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Energieausweis für Immobilien: Wer zahlt was?

Wer zahlt den Energieausweis – Vermieter, Mieter oder Käufer? Ein Ratgeber zu Pflichten, Kosten und typischen Fällen im deutschen Immobilienmarkt.

7 min Lesezeit
Energieausweis für Immobilien: Wer zahlt was?

Der Energieausweis ist in Deutschland ein zentrales Dokument, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien geht. Er liefert Käuferinnen und Käufern sowie Mietinteressenten wichtige Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und die zu erwartenden Heiz- und Energiekosten. Doch wer trägt die Kosten für die Erstellung dieses Ausweises? Und welche Pflichten ergeben sich daraus für Eigentümer, Vermieter und Mieter? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wer in welcher Situation zahlt, welche Ausnahmen es gibt und wie sich die Kosten typischerweise zusammensetzen.

Was ein Energieausweis ist und warum er Pflicht ist

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt. Er enthält Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch, zur Art der Heizung, zum Baujahr und zur Energieeffizienzklasse (zum Beispiel von A+ bis H). Ziel ist es, Interessenten einen vergleichbaren Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie zu geben und so bei Kauf- oder Mietentscheidungen zu unterstützen.

In Deutschland ist der Energieausweis für Wohngebäude in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt ihn unter anderem bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Neubau und umfangreichen energetischen Sanierungen. Wer einen solchen Ausweis nicht vorlegen kann, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden.

  • Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes.
  • Er enthält Werte wie Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch und Energieeffizienzklasse.
  • Er ist Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung, Neubau und umfangreichen Sanierungen.
  • Er dient Käuferinnen und Mietern als Orientierung für erwartete Heizkosten.
  • Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei grundlegende Varianten des Energieausweises: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Beide liefern ähnliche Informationen, werden aber auf unterschiedliche Weise ermittelt und haben unterschiedliche Kosten.

Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Berechnung der Gebäudehülle, der Dämmung, der Fenster, der Heizungsanlage und weiterer Faktoren. Eine Fachkraft besichtigt das Gebäude, prüft Pläne und dokumentiert Sanierungen. Der Bedarfsausweis zeigt den theoretisch ermittelten Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr.

Der Energieverbrauchsausweis hingegen orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten, meist den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er spiegelt den realen Verbrauch wider, kann aber durch Nutzerverhalten stark schwanken. Beide Ausweise werden in Energieeffizienzklassen eingestuft, sodass ein schneller Vergleich möglich ist.

  • Energiebedarfsausweis: Berechnung auf Basis von Gebäudedaten und Bauplänen.
  • Energieverbrauchsausweis: Berechnung auf Basis der letzten drei Heizkostenabrechnungen.
  • Beide Ausweise enthalten Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch und Effizienzklasse.
  • Der Bedarfsausweis ist in der Regel aufwendiger und teurer.
  • Der Verbrauchsausweis ist schneller und günstiger, aber nutzungsabhängig.

Wer ist verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen?

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises hängt von der Nutzung und der geplanten Transaktion ab. Grundsätzlich sind Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich, wenn sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten wollen. Auch bei Neubauten ist der Bauherr verpflichtet, im Rahmen der Bauabnahme einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Für Bestandsgebäude, die selbst bewohnt werden und nicht verkauft oder neu vermietet werden, besteht in der Regel keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Lediglich im Rahmen umfangreicher energetischer Sanierungen kann ein Ausweis erforderlich sein, etwa wenn Fördermittel oder günstige Kredite beantragt werden sollen.

  • Verkäufer von Wohngebäuden müssen einen Energieausweis vorlegen.
  • Vermieter bei Neuvermietung sind zur Vorlage eines Ausweises verpflichtet.
  • Bauherren von Neubauten müssen einen Energieausweis erstellen lassen.
  • Eigentümer, die selbst wohnen und nicht verkaufen oder neu vermieten, brauchen in der Regel keinen Ausweis.
  • Bei umfangreichen Sanierungen kann ein Ausweis Pflicht sein, um Fördermittel zu erhalten.

Wer zahlt die Kosten für den Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises trägt grundsätzlich der Eigentümer oder die Eigentümerin der Immobilie. Das gilt unabhängig davon, ob der Ausweis für einen Verkauf, eine Neuvermietung oder einen Neubau benötigt wird. Die Ausgaben dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, etwa über die Nebenkostenabrechnung.

Die Höhe der Kosten hängt vor allem von der Art des Ausweises und vom Aufwand ab. Ein Energieverbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kann bereits unter 100 Euro liegen, während ein Energiebedarfsausweis mit Begehung vor Ort meist im Bereich von 300 bis 500 Euro oder mehr angesiedelt ist. Bei Mehrfamilienhäusern kommen häufig Pauschalen pro Wohneinheit hinzu.

Ein Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit Bedarfsausweis könnten die Kosten etwa 400 Euro betragen. Für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen und einer Pauschale von 40 Euro pro Einheit lägen die Gesamtkosten bei rund 800 Euro. Diese Beträge sind Eigentümerkosten und können nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.

  • Die Kosten trägt immer der Eigentümer oder die Eigentümerin.
  • Mieterinnen und Mieter dürfen die Ausgaben nicht über Nebenkosten tragen.
  • Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis.
  • Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Kosten durch Pauschalen pro Wohnung.
  • Die genauen Beträge variieren je nach Fachkraft, Region und Aufwand.

Kann der Mieter den Energieausweis verlangen und wer zahlt dann?

Bestandsmieterinnen und -mieter haben in vielen Fällen einen Anspruch darauf, den Energieausweis einzusehen. Dies gilt insbesondere, wenn sie seit 2007 oder später in die Wohnung eingezogen sind. Der Vermieter muss den Ausweis auf Anfrage vorlegen, darf aber die Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.

Für Mieterinnen und Mieter ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um die erwarteten Heizkosten besser einschätzen zu können. Sie können den Ausweis nutzen, um den energetischen Zustand der Immobilie zu bewerten und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen anzustoßen oder Fördermöglichkeiten zu prüfen.

  • Bestandsmieterinnen und -mieter können den Energieausweis verlangen.
  • Der Vermieter muss den Ausweis vorlegen, trägt aber die Kosten.
  • Der Ausweis hilft Mietern bei der Einschätzung der Heizkosten.
  • Mieterinnen und Mieter dürfen die Ausgaben nicht tragen.
  • Der Anspruch hängt vom Einzugsdatum und der jeweiligen Rechtslage ab.

Ausnahmen und Sonderfälle: Wann kein Energieausweis nötig ist

Nicht jede Immobilie benötigt zwingend einen Energieausweis. Es gibt Ausnahmen, die vor allem sehr kleine Gebäude, Baudenkmäler und bestimmte Nutzungsarten betreffen. So sind Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern in der Regel von der Pflicht befreit, ebenso Baudenkmäler, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen.

Auch wenn ein Eigentümer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet, besteht in der Regel keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Erst wenn eine Transaktion geplant ist, wird der Ausweis relevant. In solchen Fällen kann die Erstellung aber freiwillig erfolgen, etwa zur besseren Einschätzung des energetischen Zustands.

  • Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche sind oft ausgenommen.
  • Baudenkmäler können von der Pflicht befreit sein.
  • Selbstbewohnte Immobilien ohne Verkaufs- oder Neuvermietungsabsicht brauchen in der Regel keinen Ausweis.
  • Ausnahmen gelten auch für bestimmte Nutzungsarten wie Ferienhäuser.
  • Freiwillige Ausstellung ist jederzeit möglich.

Kostenvergleich: Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis im Detail

Wer einen Energieausweis benötigt, steht oft vor der Entscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel deutlich günstiger, da er auf vorhandenen Heizkostenabrechnungen basiert und weniger Aufwand erfordert. Typische Kosten liegen für ein Einfamilienhaus im Bereich von etwa 25 bis 100 Euro.

Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, weil eine Fachkraft das Gebäude besichtigt, Pläne prüft und Sanierungen dokumentiert. Die Kosten liegen meist zwischen 300 und 500 Euro oder mehr, je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Für Mehrfamilienhäuser kommen häufig Pauschalen pro Wohneinheit hinzu, sodass sich die Gesamtkosten deutlich erhöhen können.

Ein Beispiel: Für ein kleines Einfamilienhaus mit Verbrauchsausweis könnten die Kosten etwa 80 Euro betragen. Für dasselbe Haus mit Bedarfsausweis könnten es 400 Euro sein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen und einer Pauschale von 40 Euro pro Einheit lägen die Kosten für einen Bedarfsausweis bei etwa 800 Euro. Diese Beträge sind Eigentümerkosten und dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

  • Verbrauchsausweis: 25–100 Euro für ein Einfamilienhaus.
  • Bedarfsausweis: 300–500 Euro oder mehr für ein Einfamilienhaus.
  • Mehrfamilienhäuser: Pauschale pro Wohnung erhöht die Gesamtkosten.
  • Verbrauchsausweis ist schneller und günstiger.
  • Bedarfsausweis ist detaillierter und aufwendiger.

Fazit

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument, um die energetische Qualität von Immobilien transparent zu machen. Die Pflicht zur Vorlage entsteht vor allem bei Verkauf, Neuvermietung, Neubau und umfangreichen Sanierungen. Die Kosten für die Erstellung trägt stets der Eigentümer oder die Eigentümerin und dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Während der Verbrauchsausweis günstig und schnell erhältlich ist, bietet der Bedarfsausweis eine detailliertere, aber teurere Bewertung. Wer die verschiedenen Varianten und Pflichten kennt, kann gezielt entscheiden, welcher Ausweis für die eigene Situation sinnvoll ist und wie sich die Kosten im Rahmen halten lassen.

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