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Disagio bei Immobilienkrediten: Die häufigsten Fehler

Disagio bei Immobilienkrediten senkt den Zinssatz, birgt aber Fallen. Häufige Fehler: falsche Steuerberechnung, falsche Kalkulation der benötigten Summe und falsche Einschätzung der Vorfälligkeitskosten.

5 min Lesezeit
Disagio bei Immobilienkrediten: Die häufigsten Fehler

Ein Disagio – auch Damnum oder Abgeld genannt – ist bei Immobilienkrediten ein Abschlag vom vereinbarten Darlehensbetrag, den die Bank bei Auszahlung einbehält. Statt der vertraglich vereinbarten Kreditsumme erhalten Sie weniger Geld, zahlen aber später den vollen Nennwert zurück. Im Gegenzug wird der Nominalzins meist etwas gesenkt. Für viele Immobilienkäufer klingt das zunächst attraktiv, doch in der Praxis lauern zahlreiche Fehler, die die Finanzierung teurer machen können. Dieser Ratgeber zeigt, welche typischen Fallstricke bei Disagio-Konditionen auftreten und wie Sie sie vermeiden.

Was ein Disagio bei Immobilienkrediten genau ist

Beim Disagio wird von der vereinbarten Darlehenssumme ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, bevor das Geld ausgezahlt wird. Beispiel: Sie vereinbaren ein Darlehen über 200.000 Euro mit 4 Prozent Disagio. Die Bank behält 8.000 Euro ein und zahlt Ihnen 192.000 Euro aus. Dennoch müssen Sie später 200.000 Euro zurückzahlen. Das Disagio gilt rechtlich als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen oder als Kreditkosten und wird daher nicht als zusätzlicher Kreditbetrag behandelt.

Im Gegensatz zum Disagio steht das Agio, bei dem Sie mehr zurückzahlen, als Ihnen ausgezahlt wurde. Beim Immobilienkredit ist das Disagio heute seltener als früher, kommt aber vor allem bei langfristigen Zinsbindungen oder speziellen Konditionen noch vor. Wichtig ist: Das Disagio verändert nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Beleihungsquote, die Steuerwirkung und die Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung.

Fehler 1: Nur auf den Nominalzins achten

Ein häufiger Fehler ist, beim Vergleich von Immobilienkrediten ausschließlich den Nominalzins zu betrachten und das Disagio zu vernachlässigen. Ein niedriger Zinssatz mit Disagio kann in der Gesamtbetrachtung teurer sein als ein etwas höherer Zinssatz ohne Disagio. Entscheidend ist der effektive Jahreszins, der alle Kosten – inklusive Disagio – berücksichtigt.

Praktische Hinweise:

  • Immer den effektiven Jahreszins der Angebote vergleichen, nicht nur den Nominalzins.
  • Beispielrechnung anstellen: Wie hoch sind die Gesamtzinsen über 10 oder 15 Jahre mit und ohne Disagio?
  • Prüfen, ob das Disagio die Kreditkosten insgesamt senkt oder erhöht, wenn man die Einmalzahlung und die laufenden Zinsen zusammenrechnet.

Fehler 2: Die benötigte Darlehenssumme falsch kalkulieren

Viele Käufer vergessen, dass das Disagio die tatsächlich zur Verfügung stehende Summe reduziert. Wer für den Kauf einer Immobilie 200.000 Euro benötigt, erhält bei 5 Prozent Disagio nur 190.000 Euro ausgezahlt. Die fehlenden 10.000 Euro müssen dann aus Eigenkapital oder einem weiteren Kredit kommen. Dadurch kann die Beleihungsquote steigen und die Finanzierung teurer werden.

Praktische Hinweise:

  • Vorab berechnen, wie hoch die benötigte Darlehenssumme inklusive Disagio sein muss, um den vollen Kaufpreis zu decken.
  • Eigenkapital so planen, dass es auch die Differenz durch das Disagio abdeckt.
  • Beleihungsquote neu berechnen: Ein höherer Kreditbetrag wegen Disagio kann die Beleihungsquote verschlechtern und die Konditionen negativ beeinflussen.

Fehler 3: Steuerliche Auswirkungen falsch einschätzen

Bei vermieteten Immobilien kann das Disagio als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern es als marktüblich gilt. Viele Eigentümer wissen jedoch nicht, dass nur marktübliche Disagios in voller Höhe im Jahr der Zahlung absetzbar sind. Ein zu hohes oder unübliches Disagio kann vom Finanzamt abgelehnt werden.

Praktische Hinweise:

  • Prüfen, ob das Disagio im Markt üblich ist und ob es mit der Zinsbindung und den aktuellen Konditionen im Einklang steht.
  • Bei Vermietung das Disagio als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben, sofern es marktüblich ist.
  • Beratung durch einen Steuerberater einholen, um die Absetzbarkeit und die Auswirkungen auf die Steuerlast zu klären.

Fehler 4: Vorfälligkeitskosten und Disagio verwechseln

Viele Kreditnehmer glauben, dass bei vorzeitiger Rückzahlung des Immobilienkredits das Disagio zurückerstattet wird. Das ist in der Regel nicht der Fall. Das Disagio wird als bereits verbrauchte Zinsvorauszahlung behandelt und bleibt der Bank. Stattdessen fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an, die sich aus dem entgangenen Zinsertrag der Bank ergeben.

Praktische Hinweise:

  • Klären, ob das Disagio bei vorzeitiger Rückzahlung erstattet wird oder nicht.
  • Vorfälligkeitskosten berechnen und mit den Einsparungen durch einen günstigeren Zinssatz abwägen.
  • Vertrag genau prüfen: Oft ist das unverbrauchte Disagio Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und wird nicht zurückgezahlt.

Fehler 5: Disagio bei Anschlussfinanzierung nicht berücksichtigen

Nach Ablauf der Zinsbindung wird die Immobilienfinanzierung oft neu verhandelt. Viele Eigentümer vergessen, dass ein bestehendes Disagio bei der Anschlussfinanzierung keine Rolle mehr spielt. Die neue Bank kann kein Disagio erstatten, und die alten Konditionen sind nicht übertragbar. Das führt dazu, dass die Gesamtkosten der Finanzierung höher ausfallen, als erwartet.

Praktische Hinweise:

  • Bei der Planung der Anschlussfinanzierung die bisherigen Disagio-Kosten nicht in die neue Kalkulation einbeziehen.
  • Neue Angebote ohne Disagio vergleichen, um die tatsächlichen Einsparungen zu erkennen.
  • Gesamtkosten der bisherigen und der neuen Finanzierung über die gesamte Laufzeit berechnen.

Fehler 6: Disagio als Rabatt missverstehen

Einige Kreditnehmer sehen das Disagio als Rabatt auf den Kredit an und glauben, dass sie dadurch weniger Schulden haben. Tatsächlich erhöht das Disagio die effektive Kreditsumme, da Sie weniger Geld ausgezahlt bekommen, aber den vollen Nennwert zurückzahlen. Das kann die Tilgung erschweren und die Gesamtkosten erhöhen.

Praktische Hinweise:

  • Disagio nicht als Rabatt, sondern als Vorauszahlung von Zinsen oder Kreditkosten verstehen.
  • Berechnen, wie sich das Disagio auf die monatliche Rate und die Gesamtlaufzeit auswirkt.
  • Alternativen ohne Disagio prüfen, um die tatsächlichen Kosten zu vergleichen.

Fehler 7: Disagio bei Modernisierung oder Umbau nicht planen

Bei Modernisierungen, Umbauten oder Erweiterungen von Immobilien wird oft ein zusätzlicher Kredit aufgenommen. Viele Eigentümer vergessen, dass ein Disagio auch hier die benötigte Summe erhöht. Wer für eine Sanierung 50.000 Euro benötigt, erhält bei 4 Prozent Disagio nur 48.000 Euro ausgezahlt. Die fehlenden 2.000 Euro müssen aus Eigenkapital oder einem weiteren Kredit kommen.

Praktische Hinweise:

  • Bei Modernisierungs- oder Umbaukrediten die benötigte Summe inklusive Disagio berechnen.
  • Eigenkapital so planen, dass es auch die Differenz durch das Disagio abdeckt.
  • Gesamtkosten der Modernisierung inklusive Disagio und Zinsen berechnen.

Fehler 8: Disagio bei Vermietung nicht steuerlich nutzen

Bei vermieteten Immobilien kann das Disagio als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern es marktüblich ist. Viele Eigentümer nutzen diese Möglichkeit nicht oder rechnen falsch. Ein zu hohes Disagio kann vom Finanzamt abgelehnt werden, während ein marktübliches Disagio die Steuerlast senken kann.

Praktische Hinweise:

  • Prüfen, ob das Disagio marktüblich ist und ob es als Werbungskosten absetzbar ist.
  • Disagio in der Einkommensteuererklärung angeben und von einem Steuerberater prüfen lassen.
  • Auswirkungen auf die Steuerlast berechnen und mit den Einsparungen abwägen.

Fazit

Ein Disagio bei Immobilienkrediten kann sinnvoll sein, wenn es die Gesamtkosten der Finanzierung senkt und steuerlich korrekt berücksichtigt wird. Häufige Fehler wie das Vernachlässigen des effektiven Jahreszinses, die falsche Kalkulation der benötigten Summe oder das Missverstehen der steuerlichen Auswirkungen können die Finanzierung jedoch teurer machen. Wichtig ist, das Disagio immer im Gesamtkontext zu betrachten, die Gesamtkosten zu berechnen und sich gegebenenfalls von einem Fachberater beraten zu lassen.

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