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Disagio bei Immobilienkrediten: Rechte und Pflichten

Disagio bei Immobilienkrediten: Was es ist, wie es sich auf Zinsen und Steuern auswirkt und welche Rechte und Pflichten Käufer und Bank haben – ein praxisnaher Überblick für Eigentümer und Investoren.

5 min Lesezeit
Disagio bei Immobilienkrediten: Rechte und Pflichten

Beim Abschluss eines Immobilienkredits stößt man häufig auf den Begriff Disagio. Viele Käufer und Investoren fragen sich, ob ein Disagio sinnvoll ist, wie es sich auf die monatliche Rate und die Gesamtkosten auswirkt und welche steuerlichen Konsequenzen es hat. Dieser Ratgeber erklärt, was Disagio im Kontext von Immobilienfinanzierungen bedeutet, welche Rechte und Pflichten Käufer und Bank haben und wie sich ein Disagio auf Zinsen, Tilgung und Steuern auswirkt.

Was ist Disagio bei einem Immobilienkredit?

Disagio – auch Abgeld oder Damnum genannt – ist ein Abschlag vom Nennwert eines Kredits, der bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten wird. Statt die vereinbarte Darlehenssumme zu 100 % auszuzahlen, behält die Bank einen Teil als Disagio ein. Der Kreditnehmer erhält also weniger Geld als die vereinbarte Kreditsumme, muss aber die volle Darlehenssumme zurückzahlen. Das Disagio stellt vorausgezahlte Zinsen dar, die im Gegenzug zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz führen.

Ein Beispiel: Ein Kreditnehmer vereinbart ein Darlehen über 300.000 Euro mit einem Disagio von 5 %. Die Bank zahlt nur 285.000 Euro aus, der Kreditnehmer muss aber 300.000 Euro zurückzahlen. Das Disagio von 15.000 Euro wird als vorausgezahlte Zinsen behandelt und führt zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz.

  • Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert des Kredits.
  • Es wird bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
  • Der Kreditnehmer erhält weniger Geld als vereinbart.
  • Das Disagio stellt vorausgezahlte Zinsen dar.
  • Es führt zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz.

Rechte und Pflichten der Bank

Die Bank hat die Pflicht, das Disagio klar und transparent im Kreditvertrag auszuweisen. Sie muss den Kreditnehmer über die Höhe des Disagios, die Auswirkungen auf die Auszahlung und die Rückzahlung sowie die steuerlichen Konsequenzen informieren. Die Bank darf das Disagio nicht verstecken oder als versteckte Kosten bezeichnen. Sie muss sicherstellen, dass der Kreditnehmer die Bedingungen versteht und die Auswirkungen auf die Gesamtkosten kennt.

Die Bank hat das Recht, das Disagio als vorausgezahlte Zinsen zu behandeln und den laufenden Zinssatz entsprechend zu senken. Sie darf das Disagio nicht als zusätzliche Gebühr oder Provision bezeichnen, sondern muss es klar als Zinsvorauszahlung kennzeichnen. Die Bank muss sicherstellen, dass das Disagio marktüblich ist und nicht als unangemessene Belastung des Kreditnehmers dient.

  • Die Bank muss das Disagio klar und transparent im Kreditvertrag ausweisen.
  • Sie muss den Kreditnehmer über die Auswirkungen informieren.
  • Das Disagio darf nicht versteckt oder als versteckte Kosten bezeichnet werden.
  • Die Bank darf das Disagio als vorausgezahlte Zinsen behandeln.
  • Das Disagio muss marktüblich sein.

Rechte und Pflichten des Kreditnehmers

Der Kreditnehmer hat das Recht, das Disagio vor Vertragsabschluss zu prüfen und zu verstehen. Er sollte die Auswirkungen auf die Auszahlung, die Rückzahlung und die Gesamtkosten kennen. Der Kreditnehmer hat das Recht, das Disagio als vorausgezahlte Zinsen zu behandeln und den laufenden Zinssatz entsprechend zu senken. Er hat das Recht, das Disagio steuerlich geltend zu machen, wenn die Immobilie vermietet wird und das Disagio marktüblich ist.

Der Kreditnehmer hat die Pflicht, das Disagio zu zahlen und die volle Darlehenssumme zurückzuzahlen. Er muss sicherstellen, dass das Disagio marktüblich ist und nicht als unangemessene Belastung dient. Der Kreditnehmer hat die Pflicht, das Disagio steuerlich korrekt zu behandeln und die Auswirkungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen.

  • Der Kreditnehmer hat das Recht, das Disagio zu prüfen und zu verstehen.
  • Er hat das Recht, das Disagio als vorausgezahlte Zinsen zu behandeln.
  • Er hat das Recht, das Disagio steuerlich geltend zu machen.
  • Der Kreditnehmer hat die Pflicht, das Disagio zu zahlen.
  • Er muss sicherstellen, dass das Disagio marktüblich ist.

Steuerliche Behandlung von Disagio

Bei einer vermieteten Immobilie zählt das Disagio zu den Werbungskosten. Es gehört zu den erweiterten Schuldzinsen und nicht zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Wenn das Disagio marktüblich ist, kann es im Jahr der Zahlung vollständig steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Betrag nicht über die Laufzeit des Darlehens verteilt wird, sondern auf einmal steuermindernd angesetzt werden kann.

Ein marktübliches Disagio von bis zu 5 % bei einer Zinsfestschreibung von mindestens 5 Jahren wird in der Regel als marktüblich anerkannt. Ein Disagio von 1 % pro Jahr der Darlehenslaufzeit kann als marktüblich gelten. Ein Disagio von 10 % bei einer 10-jährigen Kreditlaufzeit kann durchaus marktüblich und somit in voller Höhe absetzbar sein.

  • Das Disagio zählt bei einer vermieteten Immobilie zu den Werbungskosten.
  • Es gehört zu den erweiterten Schuldzinsen.
  • Ein marktübliches Disagio kann im Jahr der Zahlung vollständig steuerlich abgesetzt werden.
  • Ein Disagio von bis zu 5 % bei einer Zinsfestschreibung von mindestens 5 Jahren gilt als marktüblich.
  • Ein Disagio von 1 % pro Jahr der Darlehenslaufzeit kann als marktüblich gelten.

Auswirkungen auf Zinsen und Tilgung

Das Disagio führt zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz, was die monatliche Rate senkt. Allerdings wird die Gesamtbelastung durch das Disagio erhöht, da ein Teil der Zinsen bereits zu Beginn gezahlt wird. Die monatliche Rate bleibt über die Zinsbindung konstant, während die Gesamtkosten des Kredits durch das Disagio steigen.

Ein Beispiel: Ein Kreditnehmer vereinbart ein Darlehen über 300.000 Euro mit einem Disagio von 5 % und einem laufenden Zinssatz von 2 %. Die Bank zahlt 285.000 Euro aus, der Kreditnehmer muss 300.000 Euro zurückzahlen. Die monatliche Rate sinkt durch den niedrigeren Zinssatz, aber die Gesamtkosten steigen durch das Disagio.

  • Das Disagio führt zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz.
  • Die monatliche Rate sinkt.
  • Die Gesamtkosten des Kredits steigen durch das Disagio.
  • Die monatliche Rate bleibt über die Zinsbindung konstant.

Vorteile und Nachteile von Disagio

Die Vorteile eines Disagios liegen in der Senkung der monatlichen Rate und der Möglichkeit, das Disagio steuerlich geltend zu machen. Die Nachteile sind die erhöhten Gesamtkosten des Kredits und die geringere Auszahlung, was die Liquidität des Kreditnehmers beeinträchtigen kann.

Ein Disagio kann sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer die Liquidität hat, das Disagio zu zahlen, und die Immobilie vermietet wird. Es kann weniger sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer die Liquidität benötigt oder die Immobilie nicht vermietet wird.

  • Vorteile: Senkung der monatlichen Rate, steuerliche Absetzbarkeit.
  • Nachteile: Erhöhte Gesamtkosten, geringere Auszahlung.
  • Sinnvoll, wenn Liquidität vorhanden und Immobilie vermietet wird.
  • Weniger sinnvoll, wenn Liquidität benötigt oder Immobilie nicht vermietet wird.

Fazit

Disagio bei Immobilienkrediten ist ein Abschlag vom Nennwert des Kredits, der bei der Auszahlung einbehalten wird und vorausgezahlte Zinsen darstellt. Es führt zu einem niedrigeren laufenden Zinssatz, erhöht aber die Gesamtkosten des Kredits. Bei einer vermieteten Immobilie kann das Disagio steuerlich geltend gemacht werden, wenn es marktüblich ist. Kreditnehmer und Bank haben klare Rechte und Pflichten, die im Kreditvertrag geregelt sein sollten. Ein Disagio kann sinnvoll sein, wenn die Liquidität vorhanden ist und die Immobilie vermietet wird, sollte aber sorgfältig geprüft werden.

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