← Ratgeber

Bereitstellungszins: Welche Fristen gelten?

Bereitstellungszinsen treten bei Baufinanzierungen auf, wenn das Darlehen nicht sofort abgerufen wird. Wichtige Fristen und Tipps zum Vermeiden der Zusatzkosten im Überblick.

6 min Lesezeit
Bereitstellungszins: Welche Fristen gelten?

Bei der Finanzierung einer Immobilie, sei es ein Neubau, ein Kaufobjekt oder eine Sanierung, spielt der Zeitpunkt der Auszahlung eine entscheidende Rolle. Zwischen Vertragsabschluss und vollständiger Abwicklung liegen oft Monate, in denen die Bank das vereinbarte Darlehen bereithält. In dieser Phase können Bereitstellungszinsen anfallen – also Zinsen auf noch nicht abgerufene Kreditsummen. Welche Fristen gelten, wie lange die zinsfreie Zeit ist und wie sich diese Kosten vermeiden lassen, ist für jede Immobilienfinanzierung von großer Bedeutung.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank verlangen kann, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort oder nicht vollständig abgerufen wird. Sie gelten vor allem bei Baufinanzierungen, bei denen die Auszahlung in mehreren Tranchen erfolgt – etwa beim Neubau, einer Sanierung oder einem Kauf mit späterer Übergabe. Die Bank stellt das Geld bereit, refinanziert es selbst und erwartet dafür Zinsen. Wenn der Kreditnehmer das Kapital nicht zeitnah nutzt, entstehen der Bank entgangene Erträge, die über Bereitstellungszinsen ausgeglichen werden.

Praktisch bedeutet das: Solange ein Teil des Darlehens noch nicht ausgezahlt ist, kann die Bank auf diesen nicht abgerufenen Betrag Zinsen berechnen – allerdings erst nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit. Diese Frist ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Bank und Vorhaben. Bereitstellungszinsen werden meist monatlich berechnet und nur auf den noch nicht abgerufenen Teil der Darlehenssumme angewendet.

Wann beginnen Bereitstellungszinsen?

Der Beginn der Bereitstellungszinsen hängt von der sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit ab. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, zu dem das Darlehen auszahlungsreif ist – also wenn alle Voraussetzungen wie Grundschuld, Kaufvertrag oder Baugenehmigung erfüllt sind. Innerhalb dieser zinsfreien Phase fallen keine Bereitstellungszinsen an, auch wenn das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wird.

Sobald diese Frist abgelaufen ist, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen, bis das Darlehen vollständig ausgezahlt ist. Entscheidend ist der Vertrag, nicht der tatsächliche Bau- oder Kauffortschritt. Selbst wenn sich der Baubeginn verzögert oder der Verkaufstermin verschoben wird, beginnen die Bereitstellungszinsen nach Ablauf der vereinbarten Frist.

  • Bereitstellungszinsen beginnen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit.
  • Die Frist startet, wenn das Darlehen auszahlungsreif ist.
  • Die Berechnung erfolgt monatlich auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Die Dauer der zinsfreien Zeit ist vertraglich festgelegt.
  • Die Bank darf Bereitstellungszinsen erst nach dieser Frist verlangen.

Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit variiert je nach Bank und Art des Vorhabens. Typischerweise liegt sie zwischen drei und zwölf Monaten. Bei einem Hauskauf, bei dem die Auszahlung meist zeitnah erfolgt, sind zwei bis drei Monate üblich. Beim Neubau oder einer größeren Sanierung, bei der die Auszahlung über mehrere Monate oder Jahre verteilt ist, werden häufig längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten gewährt.

Einige Banken bieten auch längere zinsfreie Zeiten von bis zu 15 oder 24 Monaten an, insbesondere bei komplexen Bauprojekten. Wichtig ist, diese Frist im Vertrag genau zu prüfen und realistisch einzuschätzen, ob das Bau- oder Kaufvorhaben innerhalb dieser Zeit abgeschlossen werden kann. Eine zu kurze bereitstellungszinsfreie Zeit kann schnell zu zusätzlichen Kosten führen.

  • Bei Hauskauf meist 2–3 Monate bereitstellungszinsfrei.
  • Bei Neubau oder Sanierung oft 6–12 Monate.
  • Einige Banken bieten bis zu 15–24 Monate.
  • Die Frist ist verhandelbar und sollte individuell geprüft werden.
  • Eine längere Frist reduziert das Risiko von Bereitstellungszinsen.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Die Höhe der Bereitstellungszinsen wird vertraglich festgelegt und variiert von Bank zu Bank. Im Durchschnitt liegen sie bei rund 3 Prozent pro Jahr, was etwa 0,25 Prozent pro Monat entspricht. Einige Institute berechnen etwas weniger, etwa 0,2 Prozent monatlich, andere etwas mehr. Diese Zinsen gelten nur auf den noch nicht ausgezahlten Teil der Darlehenssumme und werden monatlich neu berechnet.

Ein Beispiel: Ein Darlehen über 200.000 Euro ist zu 50 Prozent abgerufen, also 100.000 Euro sind noch nicht ausgezahlt. Bei einem Bereitstellungszins von 0,25 Prozent pro Monat betragen die Kosten 250 Euro pro Monat (100.000 Euro × 0,25 %). Mit jeder weiteren Auszahlung sinkt der nicht abgerufene Betrag und damit auch die Bereitstellungszinsen.

  • Durchschnittlich etwa 3 % pro Jahr (0,25 % pro Monat).
  • Einige Banken berechnen 0,2–0,25 % monatlich.
  • Zinsen gelten nur auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Monatliche Neuberechnung nach jeder Auszahlung.
  • Kosten steigen mit der Dauer der Nichtinanspruchnahme.

Wie lange zahlt man Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen fallen so lange an, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist. Das bedeutet, dass sie monatlich weiterberechnet werden, bis der letzte Teil des Kredits ausgezahlt wurde. Bei einem Neubau, bei dem die Auszahlung über mehrere Jahre erfolgt, können so über längere Zeit zusätzliche Kosten entstehen, wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit überschritten wird.

Es ist daher wichtig, den Auszahlungsplan genau zu planen und mit der Bank abzustimmen. Eine realistische Einschätzung des Bau- oder Kaufzeitraums hilft, die bereitstellungszinsfreie Zeit sinnvoll zu wählen und unnötige Kosten zu vermeiden. In manchen Fällen kann eine Verlängerung der zinsfreien Frist oder eine Anpassung des Auszahlungsplans sinnvoll sein.

  • Bereitstellungszinsen bis zur vollständigen Auszahlung.
  • Dauer hängt vom Auszahlungsplan ab.
  • Bei langen Bauzeiten können Kosten über Jahre anfallen.
  • Planung des Auszahlungsplans ist entscheidend.
  • Verlängerung der zinsfreien Zeit kann sinnvoll sein.

Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Wahl einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit. Je länger diese Frist ist, desto geringer ist das Risiko, dass Bereitstellungszinsen anfallen. Zudem sollte der Auszahlungsplan realistisch geplant werden, um sicherzustellen, dass das Darlehen innerhalb der zinsfreien Zeit vollständig abgerufen wird.

Eine weitere Option ist die Nutzung eines Bausparvertrags oder einer anderen Finanzierungslösung, die eine flexible Auszahlung ermöglicht. In manchen Fällen kann auch eine Anpassung des Darlehensvolumens sinnvoll sein, um den nicht abgerufenen Betrag zu reduzieren. Wichtig ist, die Bedingungen im Vertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der Bank zu verhandeln.

  • Wahl einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit.
  • Realistische Planung des Auszahlungsplans.
  • Nutzung eines Bausparvertrags oder flexibler Finanzierung.
  • Anpassung des Darlehensvolumens.
  • Verhandlung der Bedingungen mit der Bank.
  • Regelmäßige Überprüfung des Auszahlungsfortschritts.

Welche Rolle spielt der Auszahlungsplan?

Der Auszahlungsplan ist ein zentraler Faktor bei der Vermeidung von Bereitstellungszinsen. Er legt fest, in welchen Tranchen und zu welchen Zeitpunkten das Darlehen ausgezahlt wird. Bei einem Neubau erfolgt die Auszahlung typischerweise nach Baufortschritt, bei einem Kauf nach Übergabe oder nach Abschluss bestimmter Meilensteine. Ein gut geplanter Auszahlungsplan sorgt dafür, dass das Darlehen innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit vollständig abgerufen wird.

Es ist ratsam, den Auszahlungsplan mit der Bank abzustimmen und sicherzustellen, dass er realistisch ist. Unvorhergesehene Verzögerungen, etwa durch Baustellenprobleme oder Verzögerungen bei der Übergabe, können dazu führen, dass die zinsfreie Frist überschritten wird. In solchen Fällen kann eine Verlängerung der Frist oder eine Anpassung des Plans hilfreich sein.

  • Auszahlungsplan legt Tranchen und Zeitpunkte fest.
  • Gut geplanter Plan vermeidet Bereitstellungszinsen.
  • Abstimmung mit der Bank ist wichtig.
  • Realistische Einschätzung der Bau- oder Kaufdauer.
  • Verzögerungen können Frist überschreiten.
  • Anpassung des Plans bei Problemen möglich.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung einer Immobilie. Sie entstehen, wenn ein Darlehen nicht sofort oder nicht vollständig abgerufen wird, und können die Gesamtkosten der Finanzierung erheblich erhöhen. Die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit, die Höhe der Zinsen und der Auszahlungsplan spielen dabei eine entscheidende Rolle. Eine sorgfältige Planung, eine realistische Einschätzung des Bau- oder Kaufzeitraums und eine gute Abstimmung mit der Bank helfen, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Wer diese Faktoren berücksichtigt, kann seine Immobilienfinanzierung effizienter und kostengünstiger gestalten.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München