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Hauskauf mit Eltern als Bürge

Der Traum vom Eigenheim ist oft mit finanziellen Hürden verbunden. Eine Möglichkeit, diese zu überwinden, ist die Bürgschaft der Eltern. Doch was genau bedeutet das und welche Risiken birgt es für alle Beteiligten?

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Hauskauf mit Eltern als Bürge

Für viele junge Menschen ist der Erwerb einer eigenen Immobilie ein großer Wunsch, der jedoch oft an den hohen Kaufpreisen und den damit verbundenen Finanzierungsvoraussetzungen scheitert. Die Banken verlangen in der Regel ein ausreichendes Eigenkapital und ein gesichertes Einkommen, um einen Immobilienkredit zu vergeben. Wenn diese Kriterien nicht ausreichend erfüllt sind, kann eine Bürgschaft durch Dritte, beispielsweise die eigenen Eltern, eine Lösung darstellen. Diese Art der Unterstützung kann den Weg zum Eigenheim ebnen, birgt jedoch für alle Beteiligten erhebliche Rechte, Pflichten und Risiken, die vorab sorgfältig geprüft und verstanden werden sollten. Der vorliegende Ratgeber beleuchtet die verschiedenen Aspekte einer Elternbürgschaft beim Hauskauf, erklärt die relevanten Fachbegriffe und zeigt auf, welche Punkte es zu beachten gilt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was ist eine Bürgschaft und wie funktioniert sie?

Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich eine Person (der Bürge) gegenüber einem Gläubiger (in diesem Fall die Bank) dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (des Hauptschuldners, also des Kreditnehmers) einzustehen. Im Kontext des Hauskaufs bedeutet dies, dass die Eltern als Bürgen gegenüber der Bank versprechen, die Kreditraten zu zahlen, falls ihr Kind als Hauptschuldner nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Bürgschaft dient der Bank als zusätzliche Sicherheit und kann dazu führen, dass ein Kredit überhaupt erst gewährt oder zu besseren Konditionen angeboten wird.

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, wobei für Immobilienfinanzierungen hauptsächlich die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft relevant sind. Die Art der Bürgschaft hat erheblichen Einfluss darauf, wann und in welchem Umfang die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen kann.

  • Ausfallbürgschaft: Die Bank kann den Bürgen erst dann in Anspruch nehmen, wenn alle rechtlichen Mittel zur Eintreibung der Schulden vom Hauptschuldner ausgeschöpft und nachweislich gescheitert sind.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Hier verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass die Bank den Bürgen sofort in Anspruch nehmen kann, sobald der Hauptschuldner mit den Zahlungen in Verzug gerät, ohne vorher den Hauptschuldner verklagen zu müssen. Diese Form ist für Banken wesentlich attraktiver und wird daher häufiger verlangt.

Warum verlangen Banken eine Bürgschaft?

Banken sind dazu verpflichtet, dieBonität – also die Kreditwürdigkeit – ihrer Kunden vor der Kreditvergabe genau zu prüfen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Bank vor Kreditausfällen, sondern auch dem Schutz des Kreditnehmers vor einer Überschuldung. Wenn das Einkommen des Kreditnehmers als zu gering eingeschätzt wird, das Eigenkapital nicht ausreicht oder die Schufa-Auskunft kleinere Mängel aufweist, kann die Bank die Kreditvergabe ablehnen oder zusätzliche Sicherheiten fordern. Eine Bürgschaft erhöht die Sicherheit für die Bank erheblich, da ein weiterer solventer Schuldner für die Rückzahlung des Kredites haftet. Dies kann für das Kreditinstitut den entscheidenden Unterschied zwischen einer Zusage und einer Ablehnung bedeuten oder auch zu besseren Konditionen führen.

Die Bürgschaft der Eltern signalisiert der Bank zudem eine gewisse familiäre Stabilität und das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Für die Bank ist dies ein positiver Faktor bei der Risikobewertung. Gleichzeitig müssen die Eltern als Bürgen selbst eine ausreichende Bonität aufweisen, da die Bank auch deren finanzielle Verhältnisse prüft, bevor sie die Bürgschaft akzeptiert.

Vorteile einer Elternbürgschaft für den Kreditnehmer

Die Unterstützung durch eine Elternbürgschaft kann für den Junior-Kreditnehmer mehrere entscheidende Vorteile mit sich bringen. Der offensichtlichste Vorteil ist die Möglichkeit, überhaupt erst einen Kredit oder einen Kredit in der gewünschten Höhe zu erhalten, der ohne die Bürgschaft nicht möglich wäre. Dies kann den Traum vom Eigenheim erheblich beschleunigen oder sogar erst realisierbar machen.

  • Erhöhte Kreditwürdigkeit: Die Bürgschaft verstärkt die Bonität des Hauptschuldners gegenüber der Bank.
  • Niedrigerer Zinssatz: Eine höhere Sicherheit kann zu besseren Kreditkonditionen, einschließlich niedrigerer Zinsen, führen.
  • Geringeres Eigenkapital erforderlich: Unter Umständen kann der benötigte Eigenkapitalanteil durch die Bürgschaft reduziert werden.
  • Zugang zu größeren Finanzierungssummen: Die Bürgschaft kann die Finanzierung einer teureren Immobilie ermöglichen.
  • Schnellere Kreditzusage: Die erhöhte Sicherheit kann den Genehmigungsprozess beschleunigen.

Diese Vorteile können sich direkt in den monatlichen Raten niederschlagen und die finanzielle Belastung für den Kreditnehmer verringern. Es ist jedoch wichtig, dass diese positiven Aspekte nicht die potenziellen Risiken für die Bürgen überschatten.

Risiken und Nachteile für die Eltern als Bürgen

Eine Bürgschaft ist keine Gefälligkeit, sondern eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung. Für die Eltern als Bürgen birgt sie erhebliche Risiken, die vor der Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrages umfassend verstanden werden müssen. Das größte Risiko besteht darin, dass die Eltern für die Schulden ihres Kindes haften müssen, falls dieses den Kredit nicht mehr bedienen kann. Dies kann im schlimmsten Fall zum Verlust des eigenen Vermögens oder der eigenen Altersvorsorge führen.

Die Haftung erstreckt sich dabei nicht nur auf die ursprüngliche Kreditsumme, sondern auch auf Zinsen, Mahngebühren und eventuelle Vollstreckungskosten. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht es der Bank, direkt auf das Vermögen der Eltern zuzugreifen, sobald das Kind in Zahlungsverzug gerät. Dies kann das eigene Haus der Eltern, Ersparnisse oder andere Vermögenswerte betreffen. Eine Bürgschaft kann auch die eigene Kreditwürdigkeit der Eltern beeinträchtigen, falls sie selbst zu einem späteren Zeitpunkt einen Kredit aufnehmen möchten, da die Bürgschaft als potenzielle Verbindlichkeit in ihrer Schufa-Auskunft vermerkt wird.

  • Finanzielle Haftung: Die Eltern müssen im Notfall die Kreditraten des Kindes zahlen.
  • Vermögensverlust: Im schlimmsten Fall können eigene Vermögenswerte zur Begleichung der Schulden herangezogen werden.
  • Beeinträchtigung der eigenen Kreditwürdigkeit: Die Bürgschaft kann die Möglichkeit der Eltern für eigene Kreditaufnahmen einschränken.
  • Keine Rückforderung vom Kind: Im Falle einer Inanspruchnahme ist es oft schwierig, das Geld vom Kind zurückzuerhalten, besonders wenn dieses bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
  • Familiäre Konflikte: Finanzielle Probleme können die familiären Beziehungen stark belasten.

Wichtige Aspekte vor der Unterzeichnung einer Bürgschaft

Bevor Eltern eine Bürgschaft für ihre Kinder übernehmen, ist es ratsam, umfassende Informationen einzuholen und alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Ein voreiliges Handeln kann weitreichende und negative Konsequenzen haben. Es ist dringend empfohlen, sich vor der Unterschrift von einem unabhängigen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die Tragweite der Verpflichtung vollständig zu verstehen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgen über die Risiken aufzuklären, eine unabhängige Beratung ist jedoch unerlässlich.

Ebenfalls entscheidend ist eine offene und ehrliche Kommunikation innerhalb der Familie. Alle Beteiligten sollten sich über die potenziellen Risiken im Klaren sein und gemeinsam mögliche Szenarien durchspielen. Was passiert, wenn das Kind arbeitslos wird, krank wird oder die Beziehung zum Partner scheitert? Solche Überlegungen helfen, realistische Erwartungen zu entwickeln und gegebenenfalls Vorsorge zu treffen.

  • Unabhängige Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt oder Notar kann die Vertragsdetails prüfen und auf Risiken hinweisen.
  • Finanzielle Situation der Eltern prüfen: Abklären, ob die Eltern die finanzielle Belastung im Notfall selbst tragen könnten, ohne in Existenznöte zu geraten.
  • Kreditwürdigkeit des Kindes realistisch einschätzen: Ist das Kind wirklich in der Lage, den Kredit über die gesamte Laufzeit zu bedienen?
  • Alternativen zur Bürgschaft prüfen: Gibt es andere Möglichkeiten der Unterstützung, z.B. ein zinsloses Darlehen der Eltern, ein Schenkung oder eine Eigenkapitalanlage der Eltern?
  • Umfang der Bürgschaft festlegen: Ist eine Vollbürgschaft über die gesamte Kreditsumme notwendig oder reicht eine Teilbürgschaft?
  • Zukunftsplanung der Eltern berücksichtigen: Beeinträchtigt die Bürgschaft die eigene Altersvorsorge oder geplante Investitionen der Eltern?

Alternativen zur Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist nicht die einzige Möglichkeit, wie Eltern ihren Kindern beim Immobilienkauf helfen können. Je nach individueller finanzieller Situation der Eltern und der gewünschten Unterstützung gibt es andere Formen, die weniger riskant für die Eltern sein können und dennoch eine große Hilfe für die Kinder darstellen. Diese Alternativen sollten in jedem Fall geprüft werden, bevor eine Bürgschaft in Betracht gezogen wird.

  • Direkte Schenkung: Wenn die Eltern über ausreichend Vermögen verfügen, können sie einen Geldbetrag schenken, der als Eigenkapital dient. Hierbei sind Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zu beachten.
  • Privatdarlehen der Eltern: Die Eltern können ihrem Kind ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen gewähren. Dies ist flexibler gestaltbar und das Risiko liegt primär bei den Eltern, nicht bei der Bank.
  • Beleihung einer vorhandenen Immobilie der Eltern: Die Eltern könnten ihr eigenes lastenfreies Wohneigentum beleihen, um das Geld dem Kind als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Dies birgt jedoch auch Risiken, da die Immobilie bei Nichtzahlung des Kindes betroffen sein kann.
  • Gemeinsamer Immobilienkauf: Eltern und Kind kaufen die Immobilie gemeinsam und werden beide als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Dies ist eine partnerschaftliche Lösung, die jedoch die Haftung und die Eigentumsverhältnisse komplexer macht.
  • Erhöhung des Eigenkapitals an anderer Stelle: Wenn das Kind noch etwas warten kann, könnte es mehr Eigenkapital ansparen, um den Bedarf an Fremdkapital zu reduzieren und somit die Notwendigkeit einer Bürgschaft zu umgehen.

Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Die steuerlichen Aspekte bei Schenkungen oder Privatdarlehen sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu besprechen.

Beispielrechnung: Auswirkung einer Bürgschaft auf die Kreditkonditionen

Um die potenziellen Vorteile einer Bürgschaft zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Ein junges Paar möchte eine Immobilie für 400.000 Euro kaufen. Sie haben 40.000 Euro Eigenkapital (10%). Die Bank verlangt üblicherweise 15-20% Eigenkapital, um die besten Konditionen zu gewähren.

Ohne Bürgschaft: Die Bank würde den Kredit von 360.000 Euro voraussichtlich mit einem Zinssatz von 3,5% anbieten, da das Eigenkapital nur 10% beträgt und somit ein höheres Risiko für die Bank vorliegt. Dies würde monatliche Raten von etwa 1.617 Euro (Tilgung 1%, Zinsen 3,5%) bedeuten.

Mit Bürgschaft: Die Eltern bieten eine Bürgschaft über 40.000 Euro an, wodurch das effektive Eigenkapital für die Bank auf 80.000 Euro (20%) steigt. Die Bank bewertet das Risiko als geringer und bietet einen Zinssatz von 3,0% an. Bei einem Kredit von 360.000 Euro und einem Tilgungssatz von 1% würde dies monatliche Raten von etwa 1.500 Euro bedeuten. Über eine Laufzeit von 30 Jahren würde dies eine Ersparnis von insgesamt 42.060 Euro allein an Zinsen bedeuten. Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung und die tatsächlichen Konditionen hängen von vielen Faktoren ab, u.a. der Bonität der Bürgen, der Finanzierungsstruktur und der aktuellen Marktlage.

Fazit

Eine Elternbürgschaft kann eine wertvolle Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum sein und den Traum vom Eigenheim für die Kinder realisierbar machen. Sie bietet dem Kreditnehmer Vorteile wie bessere Konditionen und eine höhere Kreditsumme. Gleichzeitig birgt sie für die Eltern erhebliche finanzielle Risiken, die von einer möglichen Inanspruchnahme bis zur Beeinträchtigung der eigenen finanziellen Situation reichen können. Eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile, eine umfassende unabhängige Rechtsberatung und eine offene Kommunikation innerhalb der Familie sind unerlässlich, bevor eine solche weitreichende Entscheidung getroffen wird. Die Prüfung von Alternativen zur Bürgschaft sollte ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Entscheidungsprozesses sein, um die bestmögliche und sicherste Lösung für alle Beteiligten zu finden.

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