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Beleihungswert: Welche Fristen gelten?

Welche Fristen gelten beim Beleihungswert? Ein Überblick zu Vortaxwert, finaler Beleihungswert und zeitnaher Vorlage für Banken und Kreditnehmer.

6 min Lesezeit
Beleihungswert: Welche Fristen gelten?

Beim Kauf oder Bau einer Immobilie spielt der Beleihungswert eine zentrale Rolle: Er bestimmt, wie viel Kredit die Bank maximal bereit ist zu vergeben. Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe dieses Wertes, sondern auch, wie aktuell die Wertermittlung ist. Für Käufer, Bauherren und Eigentümer ist es daher wichtig zu wissen, welche Fristen bei der Vorlage von Vortaxwert, finaler Beleihungswert und allgemeinen Gutachten gelten – und was passiert, wenn diese Fristen überschritten werden.

Was ist der Beleihungswert überhaupt?

Der Beleihungswert ist der von der Bank ermittelte, langfristig gesicherte Wert einer Immobilie. Er dient als Grundlage für die Kreditentscheidung und zeigt, welcher Betrag im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielt werden kann. Im Gegensatz zum Verkehrswert, der den aktuellen Marktwert abbildet, berücksichtigt der Beleihungswert mögliche Wertschwankungen und enthält einen Sicherheitsabschlag. Deshalb liegt er in der Regel deutlich unter dem Kaufpreis oder dem Verkehrswert.

Rechtlich ist der Beleihungswert im Pfandbriefgesetz und in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Danach ist er der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Marktschwankungen während der gesamten Beleihungsdauer bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Für die Bank ist dieser Wert die zentrale Sicherheitsgröße; für den Kreditnehmer bestimmt er, wie viel Eigenkapital zusätzlich eingebracht werden muss.

Vortaxwert und finaler Beleihungswert: Zwei Stufen der Bewertung

Bei vielen Immobilienfinanzierungen unterscheiden Banken zwischen Vortaxwert und finalen Beleihungswert. Der Vortaxwert ist eine erste, vorläufige Wertermittlung, die meist auf Basis von Plänen, Grundrissen und groben Angaben erfolgt. Er dient der Bank, um eine erste Einschätzung der Beleihungsfähigkeit zu erhalten und die Finanzierung vorab zu planen. Der finale Beleihungswert hingegen wird erst nach Fertigstellung oder nach einer eingehenden Besichtigung ermittelt und bildet die verbindliche Grundlage für die endgültige Kreditvergabe.

Die Übergangszeit zwischen Vortaxwert und finalem Beleihungswert ist durch Fristen geregelt. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Objektart – fertiggestellte Immobilien einerseits, im Bau oder in Sanierung befindliche Objekte andererseits. Wird der finale Wert nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, kann die Bank die ursprüngliche Kreditzusage anpassen oder sogar zurückziehen.

Fristen bei fertiggestellten Immobilien

Bei bereits fertiggestellten Objekten gilt der finale Beleihungswert als „zeitnah“, wenn er spätestens sechs Monate nach Ermittlung des Vortaxwertes vorliegt. Das bedeutet: Sobald der Vortaxwert feststeht, hat der Kreditnehmer in der Regel ein halbes Jahr Zeit, den finalen Wert durch ein Gutachten oder eine vereinfachte Wertermittlung nachzureichen. In dieser Phase kann die Bank die Finanzierung auf Basis des Vortaxwertes vorläufig zulassen, setzt aber die endgültige Zusage an die Vorlage des finalen Wertes.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur im begründeten Einzelfall möglich und darf bei fertiggestellten Immobilien höchstens weitere sechs Monate betragen. Mögliche Gründe können beispielsweise Verzögerungen bei der Objektbesichtigung, fehlende Unterlagen oder unvorhergesehene rechtliche Fragen sein. Wird auch die verlängerte Frist überschritten, muss mit einer Neubewertung oder einer Anpassung der Konditionen gerechnet werden.

  • Vortaxwert wird ermittelt, z.B. bei Kaufvertragsunterzeichnung oder Baubeginn.
  • Finale Beleihungswertermittlung muss innerhalb von 6 Monaten vorliegen.
  • Verlängerung nur im begründeten Einzelfall, maximal weitere 6 Monate.
  • Überschreitung der Frist kann zu neuer Bewertung oder Konditionsanpassung führen.
  • Bank kann bei fehlendem finalem Wert die Kreditzusage einschränken oder anpassen.

Fristen bei Objekten im Bau oder in Sanierung

Bei Immobilien, die sich noch im Bau befinden oder einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, gelten längere Fristen. Hier beträgt die „zeitnahe“ Frist für die Vorlage des finalen Beleihungswertes 24 Monate ab Ermittlung des Vortaxwertes. Diese längere Zeitspanne berücksichtigt, dass Bau- und Sanierungsprojekte oft mehrere Jahre dauern und der endgültige Zustand der Immobilie erst nach Fertigstellung zuverlässig bewertet werden kann.

Auch hier ist eine Verlängerung nur im begründeten Einzelfall möglich und darf maximal weitere 12 Monate betragen. Typische Gründe können Baustellenverzögerungen, behördliche Genehmigungen oder unvorhergesehene technische Probleme sein. Wird der finale Wert trotz Verlängerung nicht vorgelegt, kann die Bank die ursprüngliche Beleihungsgrenze neu berechnen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen.

  • Vortaxwert wird z.B. bei Baubeginn oder Sanierungsstart festgelegt.
  • Finale Beleihungswertermittlung muss innerhalb von 24 Monaten vorliegen.
  • Verlängerung nur im begründeten Einzelfall, maximal weitere 12 Monate.
  • Längere Fristen berücksichtigen Bau- und Sanierungszeiträume.
  • Überschreitung kann zu neuer Bewertung, Konditionsanpassung oder Nachbesicherung führen.

Allgemeine Aktualität von Beleihungswertermittlungen

Neben den speziellen Fristen für Vortaxwert und finalen Beleihungswert gibt es keine starre gesetzliche Regelung, wie alt eine Beleihungswertermittlung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sein darf. Entscheidend ist, dass das Gutachten oder die vereinfachte Wertermittlung zum Zeitpunkt der Indeckungnahme noch den tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Objektes entspricht. Das bedeutet: Marktsituation, Objektzustand und rechtliche Rahmenbedingungen dürfen sich nicht so stark verändert haben, dass der ermittelte Wert nicht mehr realistisch ist.

Praktisch bedeutet das, dass Banken in der Regel Wertgutachten nicht länger als ein bis zwei Jahre ohne Neubewertung akzeptieren. Hat sich der Immobilienmarkt stark verändert, ist das Objekt saniert oder umgebaut worden oder liegen neue Mietverträge vor, kann die Bank eine Aktualisierung verlangen. Auch bei Nachbesicherungen oder Aufstockungen eines bestehenden Darlehens wird in der Regel ein aktuelles Gutachten gefordert.

  • Keine starre gesetzliche Höchstaltersgrenze für Gutachten.
  • Wertgutachten muss zum Zeitpunkt der Indeckung noch aktuell sein.
  • Banken akzeptieren in der Regel Gutachten nicht länger als 1–2 Jahre ohne Neubewertung.
  • Marktveränderungen, Sanierungen oder Umbauten können Neubewertung erforderlich machen.
  • Nachbesicherung oder Aufstockung eines Darlehens erfordert oft ein aktuelles Gutachten.

Praktische Auswirkungen für Käufer und Bauherren

Für Käufer und Bauherren bedeutet die Einhaltung der Fristen, dass sie den Bewertungsprozess frühzeitig einplanen müssen. Bei einem Kaufvertrag sollte der Zeitpunkt der Gutachtenbestellung so gelegt werden, dass der finale Beleihungswert innerhalb der sechs Monate nach Vortaxwert vorliegt. Bei Bauprojekten ist es sinnvoll, den Bewertungstermin mit dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin abzustimmen, um die 24-Monats-Frist nicht zu gefährden.

Ein Beispiel: Ein Käufer erhält einen Vortaxwert im Januar und plant die Finanzierung auf Basis dieses Wertes. Bis spätestens Juli muss dann der finale Beleihungswert vorliegen. Wird der Kaufprozess verzögert oder die Objektbesichtigung verschoben, sollte rechtzeitig mit der Bank kommuniziert werden, um eine begründete Verlängerung zu beantragen. Bei einem Neubau, bei dem der Vortaxwert im März festgelegt wird, sollte der finale Wert spätestens im März des übernächsten Jahres vorliegen.

  • Frühzeitige Bestellung des Gutachtens planen.
  • Zeitpunkt der Objektbesichtigung mit Fristen abstimmen.
  • Bei Verzögerungen frühzeitig mit der Bank sprechen.
  • Bei Neubau oder Sanierung Fertigstellungstermin und Bewertungstermin koordinieren.
  • Verlängerung der Frist nur im begründeten Einzelfall beantragen.

Nachbesicherung und Fristen bei Wertverlust

Wird der Beleihungswert im Laufe der Zeit durch eine Neubewertung nach unten korrigiert, kann die Bank eine Nachbesicherung verlangen. Das bedeutet, dass zusätzliche Sicherheiten oder eine Verringerung des Darlehens erforderlich werden, um die vereinbarte Beleihungsgrenze wieder einzuhalten. Auch hier spielen Fristen eine Rolle: Die Bank setzt dem Kreditnehmer in der Regel eine Frist zur Nachbesicherung, innerhalb derer die zusätzlichen Sicherheiten bereitgestellt werden müssen.

Kommt der Kreditnehmer dieser Forderung nicht nach, kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten. Wichtig ist, dass die Bank den Wertverlust oder die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nachweisen muss. Eine Nachbesicherung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss auf einer aktuellen Wertermittlung und einer begründeten Risikoanalyse beruhen.

  • Nachbesicherung bei Unterschreitung der Beleihungsgrenze möglich.
  • Bank setzt Frist zur Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten.
  • Überschreitung der Frist kann Zwangsversteigerung nach sich ziehen.
  • Nachbesicherung muss auf aktueller Wertermittlung und Begründung beruhen.
  • Kreditnehmer sollte frühzeitig mit der Bank über Alternativen sprechen.

Fazit

Die Fristen rund um Vortaxwert und finalen Beleihungswert sind für eine erfolgreiche Immobilienfinanzierung entscheidend. Bei fertiggestellten Objekten gilt in der Regel eine Frist von sechs Monaten, bei Objekten im Bau oder in Sanierung 24 Monate, jeweils mit begrenzten Verlängerungsmöglichkeiten. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass jede Beleihungswertermittlung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe noch aktuell ist. Wer diese Fristen einhält und frühzeitig mit der Bank kommuniziert, minimiert das Risiko von Konditionsanpassungen, Nachbesicherungen oder gar der Rücknahme der Kreditzusage.

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