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Bereitstellungszins: So funktioniert es in der Praxis

Bereitstellungszinsen sind Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehen. Erfahren Sie, wie sie berechnet werden und wie Sie sie vermeiden können.

5 min Lesezeit
Bereitstellungszins: So funktioniert es in der Praxis

Bei der Finanzierung von Immobilien, sei es beim Kauf einer Wohnung, dem Bau eines Eigenheims oder einer Sanierung, spielt der Bereitstellungszins eine wichtige Rolle. Viele Bauherren und Käufer kennen den Begriff, wissen aber nicht genau, wann er anfällt, wie hoch er ist und wie sich die Kosten vermeiden oder zumindest minimieren lassen. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was Bereitstellungszinsen sind, wie sie in der Praxis funktionieren und welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen können, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – sind Zinsen, die eine Bank für einen noch nicht abgerufenen Teil eines Darlehens berechnet. Sobald ein Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung unterschrieben ist, stellt die Bank die vereinbarte Summe bereit. Das Geld wird für den Kreditnehmer reserviert, obwohl dieser es noch nicht vollständig oder gar nicht abruft. In dieser Zeit kann die Bank das Kapital nicht anderweitig anlegen und verlangt daher einen Ausgleich in Form von Bereitstellungszinsen.

Diese Zinsen fallen typischerweise bei Baufinanzierungen an, wenn die Auszahlung des Darlehens stufenweise nach Baufortschritt erfolgt, oder beim Kauf einer Immobilie, wenn der Kaufpreis erst später fällig wird. Bereitstellungszinsen werden zusätzlich zu den regulären Sollzinsen berechnet und nur auf den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens angewendet.

  • Bereitstellungszinsen sind Zinsen auf nicht abgerufene Darlehen.
  • Sie entstehen, wenn die Bank das Geld bereithält, aber der Kreditnehmer es noch nicht nutzt.
  • Sie werden zusätzlich zu den normalen Darlehenszinsen berechnet.
  • Sie gelten nur für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen fallen in der Regel erst nach Ablauf einer bereitstellungszinsfreien Zeit an. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Vertragsabschluss oder dem vereinbarten Bereitstellungsdatum des Darlehens. Während dieser Zeit kann der Kreditnehmer das Darlehen abrufen, ohne dass Bereitstellungszinsen fällig werden. Erst danach berechnet die Bank für den noch nicht abgerufenen Betrag monatliche Bereitstellungszinsen.

Typische bereitstellungszinsfreie Zeiträume liegen zwischen drei und zwölf Monaten, je nach Bank und Art des Vorhabens. Bei Neubauvorhaben werden oft längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten gewährt, während beim Kauf einer bestehenden Immobilie häufig zwei bis drei Monate üblich sind. Nach Ablauf dieser Frist werden Bereitstellungszinsen so lange berechnet, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.

  • Bereitstellungszinsen fallen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an.
  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit liegt meist zwischen drei und zwölf Monaten.
  • Bei Neubauvorhaben sind längere Fristen üblich.
  • Bereitstellungszinsen werden so lange berechnet, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert von Bank zu Bank. In der Praxis liegen die Bereitstellungszinsen bei den meisten Kreditinstituten bei etwa 0,25 Prozent pro Monat, was einem Jahreszinssatz von rund drei Prozent entspricht. Einige Banken verlangen etwas weniger, etwa 0,15 Prozent pro Monat, andere können etwas höhere Sätze verlangen.

Bei KfW-Förderdarlehen, zum Beispiel im Rahmen des Wohneigentumsprogramms, fallen Bereitstellungszinsen in der Regel niedriger aus, etwa 0,15 Prozent pro Monat. Die genaue Höhe der Bereitstellungszinsen wird vertraglich festgelegt und sollte daher vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

  • Bereitstellungszinsen liegen meist bei 0,25 Prozent pro Monat.
  • Das entspricht etwa drei Prozent pro Jahr.
  • Einige Banken verlangen 0,15 Prozent pro Monat.
  • KfW-Förderdarlehen haben oft niedrigere Bereitstellungszinsen.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Die Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgt monatlich auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens. Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl der Monate. Mit jeder Auszahlung reduziert sich der noch nicht abgerufene Betrag und damit auch die Bereitstellungszinsen.

Beispiel: Ein Darlehen über 200.000 Euro wird vereinbart, aber nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit sind noch 100.000 Euro nicht abgerufen. Der Bereitstellungszins beträgt 0,25 Prozent pro Monat. Die Bereitstellungszinsen für einen Monat betragen dann 100.000 Euro × 0,0025 = 250 Euro. Nach weiteren Auszahlungen sinkt der noch nicht abgerufene Betrag und damit auch die monatlichen Bereitstellungszinsen.

  • Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet.
  • Sie gelten nur für den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens.
  • Mit jeder Auszahlung sinken die Bereitstellungszinsen.
  • Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl der Monate.

Wie können Bereitstellungszinsen vermieden werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Verhandlung einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit. Je länger diese Frist ist, desto mehr Zeit bleibt, um das Darlehen abzurufen, ohne dass Bereitstellungszinsen anfallen.

Zudem kann eine sorgfältige Planung des Bauvorhabens oder des Immobilienkaufs helfen, die Auszahlung des Darlehens zeitlich so zu legen, dass sie innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit erfolgt. Auch die Nutzung eines Bausparvertrags oder anderer Finanzierungsmodelle kann sinnvoll sein, um die Abhängigkeit von Bereitstellungszinsen zu reduzieren.

  • Verhandeln Sie eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit.
  • Planen Sie Bauvorhaben oder Immobilienkäufe so, dass die Auszahlung innerhalb dieser Frist erfolgt.
  • Nutzen Sie Bausparverträge oder andere Finanzierungsmodelle.
  • Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Höhe der Bereitstellungszinsen.

Bereitstellungszinsen bei verschiedenen Finanzierungsformen

Bereitstellungszinsen können bei verschiedenen Finanzierungsformen auftreten, sei es bei klassischen Baufinanzierungen, bei KfW-Förderdarlehen oder bei Immobilienkäufen. Bei Baufinanzierungen werden die Darlehen oft stufenweise nach Baufortschritt ausgezahlt, was die Gefahr von Bereitstellungszinsen erhöht, wenn der Baufortschritt verzögert wird.

Bei KfW-Förderdarlehen fallen Bereitstellungszinsen in der Regel niedriger aus, aber sie sind dennoch zu berücksichtigen. Auch bei Immobilienkäufen, bei denen der Kaufpreis erst später fällig wird, können Bereitstellungszinsen anfallen, wenn das Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird.

  • Bereitstellungszinsen können bei Baufinanzierungen auftreten.
  • KfW-Förderdarlehen haben oft niedrigere Bereitstellungszinsen.
  • Bei Immobilienkäufen können Bereitstellungszinsen anfallen, wenn das Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird.
  • Verzögerte Baufortschritte erhöhen das Risiko von Bereitstellungszinsen.

Praktische Tipps zur Minimierung von Bereitstellungszinsen

Um Bereitstellungszinsen zu minimieren, sollten Bauherren und Käufer einige praktische Schritte befolgen. Dazu gehört die sorgfältige Planung des Bauvorhabens oder des Immobilienkaufs, um sicherzustellen, dass die Auszahlung des Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit erfolgt. Auch die Verhandlung einer längeren bereitstellungszinsfreien Zeit kann helfen.

Zudem ist es sinnvoll, regelmäßig mit der Bank zu kommunizieren und sich über den Stand der Auszahlung zu informieren. So können eventuelle Verzögerungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls angepasst werden. Schließlich sollte vor Vertragsabschluss die Höhe der Bereitstellungszinsen genau geprüft und mit anderen Angeboten verglichen werden.

  • Planen Sie Bauvorhaben oder Immobilienkäufe sorgfältig.
  • Verhandeln Sie eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit.
  • Kommunizieren Sie regelmäßig mit der Bank.
  • Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Höhe der Bereitstellungszinsen.
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Immobilien, der nicht unterschätzt werden sollte. Sie entstehen, wenn ein Teil des Darlehens noch nicht abgerufen wird, und können die Gesamtkosten der Finanzierung erheblich erhöhen. Durch eine sorgfältige Planung, die Verhandlung einer langen bereitstellungszinsfreien Zeit und die regelmäßige Kommunikation mit der Bank können diese Zusatzkosten jedoch effektiv minimiert werden. Bauherren und Käufer sollten daher die Bedingungen zu Bereitstellungszinsen genau prüfen und in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

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