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Bestellerprinzip: Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

Das Bestellerprinzip regelt, wer den Makler bezahlt – Vermieter oder Mieter. Ein verständlicher Ratgeber zu Rechten, Pflichten und typischen Fallen im Alltag.

8 min Lesezeit
Bestellerprinzip: Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

Das Bestellerprinzip ist eine zentrale Regel im deutschen Immobilienrecht und bestimmt, wer die Provision eines Maklers zahlt – beim Kauf ebenso wie bei der Vermietung. Für Mieter und Vermieter wirkt sich diese Regelung direkt auf Kosten, Vertragsverhandlungen und die Wahl der Vermittlungsform aus. In diesem Ratgeber wird erklärt, wie das Bestellerprinzip funktioniert, welche Konstellationen im Mietrecht typisch sind und worauf beide Seiten achten sollten, um rechtssicher und fair zu verhandeln.

Was das Bestellerprinzip genau bedeutet

Das Bestellerprinzip, auch Auftraggeberprinzip genannt, besagt: Wer den Makler beauftragt, zahlt in der Regel auch die Provision. Diese Regel gilt sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Der Begriff „Besteller“ bezeichnet dabei die Partei, die den Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines geeigneten Vertragspartners beauftragt.

In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Vermieter einen Makler damit beauftragt, eine geeignete Wohnung zu vermarkten und einen passenden Mieter zu finden, ist der Vermieter in der Regel der Besteller und trägt die Maklerkosten. Wird hingegen ein Mieter selbst aktiv und beauftragt einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung, ist der Mieter der Besteller und muss die Provision zahlen – sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wird.

  • Der Besteller ist die Partei, die den Makler beauftragt.
  • Die Provision folgt grundsätzlich dem Bestellerprinzip.
  • Die Regel gilt für Kauf und Vermietung von Immobilien.
  • Abweichende Vereinbarungen sind möglich, müssen aber klar formuliert sein.

Bestellerprinzip bei der Vermietung: Wer zahlt den Makler?

Bei der Vermietung von Wohnraum ist die typische Konstellation: Der Vermieter beauftragt einen Makler mit der Vermarktung der Wohnung. In diesem Fall ist der Vermieter der Besteller und trägt die Maklerprovision. Der Mieter muss dann in der Regel keine zusätzliche Maklergebühr zahlen, es sei denn, er hat selbst einen Makler beauftragt oder es wurde im Mietvertrag etwas anderes vereinbart.

Problematisch wird es, wenn sowohl Vermieter als auch Mieter einen Makler beauftragen oder wenn unklar ist, wer den Makler „wirklich“ bestellt hat. Dann kann es zu Streitigkeiten über die Zahlung der Provision kommen. Entscheidend ist daher immer, wer den Makler schriftlich oder klar erkennbar beauftragt hat und welcher Auftrag genau erteilt wurde.

  • Vermieter beauftragt Makler → Vermieter zahlt die Provision.
  • Mieter beauftragt Makler → Mieter zahlt die Provision.
  • Beide beauftragen einen Makler → Regelung im Vertrag klären.
  • Unklare Beauftragung → Risiko von Streit über die Zahlung.

Typische Konstellationen im Mietalltag

Im Alltag gibt es mehrere typische Szenarien, in denen das Bestellerprinzip greift. Ein Beispiel: Ein Vermieter schaltet ein Exposé über einen Makler, der die Wohnung besichtigt, Interessenten prüft und den Mietvertrag vorbereitet. Hier ist klar, dass der Vermieter den Makler beauftragt hat und die Provision trägt. Der Mieter zahlt in der Regel nichts zusätzlich.

Ein anderes Beispiel: Ein Mieter sucht gezielt über eine Maklerplattform nach Wohnungen und beauftragt dort einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung. In diesem Fall ist der Mieter der Besteller und muss die Provision zahlen, sofern der Makler nicht ausdrücklich erklärt, dass er vom Vermieter bezahlt wird. Wichtig ist, dass der Auftrag klar auf die Suche nach einer Mietwohnung gerichtet ist und nicht nur auf allgemeine Beratung.

  • Vermieter beauftragt Makler → Mieter zahlt keine Provision.
  • Mieter beauftragt Makler → Mieter zahlt die Provision.
  • Makler arbeitet für beide Seiten → klare Vereinbarung im Vertrag.
  • Makler ohne klar beauftragte Partei → Risiko von Streit über die Zahlung.

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Für Mieter bedeutet das Bestellerprinzip vor allem: Nur wenn sie selbst einen Makler beauftragen, müssen sie in der Regel die Provision zahlen. In vielen Fällen ist der Vermieter der Besteller, sodass der Mieter keine zusätzlichen Maklerkosten trägt. Mieter sollten daher immer prüfen, ob sie einen Makler beauftragt haben oder ob der Makler vom Vermieter beauftragt wurde.

Für Vermieter bedeutet das Bestellerprinzip: Wenn sie einen Makler mit der Vermietung beauftragen, tragen sie in der Regel die Provision. Vermieter sollten daher im Maklervertrag klar festlegen, welche Leistungen der Makler erbringt und wie die Provision berechnet wird. Zudem sollten sie sicherstellen, dass der Mieter nicht irrtümlich als Besteller erscheint, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Mieter: Nur zahlen, wenn sie selbst den Makler beauftragt haben.
  • Vermieter: Tragen die Provision, wenn sie den Makler beauftragen.
  • Beide: Sollten den Maklervertrag sorgfältig prüfen.
  • Mieter: Haben Anspruch auf klare Information über die Provision.

Wie das Bestellerprinzip in der Praxis funktioniert

In der Praxis funktioniert das Bestellerprinzip so: Der Vermieter schließt mit einem Makler einen Vertrag, in dem festgelegt wird, dass der Makler die Wohnung vermarktet und einen Mieter vermittelt. Der Makler erhält dafür eine Provision, die in der Regel als Prozentsatz der Jahreskaltmiete berechnet wird. Der Mieter unterschreibt den Mietvertrag und zahlt keine zusätzliche Maklergebühr, es sei denn, er hat selbst einen Makler beauftragt.

Ein Beispiel: Eine Wohnung hat eine Jahreskaltmiete von 12.000 Euro. Der Maklervertrag sieht eine Provision von 2 Monatskaltmieten vor, also 2.000 Euro. Diese 2.000 Euro zahlt der Vermieter, da er den Makler beauftragt hat. Der Mieter zahlt in diesem Fall nichts zusätzlich. Würde der Mieter jedoch einen eigenen Makler beauftragen, könnte dieser eine separate Provision verlangen, die der Mieter trägt.

  • Vermieter beauftragt Makler → Provision aus Jahreskaltmiete berechnen.
  • Mieter beauftragt Makler → eigene Provision zahlen.
  • Beide beauftragen Makler → klare Regelung im Vertrag.
  • Provision in der Regel als Prozentsatz der Jahreskaltmiete.

Fehler und Fallen beim Bestellerprinzip

Ein häufiger Fehler ist, dass Vermieter und Mieter nicht klar festlegen, wer den Makler beauftragt hat. Das kann zu Streitigkeiten führen, wenn der Makler eine Provision verlangt. Ein weiterer Fehler ist, dass Mieter irrtümlich als Besteller erscheinen, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat. Das kann dazu führen, dass der Mieter eine Provision zahlen muss, obwohl er dies nicht wollte.

Eine weitere Falle ist, dass Makler versuchen, Provisionen von beiden Seiten zu verlangen, ohne dass dies klar geregelt ist. Das ist nur zulässig, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben und dies im Vertrag festgehalten ist. Mieter und Vermieter sollten daher immer prüfen, ob sie den Makler beauftragt haben und ob die Provision im Vertrag klar geregelt ist.

  • Unklare Beauftragung → Streit über die Provision.
  • Mieter als Besteller erscheinen → ungewollte Zahlung.
  • Makler verlangt Provision von beiden Seiten → nur zulässig mit klarer Regelung.
  • Provision nicht im Vertrag geregelt → Risiko von Streit.

Wie Mieter und Vermieter sich schützen können

Mieter und Vermieter können sich vor Problemen mit dem Bestellerprinzip schützen, indem sie den Maklervertrag sorgfältig prüfen. Wichtig ist, wer den Makler beauftragt hat, welche Leistungen der Makler erbringt und wie die Provision berechnet wird. Mieter sollten sicherstellen, dass sie keinen Makler beauftragen, wenn sie dies nicht wollen, und Vermieter sollten klar festlegen, dass sie den Makler beauftragen.

Ein weiterer Schutz besteht darin, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Das gilt sowohl für den Maklervertrag als auch für den Mietvertrag. Mieter und Vermieter sollten außerdem darauf achten, dass der Makler keine Provisionen von beiden Seiten verlangt, ohne dass dies klar geregelt ist. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder ein Immobilienfachanwalt beraten.

  • Maklervertrag sorgfältig prüfen.
  • Klare Festlegung, wer den Makler beauftragt hat.
  • Provision im Vertrag schriftlich festhalten.
  • Keine Provision von beiden Seiten ohne klare Regelung.
  • Bei Unsicherheiten Fachanwalt konsultieren.

Bestellerprinzip und Mietpreisbremse

Das Bestellerprinzip hat auch Auswirkungen auf die Mietpreisbremse. Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, kann die Provision in die Mietkosten einfließen, was die Miete erhöhen kann. Mieter sollten daher prüfen, ob die Miete inklusive Maklerprovision noch im Rahmen der Mietpreisbremse liegt. In einigen Fällen kann die Miete durch die Maklerprovision über die zulässige Grenze steigen.

Ein Beispiel: Die Mietpreisbremse erlaubt eine Miete von 10 Euro pro Quadratmeter. Die Wohnung hat 80 Quadratmeter, also 800 Euro Kaltmiete. Der Makler verlangt eine Provision von 2 Monatskaltmieten, also 1.600 Euro. Diese Provision kann der Vermieter in die Miete einfließen lassen, was die Miete erhöhen kann. Mieter sollten daher prüfen, ob die Miete inklusive Maklerprovision noch im Rahmen der Mietpreisbremse liegt.

  • Maklerprovision kann die Miete erhöhen.
  • Mieter sollten prüfen, ob die Miete inklusive Provision im Rahmen der Mietpreisbremse liegt.
  • Vermieter können Provision in die Miete einfließen lassen.
  • Mietpreisbremse kann durch Maklerprovision überschritten werden.

Bestellerprinzip und neue Mietrechtsregelungen

Neue Mietrechtsregelungen, wie die geplante Mietrechtsreform 2026, können das Bestellerprinzip beeinflussen. Die Reform sieht unter anderem vor, Möblierungszuschläge stärker zu regulieren und transparenter zu machen. Das kann dazu führen, dass Vermieter genauer dokumentieren müssen, welche Möbel zur Wohnung gehören und welcher Zuschlag dafür verlangt wird. Das Bestellerprinzip bleibt dabei unverändert, aber die Transparenzpflichten steigen.

Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Deckelung von Indexmieten und die Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen. Das kann dazu führen, dass Vermieter weniger Spielraum bei der Mietgestaltung haben, was die Bedeutung des Bestellerprinzips erhöht. Mieter und Vermieter sollten daher die neuen Regelungen kennen und in ihre Vertragsverhandlungen einbeziehen.

  • Mietrechtsreform 2026 beeinflusst das Bestellerprinzip indirekt.
  • Möblierungszuschläge müssen transparenter ausgewiesen werden.
  • Indexmieten werden gedeckelt.
  • Kurzzeitmietverträge werden begrenzt.

Fazit

Das Bestellerprinzip ist eine zentrale Regel im deutschen Immobilienrecht und bestimmt, wer die Maklerprovision zahlt. Für Mieter und Vermieter bedeutet das, dass sie klar festlegen sollten, wer den Makler beauftragt hat und wie die Provision berechnet wird. Mieter sollten sicherstellen, dass sie keine ungewollte Provision zahlen, und Vermieter sollten die Provision im Vertrag klar regeln. Mit sorgfältiger Prüfung der Verträge und klaren Vereinbarungen können beide Seiten rechtssicher und fair verhandeln.

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