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Bereitstellungszins: Ablauf Schritt für Schritt

Bereitstellungszinsen treten bei Baufinanzierungen auf, wenn ein zugesagter Kredit nicht rechtzeitig abgerufen wird. So vermeiden Sie teure Zusatzkosten.

4 min Lesezeit
Bereitstellungszins: Ablauf Schritt für Schritt

Bei der Finanzierung von Immobilien, sei es beim Neubau, Kauf, Umbau oder Sanierung, spielt der Bereitstellungszins eine wichtige Rolle. Er tritt auf, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nicht sofort oder nicht vollständig abgerufen wird, obwohl die Bank das Kapital bereitgestellt hat. Viele Bauherren und Käufer unterschätzen diese Kosten, die sich schnell summieren können. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie Bereitstellungszinsen entstehen, wie sie berechnet werden und wie Sie sie vermeiden oder minimieren können.

Was ist ein Bereitstellungszins?

Ein Bereitstellungszins ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort oder nur teilweise abgerufen wird. Er entschädigt die Bank für das bereitgehaltene Kapital, das sie nicht verleihen kann, während es für den Kreditnehmer reserviert ist. Bereitstellungszinsen fallen vor allem bei Baufinanzierungen an, wenn der Kreditbetrag in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt ausgezahlt wird.

Im Gegensatz zum regulären Sollzins, der auf bereits ausgezahltes Geld berechnet wird, handelt es sich beim Bereitstellungszins um eine Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes Kapital. Er wird erst nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit fällig und zusätzlich zu den Sollzinsen berechnet. Die Höhe und Dauer der Bereitstellungszinsen sind vertraglich festgelegt und variieren je nach Bank.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen entstehen, wenn der vereinbarte Darlehensbetrag nicht innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit vollständig abgerufen wird. Diese Frist liegt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten, je nach Bank und Bauvorhaben. Nach Ablauf dieser Frist berechnet die Bank Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag, bis das Darlehen vollständig ausgezahlt ist.

Typische Situationen, in denen Bereitstellungszinsen anfallen, sind Verzögerungen beim Baubeginn, beim Hauskauf oder bei der Auszahlung nach Baufortschritt. Auch wenn der Kreditbetrag in Teilbeträgen abgerufen wird, können Bereitstellungszinsen auf den ausstehenden Teil anfallen, wenn die vereinbarte Frist überschritten wird.

  • Verzögerung beim Baubeginn oder Hauskauf
  • Teilweise Auszahlung nach Baufortschritt
  • Nicht rechtzeitige Abwicklung nach Notartermin
  • Änderungen im Bauvorhaben oder Finanzierung
  • Verlängerung der Bauzeit

Höhe und Berechnung der Bereitstellungszinsen

Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Kreditinstitut. Üblicherweise liegt der Bereitstellungszins bei etwa 0,25 % pro Monat, was umgerechnet etwa 3 % pro Jahr entspricht. Einige Banken berechnen zwischen 0,15 und 0,25 % pro Monat, also etwa 1,8 bis 3 % pro Jahr.

Die Berechnung erfolgt auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl Monate. Beispiel: Bei einem Darlehen von 200.000 Euro, einem Bereitstellungszins von 0,25 % pro Monat und einem noch nicht abgerufenen Betrag von 50.000 Euro fallen nach einem Monat 125 Euro Bereitstellungszinsen an (50.000 × 0,0025).

Bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren

Um Bereitstellungszinsen zu vermeiden, ist es wichtig, eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit zu vereinbaren. Diese Frist sollte den geplanten Zeitraum bis zur vollständigen Auszahlung abdecken. Bei Neubauvorhaben werden oft längere Fristen von 6 bis 12 Monaten gewährt, während bei einem Hauskauf meist 2 bis 3 Monate üblich sind.

Beim Verhandeln mit der Bank sollten Sie darauf achten, dass die bereitstellungszinsfreie Zeit ausreichend bemessen ist und eventuelle Verzögerungen berücksichtigt. Eine längere Frist gibt Ihnen mehr Planungssicherheit und reduziert das Risiko von Bereitstellungszinsen.

  • Längere bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren
  • Zeitplanung des Bauvorhabens berücksichtigen
  • Eventuelle Verzögerungen einplanen
  • Mit der Bank über Verlängerungsmöglichkeiten sprechen

Anrechenbare vs. nicht anrechenbare Bereitstellungszinsen

Es gibt zwei Arten von Bereitstellungszinsen: anrechenbare und nicht anrechenbare. Bei anrechenbaren Bereitstellungszinsen wird der Zins nur auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnet. Auf bereits abgerufene Beträge zahlen Sie lediglich den regulären Darlehenszins.

Bei nicht anrechenbaren Bereitstellungszinsen erfolgt die Berechnung auf Basis des gesamten Darlehensbetrages. Das bedeutet, dass Sie auf abgerufene Beträge zusätzlich zum Darlehenszins auch Bereitstellungszinsen zahlen. Diese Variante ist für den Kreditnehmer weniger vorteilhaft und sollte wenn möglich vermieden werden.

Praxisbeispiele und Berechnungen

Ein Beispiel: Ein Bauherr hat ein Darlehen von 250.000 Euro mit einer bereitstellungszinsfreien Zeit von 6 Monaten und einem Bereitstellungszins von 0,25 % pro Monat vereinbart. Nach 6 Monaten sind 200.000 Euro ausgezahlt, 50.000 Euro sind noch nicht abgerufen. Nach einem weiteren Monat fallen 125 Euro Bereitstellungszinsen an (50.000 × 0,0025).

Ein weiteres Beispiel: Ein Käufer hat ein Darlehen von 150.000 Euro mit einer bereitstellungszinsfreien Zeit von 3 Monaten und einem Bereitstellungszins von 0,2 % pro Monat vereinbart. Nach 3 Monaten sind 100.000 Euro ausgezahlt, 50.000 Euro sind noch nicht abgerufen. Nach einem weiteren Monat fallen 100 Euro Bereitstellungszinsen an (50.000 × 0.002).

Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen

Um Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zu minimieren, sollten Sie frühzeitig planen und die Auszahlung des Darlehens zügig abwickeln. Eine sorgfältige Zeitplanung des Bauvorhabens oder des Hauskaufs hilft, Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollten Sie mit der Bank über eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln.

Weitere Tipps sind die Aufteilung des Kredits in Teilbeträge bei Bauvorhaben, die Nutzung eines Bausparvertrags oder die Anpassung der Finanzierung an den tatsächlichen Bedarf. So können Sie sicherstellen, dass das Darlehen rechtzeitig und vollständig abgerufen wird.

  • Frühzeitige Planung und Zeitplanung
  • Zügige Abwicklung nach Notartermin
  • Längere bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren
  • Kredit in Teilbeträgen splitten (bei Bau)
  • Nutzung eines Bausparvertrags
  • Anpassung der Finanzierung an den Bedarf

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Immobilien, der oft unterschätzt wird. Sie entstehen, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig abgerufen wird, und können die Gesamtkosten der Finanzierung erheblich erhöhen. Durch eine sorgfältige Planung, eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit und eine zügige Abwicklung können Sie diese Zusatzkosten vermeiden oder minimieren. Es lohnt sich, die Bedingungen genau zu prüfen und mit der Bank zu verhandeln, um die besten Konditionen zu erhalten.

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