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Bereitstellungszins: Kosten im Überblick

Bereitstellungszinsen können eine Baufinanzierung deutlich verteuern. Dieser Ratgeber erklärt, wie sie entstehen, wie hoch sie typischerweise sind und wie sich Kosten vermeiden lassen.

7 min Lesezeit
Bereitstellungszins: Kosten im Überblick

Bei einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung steht das vereinbarte Darlehen nicht immer sofort zur Verfügung. Stattdessen wird der Kreditbetrag schrittweise ausgezahlt – etwa nach Baufortschritt oder nach Abschluss einzelner Bauabschnitte. Zwischen Zusage und vollständiger Auszahlung entsteht eine Phase, in der die Bank das Geld bereithält, ohne dass es bereits genutzt wird. Für diese Bereitstellung verlangen viele Kreditinstitute sogenannte Bereitstellungszinsen. Diese Sonderzinsen können die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung spürbar erhöhen, sind aber in der Regel vermeidbar oder zumindest begrenzbar. In diesem Ratgeber wird erklärt, was Bereitstellungszinsen genau sind, wie sie berechnet werden, welche typischen Sätze gelten und wie sich die Kosten im Rahmen einer Immobilienfinanzierung effektiv steuern lassen.

Was sind Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die ein Kreditinstitut auf den noch nicht ausgezahlten Teil eines Darlehens berechnet. Sie entstehen, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nicht innerhalb einer vereinbarten Frist vollständig abgerufen wird. In der Immobilienfinanzierung ist das häufig der Fall, weil Bauvorhaben zeitlich gestaffelt ablaufen: Erst wird der Grundstückskauf finanziert, dann folgen einzelne Bauabschnitte wie Rohbau, Dachstuhl, Innenausbau oder Sanierungsmaßnahmen. Bis das gesamte Darlehen abgerufen ist, hält die Bank das Geld bereit – und verlangt dafür eine Entschädigung in Form von Bereitstellungszinsen.

Diese Zinsen sind nicht mit den regulären Sollzinsen des Darlehens zu verwechseln. Während die Sollzinsen auf den bereits ausgezahlten Betrag berechnet werden, gelten Bereitstellungszinsen nur auf den noch nicht abgerufenen Teil. Erst wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist, entfallen die Bereitstellungszinsen. In der Praxis treten sie vor allem bei Neubauvorhaben, größeren Umbauten, Sanierungen oder Modernisierungen auf, bei denen die Auszahlung über mehrere Monate oder sogar Jahre gestreckt ist.

  • Bereitstellungszinsen entstehen auf den noch nicht ausgezahlten Teil eines Darlehens.
  • Sie gelten, wenn der Kreditbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abgerufen wird.
  • Sie sind eine Entschädigung für die Bank, die das Geld für den Kreditnehmer bereithält.
  • Sie fallen zusätzlich zu den regulären Sollzinsen an.
  • Sie entfallen, sobald das Darlehen vollständig abgerufen ist.

Wie entstehen Bereitstellungszinsen in der Praxis?

Bereitstellungszinsen entstehen, wenn die sogenannte bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist und der Kredit noch nicht vollständig abgerufen wurde. Die bereitstellungsfreie Zeit ist eine Karenzphase, in der das Darlehen bereitgestellt wird, ohne dass Bereitstellungszinsen anfallen. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Darlehenszusage oder mit dem Vertragsbeginn und beträgt je nach Bank zwischen drei und zwölf Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist berechnet die Bank die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag.

In der Immobilienpraxis entstehen Bereitstellungszinsen häufig durch Bauverzögerungen, Planungsänderungen oder längere Genehmigungsverfahren. Beispielsweise kann ein Neubau durch Witterungsbedingungen, Materialengpässe oder behördliche Verzögerungen in die Länge gezogen werden. Auch bei Sanierungen oder Modernisierungen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Handwerkertermine nicht eingehalten werden oder unvorhergesehene Baustellen auftreten. In solchen Fällen bleibt ein Teil des Darlehens länger ungenutzt, und die Bank berechnet dafür Bereitstellungszinsen.

  • Bereitstellungszinsen entstehen nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit.
  • Sie gelten auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens.
  • Häufige Ursachen sind Bauverzögerungen, Planungsänderungen oder längere Genehmigungsverfahren.
  • Sie können durch eine längere bereitstellungsfreie Zeit oder eine andere Finanzierungsform vermieden werden.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen typischerweise?

Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert von Bank zu Bank. In der Regel liegen sie jedoch bei etwa 0,25 Prozent pro Monat, was einem Jahreszinssatz von rund 3 Prozent entspricht. Einige Institute verlangen etwas weniger, etwa 0,15 bis 0,2 Prozent pro Monat, während andere etwas höhere Sätze berechnen. Besonders bei Förderdarlehen wie KfW-Förderprogrammen fallen die Bereitstellungszinsen oft etwas geringer aus, etwa 0,15 Prozent pro Monat.

Die Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet und nur auf den Teil der Darlehenssumme, der noch nicht abgerufen wurde. Mit jeder Auszahlung reduziert sich der noch nicht abgerufene Betrag, und damit auch die Bereitstellungszinsen. Beispiel: Bei einem Darlehen von 200.000 Euro, von dem nach sechs Monaten noch 100.000 Euro nicht abgerufen wurden, und einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent pro Monat, betragen die Bereitstellungszinsen nach sechs Monaten 1.500 Euro (100.000 Euro × 0,25 % × 6 Monate).

  • Typischer Bereitstellungszinssatz: etwa 0,25 Prozent pro Monat (3 Prozent pro Jahr).
  • Einige Institute verlangen 0,15 bis 0,2 Prozent pro Monat.
  • KfW-Förderdarlehen haben oft geringere Bereitstellungszinsen, etwa 0,15 Prozent pro Monat.
  • Die Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet und nur auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Mit jeder Auszahlung reduziert sich der noch nicht abgerufene Betrag und damit auch die Bereitstellungszinsen.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Die Berechnung der Bereitstellungszinsen ist relativ einfach. Sie erfolgt nach der Formel: Bereitstellungszinsen = noch nicht abgerufener Darlehensbetrag × monatlicher Zinssatz × Anzahl der Monate. Der noch nicht abgerufene Betrag ist der Teil des Darlehens, der noch nicht ausgezahlt wurde. Der monatliche Zinssatz ist der vereinbarte Bereitstellungszinssatz, und die Anzahl der Monate ist die Dauer, in der der Betrag nicht abgerufen wurde.

Beispiel: Ein Darlehen von 150.000 Euro wird in mehreren Tranchen ausgezahlt. Nach drei Monaten sind 50.000 Euro ausgezahlt, 100.000 Euro bleiben noch ungenutzt. Der Bereitstellungszinssatz beträgt 0,25 Prozent pro Monat. Nach drei Monaten betragen die Bereitstellungszinsen 750 Euro (100.000 Euro × 0,25 % × 3 Monate). Nach weiteren drei Monaten, wenn weitere 50.000 Euro ausgezahlt wurden und nur noch 50.000 Euro ungenutzt sind, betragen die Bereitstellungszinsen für die nächsten drei Monate 375 Euro (50.000 Euro × 0,25 % × 3 Monate).

  • Bereitstellungszinsen = noch nicht abgerufener Darlehensbetrag × monatlicher Zinssatz × Anzahl der Monate.
  • Der noch nicht abgerufene Betrag ist der Teil des Darlehens, der noch nicht ausgezahlt wurde.
  • Der monatliche Zinssatz ist der vereinbarte Bereitstellungszinssatz.
  • Die Anzahl der Monate ist die Dauer, in der der Betrag nicht abgerufen wurde.
  • Mit jeder Auszahlung reduziert sich der noch nicht abgerufene Betrag und damit auch die Bereitstellungszinsen.

Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden oder minimieren?

Bereitstellungszinsen können durch eine sorgfältige Planung und Wahl der richtigen Finanzierungsform vermieden oder zumindest minimiert werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Vereinbarung einer möglichst langen bereitstellungsfreien Zeit. Viele Banken bieten eine bereitstellungsfreie Zeit von drei bis zwölf Monaten an. Bei Neubauvorhaben oder größeren Sanierungen kann es sinnvoll sein, eine längere Frist zu vereinbaren, um Bauverzögerungen abzufedern.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines Bausparvertrags. Bei einem Bausparvertrag fallen in der Regel keine Bereitstellungszinsen an, da das Geld erst dann bereitgestellt wird, wenn es tatsächlich benötigt wird. Zudem können Förderdarlehen wie KfW-Förderprogramme genutzt werden, die oft geringere Bereitstellungszinsen haben. Schließlich kann eine schrittweise Auszahlung des Darlehens nach Baufortschritt helfen, den noch nicht abgerufenen Betrag zu reduzieren und damit die Bereitstellungszinsen zu senken.

  • Vereinbarung einer möglichst langen bereitstellungsfreien Zeit (3–12 Monate).
  • Nutzung eines Bausparvertrags, bei dem in der Regel keine Bereitstellungszinsen anfallen.
  • Nutzung von Förderdarlehen mit geringeren Bereitstellungszinsen, z.B. KfW-Förderprogramme.
  • Schrittweise Auszahlung des Darlehens nach Baufortschritt, um den noch nicht abgerufenen Betrag zu reduzieren.
  • Sorgfältige Planung und Koordination von Bauabläufen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Auswirkungen haben Bereitstellungszinsen auf die Gesamtkosten?

Bereitstellungszinsen können die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung erheblich erhöhen, insbesondere bei größeren Darlehen und längeren Bauzeiten. Beispiel: Bei einem Darlehen von 300.000 Euro, von dem nach zwölf Monaten noch 150.000 Euro nicht abgerufen wurden, und einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent pro Monat, betragen die Bereitstellungszinsen nach zwölf Monaten 4.500 Euro (150.000 Euro × 0,25 % × 12 Monate). Diese Kosten kommen zusätzlich zu den regulären Sollzinsen und der Tilgung hinzu.

Die Auswirkungen auf die Gesamtkosten hängen von der Höhe des Darlehens, der Länge der Bauzeit und dem vereinbarten Bereitstellungszinssatz ab. Je größer der noch nicht abgerufene Betrag und je länger die Bauzeit, desto höher fallen die Bereitstellungszinsen aus. Daher ist es wichtig, die Bereitstellungszinsen bei der Planung der Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Finanzierungsformen in Betracht zu ziehen.

  • Bereitstellungszinsen können die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung erheblich erhöhen.
  • Sie hängen von der Höhe des Darlehens, der Länge der Bauzeit und dem vereinbarten Bereitstellungszinssatz ab.
  • Je größer der noch nicht abgerufene Betrag und je länger die Bauzeit, desto höher fallen die Bereitstellungszinsen aus.
  • Sie kommen zusätzlich zu den regulären Sollzinsen und der Tilgung hinzu.
  • Eine sorgfältige Planung und Wahl der richtigen Finanzierungsform kann die Kosten reduzieren.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Kostenfaktor bei Immobilienfinanzierungen, der oft unterschätzt wird. Sie entstehen, wenn ein Teil des Darlehens nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abgerufen wird, und werden auf den noch nicht ausgezahlten Betrag berechnet. Typischerweise liegen sie bei etwa 0,25 Prozent pro Monat, was einem Jahreszinssatz von rund 3 Prozent entspricht. Durch eine sorgfältige Planung, die Vereinbarung einer möglichst langen bereitstellungsfreien Zeit, die Nutzung von Bausparverträgen oder Förderdarlehen und eine schrittweise Auszahlung des Darlehens können die Bereitstellungszinsen vermieden oder zumindest minimiert werden. Wer diese Kostenfaktoren frühzeitig berücksichtigt, kann die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung deutlich senken und die Finanzierung insgesamt effizienter gestalten.

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