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Marktanalyse··3 min

Verband deutscher Pfandbriefbanken kritisiert Entwürfe zur Überarbeitung der EU-Taxonomie

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) äußert Bedenken hinsichtlich der Entwürfe der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Taxonomie, welche die Anwendbarkeit in der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung beeinträchtigen könnten.

Verband deutscher Pfandbriefbanken kritisiert Entwürfe zur Überarbeitung der EU-Taxonomie

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat detaillierte Kritik an den von der EU-Kommission vorgelegten Entwürfen zur Überarbeitung der EU-Taxonomie formuliert. Die geplante Anpassung der Delegierten Rechtsakte, die sich auf die sechs Umweltziele des Rahmenwerks beziehen, wird seitens des vdp als unzureichend bewertet. Ziel dieser Überarbeitung ist es eigentlich, die Anwendbarkeit der Taxonomie im Bereich der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung zu erhöhen und dadurch eine breitere Marktakzeptanz zu erzielen. Der Verband bemängelt jedoch, dass die aktuelle Fassung der Entwürfe das entscheidende Kriterium der Praxistauglichkeit weiterhin vermissen lasse.

Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung, bezeichnete die Entwürfe als enttäuschend und praxisfern. Er hob hervor, dass die Komplexität nach wie vor zu hoch sei, wodurch die Taxonomie ihr primäres Ziel, als steuerndes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu fungieren, verfehle. Nach Einschätzung des vdp wird die notwendige Renovierungstätigkeit im Gebäudebereich eher behindert als gefördert. Dies führe dazu, dass die Taxonomie-Vorgaben für Kreditinstitute lediglich eine Pflichtübung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellten, ohne ihren vollen Wirkungsgrad zu entfalten.

Forderungen und Kritikpunkte des vdp

Die Stellungnahme des vdp ist eine Reaktion auf die im März dieses Jahres von der EU-Kommission initiierte Konsultation. Darin fordert der Verband eine grundlegende Neuformulierung der Entwürfe und benennt konkrete Defizite sowie Verbesserungsvorschläge. Ein Kernproblem sei die Ausklammerung von Effizienzgewinnen aus Maßnahmen wie dem Einbau von Photovoltaik-Anlagen, was als nicht praktikabel eingestuft wird. Zudem seien die vorgesehenen Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Prüfpflichten im Kontext von Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung als überbordend zu bewerten. Diese stünden oft in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Finanzierungsvolumina und berücksichtigten die vorhandene Datenlage nicht adäquat.

  • Vollständiger Verzicht auf DNSH-Prüfpflichten bei Renovierungen; stattdessen sollen diese als Beobachtungskriterien dienen.
  • Anrechenbarkeit von Umstellungen auf grüne Energie durch Energieversorger sowie von Effizienzgewinnen aus bspw. Photovoltaik-Anlagen.
  • Taxonomiekonformität muss zum Zeitpunkt der Kreditvergabe basierend auf vorliegenden Nachweisen (wie Renovierungspass oder Energieausweis) feststehen; eine nachvertragliche Neubewertung ist weder praktisch noch marktgängig.
  • Der gesamte Kredit zur Finanzierung von Gebäudeerwerb und gleichzeitig angestoßener Renovierung sollte subsumierbar sein, wenn die Einsparziele erfüllt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Ergänzung der Taxonomie um eine Übergangsvorgabe. Obwohl die Idee, Gebäude als „grün“ zu klassifizieren, wenn eine Effizienzsteigerung von 60 % innerhalb der letzten zehn Jahre nachweisbar ist, grundsätzlich positiv sei, fehle es an der praktischen Anwendbarkeit. Eine Reduktion um 60 % gilt als zu ambitioniert und schwer erreichbar. Banken verfügen zudem nicht über die notwendigen historischen Daten für Vorher-Nachher-Vergleiche energetischer Renovierungen, und eine nachträgliche Prüfung widerspricht der etablierten Kreditvergabepraxis. Zudem wird bemängelt, dass aktuell lediglich der Kreditanteil für eine Renovierung und nicht die gesamte Finanzierung eines Gebäudeerwerbs mit Renovierung als taxonomiefähig angesehen wird, was ein höheres Volumen taxonomiekonformer Immobilienfinanzierungen verhindert.

Abschließend äußert der vdp Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Erhöhung der energetischen Anforderungen für „grüne“ Neubauten und jüngere Immobilien. Eine vorzeitige Einführung von Neubau-Standards noch vor der nationalen Umsetzung der Gebäudenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) würde die Anwendbarkeit erschweren. Sascha Kullig betonte, dass die EU-Taxonomie nur dann effektiv wirken könne, wenn ihre Kriterien praxistauglich ausgestaltet seien. Die aktuellen Entwürfe würden es Kreditinstituten erschweren, ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen zu generieren und somit eine höhere Green Asset Ratio zu erzielen. Um Investitionen in den Gebäudebestand nicht zu gefährden, sei eine funktionalere Definition der Kriterien für die Klassifizierung grüner Gebäude seitens der EU unerlässlich.

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