Immobilienverkauf · Nießbrauch · München

Immobilie verkaufen mit Nießbrauch München
Eigentum übertragen. Nutzung behalten.

Sie verkaufen Ihre Münchner Immobilie und sichern sich gleichzeitig den lebenslangen Nießbrauch. Damit wird Kapital frei, während Sie weiterhin dort wohnen oder später vermieten und die Mieteinnahmen behalten können.

Immobilie verkaufen mit Nießbrauch in München – KI-generiertes SymbolbildKI-generiert

So wird der Verkauf mit Nießbrauch aufgebaut

Verkehrswert, Nießbrauch und Kaufpreis sind drei getrennte Größen. Zuerst wird die Immobilie unbelastet bewertet. Danach wird der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts ermittelt. Die Vertragsgestaltung legt schließlich fest, welche Nutzungen, Kosten und Pflichten bei Ihnen verbleiben.

Bewertung

Lage, Zustand, Wohnfläche und Vergleichsobjekte bestimmen den unbelasteten Verkehrswert der Münchner Immobilie.

Nießbrauchwert

Jahresmietwert und gesetzlicher Vervielfältiger ergeben den Kapitalwert des lebenslangen Nutzungsrechts.

Notarvertrag

Rangstelle, Vermietungsrecht, Kostenverteilung und mögliche Abfindung bei vorzeitiger Aufgabe werden eindeutig geregelt.

Rechenbeispiel für den Verkauf

Bei 850.000 € Verkehrswert und einem Jahresmietwert von 34.000 € ergibt ein beispielhafter Vervielfältiger von 11,27 einen Nießbrauchwert von rund 383.000 €. Rechnerisch verbleiben etwa 466.000 € vor individuellen Vertrags-, Transaktions- und Bewertungsfaktoren. Zusätzlich bleibt die Nutzung oder Vermietung der Immobilie erhalten.

Unverbindliches Rechenbeispiel nach der Systematik des §14 BewG und der Sterbetafel 2020/22. Ein Angebot setzt eine individuelle Bewertung und rechtliche Prüfung voraus.

Was nach dem Eigentumswechsel bei Ihnen bleibt

Der Nießbrauch ist mehr als ein bloßes Bleiberecht. Sie können die Immobilie selbst bewohnen, sie vermieten und die Erträge beziehen. Gleichzeitig müssen gewöhnliche Unterhaltung, öffentliche Lasten und Versicherungen vertraglich sauber verteilt werden. Gerade bei Münchner Objekten entscheidet diese Verteilung neben dem Kaufpreis über die langfristige Wirtschaftlichkeit.

Anonymisierte Beispielsituationen

Erfahrungen: Immobilie verkaufen mit Nießbrauch München

Sechs anonymisierte Verkaufsfälle verdeutlichen, welche wirtschaftlichen und vertraglichen Punkte bei einem Verkauf mit Nießbrauch zusammenwirken.

Altbauwohnung · München-Maxvorstadt01

Verkehrswert und Nießbrauch getrennt ermitteln

Eine Eigentümerin erhält sehr unterschiedliche Kaufpreisangebote. Erst eine unabhängige Bewertung der unbelasteten Wohnung und eine separate Berechnung des Nießbrauchs machen die Angebote vergleichbar.

Entscheidend: Keinen pauschalen Abschlag ohne nachvollziehbare Wertermittlung akzeptieren.

Einfamilienhaus · München-Hadern02

Restdarlehen aus dem Kaufpreis ablösen

Auf dem Haus lastet noch eine Finanzierung. Beim Verkauf wird die Bank zuerst abgelöst; zugleich muss der Nießbrauch in der vereinbarten Rangstelle rechtssicher eingetragen werden.

Entscheidend: Kaufpreisfälligkeit, Grundschuldablösung und Rangstelle koordinieren.

Dachgeschosswohnung · München-Haidhausen03

Modernisierung vor dem Verkauf bewerten

Vor dem Verkauf steht die Frage, ob Bad und Fenster noch erneuert werden sollen. Die Bewertung vergleicht Investitionskosten, möglichen Mehrwert und die spätere Pflicht zur gewöhnlichen Unterhaltung.

Entscheidend: Nur Maßnahmen umsetzen, deren wirtschaftlicher Nutzen belegt ist.

Reihenendhaus · München-Riem04

Zwei Berechtigte im Vertrag absichern

Ein Ehepaar unterschiedlichen Alters verkauft gemeinsam. Das Nießbrauchrecht soll für beide gelten und erst mit dem Tod der länger lebenden Person enden.

Entscheidend: Berechnung und Vertragsende auf beide Lebenszeiten abstimmen.

Wohn- und Geschäftshaus · München-Sendling05

Private und gewerbliche Mieten erhalten

Der Verkäufer nutzt eine Wohnung selbst und bezieht Mieten aus einem Laden sowie weiteren Einheiten. Der Vertrag muss die unterschiedlichen Flächen, Mietverhältnisse und Bewirtschaftungspflichten abbilden.

Entscheidend: Erträge, Kosten und Verwaltungsrechte je Nutzungseinheit festlegen.

Villa · München-Bogenhausen06

Vorzeitige Aufgabe des Nießbrauchs vorbereiten

Der Eigentümer erwägt langfristig einen Umzug ins Ausland. Bereits beim Verkauf wird vereinbart, wie eine spätere Löschung bewertet, abgefunden und notariell umgesetzt werden kann.

Entscheidend: Keine spätere Abfindung ohne klare Bewertungsmethode offenlassen.

Beispielhafte, anonymisierte Fallszenarien. Sie dienen der Orientierung und sind keine Kundenbewertungen.

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf mit Nießbrauch

Kann ich eine Immobilie in München mit Nießbrauch verkaufen?
Ja. Das Eigentum wird notariell übertragen, während der Nießbrauch als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen bleibt. Sie dürfen die Immobilie weiter selbst nutzen oder vermieten.
Wie beeinflusst der Nießbrauch den Verkaufspreis?
Vom unbelasteten Verkehrswert wird der Kapitalwert des Nießbrauchs berücksichtigt. Dieser hängt insbesondere vom nachhaltig erzielbaren Jahresmietwert und vom gesetzlichen Vervielfältiger ab.
Wer erhält nach dem Verkauf die Mieteinnahmen?
Der Nießbraucher darf die Immobilie vermieten und die Erträge behalten. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum reinen Wohnrecht.
Wer bezahlt Reparaturen und laufende Kosten?
Die gewöhnliche Unterhaltung trägt gesetzlich grundsätzlich der Nießbraucher. Außergewöhnliche Maßnahmen treffen regelmäßig den Eigentümer. Im Vertrag kann eine andere Verteilung festgelegt werden.
Kann die Immobilie später erneut verkauft werden?
Der neue Eigentümer kann grundsätzlich weiterverkaufen. Ein eingetragener Nießbrauch bleibt jedoch bestehen und bindet auch einen weiteren Erwerber, sofern keine Löschung vereinbart wird.
Wann endet der Nießbrauch?
Ein lebenslanger Nießbrauch endet normalerweise mit dem Tod des Berechtigten. Eine vorzeitige Aufgabe ist möglich; Abfindung, Löschung und steuerliche Folgen sollten vorher geregelt und beraten werden.
Gerhard Hahn — Geschäftsführer FREITAG® Immobilien GmbH
Verkauf mit Nießbrauch · Persönliche Berechnung

Gerhard Hahn berechnet Auszahlung und Nießbrauchwert

Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH

Für Ihre Entscheidung werden unbelasteter Verkehrswert, ortsüblicher Mietwert, Dauer des Rechts und gewünschte Vertragsregelungen getrennt ausgewiesen. So sehen Sie vor dem Verkauf, welches Kapital frei wird und welche Rechte bleiben.

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