmäßig verteilt. Bei der Übernahme übernimmt ein Partner die Immobilie und zahlt dem anderen Partner dessen Anteil aus. Dies kann durch eine Auszahlung oder eine Anpassung des Zugewinnausgleichs erfolgen. Die Vermietung ermöglicht es beiden Partnern, weiterhin an der Immobilie zu verdienen, während die Teilungsversteigerung als letzte Option dient, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

  • Verkauf: Immobilie wird verkauft, Erlös nach Abzug der Schulden geteilt.
  • Übernahme: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.
  • Vermietung: Immobilie wird vermietet, Mieteinnahmen geteilt.
  • Realteilung: Haus wird in zwei Wohneinheiten umgewandelt.
  • Teilungsversteigerung: Gerichtliche Versteigerung bei Streitigkeiten.

Rolle von Schulden und Krediten bei der Aufteilung

Schulden und Kredite spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufteilung einer Immobilie. Der Hauswert wird durch Abzug der Schulden vom Verkehrswert bestimmt. Wenn beide Partner gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, müssen sie sich über die Übernahme der Schulden einigen. Die Bank muss einer Übertragung zustimmen oder die Partner zahlen den Kredit gemeinsam weiter.

Beispiel: Eine Immobilie hat einen Verkehrswert von 400.000 Euro und Schulden von 200.000 Euro. Der Hauswert beträgt 200.000 Euro. Jeder Partner hat einen Anspruch auf 100.000 Euro. Wenn ein Partner die Immobilie übernimmt, muss er den anderen Partner mit 100.000 Euro auszahlen und die Schulden übernehmen. Die Bank muss dieser Übertragung zustimmen.

  • Hauswert = Verkehrswert minus Schulden.
  • Gemeinsame Kredite = beide Partner haften.
  • Bankzustimmung = erforderlich für Übertragung.
  • Vorfälligkeitsentschädigung = mögliche Kosten bei vorzeitiger Kündigung.
  • Schuldenübernahme = Teil der Aufteilung.

Praktische Tipps für eine faire Bewertung

Eine faire Bewertung der Immobilie ist entscheidend für eine gerechte Aufteilung. Subjektive Empfindungen sollten nicht mit einbezogen werden. Eine objektive Bewertung durch einen Immobilienmakler oder Sachverständigen schafft eine faire Verhandlungsbasis. Beide Partner sollten sich auf die Bewertungsmethode einigen und die Ergebnisse transparent besprechen.

Es ist ratsam, den aktuellen Markt zu beobachten und den Angebotspreis strategisch zu wählen. Ein zu hoher Preis kann den Verkauf verzögern, ein zu niedriger Preis führt zu Verlusten. Eine unabhängige Bewertung hilft, den richtigen Preis zu finden und Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Objektive Bewertung = Grundlage für faire Aufteilung.
  • Immobilienmakler oder Sachverständiger = professionelle Unterstützung.
  • Transparenz = offene Kommunikation zwischen den Partnern.
  • Marktbeobachtung = realistischer Angebotspreis.
  • Unabhängige Bewertung = vermeidet Streitigkeiten.

Fazit

Die Bewertung und Aufteilung einer Immobilie bei einer Scheidung ist ein komplexer Prozess, der rechtliche, finanzielle und emotionale Aspekte berücksichtigt. Der Verkehrswert der Immobilie ist entscheidend für den Zugewinnausgleich und die Aufteilung. Eine objektive Bewertung durch einen Sachverständigen schafft eine faire Grundlage für Verhandlungen. Je nach individueller Situation bieten sich verschiedene Lösungen an – vom Verkauf über die Übernahme bis zur Teilungsversteigerung. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung helfen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen und eine gerechte Lösung zu finden.

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