Sie verkaufen Ihre Münchner Immobilie und sichern sich gleichzeitig den lebenslangen Nießbrauch. Damit wird Kapital frei, während Sie weiterhin dort wohnen oder später vermieten und die Mieteinnahmen behalten können.
Verkehrswert, Nießbrauch und Kaufpreis sind drei getrennte Größen. Zuerst wird die Immobilie unbelastet bewertet. Danach wird der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts ermittelt. Die Vertragsgestaltung legt schließlich fest, welche Nutzungen, Kosten und Pflichten bei Ihnen verbleiben.
Bewertung
Lage, Zustand, Wohnfläche und Vergleichsobjekte bestimmen den unbelasteten Verkehrswert der Münchner Immobilie.
Nießbrauchwert
Jahresmietwert und gesetzlicher Vervielfältiger ergeben den Kapitalwert des lebenslangen Nutzungsrechts.
Notarvertrag
Rangstelle, Vermietungsrecht, Kostenverteilung und mögliche Abfindung bei vorzeitiger Aufgabe werden eindeutig geregelt.
Bei 850.000 € Verkehrswert und einem Jahresmietwert von 34.000 € ergibt ein beispielhafter Vervielfältiger von 11,27 einen Nießbrauchwert von rund 383.000 €. Rechnerisch verbleiben etwa 466.000 € vor individuellen Vertrags-, Transaktions- und Bewertungsfaktoren. Zusätzlich bleibt die Nutzung oder Vermietung der Immobilie erhalten.
Unverbindliches Rechenbeispiel nach der Systematik des §14 BewG und der Sterbetafel 2020/22. Ein Angebot setzt eine individuelle Bewertung und rechtliche Prüfung voraus.
Der Nießbrauch ist mehr als ein bloßes Bleiberecht. Sie können die Immobilie selbst bewohnen, sie vermieten und die Erträge beziehen. Gleichzeitig müssen gewöhnliche Unterhaltung, öffentliche Lasten und Versicherungen vertraglich sauber verteilt werden. Gerade bei Münchner Objekten entscheidet diese Verteilung neben dem Kaufpreis über die langfristige Wirtschaftlichkeit.