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Schenkung oder Vererbung – Was ist besser?

Die Frage, ob eine Schenkung oder eine Vererbung die bessere Wahl ist, beschäftigt viele Personen, die ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten. Die Antwort hängt von individuellen Umständen ab.

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Schenkung oder Vererbung – Was ist besser?

Die Weitergabe von Vermögenswerten, wie beispielsweise Immobilien, an die nächste Generation ist ein zentrales Thema der Vermögensplanung. Dabei stehen Schenkung zu Lebzeiten und Vererbung nach dem Tod als Hauptoptionen zur Wahl. Beide Wege haben spezifische rechtliche und steuerliche Implikationen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dieser Ratgeber beleuchtet die Vor- und Nachteile beider Optionen, erklärt wichtige Fachbegriffe und gibt praxisnahe Hinweise, um Ihnen bei einer fundierten Entscheidung zu helfen. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, welche Option in Ihrer individuellen Situation die vorteilhafteste sein könnte.

Grundlagen der Schenkung und Vererbung

Bevor wir uns den Details widmen, ist es wichtig, die grundlegenden Unterschiede zwischen Schenkung und Vererbung zu verstehen. Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen von einer Person (Schenker) auf eine andere (Beschenkter) zu Lebzeiten des Schenkers. Hierfür ist in der Regel ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag erforderlich, insbesondere bei Immobilien. Die Vererbung hingegen tritt erst nach dem Tod des Erblassers ein. Das Vermögen geht dann entweder auf Basis eines Testaments oder Erbvertrags – oder mangels solcher Dokumente nach der gesetzlichen Erbfolge – auf die Erben über.

  • Schenkung: Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
  • Vererbung: Vermögensübergang nach dem Tod.
  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind im Kern gleich geregelt.

Steuerliche Aspekte: Freibeträge optimal nutzen

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Deutschland ist komplex, bietet aber Möglichkeiten, die Steuerlast durch geschickte Planung zu minimieren. Ein zentrales Element sind die persönlichen Freibeträge. Diese Freibeträge können innerhalb bestimmter Zeiträume – in der Regel alle zehn Jahre – erneut in Anspruch genommen werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil der Schenkung.

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder, sowie angenommene Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Schenkung: 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Vererbung: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner, Nicht-Verwandte: 20.000 Euro

Durch eine frühzeitige Schenkung können diese Freibeträge mehrfach genutzt werden, indem Vermögen über mehrere Zehn-Jahres-Fristen hinweg übertragen wird. Bei einer einmaligen Vererbung nach dem Tod steht der Freibetrag hingegen nur einmalig zur Verfügung.

Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten

Die Schenkung bietet mehrere attraktive Vorteile, die über die reine Steuerersparnis hinausgehen können.

  • Mehrfache Nutzung von Freibeträgen: Wie bereits erwähnt, können Freibeträge alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Bei einer geplanten Vermögensübertragung über einen längeren Zeitraum können so erhebliche Summen steuerfrei übertragen werden.
  • Absicherung eigener Wünsche: Durch vertragliche Regelungen im Schenkungsvertrag (z.B. Nießbrauchrecht oder Wohnrecht) kann sich der Schenker ein wirtschaftliches oder tatsächliches Nutzungsrecht an der Immobilie sichern. So bleibt die Kontrolle und/oder die Nutzung der Immobilie erhalten, während das Eigentum bereits übertragen wurde.
  • Vermeidung des Erbstreits: Eine frühzeitige Klärung der Vermögensnachfolge kann potenzielle Konflikte unter den Erben nach dem Tod des Erblassers minimieren oder ganz vermeiden. Der Vermögensinhaber kann seine Wünsche offen kommunizieren und umsetzen.
  • Entlastung im Alter: Die Übertragung von Vermögenswerten kann eine Entlastung im Hinblick auf zukünftige Pflegekosten darstellen. Vermögen, das vor mehr als 10 Jahren verschenkt wurde, wird bei möglichen Ansprüchen des Sozialhilfeträgers in der Regel nicht mehr berücksichtigt.

Nachteile und Risiken der Schenkung

Trotz der Vorteile birgt die Schenkung auch potenzielle Nachteile und Risiken, die sorgfältig bedacht werden müssen.

  • Unwiderruflichkeit: Eine vollzogene Schenkung ist in der Regel unwiderruflich. Ein Rücktritt ist nur unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. Notbedarf des Schenkers, grober Undank des Beschenkten) möglich und bedarf oft einer gerichtlichen Klärung.
  • Fehlende Flexibilität: Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten reduziert das eigene Vermögen. Dies kann zu finanziellen Engpässen führen, wenn sich die Lebensumstände des Schenkers unerwartet ändern – beispielsweise durch hohe Pflegekosten oder unvorhergesehene Ausgaben.
  • Einfluss auf Geschwister: Schenkungen müssen unter Umständen bei der späteren Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen anderer Erben berücksichtigt werden. Das führt zu komplexen Berechnungen und kann im Nachhinein für Konflikte sorgen.
  • Liquiditätsverlust: Bei einer Schenkung von Sachwerten wie Immobilien entsteht für den Beschenkten unter Umständen eine Schenkungsteuerpflicht, für deren Begleichung Liquidität vorhanden sein muss.

Vorteile der Vererbung

Auch die Vererbung nach dem Tod bietet spezifische Vorteile, die sie in manchen Fällen zur bevorzugten Option machen.

  • Volle Kontrolle zu Lebzeiten: Der Erblasser behält bis zu seinem Tod die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen. Dies gibt maximale Flexibilität, um auf unvorhergesehene Ereignisse oder Bedarfe im eigenen Leben zu reagieren.
  • Anpassungsfähigkeit: Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation können jederzeit durch Anpassungen des Testaments oder Erbvertrags berücksichtigt werden. Schenkungen sind hingegen schwer bis gar nicht rückgängig zu machen.
  • Keine Liquiditätsbelastung für den Verfügenden: Eine Vererbung zieht zu Lebzeiten des Erblassers keine Steuerlast oder Notarkosten für die Vermögensübergabe nach sich.

Nachteile und Risiken der Vererbung

Die Vererbung ist nicht ohne Nachteile und Risiken, insbesondere wenn keine vorausschauende Planung erfolgt ist.

  • Einmalige Nutzung der Freibeträge: Die Freibeträge können bei der Vererbung nur einmalig in Anspruch genommen werden. Bei großem Vermögen kann dies zu einer hohen Steuerlast für die Erben führen.
  • Potenzieller Erbstreit: Ohne ein klares Testament oder einen Erbvertrag kann es zu langwierigen und kostspieligen Erbstreitigkeiten zwischen den Erben kommen. Auch ein klar formuliertes Testament kann Pflichtteilsansprüche Dritter oder ungerechte Verteilungen auslösen.
  • Unverfügbarkeit im Notfall: Das Vermögen ist bis zum Tod gebunden und kann nicht zur Entlastung von Familienmitgliedern oder zur Nutzung im Notfall vorab übertragen werden.
  • Hohe Erbschaftsteuerlast: Liegt der Wert des vererbten Vermögens deutlich über den Freibeträgen, kann eine hohe Erbschaftsteuer fällig werden, die die Erben unter Umständen vor Liquiditätsprobleme stellt, wenn keine Barreserven vorhanden sind.

Besondere Überlegungen bei Immobilien

Immobilien stellen oft den größten Vermögenswert dar und erfordern bei der Übertragung besondere Aufmerksamkeit. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann hier besonders vorteilhaft sein, um Freibeträge optimal auszunutzen und eventuellen Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Praxisbeispiel: Ein Elternpaar besitzt eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro. Sie haben zwei Kinder. Würden sie die Immobilie erst nach dem Tod vererben, müssten die Kinder jeweils die Hälfte des Immobilienwerts (400.000 Euro) erben. Da der Freibetrag für Kinder ebenfalls 400.000 Euro beträgt, würde keine Erbschaftsteuer anfallen. Problematischer wird es, wenn die Immobilie 1.200.000 Euro wert wäre. In diesem Fall müsste jedes Kind 600.000 Euro erben. Der Freibetrag von 400.000 Euro wäre überschritten, und auf die restlichen 200.000 Euro pro Kind würden Erbschaftsteuern anfallen. Durch eine Schenkung der Immobilie auf die Kinder alle 10 Jahre, könnte man diesen Wert sogar verdoppeln, also 800.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen insgesamt.

Eine beliebte Gestaltung ist die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Dabei wird die Immobilie zwar übertragen, der Schenker behält jedoch das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu erhalten. Dies sichert dem Schenker ein Einkommen oder ein Wohnrecht für den Rest seines Lebens, während die Immobilie steuerlich bereits übertragen ist. Der Wert des Nießbrauchrechts mindert zudem den steuerrelevanten Wert der Schenkung, was die Steuerlast weiter reduzieren kann.

Checkliste und Entscheidungsfindung

Die Entscheidung zwischen Schenkung und Vererbung ist hochindividuell und sollte auf einer umfassenden Analyse Ihrer persönlichen Umstände basieren. Folgende Punkte können als Orientierung dienen:

  • Wie hoch ist das Gesamtvermögen und welche Werte sollen übertragen werden?
  • Wie alt sind Schenker und Beschenkte/Erben?
  • Welche Beziehung besteht zu den Begünstigten?
  • Sind Sie auf Einnahmen oder die Nutzung der Vermögensgegenstände bis ans Lebensende angewiesen?
  • Besteht die Gefahr von Erbstreitigkeiten unter den Erben?
  • Welche finanziellen Ressourcen stehen Ihnen zur Verfügung, um mögliche Schenkungs- oder Erbschaftsteuern zu begleichen?

Fazit

Sowohl die Schenkung als auch die Vererbung bieten spezifische Vor- und Nachteile. Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich. Während die Schenkung zu Lebzeiten oft steuerliche Vorteile durch die mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen und die Möglichkeit zur Absicherung eigener Bedürfnisse durch Nießbrauchrechte bietet, steht die Vererbung für maximale Flexibilität und Kontrolle bis zum Tod. Eine frühzeitige und detaillierte Vermögens- und Nachlassplanung, idealerweise unter Hinzuziehung eines Steuerberaters und eines Fachanwalts für Erbrecht, ist entscheidend. Nur so kann eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden, die Ihren persönlichen Zielen und den Bedürfnissen Ihrer Erben oder Beschenkten gerecht wird und gleichzeitig die Steuerlast optimiert.