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Eigentumsübertragung: Wer zahlt was?

Wer beim Immobilienkauf oder Hausüberschreiben welche Kosten trägt, ist nicht immer klar. Dieser Ratgeber erklärt, wer Notar, Grundbuch, Steuern und Nebenkosten zahlt – mit Beispielen und Checkliste.

7 min Lesezeit
Eigentumsübertragung: Wer zahlt was?

Beim Kauf oder der Übergabe einer Immobilie stellt sich für viele Käufer und Verkäufer schnell die Frage: Wer zahlt eigentlich was? Notargebühren, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Nebenkosten – die Posten sind vielfältig und teils rechtlich verankert, teils verhandelbar. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Kosten typischerweise anfallen, wer sie in der Regel trägt und welche Spielräume Verkäufer und Käufer bei der Aufteilung haben. Ziel ist, Transparenz zu schaffen und typische Fallstricke zu vermeiden.

Grundlagen: Was ist Eigentumsübertragung?

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie ist der rechtliche Vorgang, bei dem das Eigentum von einer Person auf eine andere übergeht. Rechtlich gesehen ist Eigentümer, wer im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Der Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag regelt die Bedingungen, aber entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch. Bis dieser erfolgt ist, bleibt der bisherige Eigentümer rechtlich im Besitz, auch wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde.

Für die Eigentumsübertragung sind mehrere Akteure beteiligt: Käufer und Verkäufer, der Notar, das Grundbuchamt und gegebenenfalls die Gemeinde (Grunderwerbsteuer) oder das Finanzamt (Schenkungssteuer). Jeder dieser Akteure verursacht oder erhält Kosten, die im Vorfeld klar verteilt werden sollten.

  • Eigentumsübertragung = rechtlicher Übergang des Eigentums, entscheidend ist der Grundbucheintrag.
  • Bis zum Eintrag bleibt der bisherige Eigentümer rechtlich Eigentümer.
  • Notar, Grundbuchamt, Gemeinde und Finanzamt sind zentrale Akteure mit eigenen Kostenpositionen.

Typische Kosten beim Immobilienkauf

Beim klassischen Kauf einer Immobilie fallen mehrere Kostenblöcke an. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Nebenkosten wie Maklerprovision, Versicherungen und gegebenenfalls Finanzierungskosten. Diese Kosten werden in der Regel im Kaufvertrag oder in einer separaten Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer geregelt.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer der Gemeinde, die beim Erwerb von Grund und Boden anfällt. Sie wird in der Regel vom Käufer getragen, da er der Steuerschuldner ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt in der Regel zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Notar- und Grundbuchkosten entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch. Diese Kosten werden in der Praxis häufig vom Käufer übernommen, können aber verhandelt werden.

  • Grunderwerbsteuer: Steuer der Gemeinde, meist 3,5–6,5 % des Kaufpreises, in der Regel vom Käufer getragen.
  • Notarkosten: Für Beurkundung des Kaufvertrags, meist vom Käufer, können verhandelt werden.
  • Grundbuchkosten: Für Eintragung des Eigentumswechsels, in der Regel vom Käufer.
  • Maklerprovision: Wenn ein Makler vermittelt, meist vom Käufer oder geteilt, je nach Vereinbarung.
  • Nebenkosten: Versicherungen, Finanzierungskosten, ggf. Reparaturen oder Modernisierungen.

Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten?

Notar- und Grundbuchkosten sind in der Regel die größten Einzelposten neben der Grunderwerbsteuer. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und berechnet seine Gebühren nach dem Wert der Immobilie. Die Grundbuchkosten entstehen für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Beide Kostenblöcke werden in der Praxis häufig vom Käufer getragen, da er der neue Eigentümer wird und die Eintragung zu seinen Gunsten erfolgt.

Es gibt jedoch Spielraum für Vereinbarungen. In manchen Fällen übernimmt der Verkäufer einen Teil der Notarkosten oder die gesamten Grundbuchkosten, etwa um den Kaufvertrag attraktiver zu machen. Wichtig ist, dass diese Aufteilung schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wird, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

  • Notarkosten: Meist vom Käufer, können aber verhandelt werden.
  • Grundbuchkosten: Meist vom Käufer, da Eintragung zu seinen Gunsten.
  • Vereinbarungen: Sollten schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro können Notar- und Grundbuchkosten zusammen mehrere tausend Euro betragen.

Grunderwerbsteuer: Wer zahlt und wie hoch?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grund und Boden anfällt. Sie wird in der Regel vom Käufer getragen, da er der Steuerschuldner ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt in der Regel zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Schenkungen oder bestimmten Familienübertragungen.

In einigen Fällen kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder ganz entfallen, etwa bei der Übertragung des Familienheims an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Hier können bestimmte Bedingungen wie Selbstnutzung über mehrere Jahre die Steuer mindern oder ganz entfallen lassen. Es lohnt sich daher, vor der Eigentumsübertragung die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen.

  • Grunderwerbsteuer: Meist vom Käufer, Steuersatz 3,5–6,5 % je nach Bundesland.
  • Ausnahmen: Bei bestimmten Familienübertragungen kann die Steuer reduziert oder entfallen.
  • Prüfung: Steuerliche Konsequenzen vor der Eigentumsübertragung prüfen.
  • Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einem Steuersatz von 5 % entstehen 15.000 Euro Grunderwerbsteuer.

Schenkung und Schenkungssteuer

Eine Eigentumsübertragung kann auch unentgeltlich erfolgen, etwa durch Schenkung an Kinder oder andere Familienmitglieder. In diesem Fall fällt in der Regel Schenkungssteuer an, die vom Beschenkten zu zahlen ist. Der Gesetzgeber sieht jedoch Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren.

Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro. Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, Urenkel und Eltern von 100.000 Euro. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre voll ausgeschöpft werden. Durch durchdachte vertragliche Gestaltung, etwa durch Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrechte, kann der Wert der verschenkten Immobilie und damit die Schenkungssteuer gemindert werden.

  • Schenkungssteuer: Vom Beschenkten zu zahlen, Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Urenkel und Eltern 100.000 Euro.
  • 10-Jahresfrist: Freibeträge können alle 10 Jahre voll ausgeschöpft werden.
  • Minderung: Durch Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrechte oder Pflegeverpflichtungen kann der Wert der Immobilie gemindert werden.

Hausüberschreibung an Kinder: Kosten und Steuern

Die Übergabe einer Immobilie an Kinder ist ein häufiger Fall. Hier können sowohl Schenkungssteuer als auch Grunderwerbsteuer anfallen, je nach Gestaltung. Wenn die Immobilie als Familienheim an Kinder übertragen wird und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann die Schenkungssteuer ganz entfallen.

Ein Beispiel: Ein Haus mit einem Wert von 500.000 Euro wird an ein Kind übertragen. Die einfache notarielle Gebühr beträgt etwa 935 Euro, die doppelte Gebühr für die rechtlich vorgeschriebene Beurkundung 1.870 Euro. Die Grundbuchkosten liegen bei rund 935 Euro. Wenn die Kinder das Haus mit einer Wohnfläche von weniger als 200 qm für mindestens 10 Jahre selbst nutzen, fällt keine Schenkungssteuer an. Die Grunderwerbsteuer kann je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Wertes der Auflage betragen.

  • Hausüberschreibung an Kinder: Schenkungssteuer kann entfallen, wenn Bedingungen erfüllt sind.
  • Notarkosten: Einfache Gebühr etwa 935 Euro, doppelte Gebühr 1.870 Euro bei 500.000 Euro Wert.
  • Grundbuchkosten: Rund 935 Euro bei 500.000 Euro Wert.
  • Schenkungssteuer: Entfällt, wenn Kinder das Haus mit weniger als 200 qm Wohnfläche für 10 Jahre selbst nutzen.
  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Wertes der Auflage.

Besitzübergang vs. Eigentumsübergang

Wichtig ist der Unterschied zwischen Besitzübergang und Eigentumsübergang. Der Besitzübergang erfolgt, wenn der Käufer die Immobilie übernimmt und bezieht. Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Bis zum Eigentumsübergang bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer, auch wenn der Käufer bereits in der Immobilie wohnt.

Mit dem Besitzübergang übernimmt der Käufer in der Regel die Lasten der Immobilie, etwa Grundsteuer, Versicherungen und Betriebskosten. Diese Regelung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Verkäufer bleibt jedoch bis zum Eigentumsübergang gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar.

  • Besitzübergang: Käufer übernimmt die Immobilie und die Lasten.
  • Eigentumsübergang: Erst mit Eintrag im Grundbuch.
  • Lasten: Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten übernimmt der Käufer ab Besitzübergang.
  • Haftung: Verkäufer bleibt bis zum Eigentumsübergang gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar.

Praktische Tipps zur Kostenverteilung

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Käufer und Verkäufer die Kostenverteilung frühzeitig und schriftlich klären. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Kosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten, sondern auch Nebenkosten wie Maklerprovision, Versicherungen und ggf. Reparaturen.

Ein Notar kann bei der Gestaltung des Kaufvertrags helfen und sicherstellen, dass alle Kostenblöcke korrekt verteilt und dokumentiert sind. Es lohnt sich auch, die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen, etwa bei Schenkungen oder Familienübertragungen. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Kosten zu minimieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.

  • Kostenverteilung: Frühzeitig und schriftlich klären.
  • Notar: Kann bei der Gestaltung des Kaufvertrags helfen.
  • Steuerliche Konsequenzen: Vor der Eigentumsübertragung prüfen.
  • Beratung: Frühzeitige Beratung kann Kosten minimieren und Risiken vermeiden.

Fazit

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie ist ein komplexer Prozess mit vielen Kostenblöcken. Wer welche Kosten trägt, ist nicht immer klar und kann verhandelt werden. In der Praxis übernimmt der Käufer in der Regel Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, während der Verkäufer die Immobilie bis zum Eigentumsübergang rechtlich besitzt. Bei Schenkungen oder Familienübertragungen können Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer entfallen oder reduziert werden, je nach Gestaltung. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung sowie eine schriftliche Vereinbarung der Kostenverteilung sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Eigentumsübertragung reibungslos abzuwickeln.

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