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Bereitstellungszins: Welche Unterlagen braucht man?

Bereitstellungszinsen entstehen, wenn ein zugesagter Immobilienkredit nicht sofort abgerufen wird. Welche Unterlagen dafür relevant sind, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt.

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Bereitstellungszins: Welche Unterlagen braucht man?

Beim Kauf oder Bau einer Immobilie ist die Finanzierung meist der größte Hebel – und gleichzeitig der Bereich, in dem sich schnell versteckte Kosten einschleichen können. Eine dieser Positionen sind Bereitstellungszinsen: Zinsen, die eine Bank verlangt, wenn ein bewilligter Kreditbetrag noch nicht oder nur teilweise abgerufen wird. Viele Käuferinnen und Käufer fragen sich daher: Welche Unterlagen braucht man eigentlich, um Bereitstellungszinsen zu verstehen, zu berechnen, zu vermeiden oder im Streitfall zu dokumentieren? Dieser Ratgeber zeigt, welche Nachweise, Verträge und Planunterlagen im Kontext von Immobilienkauf, Bau, Sanierung oder Modernisierung wichtig sind und wie sie sich auf Bereitstellungszinsen auswirken.

Was sind Bereitstellungszinsen im Immobilienkontext?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank für die Bereitstellung eines Darlehens verlangt, obwohl der Kredit noch nicht vollständig ausgezahlt wurde. Sobald ein Darlehensvertrag unterschrieben ist, ist die Bank verpflichtet, den vereinbarten Betrag für den Kreditnehmer bereitzuhalten. In dieser Zeit entstehen für die Bank Refinanzierungskosten, die sie über Bereitstellungszinsen teilweise ausgleichen möchte. Diese Zinsen gelten nur für den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens und fallen zusätzlich zum eigentlichen Sollzins an.

In der Praxis entstehen Bereitstellungszinsen häufig beim Bau einer Immobilie, bei einer Sanierung oder Modernisierung, wenn die Auszahlung des Kredits an Baufortschritt oder Rechnungen gekoppelt ist. Auch beim Kauf einer bestehenden Immobilie können sie anfallen, wenn der Kaufpreis erst später fällig wird oder Teile des Kredits erst nach der Übergabe ausgezahlt werden. Typischerweise liegt der Bereitstellungszins bei etwa 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag, was einem Jahreszins von rund 3 Prozent entspricht – ein Betrag, der sich bei größeren Kreditsummen schnell summieren kann.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit und ihre Bedeutung

Um Bereitstellungszinsen zu vermeiden, vereinbaren Banken mit ihren Kundinnen und Kunden eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit. In diesem Zeitraum kann der Kreditnehmer den Darlehensbetrag abrufen, ohne dass zusätzliche Zinsen anfallen. Die Dauer dieser Frist ist vertraglich festgelegt und beginnt in der Regel mit dem Datum des Darlehensvertragsabschlusses. Üblich sind Zeiträume zwischen drei und zwölf Monaten, in manchen Fällen auch bis zu 24 Monaten, insbesondere bei KfW-Darlehen oder speziellen Baukrediten.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, welche Unterlagen relevant sind. Denn erst nach Ablauf dieser Frist werden Bereitstellungszinsen berechnet – und zwar tageweise auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Wer die Frist kennt und dokumentiert, kann besser planen, wann Auszahlungen erfolgen sollen, und im Streitfall nachweisen, ob und ab wann Zinsen tatsächlich fällig sind. Dazu gehören insbesondere der Darlehensvertrag, der Auszahlungsplan und ggf. schriftliche Vereinbarungen über Verlängerungen oder Sonderkonditionen.

Wichtige Unterlagen aus dem Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist die Grundlage für alles, was Bereitstellungszinsen betrifft. In diesem Dokument sind die wichtigsten Punkte festgehalten, die für die Berechnung und den Nachweis von Bereitstellungszinsen entscheidend sind. Dazu gehören die vereinbarte Kreditsumme, die Laufzeit, der Sollzins, die bereitstellungszinsfreie Zeit sowie die Höhe und Berechnungsweise der Bereitstellungszinsen. Ohne diesen Vertrag ist es kaum möglich, zu prüfen, ob die Bank ihre Forderungen korrekt berechnet hat.

Zusätzlich sollten folgende Unterlagen aus dem Darlehensvertrag gesammelt werden:

  • Der vollständige Darlehensvertrag mit allen Anlagen und Sonderbedingungen.
  • Die schriftliche Bestätigung der bereitstellungszinsfreien Zeit und deren Beginn.
  • Die genaue Formulierung zur Berechnung der Bereitstellungszinsen (z.B. 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag).
  • Eventuelle Zusatzvereinbarungen, wie Verlängerungen der bereitstellungszinsfreien Zeit oder Sonderkonditionen.
  • Die Auszahlungsplanung oder ein Auszahlungsplan, falls vorhanden.
  • Die Bestätigung der Bank über die Bewilligung des Darlehens und die Höhe der bewilligten Summe.

Planunterlagen und Bauunterlagen

Bei einem Neubau, einer Sanierung oder Modernisierung sind Planunterlagen und Bauunterlagen entscheidend, um den Zeitpunkt der Auszahlungen zu bestimmen. Die Banken koppeln die Auszahlung des Kredits häufig an den Baufortschritt oder an bestimmte Meilensteine, wie den Rohbau, den Innenausbau oder die Fertigstellung. Diese Unterlagen zeigen, wann welche Leistungen erbracht wurden und wann die Auszahlung des Kredits fällig ist. Sie sind daher wichtig, um nachzuweisen, ob Bereitstellungszinsen zu Recht berechnet wurden.

Zu den relevanten Plan- und Bauunterlagen gehören:

  • Die Baupläne und Bauunterlagen, die den Baufortschritt dokumentieren.
  • Die Bauabrechnungen und Rechnungen der Handwerker und Baufirmen.
  • Die Baubeschreibung und die Leistungsbeschreibung, die die einzelnen Bauphasen festlegen.
  • Die Baufortschrittsberichte oder Baustellenprotokolle, falls vorhanden.
  • Die Bestätigungen der Baufirma über erbrachte Leistungen und Fertigstellungsgrade.
  • Die Bauabnahme-Protokolle, die den Abschluss einzelner Bauphasen dokumentieren.

Notarielle Unterlagen und Kaufverträge

Beim Kauf einer bestehenden Immobilie sind notarielle Unterlagen und der Kaufvertrag entscheidend, um den Zeitpunkt der Auszahlung des Kredits zu bestimmen. Der Kaufpreis wird in der Regel erst mit der Übergabe der Immobilie fällig, was bedeutet, dass der Kredit erst zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt wird. Bis dahin kann die bereitstellungszinsfreie Zeit laufen, und erst nach deren Ablauf fallen Bereitstellungszinsen an. Wer diese Unterlagen sammelt und dokumentiert, kann besser nachvollziehen, ob und ab wann Zinsen fällig sind.

Wichtige notarielle Unterlagen und Kaufverträge sind:

  • Der notarielle Kaufvertrag mit allen Anlagen und Nebenabreden.
  • Die Bestätigung des Notars über den Termin der Übergabe und die Fälligkeit des Kaufpreises.
  • Die Grundbuchauszüge, die den Eigentumsübergang dokumentieren.
  • Die Bestätigung der Bank über die Auszahlung des Kredits an den Verkäufer.
  • Eventuelle Vereinbarungen über Teilzahlungen oder Ratenzahlungen des Kaufpreises.
  • Die Bestätigung der Bank über die Fälligkeit des Kredits und die Auszahlungsbedingungen.

Unterlagen zur Auszahlung und Abrechnung

Die Auszahlung des Kredits und die anschließende Abrechnung sind entscheidend, um Bereitstellungszinsen zu berechnen und zu dokumentieren. Die Bank berechnet die Zinsen tageweise auf den noch nicht abgerufenen Betrag, bis zur nächsten Auszahlung. Danach wird der verbleibende Betrag neu berechnet. Wer die Auszahlungs- und Abrechnungsunterlagen sammelt, kann die Berechnung der Bank nachvollziehen und im Streitfall prüfen, ob die Zinsen korrekt berechnet wurden.

Zu den relevanten Unterlagen gehören:

  • Die Auszahlungsbestätigungen der Bank, die den Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlungen dokumentieren.
  • Die Kontoauszüge, die die Gutschrift des Kredits auf dem Konto zeigen.
  • Die Abrechnungen der Bank über die Bereitstellungszinsen, inklusive Berechnungsgrundlage und Zeitraum.
  • Die Bestätigungen der Bank über den noch nicht abgerufenen Betrag nach jeder Auszahlung.
  • Eventuelle Schriftwechsel mit der Bank über die Auszahlung und die Bereitstellungszinsen.
  • Die Bestätigung der Bank über die vollständige Auszahlung des Kredits.

Unterlagen zur Vermeidung und Minimierung von Bereitstellungszinsen

Neben den Unterlagen, die zur Berechnung und zum Nachweis von Bereitstellungszinsen dienen, gibt es auch Unterlagen, die helfen, diese Kosten zu vermeiden oder zu minimieren. Dazu gehören insbesondere Planungsunterlagen, die zeigen, wann Auszahlungen fällig sind, sowie schriftliche Vereinbarungen mit der Bank über eine verlängerte bereitstellungszinsfreie Zeit oder Sonderkonditionen. Wer diese Unterlagen sammelt und dokumentiert, kann besser planen und im Streitfall nachweisen, dass die Bank ihre Forderungen nicht korrekt berechnet hat.

Wichtige Unterlagen zur Vermeidung und Minimierung von Bereitstellungszinsen sind:

  • Die schriftliche Bestätigung der Bank über eine verlängerte bereitstellungszinsfreie Zeit oder Sonderkonditionen.
  • Die Auszahlungsplanung oder ein Auszahlungsplan, der die geplanten Auszahlungen dokumentiert.
  • Die Planungsunterlagen, die den Zeitpunkt der Auszahlungen bestimmen (z.B. Baupläne, Bauabrechnungen, Kaufverträge).
  • Die Bestätigungen der Bank über die Auszahlung des Kredits und den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Eventuelle Schriftwechsel mit der Bank über die Auszahlung und die Bereitstellungszinsen.
  • Die Bestätigung der Bank über die vollständige Auszahlung des Kredits.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Immobilien, der sich schnell summieren kann. Wer die relevanten Unterlagen sammelt und dokumentiert, kann diese Kosten besser verstehen, berechnen und im Streitfall nachweisen. Dazu gehören insbesondere der Darlehensvertrag, die Plan- und Bauunterlagen, die notariellen Unterlagen und der Kaufvertrag, sowie die Auszahlungs- und Abrechnungsunterlagen. Wer diese Unterlagen im Blick behält, kann Bereitstellungszinsen vermeiden oder zumindest minimieren und so die Finanzierung seiner Immobilie effizienter gestalten.

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