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Immobilie im Ausland: Was bei Kauf und Besteuerung gilt

Der Traum von der Auslandsimmobilie lockt viele. Doch der Kauf außerhalb Deutschlands birgt rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die frühzeitig geklärt werden sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

6 min Lesezeit
Immobilie im Ausland: Was bei Kauf und Besteuerung gilt

Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist für viele ein lang gehegter Traum. Ob als Feriendomizil, Altersruhesitz oder Kapitalanlage – die Gründe sind vielfältig. Doch der Weg zur eigenen Auslandsimmobilie ist oft komplexer als gedacht. Neben der Suche nach dem passenden Objekt müssen Käufer sich mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Diese können sich erheblich von den in Deutschland bekannten Regelungen unterscheiden. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte, die es beim internationalen Immobilienkauf zu beachten gilt, von der Finanzierung bis zur Besteuerung und Vermietung.

Erste Überlegungen und Standortwahl

Bevor man sich auf die konkrete Immobiliensuche begibt, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Die Wahl des Landes und der Region sollte nicht nur emotionale, sondern auch rationale Kriterien berücksichtigen. Informieren Sie sich ausführlich über die wirtschaftliche und politische Stabilität des Ziellandes. Eine gute Infrastruktur, medizinische Versorgung und die Verfügbarkeit von Dienstleistungen können entscheidend sein, insbesondere wenn die Immobilie dauerhaft bewohnt werden soll.

Auch die landesspezifischen Kauf- und Eigentumsbedingungen variieren stark. In einigen Ländern gibt es beispielsweise Einschränkungen für ausländische Käufer oder bestimmte Regionen sind für den Erwerb gesperrt. Prüfen Sie zudem die Residenzpflicht und mögliche bürokratische Hürden, die mit dem Eigentum verbunden sein könnten. Ein Verständnis dieser grundlegenden Faktoren hilft, spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

  • Politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes
  • Infrastruktur, medizinische Versorgung und Dienstleistungen am Standort
  • Einschränkungen für ausländische Käufer (z.B. Residenzpflicht)
  • Lokale Besonderheiten des Immobilienmarktes
  • Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede

Rechtliche Absicherung beim Kaufprozess

Der Kaufvertrag für eine Immobilie im Ausland unterliegt dem jeweiligen Landesrecht. Es ist daher zwingend erforderlich, einen unabhängigen Rechtsbeistand vor Ort zu engagieren, der die Landessprache spricht und mit den lokalen Gesetzen vertraut ist. Dieser sollte den Kaufvertrag prüfen und Sie durch den gesamten Prozess begleiten, um Ihre Interessen zu wahren. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Makler des Verkäufers, da dieser in der Regel die Interessen des Verkäufers vertritt.

Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört es unter anderem, das Grundbuch oder das entsprechende Register auf Belastungen (z.B. Hypotheken, Wegerechte) zu prüfen, die Eigentumsverhältnisse zu klären und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. In einigen Ländern ist es zudem üblich, eine Anzahlung zu leisten, die bei einem Scheitern des Kaufes unter Umständen verloren gehen kann. Eine detaillierte Vertragsprüfung vor der Unterschrift ist daher unerlässlich.

  • Unabhängigen Anwalt mit Ortskenntnis beauftragen
  • Grundbuchauszug auf Belastungen prüfen lassen
  • Eigentumsrechte des Verkäufers verifizieren
  • Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen) überprüfen
  • Die Rolle des Notars im jeweiligen Land verstehen

Finanzierung einer Auslandsimmobilie

Die Finanzierung einer Auslandsimmobilie kann sich als Herausforderung erweisen. Deutsche Banken sind in der Regel zurückhaltend bei der Vergabe von Krediten für im Ausland gelegene Objekte, da sie im Falle einer Pfändung möglicherweise Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Manchmal wird eine erstrangige Grundschuld auf eine in Deutschland belegene Immobilie als Sicherheit akzeptiert, um ein Darlehen für den Auslandskauf zu erhalten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Hypothek bei einer Bank im Kaufland aufzunehmen. Dies erfordert jedoch oft die Eröffnung eines Kontos im jeweiligen Land und die Vorlage Bonitätsnachweise, die dem ausländischen Standard entsprechen. Wechselkursschwankungen und Zinsunterschiede können hierbei zusätzliche Risiken darstellen, die in die Finanzplanung einbezogen werden müssen. Eine sorgfältige Kostenkalkulation, inklusive aller Nebenkosten wie Steuern, Gebühren und Maklerprovisionen, ist unerlässlich.

  • Deutsche Banken bevorzugen Sicherheiten in Deutschland
  • Ausländische Banken als Finanzierungsoption prüfen
  • Wechselkursrisiken bei Fremdwährungskrediten beachten
  • Sämtliche Kaufnebenkosten einkalkulieren (ca. 5-15% des Kaufpreises)
  • Steuerliche Aspekte der Finanzierung (z.B. Absetzbarkeit von Zinsen)

Besteuerung beim Kauf: Grunderwerbsteuer und Co.

Beim Erwerb einer Auslandsimmobilie fallen in den meisten Ländern Kaufnebenkosten an, die sich hauptsächlich aus Steuern und Gebühren zusammensetzen. Eine der wichtigsten Positionen ist die Grunderwerbsteuer, deren Höhe je nach Land und Region erheblich variiert. In einigen Ländern kann diese Steuer mehrere Prozentpunkte des Kaufpreises ausmachen, in anderen wird eine geringere pauschale Gebühr erhoben. Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Sätze im Zielland.

Neben der Grunderwerbsteuer können weitere Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, Notarkosten und Verwaltungskosten anfallen. Diese Posten sind länderspezifisch und oft nicht unerheblich. Es ist ratsam, einen detaillierten Überblick über alle anfallenden Kostenpunkte zu erstellen, um das Gesamtinvestitionsvolumen realistisch einschätzen zu können. Beispiel: In einem fiktiven Land X beträgt die Grunderwerbsteuer 8% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro wären dies 24.000 Euro allein für die Grunderwerbsteuer.

  • Höhe der Grunderwerbsteuer im Zielland recherchieren
  • Notar- und Grundbuchgebühren berücksichtigen
  • Weitere lokale Transaktionssteuern prüfen
  • Beispielrechnung für Kaufnebenkosten aufstellen
  • Umgang mit Mehrwertsteuer bei Neubauten beachten

Laufende Besteuerung während des Besitzes

Auch nach dem Kauf fallen laufende Steuern und Abgaben an. Die wichtigste davon ist in der Regel die Grundsteuer, die von der jeweiligen Gemeinde oder Region erhoben wird. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Lage, Größe und der Wert der Immobilie. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern.

Zusätzlich zur Grundsteuer können weitere lokale Abgaben für Müllentsorgung, Wasser, Abwasser oder Straßenreinigung anfallen. Für selbst genutzte Immobilien kann es in einigen Ländern auch eine Art pauschaler Einkommensteuer geben, die auf den fiktiven Mietwert der Immobilie berechnet wird, selbst wenn keine Mieteinnahmen erzielt werden. Informieren Sie sich genau über alle jährlichen Fixkosten, um das Budget entsprechend planen zu können.

  • Grundsteuer und kommunale Abgaben kalkulieren
  • Mögliche fiktive Mietwertbesteuerung für Eigennutzung
  • Regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Versicherungsprämien für Gebäude und Haftpflicht
  • Kosten für Verwalter bei Nicht-Eigennutzung

Besteuerung von Mieteinnahmen und Verkaufserlösen

Wenn die Auslandsimmobilie vermietet wird, unterliegen die Mieteinnahmen in der Regel der Besteuerung im Ausland. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die regeln, in welchem Land welche Einkünfte versteuert werden dürfen und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Meistens sieht ein DBA vor, dass Mieteinnahmen dort besteuert werden, wo die Immobilie liegt (Quellenstaat-Prinzip).

Verkaufen Sie die Immobilie später mit Gewinn, kann auch dieser Veräußerungsgewinn im Land der Lage besteuert werden. Die Höhe der Kapitalertragsteuer und die Freibetragsregelungen variieren stark. Wichtig ist, dass solche Einnahmen trotz einer Besteuerung im Ausland in der deutschen Steuererklärung angegeben werden müssen. Deutschland wendet dann in der Regel die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt an, was bedeutet, dass die ausländischen Einkünfte zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für die übrigen deutschen Einkünfte erhöhen können. Ein Beispiel hierfür wäre der Verkauf einer Ferienwohnung in Spanien nach fünf Jahren. Der Gewinn unterliegt der spanischen Kapitalertragsteuer. Dieser Gewinn muss in der deutschen Einkommensteuererklärung gemeldet werden und erhöht dort den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) prüfen
  • Mieteinnahmen inländisch und ausländisch deklarieren
  • Auswirkungen der Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt verstehen
  • Veräußerungsgewinne im Ausland versteuern
  • Regelungen zur Spekulationsfrist im Ausland beachten

Erbschafts- und Schenkungssteuer im internationalen Kontext

Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt einen wichtigen Aspekt dar, der bei der Planung eines Auslandsimmobilienkaufs nicht außer Acht gelassen werden sollte. Hierbei können sowohl das deutsche als auch das ausländische Steuerrecht zur Anwendung kommen, was potenziell zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Deutschland wendet das Weltvermögensprinzip an, das heißt, das gesamte Vermögen eines Deutschen – unabhängig vom Standort – unterliegt der deutschen Erbschaftsweste. Parallel dazu können viele Länder auch Erbschaftssteuer für Immobilien erheben, die sich auf ihrem Territorium befinden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder Erben.

Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind weniger verbreitet als im Einkommensteuerrecht. Gibt es kein Abkommen, kann eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer nach deutschem Recht erfolgen, jedoch nur bis zur Höhe der deutschen Erbschaftssteuer, die auf denselben Vermögenswert entfällt. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit international erfahrenen Beratern ist hier dringend anzuraten, um die Steuerlast zu optimieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Deutsches Weltvermögensprinzip berücksichtigen
  • Ausländische Erbschaftssteuergesetze prüfen
  • Existenz von Erbschaftssteuer-DBA klären
  • Möglichkeiten der Anrechnung ausländischer Steuer
  • Rechtzeitige Nachlassplanung mit Experten

Fazit

Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist ein spannendes, aber auch komplexes Unterfangen. Eine gründliche Vorbereitung, rechtliche Absicherung durch unabhängige Experten und ein umfassendes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für den Erfolg. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Recherche, planen Sie sorgfältig Ihre Finanzen und ziehen Sie bei jedem Schritt Fachleute hinzu. Nur so kann der Traum von der Auslandsimmobilie Wirklichkeit werden und gleichzeitig finanzielle und rechtliche Fallstricke vermieden werden.

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Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
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